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Rechtsprechung
   BGH, 20.09.2022 - VI ZB 27/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28308
BGH, 20.09.2022 - VI ZB 27/22 (https://dejure.org/2022,28308)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2022 - VI ZB 27/22 (https://dejure.org/2022,28308)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2022 - VI ZB 27/22 (https://dejure.org/2022,28308)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrunds mit Bezugnahme auf eine nicht beigefügte eidesstattliche Versicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 ZPO, § 294 Abs 1 ZPO, § 520 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrunds mit Bezugnahme auf eine nicht beigefügte eidesstattliche Versicherung

  • IWW

    § 294 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 294 ZPO, § 139 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Glaubhaftmachung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen; Bezugnahme auf eine eidesstattliche Versicherung in dem Wiedereinsetzungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 236 Abs. 2 S. 1
    An einer Glaubhaftmachung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO fehlt es, wenn in dem Wiedereinsetzungsantrag auf eine eidesstattliche Versicherung Bezug genommen wird, deren Beifügung versäumt und auch auf gerichtlichen Hinweis hin ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 236 Abs. 2 S. 1
    Glaubhaftmachung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen; Bezugnahme auf eine eidesstattliche Versicherung in dem Wiedereinsetzungsantrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Antrag auf Wiedereinsetzung muss eidesstattliche Versicherung beigefügt werden!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Glaubhaftmachung im Wiedereinsetzungsantrag - Glaubhaftmachung im Wiedereinsetzungsantrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiedereinsetzungsantrag - und die fehlende Glaubhaftmachung

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Eidesstattliche Versicherung nicht beigefügt: Keine Glaubhaftmachung der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Wiedereinsetzung ohne Glaubhaftmachung der Gründe! (IBR 2023, 50)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1577
  • MDR 2022, 1428
  • MDR 2023, 20
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 463/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten …

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - VI ZB 27/22
    Eine Glaubhaftmachung durch anwaltliche Versicherung der Richtigkeit der Angaben eines Rechtsanwalts unter Bezugnahme auf seine Standespflichten, die - für die eigenen Wahrnehmungen des Rechtsanwalts - grundsätzlich genügen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16, FamRZ 2017, 1704 Rn. 14 mwN), wurde dem eindeutigen Wortlaut des Antrags zufolge nicht angeboten.

    So stellt es schon keine Glaubhaftmachung der vorgetragenen Tatsachen dar, wenn ein Rechtsanwalt auf die "beiliegende" anwaltliche Versicherung Bezug nimmt, eine solche aber nicht beigefügt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16, aaO Rn. 13).

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Zurückweisung einer Berufung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BGH, 20.09.2022 - VI ZB 27/22
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch der Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG), wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfG, NJW 2003, 281 mwN) und auf ein faires Verfahren.
  • BGH, 10.02.2026 - VI ZR 313/24

    Schriftsätze sind zwingend im PDF-Format einzureichen!

    Allein der schriftsätzliche Vortrag relevanter Umstände genügt grundsätzlich nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2022 - VI ZB 27/22, NJW-RR 2022, 1577 Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 11. April 2024 - IX ZB 22/23, MDR 2024, 929 Rn. 9 mwN; BAG…, Beschluss vom 25. April 2022 - 3 AZB 2/22, BAGE 177, 284 Rn. 47 ff.).
  • BGH, 02.12.2025 - VIII ZB 17/25

    Nochmal: "Technische Störung" ist keine hinreichende Glaubhaftmachung!

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung der vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - als elektronisches Dokument aus technischen Gründen bei einem nicht möglichen Internetzugriff (…im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2025 - VI ZB 19/24, NJW-RR 2025, 629 Rn. 9 f.;… vom 21. Juni 2023 - V ZB 15/22, NJW 2023, 2883 Rn. 19 ff.; vom 20. September 2022 - VI ZB 27/22, NJW-RR 2022, 1577 Rn. 9 mwN).

    Rn. 41 Denn die Schilderung von selbst wahrgenommenen Vorgängen durch einen Rechtsanwalt kann entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde die mitgeteilten Tatsachen nicht ohne Weiteres, sondern nur dann glaubhaft machen, wenn der Anwalt die Richtigkeit seiner Angaben anwaltlich versichert (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2011 - IV ZB 6/10, NJOZ 2011, 1809 Rn. 11;… vom 22. Oktober 2014 - XII ZB 257/14, NJW 2015, 171 Rn. 16;… vom 5. Juli 2017 - XII ZB 463/16, NJW-RR 2017, 1266 Rn. 14; vom 20. September 2022 - VI ZB 27/22, NJW-RR 2022, 1577 Rn. 9;… vom 21. September 2022 - XII ZB 264/22, NJW 2022, 3647 Rn. 15 [zu § 14b Abs. 1 FamFG];… vom 17. Januar 2024 - XII ZB 88/23, NJW 2024, 901 Rn. 8;… vom 11. April 2024 - IX ZB 22/23, juris Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 01.09.2025 - 3 U 69/25

    Anwaltsorganisationsverschulden bei Fristversäumung wegen Überlastung des …

    Es genügte das Abwarten einer angemessenen Frist, innerhalb derer das Nachreichen der Anlagen erwartet werden konnte (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - VI ZB 27/22 -, NJW-RR 2022, 1577, 1578).

    Eine Glaubhaftmachung durch anwaltliche Versicherung der Richtigkeit der Angaben einer Rechtsanwältin unter Bezugnahme auf ihre Standespflichten, die - für die eigenen Wahrnehmungen der Rechtsanwältin - grundsätzlich genügen würde (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - XII ZB 463/16 FamRZ 2017, 1704, 1705; Beschluss vom 20.09.2022 -VI ZB 27/22 -, NJW-RR 2022, 1577, 1578), wurde dem eindeutigen Wortlaut des Antrags zufolge nicht angeboten.

    Es fehlt daher schon ersichtlich an dem Willen, sich des Mittels der anwaltlichen Versicherung überhaupt zu bedienen (vgl. BGH, Beschluss vom 20.09.2022 - VI ZB 27/22 NJW-RR 2022, 1577, 1578).

  • BGH, 11.04.2024 - IX ZB 22/23

    Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in versäumte Frist; Anforderungen …

    Dies genügt grundsätzlich nicht (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 2014, aaO; vom 20. September 2022 - VI ZB 27/22, MDR 2022, 1428 Rn. 9).
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