Rechtsprechung
| BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesfinanzhof
ZK Art 203, ZKDV Art 184 Abs 2, EWGV 2913/92 Art 203, EWGV 2454/93 Art 184 Abs 2, BGB § 855, BGB § 868
Entziehung vorübergehend verwahrter Waren aus der zollamtlichen Überwachung
- rechtsinformationen.bund.de
Entziehung vorübergehend verwahrter Waren aus der zollamtlichen Überwachung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 203 ZK, Art 184 Abs 2 ZKDV, Art 203 EWGV 2913/92, Art 184 Abs 2 EWGV 2454/93, § 855 BGB
Entziehung vorübergehend verwahrter Waren aus der zollamtlichen Überwachung - IWW
§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 855, § 868 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Verordnung (EG) Nr. 1875/2006, Verordnung (EWG) Nr. 2454/93, Verordnung (EWG) Nr. 2913/92, Verordnung (EG) Nr. 273/2009, Art. 1 Unterabs. 4 VO Nr. 273/2009, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen derr Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZK Art. 203; ZKDVO Art. 184 Abs. 2
Rechtsfolgen derr Entziehung von Waren aus der zollamtlichen Überwachung - datenbank.nwb.de
Entziehung vorübergehend verwahrter Waren aus der zollamtlichen Überwachung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Zollamtliche Überwachung und die Entziehung der Waren
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
ZK Art 203, ZK Art 50, ZKDV Art 876a
Einfuhrabgaben, Nacherhebung, Verwahrung, Zollschuldner, Zollamtliche Überwachung - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
ZK Art 203, ZK Art 50, ZKDV Art 876a
Einfuhrabgaben; Nacherhebung; Verwahrung; Zollamtliche Überwachung; Zollschuldner - juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 08.12.2016 - 4 K 31/14
- BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- EuGH, 15.09.2005 - C-140/04
United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals - Zollunion - Entstehung …
Auszug aus BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17
Rn. 3 Mit seiner Revision macht das HZA geltend, das vom FG angeführte Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals vom 15. September 2005 C-140/04 (EU:C:2005:556, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 406) sei auf den Streitfall nicht anwendbar, weil kein Verwahrerwechsel stattgefunden habe, sondern nur der tatsächliche Besitz an den Waren übergegangen sei.Nach der Rechtsprechung des EuGH betrifft Art. 203 Abs. 3 Anstrich 4 ZK nur die Verpflichtungen, die mit dem Verbleib der Waren in vorübergehender Verwahrung zusammenhängen (EuGH-Urteil United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals, EU:C:2005:556, Rz 38, ZfZ 2005, 406).
Denn es ist der Besitzer, der die Waren in seiner Obhut hat und sie auf Verlangen vorführen kann, während die Person, die die summarische Anmeldung unterzeichnet hat, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Sachherrschaft über die Waren ausübt (EuGH-Urteil United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals, EU:C:2005:556, Rz 35, ZfZ 2005, 406; bestätigt durch EuGH-Urteil SEK Zollagentur vom 12. Juni 2014 C-75/13, EU:C:2014:1759, Rz 36, ZfZ 2014, 278;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. Mai 2013 VII B 195/12, BFH/NV 2013, 1462).
Somit gilt im Streitfall die Rechtslage, die auch der EuGH in seinem Urteil United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals (EU:C:2005:556, ZfZ 2005, 406) zu beachten hatte.
- EuGH, 12.06.2014 - C-75/13
SEK Zollagentur - Zollunion und Gemeinsamer Zolltarif - Entziehung einer …
Auszug aus BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17
Denn es ist der Besitzer, der die Waren in seiner Obhut hat und sie auf Verlangen vorführen kann, während die Person, die die summarische Anmeldung unterzeichnet hat, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Sachherrschaft über die Waren ausübt (EuGH-Urteil United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals, EU:C:2005:556, Rz 35, ZfZ 2005, 406; bestätigt durch EuGH-Urteil SEK Zollagentur vom 12. Juni 2014 C-75/13, EU:C:2014:1759, Rz 36, ZfZ 2014, 278;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. Mai 2013 VII B 195/12, BFH/NV 2013, 1462). - EuGH, 22.11.2017 - C-224/16
AEBTRI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Externes Versandverfahren - …
Auszug aus BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17
Rn. 5 1. Nach der Rechtsprechung des EuGH umfasst das Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung nach Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde, wenn auch nur zeitweise, am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. EuGH-Urteile Honeywell Aerospace vom 20. Januar 2005 C-300/03, EU:C:2005:43, Rz 19, ZfZ 2005, 84, und AEBTRI vom 22. November 2017 C-224/16, EU:C:2017:88, Rz 93, ZfZ 2018, 61).
- EuGH, 20.01.2005 - C-300/03
Honeywell Aerospace
Auszug aus BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17
Rn. 5 1. Nach der Rechtsprechung des EuGH umfasst das Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung nach Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde, wenn auch nur zeitweise, am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. EuGH-Urteile Honeywell Aerospace vom 20. Januar 2005 C-300/03, EU:C:2005:43, Rz 19, ZfZ 2005, 84, und AEBTRI vom 22. November 2017 C-224/16, EU:C:2017:88, Rz 93, ZfZ 2018, 61). - BFH, 29.10.2007 - VII B 352/06
Entstehung der Zollschuld durch Entziehen; Entstehung von Einfuhrabgaben
Auszug aus BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17
Das FG hat zutreffend darauf abgestellt, dass das zuständige Zollamt den Ortswechsel telefonisch gestattet hatte und diesem somit bekannt war, dass sich die Kfz auf dem Weg zur zollrechtlichen Abfertigung befanden (vgl. auch Senatsbeschluss vom 29. Oktober 2007 VII B 352/06, BFH/NV 2008, 629, m.w.N.). - BFH, 06.05.2013 - VII B 195/12
Schuldner einer wegen Entziehens aus zollamtlicher Überwachung entstandenen …
Auszug aus BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17
Denn es ist der Besitzer, der die Waren in seiner Obhut hat und sie auf Verlangen vorführen kann, während die Person, die die summarische Anmeldung unterzeichnet hat, zu diesem Zeitpunkt nicht mehr die Sachherrschaft über die Waren ausübt (EuGH-Urteil United Antwerp Maritime Agencies und Seaport Terminals, EU:C:2005:556, Rz 35, ZfZ 2005, 406; bestätigt durch EuGH-Urteil SEK Zollagentur vom 12. Juni 2014 C-75/13, EU:C:2014:1759, Rz 36, ZfZ 2014, 278; vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. Mai 2013 VII B 195/12, BFH/NV 2013, 1462). - EuGH, 19.01.2017 - C-521/16
Vetter u.a. - Streichung
Auszug aus BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17
Rn. 5 1. Nach der Rechtsprechung des EuGH umfasst das Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung nach Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex (ZK) jede Handlung oder Unterlassung, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde, wenn auch nur zeitweise, am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (vgl. EuGH-Urteile Honeywell Aerospace vom 20. Januar 2005 C-300/03, EU:C:2005:43, Rz 19, ZfZ 2005, 84, und AEBTRI vom 22. November 2017 C-224/16, EU:C:2017:88, Rz 93, ZfZ 2018, 61). - FG Bremen, 08.12.2016 - 4 K 31/14
Rechtmäßigkeit eines Einfuhrabgabenbescheids wegen der Entziehung von Fahrzeugen …
Auszug aus BFH, 12.06.2018 - VII R 4/17
Die Revision des Hauptzollamts gegen das Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 8. Dezember 2016 4 K 31/14 (2) wird als unbegründet zurückgewiesen.
- FG Rheinland-Pfalz, 08.04.2025 - 3 K 1088/23
Bilanzberichtigung nach Bestandskraft: Keine Änderung nach § 129 AO bei …
Es sei dann von einem Fehler im Bereich der Sachverhaltsvermittlung auszugehen, der die Anwendung des § 129 AO ausschließe (BFH-Urteil vom 14. Januar 2020 - VII R 4/17, BStBl. II 2020, 433).
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