Rechtsprechung
| BFH, 11.02.2011 - V K 2/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage - Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Gegenvorstellung - Rüge eines Vertretungsmangels - Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht
- openjur.de
Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage; Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Gegenvorstellung; Rüge eines Vertretungsmangels; Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht
- Bundesfinanzhof
FGO § 62 Abs 4, FGO § 134, ZPO § 87, ZPO § 578 Abs 1, ZPO § 580 Nr 7 Buchst b, ZPO § 586, ZPO § 587, ZPO § 589 Abs 1, ZPO § 579 Abs 1 Nr 4, FGO § 155, GG Art 103 Abs 1, GG Art 19 Abs 4
Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage - Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Gegenvorstellung - Rüge eines Vertretungsmangels - Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht - rechtsinformationen.bund.de
Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage - Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Gegenvorstellung - Rüge eines Vertretungsmangels - Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 62 Abs 4 FGO, § 134 FGO, § 87 ZPO, § 578 Abs 1 ZPO, § 580 Nr 7 Buchst b ZPO
Darlegung eines Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage - Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Gegenvorstellung - Rüge eines Vertretungsmangels - Wirksamkeit der Kündigung einer Prozessvollmacht - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Umdeutung des von dem Prozessbevollmächtigten als "sofortige Beschwerde" bezeichneten Rechtsbehelfs in eine Gegenvorstellung
- datenbank.nwb.de
Schlüssige Darlegung eines behaupteten Wiederaufnahmegrundes bei Restitutionsklage; keine Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in eine Gegenvorstellung; Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Vertretung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BFH, 19.05.2008 - V B 30/07
Keine Entscheidung über Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde, wenn sie …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Rn. 1 I. Die Klägerin, Beschwerdeführerin und Restitutionsklägerin (Klägerin) betreibt eine Wiederaufnahme der Verfahren V B 30/07 und V B 65/08.Rn. 2 Mit Beschluss vom 19. Mai 2008 (V B 30/07) hatte der Senat die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 12. Dezember 2006 (4 K 741/02) als unbegründet zurückgewiesen.
Rn. 5 Die Beschlüsse V B 30/07 und V B 65/08 verstießen gegen Art. 101, 103 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes.
Rn. 6 Die Klägerin beantragt sinngemäß, den Beschluss V B 65/08 über die sofortige Beschwerde/Gegenvorstellung aufzuheben, der sofortigen Beschwerde/Gegenvorstellung stattzugeben, den Beschluss V B 30/07 aufzuheben und die Revision im Verfahren V B 30/07 zuzulassen.
Rn. 13 b) Hinsichtlich der Wiederaufnahme des Verfahrens wegen der als unbegründet zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde V B 30/07 hat die Klägerin nicht einmal ansatzweise Tatsachen vorgetragen, aus denen sich ein Wiederaufnahmegrund ergibt.
Der von ihr angeführte BFH-Beschluss in BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824 war für das Verfahren V B 30/07 nicht entscheidungserheblich und hätte daher unter keinen Umständen zu einer für sie günstigeren Entscheidung führen können.
Rn. 14 3. Soweit die Klägerin die Rechtswidrigkeit der Beschlüsse V B 30/07 und V B 65/08 wegen eines Vertretungsmangels auf Seiten des Prozessgegners geltend macht, wird ebenfalls kein Wiederaufnahmegrund i.S. von § 580 ZPO schlüssig dargelegt.
- BFH, 01.07.2009 - V S 10/07
BFH nimmt Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Rn. 4 Mit dem am 26. August 2009 veröffentlichten Beschluss V S 10/07 vom 1. Juli 2009 (BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824) habe der V. Senat die Gegenvorstellung anerkannt.Erst durch den BFH-Beschluss in BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824 sei sie in die Lage versetzt worden, die Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des BFH zu beweisen.
Rn. 11 a) Es kann offen bleiben, ob der Senatsbeschluss in BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824 überhaupt eine "andere Urkunde" i.S. von § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO darstellt, da diese jedenfalls keine der Klägerin günstigere Entscheidung in der Sache V B 65/08 herbeigeführt haben würde.
Die sofortige Beschwerde wäre vielmehr auch dann als unzulässig verworfen worden, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung am 14. November 2008 der Senatsbeschluss in BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824 bereits vorgelegen hätte.
Der von ihr angeführte BFH-Beschluss in BFHE 225, 310, BStBl II 2009, 824 war für das Verfahren V B 30/07 nicht entscheidungserheblich und hätte daher unter keinen Umständen zu einer für sie günstigeren Entscheidung führen können.
- BFH, 13.01.1977 - V R 87/76
Kündigung der Vollmacht - Wirksamkeit - Anzeige der Bestellung eines anderen …
- BFH, 27.10.1992 - VII R 71/92
Rechtliche Wirkungen der prozessualen Einordnung des Wiederaufnahmeverfahrens als …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Selbst wenn ein derartiger Mangel vorläge, könnte sich die Klägerin aber im Streitfall nicht darauf berufen, weil der Mangel der vorschriftsmäßigen Vertretung nur vom nichtvertretenen Beteiligten gerügt werden kann (BFH-Urteil vom 7. August 1969 V K 2/68, BFHE 96, 385, BStBl II 1969, 660; BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1992 VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314, m.w.N.). - BFH, 07.08.1969 - V K 2/68
Nichtigkeitsklage - Finanzgerichtliches Verfahren - Ordnungsgemäß vertretene …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Selbst wenn ein derartiger Mangel vorläge, könnte sich die Klägerin aber im Streitfall nicht darauf berufen, weil der Mangel der vorschriftsmäßigen Vertretung nur vom nichtvertretenen Beteiligten gerügt werden kann (BFH-Urteil vom 7. August 1969 V K 2/68, BFHE 96, 385, BStBl II 1969, 660;… BFH-Beschluss vom 27. Oktober 1992 VII R 71/92, BFH/NV 1993, 314, m.w.N.). - BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91
Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Rn. 7 II. Der Senat kann offen lassen, ob die von einem Rechtsanwalt erhobene "Restitutionsklage" bereits wegen fehlender Statthaftigkeit unzulässig ist, da sie sich nicht auf ein Urteil i.S. von § 578 Abs. 1 ZPO bezieht, oder als Antrag zu verstehen ist, die angegriffenen Beschlüsse entsprechend § 134 FGO i.V.m. § 580 ZPO wieder aufzunehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252;… vom 16. Februar 1993 XI S 20/92, BFH/NV 1993, 613). - BFH, 07.01.2007 - VIII B 157/06
Isolierte Kostenentscheidung; Verzögerungsgebühr; Umdeutung
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Rn. 12 Die von der Klägerin geltend gemachte Umdeutung des von ihrem Prozessbevollmächtigten ausdrücklich als "sofortige Beschwerde" bezeichneten Rechtsbehelfs in eine Gegenvorstellung scheitert daran, dass es nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Gebot der Rechtssicherheit ist, Rechtskundige mit ihren Prozesserklärungen beim Wort zu nehmen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. August 2009 VIII B 95/09, BFH/NV 2010, 217; vom 7. Januar 2007 VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931, m.w.N.). - BFH, 18.08.2009 - VIII B 95/09
Keine Umdeutung des Rechtsbehelfs bei Einlegung durch Rechtsanwalt - …
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Rn. 12 Die von der Klägerin geltend gemachte Umdeutung des von ihrem Prozessbevollmächtigten ausdrücklich als "sofortige Beschwerde" bezeichneten Rechtsbehelfs in eine Gegenvorstellung scheitert daran, dass es nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Gebot der Rechtssicherheit ist, Rechtskundige mit ihren Prozesserklärungen beim Wort zu nehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. August 2009 VIII B 95/09, BFH/NV 2010, 217;… vom 7. Januar 2007 VIII B 157/06, BFH/NV 2007, 931, m.w.N.). - BFH, 20.02.1998 - VII K 7/97
Antrag auf Wiederaufnahme eines Prozesskostenhilfe-Verfahrens
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags setzt nach der Rechtsprechung des BFH voraus, dass Tatsachen schlüssig dargelegt werden, aus denen sich --ihre Richtigkeit unterstellt-- der behauptete Wiederaufnahmegrund ergibt (BFH-Beschluss vom 20. Februar 1998 VII K 7/97, BFH/NV 1998, 1248, m.w.N.; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 134 FGO Rz 39 und 57). - BFH, 16.02.1993 - XI S 20/92
Anforderungen an die vorschriftswidrige Besetzung eines Gerichts
Auszug aus BFH, 11.02.2011 - V K 2/09
Rn. 7 II. Der Senat kann offen lassen, ob die von einem Rechtsanwalt erhobene "Restitutionsklage" bereits wegen fehlender Statthaftigkeit unzulässig ist, da sie sich nicht auf ein Urteil i.S. von § 578 Abs. 1 ZPO bezieht, oder als Antrag zu verstehen ist, die angegriffenen Beschlüsse entsprechend § 134 FGO i.V.m. § 580 ZPO wieder aufzunehmen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252; vom 16. Februar 1993 XI S 20/92, BFH/NV 1993, 613).
- FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13
Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem …
Das Erlöschen einer Prozessvollmacht wird erst durch Anzeige des Vollmachtswiderrufs durch den Vertretenen oder den neuen Bevollmächtigten wirksam (…BFH-Beschlüsse vom 21.11.2012 X B 181/12, BFH/NV 2013, 242; vom 11.02.2011 V K 2/09, BFH/NV 2011, 828;… vom 20.12.2010 V B 9/09, BFH/NV 2011, 623;… vom 02.06.2010 V B 139/08, BFH/NV 2010, 2085; FG Hamburg, Urteil vom 12.04.2002 IV 246/99, Juris;… Loose in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 62 FGO Rz. 24 f.). - FG Hamburg, 20.11.2014 - 3 K 99/14
Gewerbesteuer: Zwei Bahnhofskioske als einheitlicher Gewerbebetrieb - Keine …
Sowohl die Prozessbevollmächtigte des Klägers, deren Prozessvollmacht durch ihre Mitteilung, das Mandat gekündigt zu haben, nicht erloschen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 11.02.2011 V K 2/09, BFH/NV 2011, 828), als auch der Kläger selbst sind zur mündlichen Verhandlung geladen und in der Ladung darauf hingewiesen worden, dass beim Ausbleiben eines Beteiligten in der mündlichen Verhandlung auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann (§ 91 Abs. 2 FGO). - FG Nürnberg, 21.08.2014 - 6 K 212/14
Fristbeginn für Nichtigkeitsklage bzw. Restitutionsklage im finanzgerichtlichen …
Rn. 18 1. Die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags setzt nach der Rechtsprechung des BFH voraus, dass Tatsachen schlüssig dargelegt werden, aus denen sich - ihre Richtigkeit unterstellt - der behauptete Wiederaufnahmegrund ergibt (BFH-Beschluss vom 11.02.2011 V K 2/09, BFH/NV 2011, 828, m. w. N.).
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