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   RG, 04.04.1930 - VII 437/29   

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RG, 04.04.1930 - VII 437/29 (https://dejure.org/1930,553)
RG, Entscheidung vom 04.04.1930 - VII 437/29 (https://dejure.org/1930,553)
RG, Entscheidung vom 04. April 1930 - VII 437/29 (https://dejure.org/1930,553)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann beginnt die Verjährung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung? 2. Auf wie lange Zeit erstreckt sich die Unterbrechung der Verjährung durch Vornahme einer Vollstreckungshandlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 128, 76
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BGH, 18.01.1985 - V ZR 233/83

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung bei wiederkehrenden Leistungen;

    Ein Aufschub bis zum Schluß des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 201 BGB), kommt nur für den ursprünglichen Verjährungsbeginn, nicht für die nach Beendigung einer Unterbrechung beginnende neue Verjährung, in Betracht (RGZ 65, 268, 269; 120, 355, 362; 128, 76, 80; Mot I 312; MünchKomm/von Feldmann 2. Aufl. § 201 Rdn. 3 m. w. Nachw.).

    Anders als bei einer Unterbrechung durch Klageerhebung, die bis zum rechtskräftigen Abschluß des Prozesses oder seiner anderweitigen Erledigung fortdauert (§ 209 Abs. 1 i. V. m. § 211 Abs. 1 BGB), beschränkt sich die Verjährungsunterbrechung nach § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB jeweils auf den Zeitpunkt, in dem die dort genannten einzelnen Unterbrechungstatbestände verwirklicht werden (RGZ 128, 76, 80).

  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 136/97

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung

    Darauf, ob und in welchem Umfang die Zwangsvollstreckung noch andauert, kommt es nicht an (RGZ 128, 76, 80; BGHZ 93, 287, 295; 122, 287, 293).
  • BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88

    Verjährung von Ansprüchen des Verpächters

    Der Beginn der Verjährung der Schadensersatzforderung steht in keiner Abhängigkeit von dem für den Erfüllungsanspruch maßgebenden Zeitpunkt, weshalb eine Anrechnung der für den Erfüllungsanspruch verstrichenen Verjährungsfrist auf die Verjährungsfrist für die Schadensersatzforderung nicht stattfindet (vgl. BGH Urteil vom 13. Juli 1959 - II ZR 45/58 = LM Nr. 3 zu § 198 BGB unter 4 a; BGH Urteil vom 10. Februar 1988 - IVa ZR 249/86 = BGHR BGB § 198 Satz 1 Surrogat 1; RGZ 128, 76, 79).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 115/91

    Verjährungsunterbrechung bei einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Anders als bei einer Unterbrechung durch Klageerhebung, die bis zum rechtskräftigen Abschluß des Prozesses oder seiner anderweitigen Erledigung fortdauert (§ 209 Abs. 1 i.V.m. § 211 Abs. 1 BGB), beschränkt sich die Verjährungsunterbrechung nach § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB jeweils auf den Zeitpunkt, in dem die dort genannten einzelnen Unterbrechungstatbestände verwirklicht werden; die Verjährung wird zwar unterbrochen, eine neue Verjährungsfrist (§ 217 BGB) aber sofort wieder in Gang gesetzt (vgl. RGZ 128, 76, 80; BGHZ 93, 287, 295) [BGH 18.01.1985 - V ZR 233/83].
  • BGH, 08.02.1979 - VII ZR 141/78

    Verjährung der Ansprüche gegen den Vertreter ohne Vertretungsmacht; Beginn der

    Die Ansprüche aus § 179 BGB entstehen erst, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrages verweigert, und erst von diesem, dem anderen Teil in der Regel bekannten Zeitpunkt beginnt nach § 198 Satz 1 BGB die Verjährung (so mit Recht Thiele, a.a.O., Rdn. 41; Soergel/Leptien, a.a.O.; vgl. auch RGZ 128, 76, 79 für den Beginn der Verjährung beim Schadensersatz wegen Nichterfüllung).
  • BGH, 07.05.2003 - IV ZR 121/02

    Zulässigkeit einer wiederholenden Feststellungsklage

    Die Unterbrechungstatbestände nach § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB a.F. beschränken sich auf den Zeitpunkt, in dem ihre Voraussetzungen eingetreten sind; eine dauernde Wirkung kommt ihnen nicht zu (BGHZ 137, 193, 198; BGHZ 122, 287, 293; BGHZ 93, 287, 295; RGZ 128, 76, 80).
  • BGH, 13.07.1967 - II ZR 268/64

    Haftung des ausgeschiedenen OHG-Gesellschafters

    Das ist für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, die auf den Vorschriften der §§ 280, 325, 326 BGB beruhen, in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt (RGZ 128, 76; Staudinger/Coing 11. Aufl. Anm. 2 zu § 198 BGB m.w.N.).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 520/89

    Ansprüche aus Annahmeverzug - Verjährung

    Der Senat teilt die in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretene Auffassung, nach der mit dem Ende der Unterbrechung (25. September 1984) sofort eine neue zweijährige Verjährung beginnt (BAGE 24, 122 = AP Nr. 1 zu § 211 BGB, mit Anmerkung Schnorr von Carolsfeld; BGH NJW 1960, 1947, 1948 [BGH 11.07.1960 - III ZR 104/59]; RGZ 128, 76, 80; RGRK-Johannsen, BGB, 12. Aufl., § 211 Rz 10; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 211 Rz 9; Soergel/Walter, aa0, § 211 Rz 11; Schnorr von Carolsfeld in Anm., aa0, spricht von einer Fortsetzung der bereits begonnenen Verjährung).
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 107/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung einer auf Unterlassen gerichteten

    Soweit das Berufungsgericht auf Unterschiede zum Arrestvollzug hinweist, der, wie aus der Natur des Arrests folgt, außer der Zustellung des Titels auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung erfordert und deshalb zur Verjährungsunterbrechung nach § 209 Abs. 2 Nr. 5 BGB notwendigerweise führen muß, darf nicht außer Betracht bleiben, daß Vollstreckungshandlungen die Verjährung jeweils nur für den Augenblick unterbrechen (vgl. RGZ 128, 76, 80), so daß der Zeitgewinn, den der Geläufiger mit einer Verjährungsunterbrechung durch Zustellung der einstweiligen Verfügung, zumal bei der kurzen Verjährung nach § 21 UWG, erzielen könnte, regelmäßig nur gering wäre.
  • BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 249/86

    Herausgabe von Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz

    Die danach maßgebliche 30-jährige Verjährungsfrist begann allerdings - unabhängig vom Fristbeginn für die Verjährung des Erfüllungsanspruchs aus § 3 A des "Schenkungs- und Erbvertrages" - erst dann zu laufen, als der Ersatzanspruch gemäß § 198 Satz 1 BGB entstanden war (vgl. RGZ 128, 76, 79, dort für den Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung).
  • BGH, 07.03.1973 - VIII ZR 204/71

    Nachfolgevereinbarung, Vertragsübernahme

  • OLG Brandenburg, 15.10.2003 - 13 U 36/03

    Erfüllung eines Vorausvermächtnisses über in der ehemaligen DDR liegendes, in

  • BGH, 19.04.1962 - VII ZR 162/60

    Öffentliches Kollisionsrecht: Österreichische Devisenvorschriften - Fälligkeit

  • FG Hamburg, 21.12.2010 - 3 KO 192/10

    Verjährungsunterbrechung bei unbekanntem Aufenthalt des Schuldners

  • OLG Dresden, 15.05.2002 - 11 U 3167/01

    Arrest; Pfandrecht; Verjährung

  • FG Hamburg, 23.12.2010 - 3 KO 190/10

    Bundesrechtsanwaltsordnung/Abgabenordnung: Mitteilungen an Anwaltskammer über

  • BGH, 25.10.1989 - IVa ZR 19/88

    Voraussetzungen der Gewerbsmäßigkeit

  • OLG Nürnberg, 01.12.1981 - 7 UF 693/81
  • FG Hamburg, 18.12.2010 - 3 KO 193/10

    Bürgerliches Gesetzbuch/Gerichtskostengesetz: Verjährungsunterbrechung und

  • BAG, 24.06.1999 - 6 AZR 670/97

    Durchgreifen der Einrede der Verjährung gegenüber einem Vergütungsanspruch

  • OLG Köln, 03.03.1997 - 12 U 152/96
  • LG Köln, 29.08.1996 - 2 O 13/96
  • BVerwG, 10.07.1996 - 1 KSt 2.96

    Gebühren und Kosten: Unterbrechung der Verjährung bei Vollstreckung aus einer

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