Rechtsprechung
| BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Unterlassungsansprüche gegen einen Automobilhersteller bezogen auf das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotor im Hinblick auf den Klimaschutz
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20a GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
- IWW
§ 545 Abs. 2 ZPO, Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, Art. ... 4 Abs. 1, Art. 63 Abs. 1 Buchst. a EuGVVO, Art. 7 Rom II, Art. 1 Abs. 2 Buchst. g Rom II, Art. 40 Abs. 2 EGBGB, Art. 40 Abs. 1 EGBGB, Art. 40 Abs. 2 Satz 2 EGBGB, § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 8 EMRK, Art. 20a GG, § 1004 BGB, § 1 Satz 3 KSG, § 3 KSG, § 2 Nr. 9 KSG, § 4 Abs. 1 KSG, § 4 Abs. 1 Satz 6 KSG, Verordnung 2023/851, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 308 ZPO, § 322 ZPO, § 3 Abs. 1 Abs. 2 KSG, § 1 KSG
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- rechtsportal.de
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Kurzfassungen/Presse (8)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Kein Anspruch auf vorzeitiges "Verbrenner-Aus"
- lawblog.de (Kurzinformation)
Zivilgericht möchte Daimler und BMW nicht regulieren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Kampf ums "Verbrenner-Aus" - oder: keine privaten Klagen gegen Geschäftspolitik
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
DUH unterliegt gegen Autohersteller: Kein vorzeitiges Verbrenner-Aus
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf vorzeitiges Verbrenner-Aus
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EGBGB Art. 40; EuGVVO 1215/2012 Art. 4; EuGVVO 1215/2012 Art. 63; Rom II-VO 864/2007 Art. 1; Rom II-VO 864/2007 Art. 7; VO (EU) Nr. 2015/281 Art. 1; ZPO § 545
Zuständigkeit ---> Allgemeiner Gerichtsstand; Außervertragliche Schuldverhältnisse ---> Unerlaubte Handlungen, Gefährdungshaftung - bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Sog. "Klimaklagen" gegen das Inverkehrbringen von Pkw mit Verbrennungsmotoren
- lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 27.02.2026)
DUH-Klimaklagen gegen BMW und Mercedes: Bundesgerichtshof verhandelt übers Verbrenner-Aus
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21
- OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
- BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Papierfundstellen
- NJW 2026, 1487
- ZIP 2026, 1886
- ZIP 2026, 949
- MDR 2026, 578
- VersR 2026, 725
- WM 2026, 972
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (41)
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Auszug aus BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe der Gerichte, aus der offenen Formulierung des Art. 20a GG konkret quantifizierbare Grenzen der Erderwärmung und damit korrespondierende Emissionsmengen oder Reduktionsvorgaben abzuleiten (Anschluss BVerfGE, Beschluss vom 24. März 2021 - 1 BvR 2656/18, 157, 30 Rn. 207).Rn. 21 Da heute nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit Energieverbrauch und der Emission von Treibhausgasen verbunden sind, zeigen die Kläger damit ein Szenario auf, in dem potentiell jegliche Freiheit betroffen ist (vgl. BVerfGE 157, 30 Rn. 117; vgl. ferner Britz, NVwZ 2022, 825, 831: kaum ein Grundrecht vorstellbar, dass nicht [mittelbar] betroffen sein könnte).
Rn. 25 (1) Allerdings schützt die intertemporale Dimension der Grundrechte nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts davor, dass die durch das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG und die grundrechtlichen Schutzpflichten gegen Klimawandelfolgen aufgegebene Treibhausgasminderungslast einseitig auf spätere Zeiträume verlagert wird, wenn dies in der Zukunft zu unverhältnismäßigen Belastungen durch dann erforderliche Klimaschutzmaßnahmen führt (grundlegend BVerfGE 157, 30 Rn. 184 ff.).
Im Hinblick auf die individuelle Betroffenheit des Einzelnen nach Art. 8 EMRK erweist sich die Rechtsprechung des Gerichtshofs damit deutlich restriktiver als die des Bundesverfassungsgerichts zu der auf verfassungsprozessualer Ebene entsprechenden Frage der gegenwärtigen Betroffenheit (vgl. BVerfGE 157, 30 Rn. 108).
Rn. 45 Allein die Gesetzgebung bietet den geeigneten Rahmen dafür, den Klimaschutz und dessen Spannungsverhältnis zu etwaigen gegenläufigen Belangen in demokratischer Verantwortung zu einem Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfGE 157, 30 Rn. 213).
Die Aushandlung dieses komplexen und in das europäische und internationale Mehrebenensystem eingebundenen (vgl. BVerfGE 157, 30 Rn. 201 ff.; Schlacke, NVwZ 2022, 905 ff.) Ausgleichs konfligierender ökologischer, sozialer, gesellschaftlicher, ökonomischer, fiskalischer und sonstiger politischer Kollektiv- und Individualinteressen und damit die Aufteilung der Emissionsvermeidungslast erfordert schwierige Abwägungs- und Allokationsentscheidungen, für die dem Gesetzgeber auch nach Art. 20a GG ein erheblicher Gestaltungspielraum zukommt (vgl. BVerfGE 157, 30 Rn. 207, 262).
Grundsätzlich ist es aber nicht Aufgabe der Gerichte, aus der offenen Formulierung des Art. 20a GG konkret quantifizierbare Grenzen der Erderwärmung und damit korrespondierende Emissionsmengen oder Reduktionsvorgaben abzuleiten (vgl. BVerfGE 157, 30 Rn. 207 f.) und gar, unter Ausblendung der letztlich doch begrenzten Erkenntnismöglichkeiten des Zivilprozesses, auf das zweipolige zivilprozessuale Streitverhältnis zwischen Privaten herunterzubrechen (vgl. Gärditz, JZ 2025, 727, 732; Wagner, NJW 2021, 2256, 2261 f.).
- BVerfG, 18.01.2022 - 1 BvR 1565/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerden zur gesetzlichen Normierung eines …
Auszug aus BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Angesichts der begrenzten Menge von CO2-Emissionen, die noch in die Erdatmosphäre gelangen dürfe, reduzierten heute zugelassene Emissionen die für künftige Zeiträume verbleibenden Emissionsmöglichkeiten (BVerfG [K], NJW 2022, 844 Rn. 7 f. mwN).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können sich Beschwerdeführer daher mit der Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen wenden, die festlegen, welche Gesamtmenge an CO2 in näherer Zukunft insgesamt emittiert werden darf, wenn dadurch für anschließende Zeiträume grundrechtlich geschützte Freiheit eingriffsähnlich eingeschränkt werde, indem schon jetzt - nicht bloß faktisch, sondern auch rechtlich vorwirkend - über künftig unausweichliche Grundrechtsrestriktionen in Gestalt dann erforderlicher staatlicher Klimaschutzmaßnahmen mitbestimmt werde (vgl. BVerfG [K], NJW 2022, 844 Rn. 8 f. mwN).
Nur dann komme es im Anschluss an die aktuelle Zulassung von Emissionsmengen rechtlich zwangsläufig zu einer bestimmten weiteren Emissionsreduktionslast und damit verbundenen Freiheitsbeschränkungen (BVerfG [K], NJW 2022, 844 Rn. 10 mwN).
Da eine solche rechtliche Vorgabe derzeit nur global und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf die Bundesrepublik Deutschland insgesamt bezogen existiert, nicht aber für einzelne Bundesländer oder etwa den Verkehrssektor, wird durch punktuelles Tun oder Unterlassen in diesen Bereichen nicht zwangsläufig eine bestimmte Restmenge zulässiger CO2-Emissionen aufgebraucht und damit auch keine - nicht bloß faktisch, sondern rechtlich vermittelte - eingriffsähnliche Vorwirkung entfaltet (vgl. BVerfG [K], NJW 2022, 844 Rn. 4, 9, 12 ff.;… NVwZ 2023, 158 Rn. 5;… NVwZ 2025, 1766 Rn. 10; Christ, NVwZ 2023, 1193, 1196 f.; jeweils mwN).
- EGMR, 09.04.2024 - 53600/20
Verein Klimaseniorinnen Schweiz u.a. ./. Schweiz - Staatliche Maßnahmen gegen …
Auszug aus BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Art. 8 EMRK nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter Berücksichtigung der ursächlichen Verbindung zwischen staatlichen Handlungen und Unterlassungen hinsichtlich des Klimawandels einerseits und dem Schaden oder der Gefahr eines Schadens für Einzelne andererseits dahin zu verstehen ist, dass er dem Einzelnen ein Recht auf wirksamen Schutz durch die Behörden vor schwerwiegenden schädlichen Auswirkungen des Klimawandels für sein Leben, seine Gesundheit, sein Wohlbefinden und seine Lebensqualität gibt (EGMR, NJW 2024, 1931 Rn. 519;… BeckRS 2025, 38909 Rn. 292).Im Gegenteil nimmt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (im Folgenden: Gerichtshof) diesbezüglich im hier maßgeblichen Zusammenhang des Klimaschutzes eine individuelle Betroffenheit (Opfereigenschaft) des Einzelnen nur im Ausnahmefall und unter der Voraussetzung an, dass der Betroffene mit großer Intensität den schädlichen Wirkungen des Klimawandels ausgesetzt und es dringend notwendig ist, ihn individuell zu schützen, weil vernünftige Maßnahmen zur Minderung des Schadens fehlen oder unzulänglich sind (EMGR, NJW 2024, 1931 Rn. 487 f., 519 ff.;… BeckRS 2025, 38909 Rn. 287, 292, 301 ff.).
Im Ergebnis lässt sich, da individuelle Besonderheiten der Kläger weder festgestellt sind noch die Revision übergangenen Vortrag der Kläger hierzu aufzeigt, auch aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Kläger nicht ableiten (vgl. Wagner/Ruttloff/Wagner, ESG 2024, 171, 177 f.; Weller/Weckner, ZEuP 2025, 370, 378 f., 383 f.).
Der weite Gestaltungsspielraum des Staates bei der Wahl der operativen und politischen Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels wird auch in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte betont (NJW 2024, 1931 Rn. 543).
- BGH, 17.12.2024 - VI ZR 311/23
Haftung der Quelle einer Veröffentlichung als mittelbarer Störer für die …
Auszug aus BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (vgl. Senat, Urteile vom 17. Dezember 2024 - VI ZR 311/23, BGHZ 242, 283 Rn. 32;… vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, BGHZ 206, 289 Rn. 34; jeweils mwN).Die Beurteilung, ob und inwieweit dem als mittelbarer Störer in Anspruch Genommenen ein bestimmtes Verhalten zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Funktion und Aufgabenstellung des in Anspruch Genommenen und die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat, zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Urteile vom 17. Dezember 2024 - VI ZR 311/23, BGHZ 242, 283 Rn. 33;… vom 7. Dezember 2010 - VI ZR 30/09, BGHZ 187, 354 Rn. 12; jeweils mwN).
Letztlich geht es um den Zuschnitt von Verantwortungsbereichen (Senat, Urteil vom 17. Dezember 2024 - VI ZR 311/23, BGHZ 242, 283 Rn. 33;… BGH, Urteile vom 21. März 2025 - V ZR 1/24, NJW-RR 2025, 586 Rn. 15;… vom 14. November 2014 - V ZR 118/13, NJW 2015, 2027 Rn. 13).
- BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog. …
Auszug aus BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Auch wird der Umfang der Verkehrssicherungspflicht nicht alleine durch gesetzliche Vorgaben bestimmt, sondern ist vom zur Verkehrssicherung Verpflichteten grundsätzlich eigenständig zu prüfen, wobei den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles entscheidende Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Urteil vom 9. September 2008 - VI ZR 279/06, NJW 2008, 3778 Rn. 16 mwN).Rn. 42 Gleichwohl können solche Bestimmungen zur Feststellung von Inhalt und Umfang bestehender Verkehrssicherungspflichten herangezogen werden und sind deshalb auch für die Frage der zivilrechtlichen Haftung von Bedeutung (vgl. Senat, Urteil vom 9. September 2008 - VI ZR 279/06, NJW 2008, 3778 Rn. 16; BGH…, Urteil vom 22. August 2019 - III ZR 113/18, BGHZ 223, 95 Rn. 14 ff.; jeweils mwN).
- BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57
Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Rn. 16 aa) Das als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anerkannte (stRspr seit Senat…, Urteil vom 2. April 1957 - VI ZR 9/56, BGHZ 24, 72, 76 ff., juris Rn. 12 ff.) und vom entsprechenden Anwendungsbereich des § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB erfasste (stRspr seit Senat, Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57, BGHZ 27, 284, 288 f., juris Rn. 9) allgemeine Persönlichkeitsrecht lässt dem Menschen in seinem inneren Persönlichkeitsbereich die ihm gebührende Freiheit und Selbstbestimmung zukommen, die für die Entfaltung seiner Persönlichkeit unerlässlich ist (Senat, Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57, BGHZ 27, 284, 286, juris Rn. 5).Darüber hinaus hat der zivilrechtliche Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch den Vorgaben von Art. 8 EMRK Rechnung zu tragen (vgl. grundlegend Senat, Urteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 104/57, BGHZ 27, 284, 285 f., juris Rn. 4).
- BGH, 20.09.2019 - V ZR 218/18
Kein Anspruch auf Beseitigung von Birken auf dem Nachbargrundstück bei Einhaltung …
Auszug aus BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Andernfalls würde die Wertung des Gesetzgebers unterlaufen (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2019 - V ZR 218/18, BGHZ 223, 155 Rn. 13 ff., 23). - BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (…vgl. Senat, Urteile vom 17. Dezember 2024 - VI ZR 311/23, BGHZ 242, 283 Rn. 32; vom 28. Juli 2015 - VI ZR 340/14, BGHZ 206, 289 Rn. 34; jeweils mwN). - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Rn. 61 b) Die Beantwortung dieser Fragen ist in einer Weise offenkundig, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (…"acte clair", vgl. EuGH, Urteile vom 6. Oktober 2021 - C-561/19, NJW 2021, 3303 Rn. 33 ff.; vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81, NJW 1983, 1257, 1258). - BGH, 18.09.2009 - V ZR 75/08
Haftung für Schäden durch Abschießen einer Feuerwerksrakete auf dem …
Auszug aus BGH, 23.03.2026 - VI ZR 334/23
Da mithin die Voraussetzungen der eingriffsähnlichen Vorwirkung schon nicht vorliegen, bedarf es keiner Entscheidung der Frage, inwieweit sich der hinter der verfassungsrechtlichen Figur der eingriffsähnlichen Vorwirkung stehende Gedanke auf die zivilrechtliche Störerhaftung übertragen lässt und Anlass dafür gibt, etwa die - beim vorbeugenden Unterlassungsanspruch herkömmlich strengen (…vgl. hierzu im Überblick Spohnheimer in BeckOGK BGB, Stand: 1.11.2015, § 1004 Rn. 271;… Münch in Soergel, BGB, 13. Aufl., § 1004 Rn. 231 ff., jeweils mwN) - Anforderungen an die Annahme einer konkret drohenden Beeinträchtigung (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 2009 - V ZR 75/08, NJW 2009, 3787 Rn. 12) zu modifizieren. - EuGH, 14.02.2019 - C-345/17
Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten - …
- BGH, 14.06.2022 - VI ZR 172/20
Zur Wittenberger Sau
- BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17
Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben
- BGH, 14.11.2014 - V ZR 118/13
Wohnungseigentum: Verpflichtung des Wohnungserwerbers zur Beseitigung eines …
- BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05
Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht
- BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91
Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines …
- BGH, 22.08.2019 - III ZR 113/18
Schutzpflichten von Wohnheimen für Menschen mit einer geistigen Behinderung …
- EuGH, 06.10.2021 - C-561/19
Consorzio Italian Management e Catania Multiservizi und Catania Multiservizi - …
- BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02
Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages
- BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; …
- BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
Vorbäugende Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer namentlichen …
- BGH, 21.03.2025 - V ZR 1/24
Wohnungeigentum: Haftung des vermietenden Wohnungseigentümer für die Beseitigung …
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 155/02
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Sägewerks
- BGH, 07.12.2010 - VI ZR 30/09
Bildagenturen mussten vor Weitergabe archivierter Fotos an die Presse nicht die …
- BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes …
- BVerfG, 31.07.2025 - 2 BvR 1277/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesgerichthofs zu …
- BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82
Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch …
- BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74
Duldung von Niederspannungsleitungen
- BVerfG, 15.12.2022 - 1 BvR 2146/22
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzgeberische Unterlassen der …
- BVerfG, 12.02.2025 - 1 BvR 2047/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Klimaschutzprogramm
- EuG, 28.09.2016 - T-600/15
PAN Europe u.a. / Kommission - Nichtigkeitsklage - Pflanzenschutzmittel - …
- BVerfG - 1 BvR 1699/24 (anhängig)
Verfassungsbeschwerden gegen die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 15. …
- BayObLG, 28.09.1995 - 2Z BR 11/95
Beseitigung der von einer Kinderschaukel ausgehenden Beeinträchtigung, die der …
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
Veröffentlichung von Briefen
- BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …
- BGH, 14.01.2020 - VI ZR 496/18
Zur Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf einem …
- BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13
Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen …
- BGH, 31.05.2012 - I ZR 234/10
Playboy am Sonntag
- OLG München, 12.10.2023 - 32 U 936/23
Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage gegen BMW
- BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56
Persönlichkeitsrecht
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