Rechtsprechung
| BFH, 12.09.2001 - VI R 25/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Judicialis
EStG § 64 Abs. 1; ; EStG § ... 70 Abs. 2; ; AO 1977 § 118; ; AO 1977 § 119; ; AO 1977 § 120; ; AO 1977 § 121; ; AO 1977 § 122; ; AO 1977 § 123; ; AO 1977 § 124; ; AO 1977 § 125; ; AO 1977 § 126; ; AO 1977 § 127; ; AO 1977 § 128
- Wolters Kluwer
Kindergeld - Trennung der Eheleute - Gemeinsamer Haushalt - Familienkasse - Grundsatz der Gewaltenteilung - Rückforderungsbescheid
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 64, 70 EStG
Einkommensteuer; Verzicht auf die Rückforderung von Kindergeld in Weiterleitungsfällen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 07.11.2000 - 9 K 125/00
- FG Baden-Württemberg, 03.01.2001 - 9 K 125/00
- BFH, 12.09.2001 - VI R 25/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.07.2001 - VI R 163/00
Änderung einer Kindergeldfestsetzung
Auszug aus BFH, 12.09.2001 - VI R 25/01
Wie der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 26. Juli 2001 VI R 163/00 (BFHE 196, 274; BFH/NV 2002, 248) entschieden hat, ist die Festsetzung von Kindergeld ein teilbarer Verwaltungsakt und kann dementsprechend grundsätzlich für einzelne Monate aufgehoben oder geändert werden und für andere Monate unverändert bestehen bleiben.
- BFH, 09.12.2002 - VIII R 80/01
Kindergeld; Teilbarkeit von Bescheiden, Weiterleitung
Diese Entscheidung ist nicht zu beanstanden (BFH-Urteil vom 12. September 2001 VI R 25/01, juris). - BFH, 29.01.2003 - VIII R 60/00
Kindergeld; Änderung eines nur teilweise angefochtenen Bescheides während des …
Der Kindergeldbescheid vom 23. Februar 1999 war zwar ein --negativer-- Dauerverwaltungsakt für die Zeit ab dem 1. Januar 1997 (zum Kindergeldbescheid als Dauerverwaltungsakt vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231, unter II.1.c der Gründe); er konnte jedoch als teilbarer Verwaltungsakt für jeden Monat geändert oder aufgehoben werden und für andere Monate unverändert bestehen bleiben (BFH-Urteile vom 26. Juli 2001 VI R 163/00, BFHE 196, 274, BStBl II 2002, 174, und vom 12. September 2001 VI R 25/01, juris). - BFH, 14.10.2003 - VIII R 35/02
Weiterleitung von Kindergeld (hier: zivilrechtliche Vereinbarung zwischen …
Diese Entscheidung ist nicht zu beanstanden (BFH-Urteil vom 12. September 2001 VI R 25/01, juris).
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