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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4358
BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20 (https://dejure.org/2021,4358)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2021 - VI ZR 73/20 (https://dejure.org/2021,4358)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2021 - VI ZR 73/20 (https://dejure.org/2021,4358)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch; Interessenabwägung bei nicht näher konkretisierter Berichterstattung über wissenschaftliches Plagiat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § ... 308 ZPO, § 322 ZPO, § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK

  • Wolters Kluwer

    Vorbäugende Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer namentlichen Berichterstattung über gegen die Klägerin erhobene Plagiatsvorwürfe; Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungs- und Medienfreiheit bei einem auf ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kein vorbeugender Anspruch auf Unterlassung jeglicher namentlichen Berichterstattung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    A) Zur Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch. b) Zur Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits bei einem auf ...

  • rechtsportal.de

    Vorbäugende Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer namentlichen Berichterstattung über gegen die Klägerin erhobene Plagiatsvorwürfe; Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und der Meinungs- und Medienfreiheit bei einem auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zu der Frage, ob über einen Plagiator namentlich berichtet werden darf / Identifizierende Berichterstattung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Bestimmtheit eines Klageantrags bei einem auf Erstbegehungsgefahr gestützten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Berichterstattung über Plagiat

  • lto.de (Pressebericht, 30.04.2021)

    Kein Unterlassungsanspruch: Journalist darf weiter über Doppelplagiat berichten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Unterlassungsanspruch - und die Bestimmtheit des Klageantrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der äußerungsrechtliche Unterlassungsanspruch - oder: Persönlichkeitsrecht vs. Medienfreiheit

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Identifizierender Berichterstattung - Journalisten dürfen über Plagiatsvorwürfe berichten

Besprechungen u.ä.

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch gegen Berichterstattung über Plagiat

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1756
  • MDR 2021, 814
  • GRUR 2021, 884
  • VersR 2021, 795
  • afp 2021, 222
 
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Wird zitiert von ... (89)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.06.2020 - 1 BvR 1240/14

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über lange zurückliegende Fehltritte …

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Betroffene können sich nicht von Rechts wegen aus der Gesamtheit ihres sozialbezogenen Verhaltens und der darin zum Ausdruck kommenden Persönlichkeit diejenigen Aspekte herausgreifen, von denen sie sich eine positive Außenwirkung versprechen und alles andere einseitig dem Blick der Öffentlichkeit entziehen (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 16;… NJW 2012, 1500 Rn. 37; jeweils mwN).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es Ausgangspunkt und unaufhebbare Voraussetzung einer freien Presse ist, selbst zu entscheiden, was berichtenswert ist und wie berichtete Umstände miteinander verknüpft, bewertet und zu einer Aussage verwoben werden (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 23 mwN).

    Dies kann sich zum Beispiel aus der außergewöhnlichen Art und Weise und der Hartnäckigkeit einer Berichterstattung ergeben oder daraus, dass eine einzelne Person aus einer Vielzahl vergleichbarer Fälle herausgegriffen und zum "Gesicht" einer personalisierten und individualisierenden Anklage für ein damit verfolgtes Sachanliegen gemacht wird (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 18 mwN).

    Das Abflauen des Berichterstattungsinteresses in der Zeit lässt sich jedoch nicht aus dem zeitlichen Abstand des zu berichtenden Ereignisses als solchem ableiten, sondern ist bei einer neuerlichen Berichterstattung anhand des Anlasses der jeweiligen Berichterstattung zu bemessen, der neu entstehen und aktualisiert werden kann (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 19 mwN).

    Eine aktiv in die Öffentlichkeit tretende und dort kontinuierlich präsente Person kann nicht in derselben Weise verlangen, dass ihr Verhalten nicht mehr Gegenstand öffentlicher Erörterung wird, wie eine Privatperson, deren zwischenzeitliches Verhalten von einem "Vergessenwerdenwollen" getragen war (vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 20;… NJW 2012, 1500 Rn. 37; jeweils mwN).

    Ebenso erheblich kann es sein, ob der mitgeteilte Umstand eher dem privaten Bereich zugeordnet ist oder ein Verhalten betrifft, das einen stärkeren Sozialbezug aufweist (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 21 mwN).

    Für die Schwere der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts erheblich ist schließlich die Breiten- und Öffentlichkeitswirkung der beanstandeten Berichterstattung, also etwa der Adressatenkreis der betreffenden Publikation, die Auflagenzahl und die Verfügbarkeit im Internet (BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 22 mwN).

  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Denn die den Plagiator identifizierende Berichterstattung über einen Plagiatsfall und damit im Zusammenhang stehende Verfahren beeinträchtigt seinen guten Ruf, weil sie sein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und seine Person in den Augen der Adressaten negativ qualifiziert (vgl. zum Schutzgut des öffentlichen Ansehens als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts etwa BVerfG, NJW 2012, 1500 Rn. 37;… ferner Senatsurteil vom 17. Dezember 2019 - VI ZR 504/18, NJW 2020, 2032 Rn. 19 [Bildberichterstattung]).

    Betroffene können sich nicht von Rechts wegen aus der Gesamtheit ihres sozialbezogenen Verhaltens und der darin zum Ausdruck kommenden Persönlichkeit diejenigen Aspekte herausgreifen, von denen sie sich eine positive Außenwirkung versprechen und alles andere einseitig dem Blick der Öffentlichkeit entziehen (…vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 16; NJW 2012, 1500 Rn. 37; jeweils mwN).

    Eine aktiv in die Öffentlichkeit tretende und dort kontinuierlich präsente Person kann nicht in derselben Weise verlangen, dass ihr Verhalten nicht mehr Gegenstand öffentlicher Erörterung wird, wie eine Privatperson, deren zwischenzeitliches Verhalten von einem "Vergessenwerdenwollen" getragen war (…vgl. BVerfG, AfP 2020, 307 Rn. 20; NJW 2012, 1500 Rn. 37; jeweils mwN).

  • BGH, 15.01.2019 - VI ZR 506/17

    Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Rn. 15 1. Die hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 2019 - VI ZR 506/17, AfP 2019, 40 Rn. 11 mwN).

    Dies ist bei einem Unterlassungsantrag regelmäßig der Fall, wenn die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 2019 - VI ZR 506/17, AfP 2019, 40 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Verfehlungen - auch konkreter Personen - aufzuzeigen, gehört zu den legitimen Aufgaben der Medien (Senatsurteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, NJW 2013, 229 Rn. 12 mwN).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (Senatsurteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, NJW 2013, 229 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 04.06.1986 - I ZR 43/84

    Tomatenmark; Irreführung des Verkehrs wegen Nichtlieferbarkeit eines von mehreren …

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Wird demgegenüber wie im Streitfall ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch vorbeugend geltend gemacht, kommt es - soweit die konkret erwartete Verletzungsform im Einzelfall ungewiss bleibt - maßgeblich darauf an, ob das Klagebegehren im Rahmen des dem Kläger Möglichen und zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für beide Seiten Gebotenen hinlänglich eindeutig formuliert ist und als Urteilstenor vollstreckbar wäre (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1986 - I ZR 43/84, WRP 1987, 101, 102, juris Rn. 14 - Tomatenmark).

    Wenn der Antrag dabei - wie der Beklagte meint - nach seiner Formulierung auch Fälle umfasst, deren Verbot die Klägerin gar nicht verlangen kann, lässt sich daraus kein Einwand gegen seine Bestimmtheit, sondern allenfalls gegen seine sachliche Berechtigung herleiten (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1986 - I ZR 43/84, WRP 1987, 101, 102, juris Rn. 14 - Tomatenmark).

  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht …

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Erfasst wären von dem begehrten Unterlassungsgebot etwa auch Situationen, in denen das verwaltungsgerichtliche Verfahren über die Aberkennung rechtskräftig abgeschlossen ist oder die plagiatsbemakelten Schriften der Klägerin gutgläubig - wie während des Berufungsverfahrens bereits durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 151, 202 Rn. 139 - Europäische Bankenunion) geschehen - an prominenter Stelle zitiert und insoweit unerkannt im wissenschaftlichen Diskurs angeführt werden.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Die vorgenannten Beispiele machen deutlich, dass sich das Ergebnis der erforderlichen Abwägung wegen der Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls nicht generell und abstrakt vorausbestimmen lässt (vgl. BVerfGE 99, 185, 196, juris Rn. 50).
  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 269/06

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen Bildberichterstattung

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Eine vorweggenommene Abwägung, die sich mehr oder weniger nur auf Wahrscheinlichkeitsurteile und Vermutungen stützen könnte und die im konkreten Verletzungsfall im Vollstreckungsverfahren nachgeholt werden müsste, verbietet sich aber schon im Hinblick auf die Bedeutung der betroffenen Grundrechte (vgl. für die Bildberichterstattung Senatsurteile vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06, AfP 2008, 187 Rn. 14;… vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03, BGHZ 158, 218, 225, juris Rn. 15; für den Vorwurf eines schriftstellerischen Plagiats im Rahmen eines Feststellungsantrags bereits BGH…, Urteil vom 12. Januar 1960 - I ZR 30/58, GRUR 1960, 500, 504, juris Rn. 53).
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der …

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Rn. 28 Dieses weite Verständnis des Klageantrags entspricht auch der in dem bisherigen Prozessgeschehen zum Ausdruck kommenden Interessenlage der Klägerin (vgl. zu diesem Kriterium Senatsbeschluss vom 27. August 2019 - VI ZB 32/18, NJW 2019, 3727 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 09.03.2004 - VI ZR 217/03

    Zulässigkeit der Verbreitung eines Bildnisses einer Begleitperson; Umfang des …

    Auszug aus BGH, 09.03.2021 - VI ZR 73/20
    Eine vorweggenommene Abwägung, die sich mehr oder weniger nur auf Wahrscheinlichkeitsurteile und Vermutungen stützen könnte und die im konkreten Verletzungsfall im Vollstreckungsverfahren nachgeholt werden müsste, verbietet sich aber schon im Hinblick auf die Bedeutung der betroffenen Grundrechte (…vgl. für die Bildberichterstattung Senatsurteile vom 13. November 2007 - VI ZR 269/06, AfP 2008, 187 Rn. 14; vom 9. März 2004 - VI ZR 217/03, BGHZ 158, 218, 225, juris Rn. 15; für den Vorwurf eines schriftstellerischen Plagiats im Rahmen eines Feststellungsantrags bereits BGH…, Urteil vom 12. Januar 1960 - I ZR 30/58, GRUR 1960, 500, 504, juris Rn. 53).
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

  • BGH, 10.02.1998 - XI ZR 72/97

    Auslegung und Anpassung von Anträgen im Anwaltsprozeß

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 504/18

    Anspruch auf Unterlassung einer identifizierenden Bildberichterstattung über ein …

  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein …

  • OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 16 U 210/18

    Rechtsstreit "Gaitanides ./. Zenthöfer": Kein Recht auf Vergessenwerden

  • BGH, 18.11.2024 - VI ZR 10/24

    Ansprüche im Zusammenhang mit einem Datenschutzvorfall beim sozialen Netzwerk …

    Rn. 52 1. Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt (§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (Senat, Urteil vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20, VersR 2021, 795 Rn. 15).

    Rn. 53 Eine hinreichende Bestimmtheit ist bei einem Unterlassungsantrag für gewöhnlich gegeben, wenn eine Bezugnahme auf die konkrete Verletzungshandlung erfolgt oder die konkret angegriffene Verletzungsform antragsgegenständlich ist und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den Rechtsverstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 2. Juni 2022 - I ZR 140/15, BGHZ 234, 56 Rn. 26 mwN; Senat, Urteile vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20, VersR 2021, 795 Rn. 15;… vom 15. Januar 2019 - VI ZR 506/17, AfP 2019, 40 Rn. 12 mwN).

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Wird demgegenüber wie im Streitfall ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter (Unterlassungs-)Anspruch vorbeugend geltend gemacht, kommt es - soweit die konkret erwartete Verletzungsform im Einzelfall ungewiss bleibt - maßgeblich darauf an, ob das Klagebegehren im Rahmen des dem Kläger Möglichen und zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes für beide Seiten Gebotenen hinlänglich eindeutig formuliert ist und als Urteilstenor vollstreckbar wäre (BGH Urt. v. 9.3.2021 - VI ZR 73/20, NJW 2021, 1756 Rn. 15 m. w. N.).
  • BGH, 21.07.2021 - VIII ZR 254/20

    Zum sog. Dieselskandal: Grenzen der Ersatzlieferung bei einem Nachfolgemodell

    Ein Klageantrag ist grundsätzlich hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, dadurch den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis (§ 308 ZPO) absteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung (§ 322 ZPO) erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeit auf den Beklagten abwälzt und schließlich eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15, NJW 2016, 708 Rn. 8;… vom 21. November 2017 - II ZR 180/15, NJW 2018, 1259 Rn. 8;… vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17, BGHZ 218, 139 Rn. 15;… vom 22. Januar 2021 - V ZR 12/19, NJW-RR 2021, 401 Rn. 9; vom 9. März 2021 - VI ZR 73/20, NJW 2021, 1756 Rn. 15; jeweils mwN).
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