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Rechtsprechung
   BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42917
BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12 (https://dejure.org/2014,42917)
BFH, Entscheidung vom 16.09.2014 - VIII R 1/12 (https://dejure.org/2014,42917)
BFH, Entscheidung vom 16. September 2014 - VIII R 1/12 (https://dejure.org/2014,42917)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags zugeflossenes Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts nicht tarifbegünstigt - Bindung des BFH an die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung durch das FG - entgeltlich erworbener Praxiswert - Verfassungsmäßigkeit des § ...

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 34 Abs 1, EStG § 2 Abs 3, EStG § 34 Abs 2 Nr 4, FGO § 118 Abs 2, BGB § 133, BGB § 157, EStG § 5 Abs 2, EStG § 7, AO § 88
    Nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags zugeflossenes Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts nicht tarifbegünstigt - Bindung des BFH an die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung durch das FG - entgeltlich erworbener Praxiswert - Verfassungsmäßigkeit des § ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags zugeflossenes Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts nicht tarifbegünstigt - Bindung des BFH an die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung durch das FG - entgeltlich erworbener Praxiswert - Verfassungsmäßigkeit des § ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 1 EStG 2002, § 2 Abs 3 EStG 1997 vom 31.03.1999, § 34 Abs 2 Nr 4 EStG 2002, § 118 Abs 2 FGO, § 133 BGB
    Nach Abschluss eines mehrere Jahre dauernden Auftrags zugeflossenes Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts nicht tarifbegünstigt - Bindung des BFH an die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung durch das FG - entgeltlich erworbener Praxiswert - Verfassungsmäßigkeit des § ...

  • IWW

    § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 10d EStG, § 2 Abs. 3 EStG, § 7 EStG, § 34 EStG, § 4 des Fördergebietsgesetzes, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG, §§ 133, 157 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 118 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG, § 5 Abs. 2 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 34 Abs. 2 Nr. 4
    Voraussetzungen der Tarifermäßigung für außerordentliche Einkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Erfolgshonorar nach mehrjähriger Tätigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Tarifermäßigung für Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Tarifermäßigung für Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 4, EStG § 2 Abs 3
    Außerordentliche Einkünfte; Außerordentlicher Ertrag; Sondervergütung; Verfahrensmangel; Verfassungswidrigkeit; Verlustverrechnung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (18)

  • BFH, 30.01.2013 - III R 84/11

    Abgrenzung zwischen den berufsüblichen und den außerordentlichen Einkünften eines …

    Auszug aus BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
    Rn. 31 Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (zuletzt mit Urteil vom 30. Januar 2013 III R 84/11, BFHE 240, 156, m.w.N.) reicht es für die Annahme außerordentlicher und deshalb tarifbegünstigter Einkünfte nicht aus, dass ein freiberuflich tätiger Steuerpflichtiger für eine mehrjährige Tätigkeit ein berufsübliches Honorar erhält.

    Vielmehr hat er einen für den Beruf des Rechtsanwalts typischen Auftrag ausgeführt und nach Mandatsende abgerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 I R 119/91, BFH/NV 1993, 593, sowie zu einem mehrere Jahre betriebenen Erbschaftsrechtstreit BFH-Urteil in BFHE 240, 156).

    Rn. 35 § 34 EStG dient im Übrigen nicht dazu, die nachteiligen Folgen temporal schwankender Einkünfte generell auszugleichen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 240, 156 unter Bezugnahme auf das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 19. Februar 1936 VI A 71/36, RStBl 1936, 651).

    Die sich aus dem Vergleich zu anderen Mandaten ergebende relative "Größe" eines Einzelmandats kann für sich genommen nicht zur Annahme "außerordentlicher" Einkünfte und zur Anwendung der Tarifermäßigung führen, auch wenn --wie hier-- Vorschusszahlungen im nennenswerten Umfang nicht vereinnahmt werden konnten (BFH-Urteil in BFHE 240, 156).

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 57/05

    Außerordentliche Einkünfte eines Freiberuflers aus einer Vergütung für eine …

    Auszug aus BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
    Rn. 32 Vielmehr setzt die Anwendung der Vorschrift auf einen solchen Ertrag aus mehrjähriger Tätigkeit voraus, dass der Steuerpflichtige sich während mehrerer Jahre ausschließlich einer bestimmten Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem einzigen Veranlagungszeitraum erhalten hat oder dass eine sich über mehrere Jahre erstreckende Sondertätigkeit, die von der übrigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ausreichend abgrenzbar ist und nicht zum regelmäßigen Gewinnbetrieb gehört, in einem einzigen Veranlagungszeitraum entlohnt wird (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2006 IV R 57/05, BFHE 216, 247, BStBl II 2007, 180, m.w.N.).

    Darüber hinaus hat der BFH außerordentliche Einkünfte auch für den Fall bejaht, dass dem Steuerpflichtigen eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit aufgrund einer vorausgegangenen rechtlichen Auseinandersetzung zusammengeballt zufließt (BFH-Urteil in BFHE 216, 247, BStBl II 2007, 180).

  • BFH, 31.03.2004 - I R 71/03

    Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden im Bereich der LuF

    Auszug aus BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
    Rn. 38 Zum anderen ist nach ständiger Rechtsprechung eine tatsächliche Verständigung über Rechtsfragen --wie hier über eine Anwendbarkeit des § 34 EStG auf die Einmalvergütung für eine mehrjährige Anwaltstätigkeit-- ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 31. März 2004 I R 71/03, BFHE 206, 42, BStBl II 2004, 742, unter II.11.b).

    Rn. 39 bb) Für die Bindung an eine dahingehende Zusage würde ebenfalls erforderlich sein, dass der Steuerpflichtige auf die Erklärung der Behörde vertraut und in diesem Vertrauen Dispositionen getroffen hat (…BFH-Beschluss vom 26. Februar 2003 V B 116/02, BFH/NV 2003, 883; BFH-Urteil in BFHE 206, 42, BStBl II 2004, 742).

  • BFH, 17.02.1993 - I R 119/91

    Abgrenzung der außerordentlichen Einkünfte von solchen die einem ermäßigten …

    Auszug aus BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
    Vielmehr hat er einen für den Beruf des Rechtsanwalts typischen Auftrag ausgeführt und nach Mandatsende abgerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 1993 I R 119/91, BFH/NV 1993, 593, sowie zu einem mehrere Jahre betriebenen Erbschaftsrechtstreit BFH-Urteil in BFHE 240, 156).

    Damit ist die Abwicklung des Mandats zur Durchsetzung vermögensrechtlicher Ansprüche von der üblichen Tätigkeit des Klägers nicht abgrenzbar (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. Mai 1961 IV 275/59 U, BFHE 73, 730, BStBl III 1961, 532; vom 22. Mai 1975 IV R 33/72, BFHE 116, 136, BStBl II 1975, 765; in BFH/NV 1993, 593).

  • BFH, 09.03.2011 - IX R 56/05

    Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 - Abgrenzung …

    Auszug aus BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
    Rn. 44 Der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf das BFH-Urteil vom 9. März 2011 IX R 56/05 (BFHE 233, 152, BStBl II 2011, 649, m.w.N.;… zustimmend auch BFH-Urteil vom 26. April 2012 IV R 23/09, BFH/NV 2012, 1413).
  • BFH, 11.03.2003 - IX R 65/01

    Zwangsverwaltung; VuV-Einkünfte

    Auszug aus BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
    Denn die Zwangsverwaltung hat entgegen der Ansicht des Klägers nichts daran geändert, dass er selbst als Träger der Rechte aus den Miet- und Pachtverträgen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt hat, selbst wenn die Zahlungen seinen Gläubigern aufgrund der Zwangsverwaltung überwiesen wurden (BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 65-67/01, BFH/NV 2003, 778).
  • BFH, 26.04.2012 - IV R 23/09

    Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 Satz 2 AO - Überwiegen der Einkünfte aus …

    Auszug aus BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
    Rn. 44 Der Senat nimmt insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf das BFH-Urteil vom 9. März 2011 IX R 56/05 (BFHE 233, 152, BStBl II 2011, 649, m.w.N.; zustimmend auch BFH-Urteil vom 26. April 2012 IV R 23/09, BFH/NV 2012, 1413).
  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 13/08

    Zulassung zum Vertragsarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung als …

    Auszug aus BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
    Der im Streitfall entgeltlich erworbene Praxiswert ist nach der BFH-Rechtsprechung ein immaterielles, abnutzbares Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 13/08, BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875) und nach § 5 Abs. 2 EStG mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von AfA anzusetzen (…BFH-Beschluss vom 29. April 2011 VIII B 42/10, BFH/NV 2011, 1345; die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 10. Juni 2013 2 BvR 1243/11 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 24.02.1994 - IV R 33/93

    Praxiswert - Sozietät - Nutzungsdauer

    Auszug aus BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
    Als Zeitraum, in dem sich der erworbene Praxiswert im Streitfall abgenutzt ("verflüchtigt") hat, kann --wie das FG ohne Rechtsfehler unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 24. Februar 1994 IV R 33/93 (BFHE 174, 230, BStBl II 1994, 590) angenommen hat-- ein Mittelwert von vier Jahren angesetzt werden, sodass für das Streitjahr 2002 49.344 EUR (1/4 des Gesamtaufwandes von 197.375,03 EUR) zu berücksichtigen sind und sich die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit damit auf 544.633 EUR belaufen.
  • BFH, 29.04.2011 - VIII B 42/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung - Praxiswert - Ermittlung des …

    Auszug aus BFH, 16.09.2014 - VIII R 1/12
    Der im Streitfall entgeltlich erworbene Praxiswert ist nach der BFH-Rechtsprechung ein immaterielles, abnutzbares Wirtschaftsgut (BFH-Urteil vom 9. August 2011 VIII R 13/08, BFHE 234, 286, BStBl II 2011, 875) und nach § 5 Abs. 2 EStG mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von AfA anzusetzen (BFH-Beschluss vom 29. April 2011 VIII B 42/10, BFH/NV 2011, 1345; die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 10. Juni 2013 2 BvR 1243/11 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 07.07.2004 - XI R 44/03

    Sonderzahlung für langjährige Dienste auf der Grundlage einer …

  • BFH, 08.04.2010 - V B 20/08

    Erlass von Umsatzsteuern und steuerlichen Nebenleistungen - Grundsätzliche …

  • BFH, 20.02.2014 - XI B 85/13

    Zulässigkeit und Grenzen einer tatsächlichen Verständigung; Regelsteuersatz - …

  • BFH, 11.07.2012 - X B 136/11

    Postulationsfähigkeit - Bindung einer tatsächlichen Verständigung

  • BFH, 26.02.2003 - V B 116/02

    NZB; bindende Zusage

  • FG Sachsen, 22.06.2011 - 2 K 1510/05

    Erfolgshonorar eines Rechtsanwalts in einem wegen Enteignungen in der NS-Zeit …

  • BFH, 22.05.1975 - IV R 33/72

    Nichtselbständige Arbeit - Selbständige Nebentätigkeit - Pflegschaft - …

  • BFH, 10.05.1961 - IV 275/59 U

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung von in einer Summe vereinnahmten …

  • BFH, 30.11.2017 - IV R 22/15

    Betriebliche Veranlassung einer Grundschuldbestellung

    Denn die Zwangsverwaltung hat nichts daran geändert, dass sie selbst als Trägerin der Rechte aus dem Mietvertrag mit der Y GmbH die Einkünfte erzielt hat, auch wenn die vereinnahmten Mieten an die Grundpfandgläubigerin, die S Bank, auf Grund der Zwangsverwaltung ausgekehrt worden sind (…vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 2003 IX R 65-67/01, BFH/NV 2003, 778, und vom 16. September 2014 VIII R 1/12, Rz 46).
  • BFH, 20.01.2020 - VIII B 121/19

    Pauschgebühren nach § 51 RVG sind keine außerordentlichen Einkünfte

    Die Vergütung wird für eine mehrjährige Tätigkeit erzielt, wenn der Steuerpflichtige sich während mehrerer Jahre ausschließlich einer bestimmten Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem einzigen Veranlagungszeitraum erhalten hat oder wenn eine sich über mehrere Jahre erstreckende Sondertätigkeit vorliegt, die von der übrigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ausreichend abgrenzbar ist und nicht zum regelmäßigen Gewinnbetrieb gehört, sowie in einem einzigen Veranlagungszeitraum entlohnt wird (…BFH-Urteile vom 06.10.1993 - I R 98/92, BFH/NV 1994, 775; vom 14.12.2006 - IV R 57/05, BFHE 216, 247, BStBl II 2007, 180; vom 16.09.2014 - VIII R 1/12, juris; in BFHE 240, 156, BStBl II 2018, 696).
  • BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz - …

    Rn. 13 d) Soweit die Kläger meinen, das FG weiche von dem BFH-Urteil vom 16. September 2014 VIII R 1/12 (juris) ab, indem es eine tatsächliche Verständigung über Rechtsfragen als bindungswirksam erachtet habe, ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der Vorentscheidung ein solcher Rechtssatz nicht ableiten lässt.
  • BFH, 09.10.2018 - VIII B 49/18

    Anwendung der Tarifermäßigung für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten auf die …

    Die Vergütung wird für eine mehrjährige Tätigkeit erzielt, wenn der Steuerpflichtige sich während mehrerer Jahre ausschließlich einer bestimmten Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einem einzigen Veranlagungszeitraum erhalten hat oder wenn eine sich über mehrere Jahre erstreckende Sondertätigkeit vorliegt, die von der übrigen Tätigkeit des Steuerpflichtigen ausreichend abgrenzbar ist und nicht zum regelmäßigen Gewinnbetrieb gehört, sowie in einem einzigen Veranlagungszeitraum entlohnt wird (…BFH-Urteile vom 6. Oktober 1993 I R 98/92, BFH/NV 1994, 775; vom 14. Dezember 2006 IV R 57/05, BFHE 216, 247, BStBl II 2007, 180; vom 16. September 2014 VIII R 1/12, juris; in BFHE 240, 156; zur Rechtsprechungsentwicklung BFH-Urteil in BFHE 245, 1, BStBl II 2014, 668).
  • FG Niedersachsen, 06.09.2022 - 13 K 39/21

    Erfassen von Mieteinnahmen, die einem Zwangsverwalter direkt zugeflossen sind, …

    Die Handlungen, die der Zwangsverwalter im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgaben (§ 150, § 152 Abs. 1 ZVG) vornimmt, werden dem Vollstreckungsschuldner mit steuerlicher Wirkung als eigene zugerechnet (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Urteil vom 30. November 2017 IV R 22/15, BBFH/NV 2018, 335, Rz. 15 bei juris; BFH-Urteil vom 10. Februar 2015 IX R 23/14, BFHE 249, 202, BStBl II 2017, 367, Rz. 15 bei juris; BFH-Urteil vom 16. September 2014 VIII R 1/12, Rz. 46 bei juris; BFH-Urteil vom 11. März 2003 IX R 65-67/01, BFH/NV 2003, 778, Rz. 11 bei juris; BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152 Rz. 23 bei juris; vgl. auch: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 18. Februar 2015 - 9 K 260/12, EFG 2015, 1250.
  • FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 9 K 260/12

    Vornahme einer Teilwertabschreibung auf ein Betriebsgrundstück; Bildung einer …

    Die Einkünfte erzielt vielmehr weiterhin derjenige, der Träger der Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag oder dem Pachtvertrag ist (BFH-Urteile vom 16. September 2014 VIII R 1/12, n.v.;… vom 11. März 2003 IX R 65-67/01, BFH/NV 2003, 778 …und vom 16. April 2002 IX R 53/98, BFH/NV 2002, 1152;… Kulosa in Schmidt, EStG, 33. Auflage 2014, § 21 EStG Rz. 31; Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG/KStG, § 21 EStG, Anm. 28).
  • FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16

    Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der …

    Die Auslegung einer tatsächlichen Verständigung obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz (BFH-Urteil vom 16.09.2014 VIII R 1/12, StuB 2015, 316).
  • FG Sachsen, 05.06.2019 - 2 K 1697/18

    Pauschgebühren eines in einem Strafverfahren über mehrere Jahre als …

    Dieses Mandat war auch keine Sondertätigkeit und damit von der übrigen Tätigkeit des Klägers nicht abgrenzbar (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 16. September 2014 - VIII R 1/12, zitiert nach Juris).
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