Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Nichtigkeitsverfahren gegen einen Wohnungseigentümerbeschluss: Eigentümerbeschluss über eine bauliche Veränderung bei ausschließlicher Nutzungsbefugnis des bauwilligen Wohnungseigentümers; faktischen Unmöglichkeit der in einer Vereinbarung vorgesehenen, anderen Nutzung ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 1 S 2 WoEigG, § 20 Abs 1 WoEigG, § 21 Abs 1 S 2 WoEigG, § 21 Abs 4 WoEigG
Nichtigkeitsverfahren gegen einen Wohnungseigentümerbeschluss: Eigentümerbeschluss über eine bauliche Veränderung bei ausschließlicher Nutzungsbefugnis des bauwilligen Wohnungseigentümers; faktischen Unmöglichkeit der in einer Vereinbarung vorgesehenen, anderen Nutzung ... - IWW
§ 20 Abs. 1 WEG, § ... 21 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 16 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 14 Abs. 3 WEG, § 45 WEG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG, § 21 WEG, § 21 Abs. 3 Satz 2 WEG, § 20 Abs. 2 WEG, § 21 Abs. 4 Satz 1 WEG, § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 47 WEG, § 19 Abs. 1 WEG, § 20 WEG, § 19 WEG, § 22 Abs. 1 WEG, § 10 Abs. 3 Satz 1 WEG, § 22 WEG, § 24 Abs. 7 WEG, § 20 Abs. 4 WEG, § 16 Abs. 2 Abs. 2 WEG, § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG, § 21 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 16 Abs. 1 WEG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 139 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 10 Abs. 1 S. 2, 20 Abs. 1, 21 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 4
Bauliche Veränderung; Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer; Verhältnis von Beschluss zu vorheriger Vereinbarung; keine Beschlusskompetenz in Bezug auf Kompensationszahlung - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4
Beschlusskompetenz für bauliche Veränderung trotz Aufhebung vereinbarter Nutzung/Fehlende Beschlusskompetenz für Kompensationszahlungen der Wohnungseigentümer untereinander - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit des Beschlusses einer Wohneigentumsgemeinschaft über die Genehmigung zur Errichtung von Gartenhütten im Allgemeineigentum für Fahrräder und Abstellen von Gartenwerkzeugen; Dauerhafte Nutzungsbefugnis nur des bauwilligen Wohnungseigentümers; Zulässigkeit der ...
- datenbank.nwb.de
Nichtigkeitsverfahren gegen einen Wohnungseigentümerbeschluss: Eigentümerbeschluss über eine bauliche Veränderung bei ausschließlicher Nutzungsbefugnis des bauwilligen Wohnungseigentümers; faktischen Unmöglichkeit der in einer Vereinbarung vorgesehenen, anderen Nutzung ...
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Grenzen der Beschlusskompetenz bei Gestattung baulicher Veränderungen
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum - zugunsten einzelner Wohnungseigentümer
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Ausschluss der Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts für bauwillige Eigentümer
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Alleinnutzungsbefugnis kraft Beschlusses über bauliche Veränderungen
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zitterbeschluss reloaded: Sondernutzugsrecht durch Beschluss? (IMR 2024, 466)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Gestattungsbeschluss schlägt Nutzungsvereinbarung, nicht aber Bauvereinbarung! (IMR 2024, 465)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Beschlusskompetenz für "Kompensationszahlungen"! (IMR 2024, 464)
Verfahrensgang
- AG Seligenstadt, 08.03.2023 - 1 C 94/22
- LG Frankfurt/Main, 12.10.2023 - 13 S 29/23
- BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 1333
- NZBau 2024, 746
- NZM 2024, 933
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (17)
- BGH, 09.02.2024 - V ZR 244/22
Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Die Wohnungseigentümer können seit dem 1. Dezember 2020 eine bauliche Veränderung auch dann beschließen, wenn die Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum dauerhaft nur dem bauwilligen Wohnungseigentümer zustehen soll (Fortführung von Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 14).Die Schaffung außerhalb des Grundbuchs bestehender Nutzungsbefugnisse von einzelnen Wohnungseigentümern (§ 21 Abs. 1 Satz 2 WEG) oder Gruppen von Wohnungseigentümern (§ 21 Abs. 3 Satz 2 WEG) beruht auf einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers (näher zum Ganzen Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 14 ff.).
Der Senat hat die Frage zuletzt offengelassen (vgl. Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 16).
Unabhängig davon müssen auch Beschlüsse nach § 20 Abs. 1 WEG ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen (vgl. Senat, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22, NJW 2024, 1030 Rn. 33), was allerdings allein durch den Wegfall der bisherigen Nutzungsmöglichkeit nach dem Willen des Gesetzgebers nicht in Frage gestellt werden soll (…vgl. BT-Drs. 19/18791 S. 66 und oben Rn. 8).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Diese Annahme beruht auf einer Auslegung des Beschlusses, die der revisionsrechtlich uneingeschränkten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 ff.;… Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20) Nachprüfung nicht standhält.Rn. 26 a) Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass Beschlüsse der Wohnungseigentümer objektiv und normativ auszulegen sind (grundlegend hierzu Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292;… Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20).
- BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Der Beschluss soll nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8 mwN) im Gegenzug zu der Genehmigung, die Gartenhütten zu errichten, Kompensationszahlungen der beiden bauwilligen Wohnungseigentümer an den Kläger und den anderen (bauwilligen) Wohnungseigentümer festlegen (so auch Ott, MietRB 2024, 115, 116).Wegen der auch mit Blick auf § 139 BGB gebotenen objektiven Auslegung sind dafür objektive Anhaltspunkte in dem Beschluss erforderlich (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 21;… Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1022 Rn. 16).
- BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15
Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Diese Annahme beruht auf einer Auslegung des Beschlusses, die der revisionsrechtlich uneingeschränkten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 ff.; Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20) Nachprüfung nicht standhält.Rn. 26 a) Zutreffend ist zwar der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass Beschlüsse der Wohnungseigentümer objektiv und normativ auszulegen sind (grundlegend hierzu Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292; Urteil vom 18. März 2016 - V ZR 75/15, NJW 2016, 2177 Rn. 20).
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Soll eine Vereinbarung durch Mehrheitsbeschluss geändert werden, besteht hierfür nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Beschlusskompetenz nur dann, wenn das Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung bzw. eine anderweitige Vereinbarung eine solche Änderung ausdrücklich vorsehen (sog. Öffnungsklausel, vgl. Senat, Urteil vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 168;… Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 33/09, NZM 2009, 866 Rn. 7;… siehe aus der Literatur nur Bärmann/Suilmann, WEG, 15. Aufl., § 10 Rn. 81;… Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 10 Rn. 180).Ohne eine solche Öffnungsklausel ist ein vereinbarungsändernder Beschluss mangels Beschlusskompetenz nichtig (vgl. Senat, Urteil vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 168).
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, fehlt den Wohnungseigentümern die Kompetenz, durch Beschluss Kompensationszahlungen festzulegen, die die Wohnungseigentümer, denen eine bauliche Veränderung gestattet wird, an die übrigen Wohnungseigentümer leisten sollen (so auch Ott, MietRB 2024, 115, 116; zur Begründung von Zahlungspflichten im Allgemeinen vgl. z.B. LG München I, ZWE 2011, 378, 379;… Bärmann/Dötsch, WEG, 15. Aufl., § 23 Rn. 294; Schmidt/Riecke, ZMR 2005, 252, 258 ff.; zur Begründung von Leistungspflichten vgl. z.B. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10 mwN). - BGH, 15.10.2021 - V ZR 225/20
Dauerhaftes Nutzungsverbot durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer ist …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Ist die Auslegung eindeutig, kann ein davon abweichendes Auslegungsergebnis nicht damit begründet werden, dass der Beschluss anderenfalls rechtswidrig bzw. nichtig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 15. Oktober 2021 - V ZR 225/20, NJW 2022, 326 Rn. 12). - BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zu einer gesetzmäßigen Verwaltung verpflichteten Wohnungseigentümer im Zweifel keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 298;… Beschluss vom 25. Oktober 2023 - V ZB 9/23, NJW-RR 2024, 217 Rn. 14 mwN). - BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Wegen der auch mit Blick auf § 139 BGB gebotenen objektiven Auslegung sind dafür objektive Anhaltspunkte in dem Beschluss erforderlich (vgl. Senat…, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 21; Urteil vom 15. Mai 2020 - V ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1022 Rn. 16). - BGH, 25.10.2023 - V ZB 9/23
Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen Beschluss über Kostentragung und …
Auszug aus BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zu einer gesetzmäßigen Verwaltung verpflichteten Wohnungseigentümer im Zweifel keinen rechtswidrigen Beschluss fassen wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 23. September 1999 - V ZB 17/99, BGHZ 142, 290, 298; Beschluss vom 25. Oktober 2023 - V ZB 9/23, NJW-RR 2024, 217 Rn. 14 mwN). - LG München I, 17.02.2011 - 36 S 79/10
Wohnungseigentümerversammlung: Nichtigkeit eines Beschlusses wegen fehlender …
- BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60
Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …
- BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09
Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die …
- LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 19 S 19/22
Sondernutzungsrecht durch Baubeschluss?
- LG Frankfurt/Main, 12.10.2023 - 13 S 29/23
Kompetenz um per Baubeschluss in Nutzungsvereinbarungen einzugreifen?
- LG Hamburg, 22.11.2023 - 318 S 84/22
Terrassenüberdachung und Sichtschutzzaun bei Ausschluss der Errichtung von …
- AG München, 28.06.2023 - 1292 C 9285/22
Speicherausbau als Wohnung keine zulässige bauliche Veränderung
- BGH, 25.09.2026 - V ZR 165/25
Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Rn. 21 (1) Die Neuregelung der Vorschriften über bauliche Veränderungen in den §§ 20, 21 WEG durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I 2020 S. 2187) dient unter anderem dem Zweck, den baulichen Zustand von Wohnungseigentumsanlagen leichter verbessern und an sich ändernde Gebrauchsbedürfnisse der Wohnungseigentümer anpassen zu können (vgl. BT-Drucks. 19/18791 S. 26, 61, 66; dazu Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, NJW-RR 2024, 1333 Rn. 21;… Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 33/23, NJW 2024, 1419 Rn. 10). - BGH, 27.02.2026 - V ZR 219/24
Zum Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer …
Rn. 40 (1) Richtig ist allerdings der Hinweis des Beklagtenvertreters in der mündlichen Verhandlung, dass § 20 WEG keine Anwendung fände, wenn die bauliche Veränderungen betreffende Regelung in der Gemeinschaftsordnung objektiv und normativ dahin auszulegen wäre, dass sie Vorrang gegenüber den mit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) zum 1. Dezember 2020 geänderten Vorschriften haben soll (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, NJW-RR 2024, 1333 Rn. 12;… s.a. Bärmann/Göbel, WEG, 16. Aufl., § 47 Rn. 3 ff.). - AG Hamburg-Altona, 17.10.2024 - 303a C 1/24
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Gültigkeit eines Beschlusses über …
Diese Norm regelt die gesetzlichen Folgen eines aufgrund von § 20 Abs. 1 WEG gefassten Beschlusses, schränkt die dort eingeräumte Beschlusskompetenz aber gerade nicht ein (vgl. BGH, BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23 -, Rn. 9, juris).Rn. 69 Die oben erwähnte bewusste Entscheidung des Gesetzgebers durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz führt auch dazu, dass seit dem 1. Dezember 2020 auch bauliche Maßnahmen beschlossen werden können, die faktisch dazu führen, dass der Beschluss über die bauliche Veränderung einer bestehenden Nutzungsvereinbarung widerspricht bzw. die Nutzung des Gemeinschaftseigentums faktisch ausschließt (vgl. Insoweit erstmalig BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23 -, Rn. 9, juris).
Denn Wohnungseigentümer können eine bauliche Veränderung gemäß § 20 Abs. 1 WEG auch dann beschließen, wenn die bauliche Maßnahme lediglich faktisch dazu führt, dass - wie hier - eine in der Vereinbarung bzw. Zweckbestimmung i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG vorgesehene Nutzung nicht mehr möglich ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23 -, Rn. 13, juris - mit diversen Nachweisen).
Rn. 72 Haben die Wohnungseigentümer eine bestimmte Angelegenheit durch eine Vereinbarung i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelt, ist eine Aufhebung, Änderung oder Ergänzung grundsätzlich nur durch eine erneute Vereinbarung möglich (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 168; BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23 -, Rn. 11, juris).
Soll eine Vereinbarung durch Mehrheitsbeschluss geändert werden, besteht hierfür eine Beschlusskompetenz nur dann, wenn das Gesetz oder die Gemeinschaftsordnung bzw. eine anderweitige Vereinbarung eine solche Änderung ausdrücklich vorsehen (sog. Öffnungsklausel, vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23 -, Rn. 11, juris, BGH, Urteil vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 168;… Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 33/09, NZM 2009, 866 Rn. 7;… Bärmann/Suilmann, WEG, 15. Aufl., § 10 Rn. 81;… Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 10 Rn. 180).
Rn. 75 Zur Begründung der Beschlusskompetenz auch insoweit führt der BGH ausführlich aus (BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23 -, Rn. 18 - 22, juris) :.
Rn. 93 Ein von den Wohnungseigentümern auf der Grundlage von § 20 Abs. 1 WEG gefasster Beschluss muss, auch wenn dies - anders als etwa in § 19 Abs. 1 WEG - im Wortlaut des Gesetzes keine besondere Erwähnung findet, ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinne von § 18 Abs. 2 WEG entsprechen (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22 -, Rn. 33, juris; BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23 -, Rn. 12, juris).
Denn § 19 Abs. 1 WEG, der u.a. die ordnungsmäßige Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums regelt, enthält für die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen keine konkreten inhaltlichen Vorgaben (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23 -, Rn. 9, juris; Suilmann, ZWE 2022, 266).
- BGH, 10.10.2025 - V ZR 192/24
Bauliche Veränderung ermöglicht Umnutzung: Gestattungsbeschluss anfechtbar?
Das entspricht dem Ziel der Reform, das Recht der baulichen Maßnahmen erheblich zu vereinfachen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, NJW-RR 2024, 1333 Rn. 21).Entschieden hat der Senat allerdings, dass die Beschlusskompetenz für die Gestattung einer baulichen Veränderung auch dann besteht und der Beschluss bestandskräftig werden kann, wenn er dazu führt, dass die in einer Vereinbarung vorgesehene Nutzung des Gemeinschaftseigentums faktisch nicht mehr möglich ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, NJW-RR 2024, 1333 Rn. 17 ff.).
Ob und unter welchen Voraussetzungen solche Beschlüsse anfechtbar sind, hat der Senat offengelassen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, aaO, Rn. 24;… Urteil vom 11. Oktober 2024 - V ZR 22/24, NJW-RR 2025, 13 Rn. 7.).
Gegen eine Wohnnutzung, die bei typisierender Betrachtungsweise generell mehr stört als die Nutzung als Lager- oder Abstellraum, steht der GdWE ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG bzw. § 1004 Abs. 1 BGB zu (vgl. allgemein Senat…, Urteil vom 16. Juli 2021 - V ZR 284/19, ZWE 2021, 451 Rn. 19 f.; siehe auch Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, NJW-RR 2024, 1333 Rn. 12).
- BGH, 11.10.2024 - V ZR 22/24
Wohnungseigentümergemeinschaft: Aufstellen eines Gedenksteins in dem als …
Für die danach begründete Beschlusskompetenz kommt es, wie der Senat kürzlich geklärt hat, nicht darauf an, ob die bauliche Veränderung (hier: Aufstellung des Gedenksteins) mit den in der Gemeinschaftsordnung niedergelegten Nutzungsvereinbarungen für den jeweiligen Bereich des Gemeinschaftseigentums (hier: Ziergarten) vereinbar ist (eingehend Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, juris Rn. 17 ff.).Ob und unter welchen Voraussetzungen ein faktischer Widerspruch zu einer Nutzungsvereinbarung einen Beschluss über eine bauliche Veränderung anfechtbar macht, hat der Senat dabei offengelassen (Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, aaO Rn. 24).
- BGH, 10.10.2025 - V ZR 67/25
Maßgebliche Fassung des Wohnungseigentumsgesetzes für die Beurteilung der …
Denn eventuelle Beschlussmängel beurteilen sich nach dem zur Zeit der Beschlussfassung - hier: November 2021 - geltenden Recht (vgl. Senat…, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 9; Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, NJW-RR 2024, 1333 Rn. 21). - BGH, 27.01.2026 - V ZR 219/24
Steckengebliebener Bau: Umfang der Erstherstellungspflicht der Gemeinschaft?
(1) Richtig ist allerdings der Hinweis des Beklagtenvertreters in der mündlichen Verhandlung, dass § 20 WEG keine Anwendung fände, wenn die bauliche Veränderungen betreffende Regelung in der Gemeinschaftsordnung objektiv und normativ dahin auszulegen wäre, dass sie Vorrang gegenüber den mit Inkrafttre ten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) zum 1. Dezember 2020 geänderten Vorschriften haben soll (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juli 2024 - V ZR 226/23, NJW-RR 2024, 1333 Rn. 12;… s.a. Bärmann/Göbel, WEG, 16. Aufl., § 47 Rn. 3 ff.). - LG München I, 14.04.2025 - 36 S 1221/24
Wohnungseigentum
Ein exklusives Nutzungsrecht des bauwilligen Wohnungseigentümers führt deshalb grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit des Gestattungsbeschlusses (BGH, NJW-RR 2024, 1333, 1334). - AG Berlin-Charlottenburg, 18.07.2025 - 73 C 51/25
Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung wegen …
Allerdings müssen auch solche Beschlüsse inhaltlich den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen und dürfen andere Wohnungseigentümer ohne ihr Einverständnis nicht unbillig benachteiligen, was auf fristgerechte Anfechtung hin vom Gericht zu überprüfen ist (BGH Urt. vom 19.07.2024 V ZR 226/23 - dort Rz. 24). - LG München I, 03.07.2025 - 36 S 1486/24
Wohnungseigentum
Bei der Einbringung von Schildern im Bereich des Gemeinschaftseigentums handelt es sich um bauliche Maßnahmen gem. § 20 Abs. 1 WEG, die mit einfacher Mehrheit beschlossen werden können (vgl. BGH 19.07.2024, V ZR 226/23, NJW-RR 2024, 1333 Rn. 6).
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