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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.02.2021

Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,46697
BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20 (https://dejure.org/2020,46697)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2020 - V ZB 13/20 (https://dejure.org/2020,46697)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20 (https://dejure.org/2020,46697)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Miteigentumsanteile als Gegenstand einer Zwangsversteigerung bei Bruchteilseigentum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 467
  • MDR 2021, 386
  • DNotZ 2021, 611
  • WM 2021, 308
  • Rpfleger 2021, 300
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.01.2013 - V ZB 53/12

    Zwangsversteigerungsverfahren: Hinreichend bestimmte Bezeichnung des Grundstücks …

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20
    Daran fehlt es nicht nur, wenn die vorgeschriebene Zeitspanne zwischen Bekanntmachung und Versteigerungstermin nicht eingehalten wird, sondern auch dann, wenn die Bekanntmachung inhaltlich nicht den zwingenden Vorgaben des § 37 ZVG genügt; dazu gehört die Bezeichnung des Grundstücks gemäß § 37 Nr. 1 ZVG (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, NJW-RR 2013, 915 Rn. 6;… Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 16/14, NJW-RR 2014, 1279 Rn. 10).

    Rn. 9 aa) Die Terminsbestimmung soll zum einen denjenigen, deren Rechte durch die Zwangsversteigerung betroffen werden können, die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren ermöglichen und zum anderen Erwerbsinteressenten auf den Termin aufmerksam machen, um durch eine Konkurrenz von Bietern eine Versteigerung des Grundstücks zu einem seinem Wert möglichst entsprechenden Gebot zu erreichen (vgl. Senat…, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 65/11, NJW-RR 2012, 145 Rn. 7; Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, NJW-RR 2013, 915 Rn. 7).

    Rn. 20 2. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, weil sich die Beteiligten in dem Verfahren über die Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich, und so auch hier, nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, NJW-RR 2013, 915 Rn. 16).

  • BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17

    Zwangsversteigerung eines Miteigentumsanteils: Übrige Miteigentümer als …

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20
    Soll eine Immobilie versteigert werden, die im Miteigentum mehrerer Personen steht, bedarf es einer gesonderten Festsetzung des Werts (§ 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG) der Bruchteile nicht, vielmehr genügt die Wertfestsetzung für die gesamte Immobilie; der Wertanteil jedes Bruchteils entspricht dem rechnerischen Wert des Gesamtgrundstücks (…vgl. Böttcher, ZVG, 6. Aufl., § 74a Rn. 30 sowie die weiteren Nachweise in Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - V ZB 221/17, NJW-RR 2018, 1361 Rn. 18).
  • BGH, 19.06.2008 - V ZB 129/07

    Anforderungen an die Bekanntmachung des durch das Vollstreckungsgericht neu …

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sich nach der Bekanntmachung der Terminsbestimmung der zunächst fest-gesetzte Verkehrswert ändert, es sei denn, der neue Wert weicht lediglich unwesentlich von dem bekannt gemachten ab (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2008 - V ZB 129/07, NJW-RR 2008, 1741 Rn. 10 f.).
  • BGH, 05.06.2014 - V ZB 16/14

    Zwangsversteigerungssache: Befugnis zur Rechtsbeschwerdeeinlegung gegen den …

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20
    Daran fehlt es nicht nur, wenn die vorgeschriebene Zeitspanne zwischen Bekanntmachung und Versteigerungstermin nicht eingehalten wird, sondern auch dann, wenn die Bekanntmachung inhaltlich nicht den zwingenden Vorgaben des § 37 ZVG genügt; dazu gehört die Bezeichnung des Grundstücks gemäß § 37 Nr. 1 ZVG (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, NJW-RR 2013, 915 Rn. 6; Beschluss vom 5. Juni 2014 - V ZB 16/14, NJW-RR 2014, 1279 Rn. 10).
  • BGH, 30.10.2008 - V ZB 41/08

    Begriff des Einzelausgebots; Anforderungen an einen Verzicht auf eine …

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20
    Folgerichtig gilt die in § 63 Abs. 1 Satz 1 ZVG angeordnete Pflicht des Versteigerungsgerichts, mehrere in demselben Verfahren zu versteigernde Grundstücke einzeln auszubieten, auch bei der Versteigerung von Miteigentumsanteilen an einem Grundstück (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158 Rn. 6;… Dassler/Schiffhauer/Hintzen, ZVG, 16. Aufl., § 63 Rn. 7).
  • BGH, 29.09.2011 - V ZB 65/11

    Zwangsversteigerung: Bezeichnung der Nutzungsart in der Terminsbestimmung

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20
    Rn. 9 aa) Die Terminsbestimmung soll zum einen denjenigen, deren Rechte durch die Zwangsversteigerung betroffen werden können, die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren ermöglichen und zum anderen Erwerbsinteressenten auf den Termin aufmerksam machen, um durch eine Konkurrenz von Bietern eine Versteigerung des Grundstücks zu einem seinem Wert möglichst entsprechenden Gebot zu erreichen (vgl. Senat, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 65/11, NJW-RR 2012, 145 Rn. 7;… Beschluss vom 17. Januar 2013 - V ZB 53/12, NJW-RR 2013, 915 Rn. 7).
  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 139/06

    Zulässigkeit der zeitgleichen Zwangsversteigerung mehrerer Grundstücke

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20
    Rn. 13 (3) Kommt es einem Bietinteressenten - ausnahmsweise - gerade darauf an, dass das zu versteigernde Grundstück nicht im Alleineigentum, sondern im Miteigentum steht, weil er nur an dem Erwerb von Miteigentumsanteilen interessiert ist, muss er sich diese zusätzliche Information selbst beschaffen (vgl. zu der Informationspflicht des Bietinteressenten zu Einzelheiten der schlagwortartig angegebenen Nutzung des Grundstücks Senat, Beschluss vom 22. März 2007 - V ZB 139/06, juris Rn. 37).
  • LG Potsdam, 08.10.2012 - 1 T 137/12

    Zwangsversteigerung: Angabe des Miteigentumsanteils bei Versteigerung von …

    Auszug aus BGH, 29.10.2020 - V ZB 13/20
    In diesem Fall müssen anerkanntermaßen zur Vermeidung von Irreführungen möglicher Bietinteressenten die Miteigentumsanteile in der Bekanntmachung des Versteigerungstermins angegeben werden (vgl. LG Potsdam, GE 2012, 1703;… Stöber/Gojowczyk, ZVG, 22. Aufl., § 37 Rn. 14;… Depré/Bachmann, ZVG, 2. Aufl., § 37 Rn. 12).
  • BGH, 21.05.2026 - V ZB 90/25

    Anspruch des Klägers auf Akteneinsicht in Zwangsvollstreckungakte ohne …

    Die Vorschrift dient - wie das Zwangsversteigerungsgesetz insgesamt - zunächst dem Zweck, durch die Versteigerung ein dem Wert des Grundstücks möglichst entsprechendes Gebot zu erreichen (…vgl. Motive zu dem Entwurf eines Gesetzes betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, 1889, S. 159, sowie Senat…, Beschluss vom 29. September 2011 - V ZB 65/11, NJW-RR 2012, 145 Rn. 7; Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20, NJW-RR 2021, 467 Rn. 9 zur Bekanntgabe der Terminsbestimmung) und so einen Erlös zu erzielen, der für die Befriedigung der Forderungen der vollstreckenden Gläubiger möglichst ausreichend ist.
  • BGH, 22.09.2022 - V ZB 8/22

    Teilungsversteigerung eines Miteigentumsanteils an Grundstück: Stellung der …

    Insoweit werden sie vollstreckungsrechtlich wie mehrere Grundstücke behandelt (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20, NJW-RR 2021, 467 Rn. 7).
  • BGH, 22.09.2022 - V ZB 2/20

    Rechtsanwaltsvergütung für die Vertretung des Gläubigers in einem …

    Insoweit werden sie vollstreckungsrechtlich wie mehrere Grundstücke behandelt (Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20, NJW-RR 2021, 467 Rn. 7).

    Die Versteigerung sämtlicher Miteigentumsanteile eines Grundstücks unterscheidet sich in der Sache zudem nicht wesentlich von der Versteigerung eines im Alleineigentum stehenden Grundstücks (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20, WM 2021, 308 Rn. 7, 12).

  • BGH, 19.09.2024 - V ZB 29/23

    Zwangsversteigerungsverfahren: Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde …

    Daran fehlt es nicht nur, wenn die vorgeschriebene Zeitspanne zwischen Bekanntmachung und Versteigerungstermin nicht eingehalten wird, sondern auch dann, wenn die Bekanntmachung inhaltlich nicht den zwingenden Vorgaben des § 37 ZVG genügt; dazu gehört die Bezeichnung des Grundstücks gemäß § 37 Nr. 1 ZVG (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20, NJW-RR 2021, 467 Rn. 5 mwN).
  • LG Bonn, 24.04.2023 - 6 T 47/23

    Akteneinsicht in die Einsichtsmappe mit Verkehrswertgutachten

    Denn die Terminsbestimmung nach § 38 ZVG soll zum einen denjenigen, deren Rechte durch die Zwangsversteigerung betroffen werden können, die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren ermöglichen und zum anderen Erwerbsinteressenten auf den Termin aufmerksam machen, um durch eine Konkurrenz von Bietern eine Versteigerung des Grundstücks zu einem seinem Wert möglichst entsprechenden Gebot zu erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Hierzu hat er unter anderem gerade nach § 42 Abs. 1 ZVG die Möglichkeit, in die Mitteilungen des Grundbuchamtes an das Vollstreckungsgericht Einsicht zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20 -, juris, Rn. 13 und Stöber, ZVG, 23. Auflage/2022, § 38 Rn. 11) und damit die in der Terminsbestimmung nicht aufgeführten Angaben zu erfahren.

  • LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21

    Versagung des Zuschlags als Wirkung einer einstweiligen Verfügung

    Ein Ausspruch über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten scheidet aus, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde und einem sich daran anschließenden Beschwerdeverfahren in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 29.10.2020 - V ZB 13/20).
  • BGH, 06.06.2024 - V ZB 31/23

    Zwangsversteigerungsverfahren: Erfordernis der Einzelausbietung sämtlicher …

    Entsprechendes gilt für die Zwangsversteigerung der Miteigentumsanteile, wenn ein Grundstück - wie hier - im Bruchteilseigentum steht (vgl. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20, NJW-RR 2021, 467 Rn. 12;… Beschluss vom 30. Oktober 2008 - V ZB 41/08, NJW-RR 2009, 158 Rn. 6).
  • LG Frankenthal, 15.07.2025 - 1 T 188/24
    Daran fehlt es nicht nur, wenn die vorgeschriebene Zeitspanne zwischen Bekanntmachung und Versteigerungstermin nicht eingehalten wird, sondern auch dann, wenn die Bekanntmachung inhaltlich nicht den zwingenden Vorgaben des § 37 ZVG genügt; dazu gehört die Bezeichnung des Grundstücks gemäß § 37 Nr. 1 ZVG (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20 -, Rn. 5, juris).

    Werden demgegenüber nur einzelne Miteigentumsanteile versteigert, ist dies in der Terminsbestimmung entsprechend kenntlich zu machen (auch für das Vorstehende: BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - V ZB 13/20 -, Rn. 10 - 14, juris).

  • LG München II, 17.12.2024 - 7 T 3848/23

    Sicherheitsleistung, Sofortige Beschwerde, Zulassung der Rechtsbeschwerde, …

    Ein Ausspruch über die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten scheidet aus, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde und einem sich daran anschließenden Beschwerdeverfahren in der Regel nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 29.10.2020 - V ZB 13/20).
  • FG Hessen, 13.02.2025 - 10 K 676/23

    Pfändung bei Bruchteileigentum an Grundstücken

    bb) Bei einem Grundstück, das --wie hier-- nicht im Alleineigentum, sondern im Bruchteilseigentum steht, sind die Miteigentumsanteile Gegenstand der Zwangsvollstreckung; sie werden vollstreckungsrechtlich wie mehrere Grundstücke behandelt (Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29.10.2020 - V ZB 13/20, NJW-RR 2021, 467 Rn. 7).
  • LG Verden, 09.04.2026 - 6 T 25/26

    Umfassendes Akteneinsichtsrecht für Bietinteressenten nach § 42 ZVG

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   BGH, 10.02.2021 - V ZB 13/20   

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https://dejure.org/2021,5211
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BGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - V ZB 13/20 (https://dejure.org/2021,5211)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - V ZB 13/20 (https://dejure.org/2021,5211)
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