Rechtsprechung
| BFH, 26.08.2021 - V R 11/20 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesfinanzhof
AO § 60a Abs 1, AO § 61 Abs 1, AO § 55 Abs 1 Nr 4
Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung
- rechtsinformationen.bund.de
Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60a Abs 1 AO, § 61 Abs 1 AO, § 55 Abs 1 Nr 4 AO
Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung - IWW
§ 60a Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), §§ ... 51, 59, 60, 61 AO, § 60a Abs. 1 AO, § 52 Abs. 2 AO, § 60 Abs. 1 Satz 2 AO, Art. 97 § 1f Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO), § 122 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO, § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 61 Abs. 1 AO, § 118 Abs. 2 FGO, Art. 97 § 1f Abs. 2 EGAO, § 61 AO, § 60a Abs. 3 bis 5 AO, § 60a AO, § 60a Abs. 5 Satz 1 AO, Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 60a Abs. 5 AO, § 60a Abs. 2 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, § 171 Abs. 10 AO, § 60a Abs. 1 Satz 1 AO, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Formelle Satzungsmäßigkeit eines Gesellschaftsvertrages; Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung; Steuerlich ausreichende Vermögensbindung
- Betriebs-Berater
Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 60a Abs. 1; AO § 61 Abs. 1; AO § 55 Abs. 1 Nr. 4
Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung bei gemeinnützigen Körperschaften - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
AO § 60a Abs. 1; AO § 61 Abs. 1; AO § 55 Abs. 1 Nr. 4
Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung bei gemeinnützigen Körperschaften - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 60a Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 4
Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung - rechtsportal.de
AO § 60a Abs. 1, § 61 Abs. 1, § 55 Abs. 1 Nr. 4
Formelle Satzungsmäßigkeit eines Gesellschaftsvertrages; Anforderungen an eine satzungsmäßige Vermögensbindung; Steuerlich ausreichende Vermögensbindung
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gemeinnützigkeit: formelle Satzungsmäßigkeit und die Vermögensbindung
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung von Vertrauensschutzkriterien im Verfahren der erstmaligen negativen Festellung
- pwc.de (Kurzinformation)
Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung
- haufe.de (Kurzinformation)
§§ 61 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 4 AO
Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung - bundesfinanzhof.de
, S. 41 (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Mustersatzung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gemeinnützigkeit
- Verein
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 26.02.2020 - 4 K 594/18
- BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Papierfundstellen
- BFHE 273, 415
- DB 2022, 366
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (14)
- BFH, 23.07.2009 - V R 20/08
Anforderungen an die Satzung einer gemeinnützigen Körperschaft für Gewährung …
Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Ist der Wegfall des bisherigen Zwecks als Voraussetzung des Vermögensanfalls überhaupt nicht erwähnt, ist eine Auslegung der Satzung in der Weise, dass die Regelung zu einer anderen Art des Vermögensanfalls auf den Wegfall des bisherigen Zwecks zu übertragen ist, nicht möglich (vgl. auch Senatsurteil vom 23.07.2009 - V R 20/08, BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2.Die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2., m.w.N.;… BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 111, Rz 11; Senatsbeschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 12).
Die Regelungen des § 61 AO zur Vermögensbindung waren bereits vor dem 01.01.2009 verbindlich (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.4.) und sind hier nicht erfüllt.
- BFH, 23.07.2020 - V R 40/18
Satzungsänderung bei Gemeinnützigkeit
Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Rn. 23 a) Die Regelungen zu § 60a Abs. 3 bis 5 AO sind vorliegend auf den Fall des erstmaligen Erlasses eines negativen Feststellungsbescheides nicht anwendbar, da sie einen bereits erlassenen Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO voraussetzen (vgl. auch zu § 60a AO i.d.F. des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21.03.2013, BGBl I 2013, 556 Senatsurteil vom 23.07.2020 - V R 40/18, BFHE 270, 43, BStBl II 2021, 3, Rz 15, m.w.N.;… vgl. auch BTDrucks 17/11316, S. 13).Der Feststellungsbescheid nach § 60a AO ist ohne Berücksichtigung weiterer Umstände, die der steuerbegünstigten Körperschaft bekannt sind, aus sich heraus auszulegen (Senatsurteil in BFHE 270, 43, BStBl II 2021, 3, Rz 28).
- BFH, 25.10.2000 - I B 117/00
Verzicht auf den Vortrag des wesentlichen Inhalts der Akten
Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Dies galt auch dann, wenn das FA bei gründlicher Prüfung der ihm vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen bereits für die früheren Veranlagungszeiträume zu dem Schluss hätte kommen können, dass eine Freistellung von der Steuer nicht in Betracht kommt (BFH-Beschluss vom 25.10.2000 - I B 117/00, BFH/NV 2001, 470, unter II.1.).Nach der Rechtsprechung gab es in diesen Fällen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum keinen Vertrauensschutz (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 470, unter II.1. unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13.12.1978 - I R 77/76, BFHE 127, 327, BStBl II 1979, 481).
- BFH, 17.06.2010 - VI R 20/09
Auswärtstätigkeit bei Beschäftigung in weiträumigem Waldgebiet - Dauerhafte …
Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
und II.3.; Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.01.2011 - I R 91/09, BFH/NV 2011, 111, Rz 15, und vom 17.09.2013 - I R 16/12, BFHE 243, 319, BStBl II 2014, 440, Rz 13).Die Berücksichtigung außerhalb der Satzung liegender Begleitumstände oder des nicht in der Satzung manifestierten Willens der Mitglieder würde dem Gebot des Buchnachweises widersprechen (Senatsurteil in BFHE 226, 445, BStBl II 2010, 719, unter II.2., m.w.N.; BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 111, Rz 11;… Senatsbeschluss vom 07.02.2018 - V B 119/17, BFH/NV 2018, 544, Rz 12).
- FG Hessen, 26.02.2020 - 4 K 594/18
Pflicht zur Bestätigung der Erfüllung der Steuerbegünstigungsvoraussetzungen …
Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 26.02.2020 - 4 K 594/18 aufgehoben.Rn. 8 Der hiergegen erhobenen Klage, mit der die Klägerin begehrte, den Bescheid über die Ablehnung einer gesonderten Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO vom 09.12.2016 und die Einspruchsentscheidung vom 20.03.2018 aufzuheben sowie das FA zu verpflichten, einen Bescheid über die formelle Satzungsmäßigkeit "für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017" zu erlassen, gab das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2020, 902 veröffentlichten Urteil statt.
- BFH, 28.11.2018 - I R 61/16
Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs
Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Hieran fehlt es, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (BFH-Urteile vom 11.02.2009 - X R 51/06, BFHE 226, 1, BStBl II 2009, 892, unter II.2.a aa, m.w.N., und vom 28.11.2018 - I R 61/16, BFH/NV 2019, 898, Rz 22). - BFH, 11.02.2009 - X R 51/06
Unzulässige Klageänderung im Revisionsverfahren und Auslegung des Einspruchs …
Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Hieran fehlt es, wenn die Erklärung nach Wortlaut und Zweck einen eindeutigen Inhalt hat (BFH-Urteile vom 11.02.2009 - X R 51/06, BFHE 226, 1, BStBl II 2009, 892, unter II.2.a aa, m.w.N., …und vom 28.11.2018 - I R 61/16, BFH/NV 2019, 898, Rz 22). - BFH, 24.03.1998 - I R 83/97
USA: Verluste aus stiller Beteiligung an einer US-limited partnership nach …
Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Rn. 36 Nach dem Inhalt des Bescheides, der vom Revisionsgericht in eigener Zuständigkeit zu prüfen ist (BFH-Urteil vom 24.03.1998 - I R 83/97, BFHE 186, 67, BStBl II 1998, 601, unter II.1.b, m.w.N.), betrifft dieser Bescheid ausdrücklich nur die "Satzung in der Fassung vom xx.xx.2015" und nicht auch die Fassung vom xx.xx.2012. - BFH, 13.12.1978 - I R 77/76
Gemeinnütziger Zweck - Veranlagungsverfahren - Festsetzungsverfahren - …
Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Nach der Rechtsprechung gab es in diesen Fällen für den jeweiligen Veranlagungszeitraum keinen Vertrauensschutz (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 470, unter II.1. unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13.12.1978 - I R 77/76, BFHE 127, 327, BStBl II 1979, 481). - BFH, 17.11.2020 - VIII R 20/18
Steuerbarkeit des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien
Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 11/20
Ob es sich um eine ausfüllungsbedürftige Regelungslücke oder lediglich um einen sog. rechtspolitischen Fehler handelt, ist unter Heranziehung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) zu ermitteln, wobei für den danach erforderlichen Vergleich auf die Wertungen des Gesetzes, insbesondere auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, zurückzugreifen ist (BFH-Urteil vom 17.11.2020 - VIII R 20/18, BFHE 271, 233, Rz 22, m.w.N.). - BFH, 07.02.2018 - V B 119/17
Grundsätzliche Bedeutung; Feststellung der Gemeinnützigkeit, satzungsmäßige …
- BFH, 17.09.2013 - I R 16/12
Abzug einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union
- BFH, 12.01.2011 - I R 91/09
Anforderungen an die satzungsgemäße Vermögensbindung
- BFH, 21.07.1999 - I R 2/98
Gemeinnützigkeit; künftige Vermögensverwendung
- BFH, 10.06.2026 - IV R 14/24
Zum Wegfall des Verlustabzugs gemäß § 10a GewStG infolge des Todes eines …
Hiervon zu unterscheiden ist der sogenannte rechtspolitische Fehler, der gegeben ist, wenn sich eine gesetzliche Regelung zwar als rechtspolitisch verbesserungsbedürftig, aber doch nicht --gemessen an der dem Gesetz immanenten Teleologie-- als planwidrig unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist (z.B. BFH-Urteile vom 17.11.2020 - VIII R 20/18, BFHE 271, 233, BStBl II 2021, 378; vom 26.08.2021 - V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202). - FG Sachsen-Anhalt, 19.04.2023 - 3 K 475/16
Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft - Änderung von …
Rn. 59 Ist der Wegfall des bisherigen Zwecks als Voraussetzung des Vermögensanfalls überhaupt nicht erwähnt, ist eine Auslegung der Satzung in der Weise, dass die Regelung zu einer anderen Art des Vermögensanfalls auf den Wegfall des bisherigen Zwecks zu übertragen ist, nicht möglich (BFH-Urteil vom 26. August 2021 V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202).Dies gilt auch dann, wenn das Finanzamt bei gründlicher Prüfung der ihm vom Steuerpflichtigen eingereichten Unterlagen bereits für die früheren Veranlagungszeiträume zu dem Schluss hätte kommen können, dass eine Freistellung von der Steuer nicht in Betracht kommt (…BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2000 I B 117/00, BFH/NV 2001, 470; BFH-Urteil vom 26. August 2021 V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202).
- BFH, 29.01.2025 - X R 6/23
Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermögensabschöpfungen
Rn. 28 bb) Im Streitfall kann der Senat offenlassen, ob das Revisionsgericht Beschlüsse anderer Gerichte --ebenso wie Verwaltungsakte (dazu BFH-Urteile vom 25.07.2019 - IV R 47/16, BFHE 265, 273, BStBl II 2020, 142, Rz 36 und vom 26.08.2021 - V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202, Rz 36)-- ohne Bindung an die Auslegung des FG in eigener Zuständigkeit auslegen kann oder ob die Auslegung derartiger Beschlüsse von der grundsätzlichen Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO erfasst wird.
- FG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - 7 K 1885/24
Erbschaftsteuerbefreiung bei einem ausländischen Verein
Fehlerhafte Satzungsbestimmungen können daher nicht durch bloße Verweisungen (Bezugnahmen) auf Erkenntnisquellen außerhalb der Satzung, zum Beispiel durch außerhalb der Satzung getroffene Vereinbarungen oder durch Regelungen in anderen Satzungen, ergänzt werden (BFH, Urteile vom 26. August 2021 - V R 11/20 -, BStBl II 2022, 202, vom 20. November 2025 - V R 10/24 -, BStBl II 2026, 545, …sowie vom 23. Juli 2009 - V R 20/08 -, BStBl II 2010, 719, dazu auch Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO - FGO, Stand: 7/2026, § 60 AO Rz. 6). - BFH, 29.08.2024 - V R 19/22
Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung
Eine solche Lücke liegt vor, wenn eine Regelung gemessen an ihrem Zweck unvollständig, das heißt ergänzungsbedürftig ist und wenn ihre Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber beabsichtigten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.02.2007 - II R 66/05, BFHE 217, 176, BStBl II 2007, 621, unter II.1.d aa; vom 26.08.2021 - V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202, Rz 25; vom 11.07.2023 - X R 17/22, BFHE 281, 9, Rz 27; vom 26.09.2023 - IX R 19/21, BFHE 281, 514, BStBl II 2024, 43, Rz 32 f.). - FG Niedersachsen, 25.04.2024 - 10 K 70/21
Hinreichende Bestimmtheit von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung
Grundlage der Feststellung gem. § 60a AO ist die "Satzung der Körperschaft", im Streitfall mithin ausschließlich der geänderte Gesellschaftsvertrag der Klägerin vom 13. Oktober 2016 (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 2021 V R 11/20, BStBl. II 2022, 202).Sinn und Zweck der satzungsmäßigen Vermögensbindung ist aber gerade, dass (ausschließlich) aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob der (künftige) Verwendungszweck steuerbegünstigt ist und die Bindung des steuerbegünstigt gebildeten Vermögens im Dritten Sektor satzungsmäßig dauerhaft gewährleistet bleibt (BFH-Urteil vom 26. August 2021 V R 11/20, BStBl. II 2022, 202; Gosch/Jachmann/Unger, AO, § 61 Rz 10).
- BFH, 20.11.2025 - V R 27/23
Abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 der Abgabenordnung (AO) aus …
Rn. 31 Im Hinblick hierauf ist es auch unerheblich, ob --wie es die Klägerin geltend macht-- der Beschluss über die (erneute) Satzungsänderung einer Besprechung im Rahmen der Betriebsprüfung, in der der Fehler aufgefallen ist, zeitlich unmittelbar nachfolgte und ob Beanstandungen der formellen Satzungsmäßigkeit in einem --für das Billigkeitsverfahren nicht vorgreiflichen-- Verfahren nach § 60a AO, das auf eine konkrete Satzung bezogen ist (BFH-Urteil vom 26.08.2021 - V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202, Rz 37), ohne "Rückwirkung" "geheilt" werden können. - FG Baden-Württemberg, 26.08.2026 - 7 K 1886/24
Erbschaftsteuerbefreiung bei einem ausländischen Verein
Fehlerhafte Satzungsbestimmungen können daher nicht durch bloße Verweisungen (Bezugnahmen) auf Erkenntnisquellen außerhalb der Satzung, zum Beispiel durch außerhalb der Satzung getroffene Vereinbarungen oder durch Regelungen in anderen Satzungen ergänzt werden (BFH, Urteile vom 26. August 2021 - V R 11/20 -, BStBl II 2022, 202, vom 20. November 2025 - V R 10/24 -, BStBl II 2026, 545, …sowie vom 23. Juli 2009 - V R 20/08 -, BStBl II 2010, 719, dazu auch Musil in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO - FGO, Stand: 7/2026, § 60 AO Rz. 6). - BFH, 20.11.2025 - V R 10/24
Zu den Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung
Aus dem Erfordernis der satzungsmäßigen Vermögensbindung folgt, dass --ausschließlich-- aufgrund der Satzung geprüft werden kann, ob der Verwendungszweck steuerbegünstigt ist und satzungsmäßig die Bindung des steuerbegünstigt gebildeten Vermögens gewährleistet bleibt (BFH-Urteil vom 26.08.2021 - V R 11/20, BFHE 273, 415, BStBl II 2022, 202, Rz 20). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2024 - 13 B 106/24
Gewerblicherechtlicher Schutz im Rahmen der Aufhebung eines …
Rn. 89 Vgl. BFH, Urteil vom 26. August 2021 - V R 11/20 -, BFHE 273, 415 = juris, Rn. 37. - FG Hessen, 27.11.2020 - 4 K 619/18
Rechtmäßige Ablehnung eines positiven Feststellungsbescheids nach § 60a der …
- BFH, 04.09.2024 - I R 12/22
Keine Anwendung des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG auf eine Sparkasse in der Rechtsform …
- BFH, 28.04.2025 - V B 30/23
Fehlen von Entscheidungsgründen bei tatsächlicher Würdigung
- FG Köln, 07.08.2025 - 13 K 1624/22
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