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Rechtsprechung
   BFH, 20.06.2012 - V R 56/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25889
BFH, 20.06.2012 - V R 56/10 (https://dejure.org/2012,25889)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2012 - V R 56/10 (https://dejure.org/2012,25889)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - V R 56/10 (https://dejure.org/2012,25889)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Auslegung eines zeitlich nicht beschränkten Kindergeldantrags - Keine Berücksichtigung der späteren Änderung der Rechtslage - Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Auslegung von Willenserklärungen

  • openjur.de

    Auslegung eines zeitlich nicht beschränkten Kindergeldantrags; Keine Berücksichtigung der späteren Änderung der Rechtslage; Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Auslegung von Willenserklärungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 31 S 3, EStG § 66 Abs 2 S 1, AO § 155 Abs 4, AO § 169 Abs 2 S 1 Nr 2, AO § 170 Abs 1, AO § 171 Abs 3, BGB § 133, BGB § 157, FGO § 118 Abs 2
    Auslegung eines zeitlich nicht beschränkten Kindergeldantrags - Keine Berücksichtigung der späteren Änderung der Rechtslage - Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Auslegung von Willenserklärungen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Auslegung eines zeitlich nicht beschränkten Kindergeldantrags - Keine Berücksichtigung der späteren Änderung der Rechtslage - Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Auslegung von Willenserklärungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 3 EStG 1997, § 66 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 155 Abs 4 AO, § 169 Abs 2 S 1 Nr 2 AO, § 170 Abs 1 AO
    Auslegung eines zeitlich nicht beschränkten Kindergeldantrags - Keine Berücksichtigung der späteren Änderung der Rechtslage - Bindung des BFH an die vom FG vorgenommene Auslegung von Willenserklärungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; AO § 171 Abs. 3
    Verjährung des Anspruchs auf Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Zeitlich nicht beschränkter Kindergeldantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsätze zur Verjährung des Anspruchs auf Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 169 Abs 1 S 1, AO § 119 Abs 2 S 1, AO § 157 Abs 1 S 1, EStG § 70 Abs 2 S 2, EStG § 70 Abs 1
    Antrag; Aufenthaltsgenehmigung; Auslegung; Auszahlung; Festsetzungsverjährung; Kindergeld; Zeitraum

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    AO § 169 Abs 1 S 1 ; AO § 119 Abs 2 S 1 ; AO § 157 Abs 1 S 1 ; EStG § 70 Abs 2 S 2 ; EStG § 70 Abs 1

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.02.2012 - III R 45/10

    Zeitliche Einschränkung eines Kindergeldantrags

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - V R 56/10
    Rn. 12 a) Nach dem Urteil des III. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Februar 2012 III R 45/10 (BFH/NV 2012, 1048), dem sich der Senat anschließt, ist zwar ein zeitlich nicht beschränkter Antrag nach seinem objektiven Inhalt in der Regel dahin zu verstehen, dass die Festsetzung von Kindergeld für den längstmöglichen Zeitraum und somit auch für die Zeit vor der Antragstellung begehrt wird.

    Entscheidend ist danach, wie die Familienkasse als Erklärungsempfängerin einen Antrag nach seinem objektiven Erklärungswert verstehen musste (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 1048).

    Rn. 14 3. Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze kann das Urteil des FG, dem die BFH-Entscheidung des III. Senats in BFH/NV 2012, 1048 noch nicht bekannt war, keinen Bestand haben.

    Damit wollte er --wie der III. Senat in BFH/NV 2012, 1048 zu einem Parallelfall bereits entschieden hat-- offensichtlich gegenüber der Familienkasse zum Ausdruck bringen, dass nunmehr die ausländerrechtlichen Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung erfüllt waren.

  • BVerfG, 06.07.2004 - 1 BvL 4/97

    Kindergeld an Ausländer

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - V R 56/10
    Rn. 3 Mit Schreiben vom 3. Juni 2008 beantragte der Kläger unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Juli 2004 1 BvL 4/97 (BVerfGE 111, 160) für den Zeitraum, in dem er nur über eine Aufenthaltsbefugnis verfügte, die Festsetzung von Kindergeld.

    Rn. 7 Er ist der Auffassung, dass es für die Auslegung des Kindergeldantrags nicht auf den Kenntnisstand des Jahres 2000 ankomme, sondern auf die Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160.

    Rn. 17 c) Entgegen der Auffassung des Klägers kann für die Auslegung seines Antrags nicht auf die Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG in BVerfGE 111, 160 zurückgegriffen werden.

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - V R 56/10
    Sind allerdings die anerkannten Auslegungsregeln verletzt, so kann das Revisionsgericht, soweit weitere tatsächliche Feststellungen nicht mehr erforderlich sind, die Auslegung selbst vornehmen (BFH-Urteil vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BFHE 184, 374, BStBl II 1999, 344).
  • BFH, 25.02.2009 - IX R 76/07

    Vertragsauslegung des FG

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - V R 56/10
    Rn. 13 b) Zwar obliegt die Auslegung von Willenserklärungen dem FG als Tatsacheninstanz; sie bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (…vgl. z.B. zur Vertragsauslegung BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030; vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268).
  • BFH, 27.01.2011 - V R 7/09

    Leistungsaustausch bei "Verkaufswettbewerben" - außergerichtliche Kosten des …

    Auszug aus BFH, 20.06.2012 - V R 56/10
    Rn. 13 b) Zwar obliegt die Auslegung von Willenserklärungen dem FG als Tatsacheninstanz; sie bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie den Grundsätzen der §§ 133, 157 BGB entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (vgl. z.B. zur Vertragsauslegung BFH-Urteile vom 27. Januar 2011 V R 7/09, BFH/NV 2011, 1030;… vom 25. Februar 2009 IX R 76/07, BFH/NV 2009, 1268).
  • BFH, 26.06.2019 - XI R 5/18

    Rechnung i.S. des § 14c UStG; Verweis auf Jahreskonditionsvereinbarung; Ausweis …

    Rn. 36 (4) Der Senat kann diese Auslegung im Streitfall trotz des unter II.2.d aa (3) genannten Grundsatzes ausnahmsweise selbst vornehmen, weil das FG den Tatbestand (hier: den Inhalt der "Belastungen", den Inhalt der Jahreskonditionsvereinbarung und die maßgeblichen Begleitumstände) vollständig festgestellt hat (…zur Befugnis des BFH zur eigenen Auslegung in solchen Fällen vgl. BFH-Urteile vom 17.12.2008 - III R 22/06, BFH/NV 2009, 1087, unter II.5., Rz 51; vom 20.06.2012 - V R 56/10, BFH/NV 2012, 1775, Rz 13;… vom 12.07.2016 - IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695, Rz 24;… vom 13.03.2018 - IX R 12/17, BFH/NV 2018, 715, Rz 12).
  • BFH, 18.04.2013 - V R 41/11

    Kindergeldberechtigung bei mehrfacher Haushaltsaufnahme eines Kindes

    Die Auslegung von Willenserklärungen obliegt dem FG als Tatsacheninstanz; sie bindet den BFH gemäß § 118 Abs. 2 FGO, wenn sie --wie hier-- den Grundsätzen der §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, d.h. jedenfalls möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 V R 56/10, BFH/NV 2012, 1775, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 06.06.2017 - 5 K 148/16

    Kostengesetze/Kindergeld: Zum Streitwert eines "echten" Untätigkeitseinspruchs in …

    Rn. 32 Zwar kann grundsätzlich ein Antrag auf Festsetzung von Kindergeld für nichtverjährte Zeiten gestellt werden (vgl. BFH-Urteil vom 20.06.2012 V R 56/10, BFH/NV 2012, 1775 m. w. N.), hier also - wie die Beklagte in der Einspruchsentscheidung angenommen hat - ab Januar 2010.

    Indes kann aufgrund besonderer Umstände der Kindergeldantrag im Einzelfall abweichend dahin auszulegen sein, dass die Festsetzung ab dem Monat beantragt wird, in dem die zum Zeitpunkt der Antragstellung erforderlichen Voraussetzungen erstmals vorlagen (BFH-Urteil vom 20.06.2012 V R 56/10, BFH/NV 2012, 1775 m. w. N.).

  • BFH, 26.06.2014 - III R 6/13

    Entscheidung über Kindergeldantrag durch befristete Festsetzung

    Insoweit ist es gerechtfertigt, einen Kindergeldantrag, der sich auf die Vergangenheit bezieht, in der Regel dahingehend auszulegen, dass der Kindergeldanspruch umfassend und ohne zeitliche Beschränkung durch die Familienkassen geprüft werden soll (…BFH-Urteile vom 28. Januar 2004 VIII R 12/03, BFH/NV 2004, 786; vom 9. Februar 2012 III R 45/10, BFHE 236, 413, BStBl II 2013, 1028, und vom 20. Juni 2012 V R 56/10, BFH/NV 2012, 1775).
  • FG Köln, 26.02.2014 - 12 K 1957/13

    Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld

    Da der Anspruch auf Kindergeld für jeden Monat entsteht, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben (§ 66 Abs. 2 EStG), beginnt die Festsetzungsfrist für das in den Monaten Januar bis Dezember eines Jahres zu zahlende Kindergeld mit Ablauf dieses Jahres und endet regulär mit Ablauf des vierten darauffolgenden Jahres (vgl. BFH-Urteil vom 20.6.2012 V R 56/10, BFH/NV 2012, 1775).
  • FG Münster, 12.06.2013 - 10 K 1551/11

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

    Auf Steuervergütungen sind nach § 155 Abs. 4 AO die Vorschriften über die Steuerfestsetzung (§§ 155 bis 177 AO) und damit auch die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) sinngemäß anzuwenden (BFH v. 20.06.2012, V R 56/10, BFH/NV 2012, 1775).

    (…BFH v. 09.02.2012, III R 45/10, BFH/NV 2012, 1048; BFH v. 20.06.2012, V R 56/10, BFH/NV 2012, 1775).

  • FG Niedersachsen, 29.04.2010 - 14 K 104/09

    Bestandskräftige Ablehnung eines Kindergeldanspruchs durch Auszahlung des …

    Rn. 15 4. Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs erfordert (s. gegenteilige Entscheidung des FG Münster, Urteil vom 5.11.2009 11 K 4246/08 Kg, EFG 2010, 489; Revision beim BFH anhängig unter dem Az. III R 2/10).
  • FG Berlin-Brandenburg, 03.04.2014 - 10 K 10154/11

    Familienleistungsausgleich

    Begehrt ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld, spielt in diesem Zusammenhang auch eine Rolle, ab wann er die Voraussetzungen gemäß § 62 Abs. 2 EStG erfüllt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Juni 2012 V R 56/10, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs/Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2012, 1775).
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