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   BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14   

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https://dejure.org/2015,27137
BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14 (https://dejure.org/2015,27137)
BGH, Entscheidung vom 22.07.2015 - V ZR 245/14 (https://dejure.org/2015,27137)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 2015 - V ZR 245/14 (https://dejure.org/2015,27137)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 311 Abs. 2... , § 241 Abs. 1, § 280 BGB, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 529 Abs. 1 Nr. 1, § 398 Abs. 1 ZPO, § 561 ZPO, § 278 BGB, § 437 Nr. 3, § 281 Abs. 1, § 280 Abs. 1, 3 BGB, § 459 Abs. 2 BGB, § 444 BGB, § 3 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Unterlassen der erneuten Vernehmung eines erstinstanzlich gehörten Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Unterlassen der erneuten Vernehmung eines erstinstanzlich gehörten Zeugen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftet der Verkäufer für das (Fehl-)Verhalten des Maklers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verschwiegener Schimmelbefall - und die Aussagen der Maklerin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erneute Zeugenvernehmung durch das Berufungsgericht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Immobilienverkäufers für Falschangaben seines Maklers

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Muss das Berufungsgericht einen erstinstanzlich vernommenen Zeugen erneut vernehmen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundstücksverkäufer kann für Falschangaben seines Maklers haften - Zurechnung des Verhaltens des Maklers über § 278 BGB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Verkäufer für das (Fehl-)Verhalten des Maklers? (IMR 2015, 510)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.04.2013 - V ZR 231/12

    Ersatz der Kaufvertragsabwicklungskosten nach Anfechtung wegen arglistiger

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14
    Dies verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291).

    Eine Zurechnung des Verhaltens der Maklerin ist nach § 278 BGB möglich, wenn diese mit Wissen und Wollen der Beklagten als deren Repräsentantin aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig geworden ist, die typischerweise ihnen oblegen haben (Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 18; Urteile vom 27. November 1998 - V ZR 344/97, NJW 1999, 638, 639 und vom 2. Juni 1995 - V ZR 52/94, NJW 1995, 2550, 2551; BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, NJW 2001, 358 f.).

  • BGH, 22.05.2002 - VIII ZR 337/00

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung eines Zeugen; Umfang des

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14
    Im Einzelfall kann es sich zur Rechtspflicht auf Wiederholung der Zeugenvernehmung verdichten (BGH, Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00, NJW-RR 2002, 1500 mwN).

    Demgegenüber ist eine erneute Vernehmung geboten, wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage anders verstehen will als die Richter der Vorinstanz, und zwar insbesondere dann, wenn die Aussage des Zeugen widersprüchlich oder mehrdeutig ist und es für die Auffassung des Erstrichters nicht an jedem Anhaltspunkt in der protokollierten Aussage fehlt (BGH, Urteil vom 22. Mai 2002 - VIII ZR 337/00, NJW-RR 2002, 1500).

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass entsprechende Feststellungen auch erforderlich sind, soweit der Schadensersatzanspruch auf § 437 Nr. 3, § 281 Abs. 1, § 280 Abs. 1 und 3 BGB gestützt wird; aus der von dem Berufungsgericht zitierten Entscheidung des Senats vom 16. März 2012 (V ZR 18/11, NJW-RR 2012, 1078 Rn. 16) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 21.06.2011 - II ZR 103/10

    Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14
    So ist eine erneute Vernehmung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unter anderem dann geboten, wenn das Berufungsgericht der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH, Urteil vom 30. September 1992 - VIII ZR 196/91, NJW 1993, 64, 66 unter II 2 a, insoweit in BGHZ 119, 283 nicht abgedruckt; Beschluss vom 21. Juni 2011 - II ZR 103/10, MDR 2011, 1133).
  • BGH, 14.07.2009 - VIII ZR 3/09

    Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14
    Dies verletzt den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291).
  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 228/09

    Mängel der Kaufsache beim Kauf eines Fabrikgeländes: Schadensersatzanspruch des

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14
    Der von dem Berufungsgericht wiederholt verwendete Begriff der "Zusicherung" gibt ferner Anlass zu dem Hinweis, dass das neue Schuldrecht die zugesicherte Eigenschaft im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB aF nicht mehr kennt; eine Garantie im Sinne des § 444 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 228/09, NJW 2011, 1217 Rn. 11) haben die Beklagten nicht übernommen.
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14
    Sofern das Berufungsgericht die Beklagten nach der Vernehmung der Zeugin D. für ihre Behauptung, die Käufer seien vor Vertragsschluss über den tatsächlichen Umfang der Trockenlegungsarbeiten aufgeklärt worden, als beweisfällig ansieht, wird es im Hinblick auf den vereinbarten Haftungsausschluss (vgl. zu dessen Auswirkungen auf einen Anspruch aus vorvertraglichem Verschulden: Senat, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08, BGHZ 180, 205 Rn. 19 ff.) zu prüfen haben, ob die Beklagten selbst vorsätzlich gehandelt haben, indem sie etwa der Maklerin gegenüber falsche Angaben gemacht haben, oder ob die Maklerin vorsätzlich eine falsche Erklärung über den Umfang der Trockenlegung abgegeben hat und sich die Beklagten dies zurechnen lassen müssen.
  • BGH, 15.10.2008 - IV ZR 31/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Inanspruchnahme aus einem privaten

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14
    Maßgebend ist der Wert des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten Revisionsverfahren (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2008 - IV ZR 31/08, VersR 2009, 562 f.).
  • BGH, 02.06.1995 - V ZR 52/94

    Haftung des Verkäufers für ein Verschulden in die Verkaufsverhandlungen

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14
    Eine Zurechnung des Verhaltens der Maklerin ist nach § 278 BGB möglich, wenn diese mit Wissen und Wollen der Beklagten als deren Repräsentantin aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig geworden ist, die typischerweise ihnen oblegen haben (Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 18; Urteile vom 27. November 1998 - V ZR 344/97, NJW 1999, 638, 639 und vom 2. Juni 1995 - V ZR 52/94, NJW 1995, 2550, 2551; BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, NJW 2001, 358 f.).
  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14
    Eine Zurechnung des Verhaltens der Maklerin ist nach § 278 BGB möglich, wenn diese mit Wissen und Wollen der Beklagten als deren Repräsentantin aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig geworden ist, die typischerweise ihnen oblegen haben (Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZR 231/12, juris Rn. 18; Urteile vom 27. November 1998 - V ZR 344/97, NJW 1999, 638, 639 und vom 2. Juni 1995 - V ZR 52/94, NJW 1995, 2550, 2551; BGH, Urteil vom 14. November 2000 - XI ZR 336/99, NJW 2001, 358 f.).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

  • BGH, 30.09.1992 - VIII ZR 196/91

    Widerruf nach Abzahlungsgesetz bei Bierlieferungsvertrag

  • BGH, 17.09.2020 - V ZR 305/19

    Abweichende Würdigung einer Zeugenaussage grds. nur nach erneuter Vernehmung

    Unterlässt es dies, so verletzt es das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - II ZR 170/18, juris Rn. 5 mwN; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. Juli 2015 - V ZR 245/14, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 13.05.2019 - 6 U 144/17

    Schadensersatzansprüche aufgrund eines behaupteten Verkehrsunfalls

    Dies setzt jedoch voraus, dass keine Zweifel über die Vollständigkeit und Richtigkeit der protokollierten Aussage bestehen (BGH, Beschluss vom 22.07.2015, Az. V ZR 245/14, BeckRS 2015, 16683, Rn. 8 m.w.N.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit - Wiederholung einer

    Demgegenüber ist eine erneute Vernehmung geboten, wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage anders verstehen will als die Richter der Vorinstanz, und zwar insbesondere dann, wenn die Aussage des Zeugen widersprüchlich oder mehrdeutig ist und es für die Auffassung des Erstrichters nicht an jedem Anhaltspunkt in der protokollierten Aussage fehlt (vgl. BGH 22. Juli 2015 - V ZR 245/14, Rn. 8).
  • BGH, 08.10.2019 - II ZR 170/18

    Würdigung der Aussagen der Zeugen durch das Gericht ohne erneute Vernehmung

    Dasselbe gilt, wenn es der Aussage auch nur ein anderes Gewicht, eine andere Tragweite oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (BGH, Urteil vom 30. September 2014 - VI ZR 443/13, NJW 2015, 74 Rn. 23; Urteil vom 22. Juli 2015 - V ZR 245/14, juris Rn. 8).
  • LAG Köln, 26.01.2016 - 12 TaBV 60/15

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der Wahl der Vertrauensperson der

    Demgegenüber ist eine erneute Vernehmung geboten, wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage anders verstehen will als die Richter der Vorinstanz, und zwar insbesondere dann, wenn die Aussage des Zeugen widersprüchlich oder mehrdeutig ist und es für die Auffassung des Erstrichters nicht an jedem Anhaltspunkt in der protokollierten Aussage fehlt (BGH 22. Juli 2015 - V ZR 245/14 - Rn. 8) .
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