Rechtsprechung
| BGH, 11.07.1962 - V ZR 175/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 37, 353
- NJW 1962, 1817
- MDR 1962, 896
- DB 1962, 1273
- DÖV 1963, 347
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (15)
- RG, 02.06.1915 - V 19/15
Elektrizitätswerk. Bestandteil. Zubehör.
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 02.07.1959 - III ZR 76/58
Zufahrtsverschlechterung als Enteignung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.09.1961 - III ZR 140/60
Kreuzung von Starkstromleitung und Straße
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- BGH, 02.07.1959 - III ZR 81/58 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 09.07.1958 - V ZR 202/57
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.12.1956 - V ZR 245/55
Holzhaus - § 95 Abs. 1 Satz 1 BGB, spätere Änderung der Zweckbestimmung, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50
Durchführung des Vierjahresplans
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.01.1959 - III ZR 160/57
Rechtsweg vor den Zivilgerichten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.05.1959 - V ZR 173/57
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 27.06.1962 - V ZR 204/60
Rechtsmittel
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - RG, 08.07.1913 - VII 213/13
Reichsstempel von Grundstücksübertragungen
- RG, 16.12.1907 - VI 106/07
Elektrizitätswerke; Haftpflichtgesetz § 2
- RG, 02.02.1942 - V 92/41
Umfaßt die Haftung für Bergschaden bei Rohrbrüchen an im Boden verlegten …
- RG, 07.11.1900 - V 200/00
Ist das Leitungsnetz eines Elektrizitätswerkes auch insoweit, als es sich über …
- RG, 21.12.1896 - IV 201/96
Substanzteil.
- BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05
Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten …
Auch hier erfolgt die sachenrechtliche Umwandlung von einem ehemals wesentlichen Bestandteil zu einer selbständigen Sache durch eine Übereignung entsprechend § 929 Satz 2 BGB, ohne dass es dazu einer Trennung der Leitung vom Straßengrundstück bedarf (Fortführung von BGHZ 37, 353, 359).Der Senat hat ebenso entschieden (BGHZ 37, 353, 358).
Eine Versorgungsleitung wird danach gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 BGB durch die Verlegung in ein dem Versorgungsträger gehörendes Grundstück zu einem wesentlichen Bestandteil des Grundstücks; das Eigentum daran erstreckt sich nach § 946 BGB auf die ehemals selbständige Sache (RGZ 168, 288, 290; Senat, BGHZ 37, 353, 358).
Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung (BGHZ 37, 353, 357 - "Ruhrschnellweg") bemerkt, dass die Aufhebung der Eigenschaft einer Versorgungsleitung als Bestandteil eines Grundstücks nach den gleichen Grundsätzen möglich sein könne, wie sie für die nachträgliche Verbindung eines Scheinbestandteils mit dem Eigentum am Grundstück gelten.
Der Senat hat ebenfalls ausgeführt, dass der Umfang des durch Art. 90 Abs. 1 GG angeordneten gesetzlichen Eigentumswechsels an Straßengrundstücken nach dem Zweck der Widmung der Straße bestimmt werden muss und sich daher nicht auf die Versorgungszwecken dienenden Rohrleitungen erstreckt (BGHZ 37, 353, 360).
- BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92
Beseitigung von Kabeln nach Erlöschen des Fernmelderechts
Die Verlegung erfolgte damit in Ausübung eines Rechtes an einem Grundstück im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 2 BGB (BGHZ 37, 353, 356 ff.). - BGH, 02.04.1998 - III ZR 91/95
Zur Erstattung sog. Folgekosten bei Versorgungsleitungen in Straßengrundstücken
Das Berufungsgericht hat die Klage in Anlehnung an die Ruhrschnellweg-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 1962 (V ZR 175/60 - BGHZ 37, 353) abgewiesen, weil der Beklagten hinsichtlich der in den Straßengrundstücken der Klägerin verlegten Trinkwasserleitung ein - dingliches - Benutzungsrecht eigener Art zustehe, das zu seiner Entstehung und seinem Fortbestand nicht der Eintragung in das Grundbuch bedürfe und inhaltlich einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nahekomme, so daß die durch die straßenbaubedingte Verlegung der Versorgungsleitung entstandenen Kosten in entsprechender Anwendung der §§ 1090 Abs. 2, 1023 Abs. 1 Satz 1 BGB von der Klägerin zu tragen seien.Eine - an sich mögliche - vertragliche Regelung wäre durch das Reichsgesetz über die einstweilige Neuregelung des Straßenwesens und der Straßenverwaltung vom 26. März 1934 (RGBl. I S. 243), mit dem eine Vereinheitlichung des Rechts der öffentlichen Straßen angestrebt wurde, unberührt geblieben (vgl. BGHZ 37, 353, 361).
b) Dem Berufungsgericht kann nicht darin gefolgt werden, daß es in Anlehnung an die Ruhrschnellweg-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 1962 (V ZR 175/60 = BGHZ 37, 353) angenommen hat, der Beklagten stehe auch ohne Eintragung im Grundbuch eine zu einem dinglichen Recht ähnlich einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit erstarkte Befugnis besonderer Art zu, ihre Leitung in den Straßengrundstücken der Klägerin zu belassen, was zu einer jedenfalls entsprechenden Anwendung der §§ 1090 Abs. 2, 1023 Abs. 1 Satz 1 BGB führe, so daß die streitigen Kosten der straßenbaubedingten Verlegung der Leitung von der Klägerin zu tragen seien.
Unter diesen besonderen Umständen, die im Streitfall nicht vorliegen, hat der Bundesgerichtshof zugunsten des Trägers des Versorgungsunternehmens (Stadt) ein unmittelbar aus Art. 90 Abs. 1 GG abgeleitetes Benutzungsrecht besonderer Art angenommen, das inhaltlich einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nahekomme und deshalb eine Folgekostenpflicht des Straßeneigentümers nach §§ 1090, 1023 BGB begründe (vgl. BGHZ 37, 353, 360 ff m. Anm. Rothe in LM GrundG Art. 90 Nr. 5).
bb) Der V. Zivilsenat hat selbst wiederholt ausgesprochen, daß die Entscheidung vom 11. Juli 1962 (aaO) einen Sonderfall betraf (vgl. Urteile vom 27. Juni 1969 - V ZR 89/66 = WM 1969, 1285, 1286; vom 9. Juli 1969 - V ZR 62/66 = WM 1969, 1283, 1284; vom 19. September 1979 - V ZR 41/77 = WM 1980, 198, 199; vom 8. Mai 1981 - V ZR 94/80 = BGHWarn 1981 Nr. 146 = NJW 1982, 1283).
Sie war - im Gegensatz zur Straße, deren Eigentum einem anderen (öffentlichen) Rechtsträger zustand - Eigentum des Versorgungsunternehmens (vgl. dazu BGHZ 37, 353, 356 ff m.w.N.).
Durch das Straßenneuregelungsgesetz vom 26. März 1934 trat eine Änderung in den Eigentumsverhältnissen nicht ein (vgl. BGHZ 37, 353, 361).
dd) Eine Anwendung der Grundsätze des Urteils BGHZ 37, 353 auf den Streitfall verbietet sich auch noch aus einer anderen Erwägung.
1968, 488 ff m.w.N.; BGHZ 37, 353, 354 f und BGHZ 51, 319, 320 f, jeweils m.w.N.; Kempfer in Kodal/Krämer aaO Kap. 27 Rn. 17 ff S. 693 ff; auch Senatsurteil BGHZ 132, 198, 203).
- OLG Stuttgart, 26.03.2020 - 2 U 82/19
Eigentumsrechte an Fernwärmeversorgungsanlagen nach Beendigung des …
Verlegt der Eigentümer Versorgungsleitungen auf seinem Grundstück, handelt es sich um wesentliche Bestandteile jenes Grundstücks (BGH…, Urteil vom 02. Dezember 2005 - V ZR 35/05, juris Rn. 10; BGH, Urteil vom 11. Juli 1962 - V ZR 175/60, juris Rn. 15).Diese von den Vertragsparteien vorgenommene Einordnung der Eigentumslage entspricht auch der schon damals gefestigten Auffassung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1962 - V ZR 175/60, juris Rn. 12; RG, Urteil vom 08. Juli 1913 - VII 213/13, RGZ 83, 67).
- OLG Brandenburg, 02.08.2017 - 4 U 84/16
Duldungspflicht einer Stadt hinsichtlich der Aufstellung von Hinweisschildern für …
Der Umstand, dass der Hilfsantrag auf eine noch zu treffende Vereinbarung über die Aufstellung von Hinweisschildern abzielt, steht einer Anwendung des § 8 Abs. 10 FStrG nicht entgegen; denn die Vorschrift eröffnet nicht nur die Möglichkeit, Verträge abzuschließen, sondern unterstellt die gesamten Rechtsbeziehungen, wie sie bei einer derartigen Inanspruchnahme der Straße zwischen den Beteiligten entstehen, dem bürgerlichen Recht (BGH, Urteil vom 11. Juli 1962 - V ZR 175/60 - Rdnr. 4). - OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
Eintrittspflicht einer kommunalen Haftpflichtversicherung für Schäden eines …
Die feste Verbindung mit dem Grundstück ergibt sich im Übrigen daraus, dass das Rohr im Erdreich nicht nur abgelegt war, sondern das Erdreich aufgefüllt und verdichtet wurde (Fotos Bl. 56; vgl. auch OLG München…, Urteil vom 07. Juni 1994 - 25 U 2311/94 -, Rn. 7, juris; BGHZ 37, 353, Juris-Rn. 15;… OLGR Köln 2005, 114, Juris-Rn. 21; OLGR Düsseldorf 2003, 5; OLGR Frankfurt 1998, 65;… OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2015, 946, Juris-Rn. 8).Rn. 99 Die nachträgliche Begründung eines Scheinbestandteils (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.1962 - V ZR 175/60 - Rn. 15 ff., juris; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 05.07.2012 - 13 K 524/11 - Rn. 64 ff., juris) ergibt sich insbesondere nicht aus dem mit der Berufung vorgelegten Vertrag, mit dem die Klägerin das Eigentum an der Y-Straße von der K erworben hat.
Rn. 107 Diese Rechtsprechung subsumiert die von Versorgungsunternehmen vorgenommene Verlegung von Versorgungsleitungen über fremde Grundstücke unter § 95 Abs. 1 BGB und nimmt so an, dass die Leitungen nicht Bestandteile der Belegenheitsgrundstücke seien, sondern als Zubehör des jeweiligen Werksgrundstücks im Eigentum des Versorgungsträgers stünden (vgl. nur RGZ 83, 67, 70 f; RGZ 87, 43, 50 ff.; BGHZ 37, 353, Juris-Rn. 12;… BGHZ 138, 266, Juris-Rn. 27).
Denn die Zuordnung von Versorgungsleitungen zum Werksgrundstück beruht auf der allgemeinen Verkehrsauffassung, wonach solche Leitungen dem wirtschaftlichen Zweck des Versorgungswerks zu dienen bestimmt sind, der in Frage gestellt wäre, wenn das Eigentum an den Leitungen, welches regelmäßig über eine Vielzahl von fremden Grundstücken führt, nicht allein in der Hand des Versorgungsträgers läge (RGZ 87, 43, 50 ff.; BGHZ 37, 353, Juris-Rn. 13).
- OLG Köln, 11.01.2005 - 15 U 146/04
Eigentumserwerb der Gemeinde bei Einbringung einer Wasserleitung in kommunales …
Gleichwohl hat er bei Einbringung in eigene Grundstücke festgehalten, dass sich der Eigentumserwerb von Leitungen nach §§ 946, 93 ff BGB richte und daher grundsätzlich der Eigentümer des Grundstücks Leitungseigentum erwerbe (vgl. BGHZ 37, 353 (356, 358).Eine Leitung wird dann nicht wesentlicher Bestandteil, wenn die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Scheinbestandteils gem. § 95 BGB im Zeitpunkt der Einbringung gegeben sind (vgl. BGHZ 37, 353, 357f; 125, 56, 59).
Hierauf scheint der BGH in BGHZ 37, 353, 357 abzuzielen, wenn er meint, dass es dem Bedürfnis des Rechtsverkehrs zuwiderlaufen würde, wenn die Leitungen streckenweise unterteilt einer Vielzahl von Personen gehören würden, weshalb er bei der Einbringung der Leitung in fremden Boden die Leitungen als bewegliche Sachen behandelt wissen will.
So heißt es (BGHZ 37, 353, 359): "Eine nachträgliche Änderung der Zweckbestimmung, wie sie möglicherweise in dem Übergang des Straßeneigentums auf die Klägerin zu erblicken wäre, vermochte für sich allein die Bestandteilseigenschaft ebenfalls nicht aufzuheben; vielmehr wären hier die gleichen Grundsätze anzuwenden, die der erkennende Senat für den umgekehrten Tatbestand - späterer Wegfall eines nur vorübergehenden Zweckes - in BGHZ 23, 57 aufgestellt hat." .
- OLG Celle, 22.05.2007 - 4 U 41/07
Streit über die Wirksamkeit eines notariell nicht beurkundeten Kaufvertrages; …
Der Bundesgerichtshof hat zwar schon beiläufig früher die Auffassung vertreten, es seien für die Umwidmung eines bisherigen Scheinbestandteiles in einen wesentlichen Bestandteil und umgekehrt die Umwidmung eines wesentlichen und auf Dauer eingebauten Teiles in einen Scheinbestandteil dieselben Grundsätze maßgeblich, nämlich eine nach außen hervortretenden Willensbetätigung (BGHZ 37, 353, 359). - BGH, 21.03.1996 - III ZR 245/94
Bereicherungshaftung eines Energieversorgungsunternehmens wegen der Nutzung …
d) Ausgehend von dieser Rechtslage läßt sich auch (erst recht) nicht, wie die Revision meint, in Anlehnung an die "Ruhrschnellweg"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 37, 353) ein Benutzungsrecht besonderer Art konstruieren, das einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit nahekommt. - BGH, 30.01.1981 - V ZR 6/80
Änderung eines Notleitungsrechts (Notwegrechts)
Bei Bestehen eines dinglichen Benutzungsrechts des Versorgungsunternehmens, das inhaltlich einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit des bürgerlichen Rechts nahesteht, hat der Senat entsprechend § 1023 Abs. 1 Satz 1 (§ 1090 Abs. 2) BGB dem Straßeneigentümer die Folgekosten auferlegt (BGHZ 37, 353, 363). - OLG Köln, 18.11.2016 - 20 U 48/16
- BGH, 19.09.1979 - V ZR 41/77
Verlegung einer Wasserleitung - Vereinigung von Eigentumsrechten an einer Straße …
- LG Bonn, 28.07.2004 - 13 O 579/03
- OLG Düsseldorf, 26.02.2020 - 3 Kart 729/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur
- BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82
Elektrizitätsversorgung in Oldenburg
- BGH, 15.05.1963 - V ZR 181/62
Rechtsmittel
- BGH, 09.07.1969 - V ZR 62/66
Ersatz von Verlegungskosten hinsichtlich Versorgungsleitungen - Verlegung von …
- LG Saarbrücken, 19.05.2016 - 14 S 26/15
Gemeindehaftpflichtversicherung: Eintrittspflicht für Schadensbeseitigung durch …
- BGH, 15.05.1963 - V ZR 180/62
Rechtsmittel
- OLG Brandenburg, 14.03.1995 - 6 U 172/94
Kostentragung bei Verlegung einer Trinkwasserleitung nach Wegfall von …
- BGH, 08.05.1981 - V ZR 94/80
Auslegung so genannter Folgekostenverträge - Kostentragungspflicht für die …
- OLG Koblenz, 23.04.2009 - U 646/08
Wechsel eines gemeindlichen Energieversorgers nach Auslaufen eines …
- BGH, 24.01.1969 - V ZR 74/65
Abwasserkanal im Straßenkörper einer Bundesstraße
- OLG Frankfurt, 23.04.2008 - 4 U 150/07
Energieversorgung: Eigentumserwerb und Eigentumszuordnung an Wärmeversorgungs- …
- BGH, 15.05.1963 - V ZR 32/61
Rechtsmittel
- BGH, 28.04.1971 - V ZR 198/68
Inanspruchnahme einer Bundesstraße durch die Verlegung von Versorgungsleitungen - …
- BVerwG, 29.03.1968 - IV C 100.65
Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für Versorgungsunternehmen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2012 - 11 B 1187/11
Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit bzgl. des Vergabeverfahrens zum Abschluss …
- OLG Hamm, 17.03.2005 - 5 U 183/04
Maschinen als wesentliche Bestandteile eines Bauwerks?
- BGH, 15.10.1974 - VI ZR 181/73
Zulässigkeit des Auftrags- und Bereicherungsrechts - Zivilrechtsweg - Schaden des …
- VG Potsdam, 08.03.2018 - 1 K 826/16
Wasserrecht
- VK Bund, 30.11.2012 - B8-101/11
Missbräuchliche Vergabe von Wegerechten an öffentlichen Verkehrswegen für …
- BGH, 04.10.1979 - III ZR 28/78
Entschädigung für einen enteignenden Eingriff in das Nutzungsrecht an einem …
- BGH, 27.06.1969 - V ZR 89/66
Kosten der Verlegung einer gemeindlichen Wasserleitung
- KG, 05.09.2005 - 8 U 177/04
Berliner Mauer: Umwandlung von Mauersegmenten in Scheinbestandteile eines …
- BGH, 01.03.1974 - V ZR 103/72
Beschränkung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf öffentlich-rechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2011 - 11 A 341/09
Wirksamkeit der Kündigung einer Vereinbarung zwischen zwei Gemeinden über die …
- OLG Köln, 22.09.1989 - 19 U 19/89
Abwehranspruch auf Entfernung der Transformatorenstation wegen Beeinträchtigung …
- LG Köln, 28.03.2017 - 5 O 488/13
- OLG Frankfurt, 11.02.1997 - 11 U (Kart) 38/96
Höhe der Kosten für die Netzübernahme
- BGH, 22.02.1971 - III ZR 205/67
GOA - Ö-R Körperschaft - Öffentliche Straße - Verkehrssicherungspflicht - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1990 - 9 A 992/88
Rechtmäßigkeit der Festsetzungen von Entwässerungsgebühren; Satzung über die …
- VG München, 25.07.2011 - M 10 K 09.5709
Beseitigung eines Kanals; öffentlich-rechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch; …
- FG Berlin, 30.09.2005 - 9 K 9174/02
Eigenheimzulage für bebaute, frühere Parzellen einer Kleingartenkolonie bei …
- KG, 16.09.2004 - 16 U 28/04
Bruch eines Abwasserkanals auf einem wohnungsbaugenossenschaftlichen Grundstück …
- LG Düsseldorf, 26.02.2014 - 37 O 87/13
Abschluss eines Konzessionsvertrags über Energielieferung nach Losentscheid …
- VG Cottbus, 27.04.2012 - 6 L 178/11
Wasseranschlussbeitrag
- VG Aachen, 17.10.2022 - 7 K 1202/18
Wissenszurechnung eines Fachplaners
- BGH, 01.03.1973 - III ZR 176/69
Enteignende Wirkung eines Zustimmungsgesetzes zum österreichischen …
- VG Schleswig, 30.11.2016 - 8 A 103/14
Bauaufsichtliche Anordnung in Bezug auf ehemaligen Bunker
- OVG Sachsen, 23.06.2003 - 5 BS 304/02
Abwasserbeseitigung, Investitionsumlage, Scheinbestandteile, Bestandsverzeichnis, …
- OLG Braunschweig, 25.10.1989 - 3 U 69/89
Voraussetzungen der Übertragung von Forstgenossenschaftsanteilen; Verpflichtung …
- LG Düsseldorf, 11.12.2014 - 37 O 96/14
Anspruch eines Stromnetzbetreibers gegen eine Gemeinde auf Unterlassung eines …
- OLG Köln, 02.10.1985 - 13 U 27/85
- BGH, 05.04.1968 - V ZR 99/65
Das Verhältnis einer öffentlich-rechtlichen Anordnung im …
- BGH, 18.12.1968 - V ZR 107/67
Auslegung von Gestattungsverträgen zwischen Straßeneigentümer und …
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.1980 - X 2123/78
- BGH, 24.04.1970 - V ZR 47/67
Einigung über die Bedingungen der Benutzung der vom Reich verwalteten Straßen für …
- BGH, 27.11.1970 - V ZR 38/68
Auslegungsfragen einzelner Bestimmungen eines Gestattungsvertrages, insbesondere …
- BGH, 18.09.1970 - V ZR 178/67
Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung eines Gesattungsvertrages - Auslegung …
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