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   BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16, VI ZR 318/17   

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https://dejure.org/2019,1031
BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16, VI ZR 318/17 (https://dejure.org/2019,1031)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2019 - VI ZR 495/16, VI ZR 318/17 (https://dejure.org/2019,1031)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - VI ZR 495/16, VI ZR 318/17 (https://dejure.org/2019,1031)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 BGB, § 630a BGB, § 823 BGB, § 8 Abs 2 S 1 TPG, § 8 Abs 2 S 2 TPG
    Arzthaftung: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des Transplantationsgesetzes zur Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem Lebendorganspender; Beachtlichkeit des Einwandes des rechtmäßigen Alternativverhaltens

  • IWW

    § 8 Abs. 2 Satz 3 bis 5 TPG, § ... 8 Abs. 2 Satz 4 TPG, § 8 Abs. 2 Satz 5 TPG, § 8 Abs. 2 Satz 3 TPG, § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG, § 8 Abs. 3 TPG, § 8 Abs. 2 TPG, § 8 Abs. 1, 2, § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz, § 8 Abs. 2 Satz 4 und 5 TPG, § 8 Abs. 2 Satz 3 und 4 TPG, § 8 Abs. 1 TPG, § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b TPG, § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG, § 19 Abs. 1 TPG, § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a TPG, § 8 Abs. 1 Satz 1b TPG, § 8 TPG, § 125 BGB, § 9 Abs. 2 Satz 1, § 10 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 8 TPG, § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und b, Nr. 4 TPG, § 630h Abs. 2 BGB, § 125 Satz 1 BGB, § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c TPG, § 286 Abs. 1 ZPO, § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 TPG, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 TPG, § 630h Abs. 2 Satz 2 BGB, § 19 Abs. 1 Nr. 1 TPG, § 823 Abs. 2 BGB, § 8 Abs. 3 Satz 2 TPG, § 8 Abs. 3 Satz 3 TPG, § 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 TPG, § 242 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • rabüro.de

    Zur Arzthaftung wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung vor einer Lebendorganspende (hier: Nierenspende)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anforderungen an die Aufklärung des Spenders über die Chancen und Risiken einer Lebendorganspende

  • rewis.io

    Arzthaftung: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des Transplantationsgesetzes zur Aufklärungspflicht des Arztes gegenüber dem Lebendorganspender; Beachtlichkeit des Einwandes des rechtmäßigen Alternativverhaltens

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TPG § 8; BGB § 823
    Unzureichende Aufklärung des Lebendorganspenders begründet Beweisskepsis gegenüber der Annahme einer ordnungsgemäßen Aufklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TPG § 8 ; BGB § 823
    Schadensersatzsanspruch eines Lebendnierenspenders aufgrund nicht ausreichender Aufklärung über die Behandlungsrisiken; Fehlende Aufklärung in Anwesenheit eines weiteren, neutralen Arztes; Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Organentnahme

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung: Hypothetische Einwilligung bei Organtransplantation nicht möglich

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Besonders strenge Aufklärungspflichten des Arztes bei Lebendnierenspende

  • zeit.de (Pressemeldung, 29.01.2019)

    Organspender können bei unzureichender ärztlicher Aufklärung klagen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ärztliche Aufklärungspflichten vor einer Lebendspende

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern

  • versr.de (Kurzinformation)

    BGH entscheidet über Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Aufklärung gem. § 8 TPG

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arzthaftungs-Grundsätze zu hypothetischer Einwilligung nicht auf Lebendorganspende anwendbar

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 29.01.2019)

    Ärzte müssen Lebend-Organspender umfangreich aufklären

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung bei unzureichender Aufklärung bei einer Lebendorganspende

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Arzthaftung nach Lebendorganspende

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arzthaftung nach Lebendorganspende: Ärzte müssen Organspender vor sich selbst schützen

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Arzthaftung nach Lebendorganspende: Denn sie wussten trotzdem, was sie tun

Sonstiges

  • nierenlebendspende.com PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Urteil zur Nierenlebendspende: Gesetzliche Aufklärungsvorgaben dienen dem Spenderschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 221, 55
  • NJW 2019, 1076
  • MDR 2019, 418
  • VersR 2019, 484
  • JR 2020, 55
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 375/21

    Krankenhaushaftung: Wirksamkeit der sofortigen Einwilligungserklärung des

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Einwilligung in den ärztlichen Eingriff kein Rechtsgeschäft, sondern eine Gestattung oder Ermächtigung zur Vornahme tatsächlicher Handlungen, die in den Rechtskreis des Gestattenden eingreifen (Senatsurteile vom 5. Dezember 1958 - VI ZR 266/57, BGHZ 29, 33, 36, juris Rn. 12; vom 28. Juni 1988 - VI ZR 288/87, BGHZ 105, 45, 47 f., juris Rn. 12; vom 29. Januar 2019 - VI ZR 495/16, BGHZ 221, 55 Rn. 31; vom 19. Juli 2016 - VI ZR 75/15, VersR 2016, 1191 Rn. 9 f.; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. Dezember 1963 - III ZR 222/62, NJW 1964, 1177 f., juris Rn. 14).
  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 318/17

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

    Der Beklagte zu 2 fungierte als federführender Nephrologe und war damit der für die nierenkundliche Seite der Transplantation maßgeblich zuständige Arzt; als solcher ist er nicht "weiterer Arzt" im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 3 TPG (s. hierzu Senatsurteil vom heutigen Tag - VI ZR 495/16 unter II.1.b.bb).

    Bei den unbeachtet gebliebenen Vorgaben des § 8 Abs. 2 Satz 3 - und ggf. Satz 4 - TPG handelt es sich um die Aufklärungspflicht des Arztes begleitende Form- und Verfahrensvorschriften mit beweisrechtlicher Bedeutung, die nicht schon für sich genommen haftungsbegründend wirken (s. hierzu Senatsurteil vom heutigen Tag - VI ZR 495/16 unter II.1.c und d).

    b) Hiergegen ist den Beklagten der Einwand, der Kläger hätte auch bei ordnungsgemäßer Selbstbestimmungsaufklärung in die Organentnahme eingewilligt (Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens), verwehrt, weil dies dem Schutzzweck der erhöhten Aufklärungsanforderungen bei Lebendspenden (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG) widerspräche (s. hierzu Senatsurteil vom heutigen Tag - VI ZR 495/16 unter II.2.b).

  • BGH, 11.02.2020 - VI ZR 415/18

    Aufklärungsanforderungen bei Lebendorganspende

    Der Einwand, der unter Verstoß gegen § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG inhaltlich nicht ordnungsgemäß aufgeklärte Lebendorganspender wäre auch im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung mit der Organentnahme einverstanden gewesen (Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens), ist nicht beachtlich, weil dies dem Schutzzweck der gesteigerten Aufklärungsanforderungen des § 8 TPG widerspräche (Bestätigung Senatsurteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 495/16, NJW 2019, 1076 Rn. 40 ff.).

    Wie der Senat nach Erlass des hier angefochtenen Berufungsurteils entschieden hat, ist der Beklagten der Einwand, die Klägerin hätte auch bei ordnungsgemäßer Selbstbestimmungsaufklärung in die Organentnahme eingewilligt (Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens), verwehrt, weil dies dem Schutzzweck der erhöhten Aufklärungsanforderungen bei Lebendspenden (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG) widerspräche (Senatsurteile vom 29. Januar 2019 - VI ZR 495/16, NJW 2019, 1076 Rn. 40 ff. mwN; VI ZR 318/17, Rn. 18).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - 20 U 2/17

    Patienteninformation zur Glaukom-Früherkennung (grüner Star)

    Hinsichtlich besonders schwerwiegender Aufklärungen hat der Gesetzgeber sogar eine vom Aufgeklärten zu unterzeichnende Niederschrift für notwendig erklärt (§ 8 Abs. 2 S. 3 Transplantationsgesetz, dazu BGH NJW 2019, 1076).
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BGH, Entscheidung vom 29.01.2019 - VI ZR 318/17 (https://dejure.org/2019,1032)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - VI ZR 318/17 (https://dejure.org/2019,1032)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 8 Abs. 2 Satz 3 und 4 TPG, § ... 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG, § 8 Abs. 2 Satz 3 TPG, § 8 Abs. 2 Satz 4 und 5 TPG, § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c TPG, § 286 Abs. 1 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 564 Satz 1 ZPO, § 8 Abs. 2 TPG, § 8 Abs. 2 Satz 4 TPG, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 TPG, § 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG, § 242 BGB, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • rabüro.de

    Zur Arzthaftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

  • rewis.io

    Aufklärung des Lebendorganspenders über die gesundheitlichen Folgen des Eingriffs

  • rechtsportal.de

    TPG § 5 Abs. 2 S. 1-2; TPG § 8 Abs. 2 S. 3
    Bestehen von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer im Jahr 2010 geleisteten Lebendnierenspende; Ordnungsgemäße ärztliche Aufklärung des Nierenspenders bei Vorliegen einer chronischen Darmerkrankung (Colitis ulcerosa)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Arzthaftung: Hypothetische Einwilligung bei Organtransplantation nicht möglich

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Besonders strenge Aufklärungspflichten des Arztes bei Lebendnierenspende

  • zeit.de (Pressemeldung, 29.01.2019)

    Organspender können bei unzureichender ärztlicher Aufklärung klagen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Arzthaftungs-Grundsätze zu hypothetischer Einwilligung nicht auf Lebendorganspende anwendbar

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 29.01.2019)

    Ärzte müssen Lebend-Organspender umfangreich aufklären

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Arzthaftung nach Lebendorganspende

  • die-holtorfs.de PDF (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.11.2018)

    Organspender aus Thedinghausen streitet um Schmerzensgeld und Schadenersatz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.11.2018)

    Organspender streiten um Schmerzensgeld

Sonstiges

  • nierenlebendspende.com PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Urteil zur Nierenlebendspende: Gesetzliche Aufklärungsvorgaben dienen dem Spenderschutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.02.2020 - VI ZR 415/18

    Aufklärungsanforderungen bei Lebendorganspende

    Wie der Senat nach Erlass des hier angefochtenen Berufungsurteils entschieden hat, ist der Beklagten der Einwand, die Klägerin hätte auch bei ordnungsgemäßer Selbstbestimmungsaufklärung in die Organentnahme eingewilligt (Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens), verwehrt, weil dies dem Schutzzweck der erhöhten Aufklärungsanforderungen bei Lebendspenden (§ 8 Abs. 2 Satz 1 und 2 TPG) widerspräche (Senatsurteile vom 29. Januar 2019 - VI ZR 495/16, NJW 2019, 1076 Rn. 40 ff. mwN; VI ZR 318/17, Rn. 18).
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   BGH, 20.02.2018 - VI ZR 318/17   

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BGH, 20.02.2018 - VI ZR 318/17 (https://dejure.org/2018,7254)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2018 - VI ZR 318/17 (https://dejure.org/2018,7254)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2018 - VI ZR 318/17 (https://dejure.org/2018,7254)
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Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nierenlebendspende.com PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Klagen beschädigter Nierenlebendspender zur Revision zugelassen

Verfahrensgang

Redaktioneller Hinweis

  • Zulassung der Revision

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