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Rechtsprechung
   BFH, 29.01.2003 - VIII R 64/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6164
BFH, 29.01.2003 - VIII R 64/01 (https://dejure.org/2003,6164)
BFH, Entscheidung vom 29.01.2003 - VIII R 64/01 (https://dejure.org/2003,6164)
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - VIII R 64/01 (https://dejure.org/2003,6164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    EStG § 64; ; EStG § 64 Abs. 1 EStG; ; EStG § 68 Abs. 1; ; EStG § 70 Abs. 2; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; AO 1977 § 163; ; AO 1977 § 227; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 37 Abs. 2; EStG § 31 S. 3 §§ 64 70 Abs. 2
    Kindergeld; Weiterleitung - Zahlungen an Dritte

  • datenbank.nwb.de

    Rückforderungsanspruch von Kindergeld nach § 37 Abs. 2 AO; Leistungsempfänger bei Zahlung an Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 64 Abs 2 S 1, EStG § 70 Abs 2, AO 1977 § 37 Abs 2
    Ermessen; Kindergeld; Rückforderung; Weiterleitung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.12.1998 - VI B 215/98

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung bei Haushaltswechsel

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 64/01
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Eltern trennen und das Kind anschließend nur bei einem Berechtigten im Haushalt lebt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Dezember 1998 VI B 215/98, BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).

    Einen Entscheidungsspielraum besitzt die Verwaltung insoweit nicht (…Felix in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 70 Rdnr. C 13; BFH-Beschluss in BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).

    Gemäß § 68 Abs. 1 EStG hat derjenige, der Kindergeld beantragt oder erhält, Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 187, 559, BStBl II 1999, 231).

  • BFH, 28.03.2001 - VI B 256/00

    Kindergeld; Änderung der maßgeblichen Verhältnisse durch Haushauswechsel; …

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 64/01
    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an einen Dritten zahlt (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 VI B 256/00, BFH/NV 2001, 1117, m.w.N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 37 AO 1977 Tz. 113 a).

    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 anzusehen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1117;… BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 83/99, BFH/NV 2001, 1635).

  • BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 64/01
    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 anzusehen (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1117; BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 83/99, BFH/NV 2001, 1635).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 64/00

    Kindergeld; Weiterleitung - zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 64/01
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 64/00 (BFH/NV 2002, 1425) dargelegt hat, kann bei dieser Sachlage offen bleiben, ob es sich bei einer auf 64.4 Abs. 3 ff. DA-FamEStG gestützten Entscheidung der Familienkasse um eine erlassähnliche Billigkeitsentscheidung der Verwaltung gemäß §§ 163, 227 AO 1977 handelt, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle unterliegt und die grundsätzlich nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann, oder ob Gegenstand der Bestimmungen in 64.4 Abs. 3 ff. DA-FamEStG nicht der Erlass einer Billigkeitsmaßnahme, sondern der Abschluss eines sog. Verrechnungsvertrages ist.
  • BFH, 10.11.1998 - VI B 125/98

    Kindergeldauszahlung bei mehreren Berechtigten

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 64/01
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) liegt darin nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 10. November 1998 VI B 125/98, BFHE 187, 477, BStBl II 1999, 137).
  • FG Niedersachsen, 08.03.2001 - 9 K 437/97

    Auwirkung eines Erlasses des Rückforderungsbetrags auf Rechtmäßigkeit eines …

    Auszug aus BFH, 29.01.2003 - VIII R 64/01
    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 829 veröffentlichten Urteil ab.
  • BFH, 09.07.2026 - III R 8/25

    Vorrangig kindergeldberechtigter Elternteil bei über Besuchszwecke hinausgehendem …

    Rn. 52 a) Zu den Verhältnissen, deren Änderung die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung gemäß § 70 Abs. 2 Satz 1 EStG rechtfertigt, gehören neben Wohnsitz (§ 8 der Abgabenordnung --AO--) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO) des Kindergeldberechtigten (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) und des Kindes im Inland oder im begünstigten Ausland (…Senatsurteil vom 17.08.2023 - III R 24/21, BFH/NV 2024, 1, Rz 12) unter anderem auch eine Änderung der Rangfolge der Kindergeldberechtigten (§ 64 EStG) und damit ein Wechsel der Person, an die das Kindergeld auszuzahlen ist (vgl. BFH-Urteil vom 29.01.2003 - VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905, unter II.2.).
  • BFH, 10.03.2016 - III R 29/15

    Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom …

    Demnach ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten einem Dritten zahlt (…vgl. Senatsbeschluss vom 28. Januar 2010 III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905;… vom 25. März 2003 VIII R 84/98, BFH/NV 2003, 1404).

    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 905).

    Rn. 19 Diese Grundsätze gelten auch für das Kindergeld, da es nach § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt wird (BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 905, …und vom 16. März 2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218).

  • BFH, 14.04.2021 - III R 1/20

    Rückforderung von Kindergeld bei Auszahlung an das Kind

    Demnach ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an einen Dritten zahlt (…vgl. Senatsbeschluss vom 28.01.2010 - III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteile vom 29.01.2003 - VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905, …und vom 25.03.2003 - VIII R 84/98, BFH/NV 2003, 1404).

    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 905).

    Rn. 21 Diese Grundsätze gelten auch für das Kindergeld, da es nach § 31 Satz 3 EStG als Steuervergütung gezahlt wird (BFH-Urteile in BFH/NV 2003, 905, …und vom 16.03.2004 - VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218).

  • FG Nürnberg, 25.09.2008 - IV 267/06

    Keine Rückforderung von Kindergeld bei verweigerter Unterzeichnung der …

    Leistungsempfänger ist danach nicht der Zahlungsempfänger, sondern der tatsächliche Rechtsinhaber (vgl. BFH-Urteil vom 29.01.2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905).

    Nach der Rechtsprechung des BFH muss deshalb der Elternteil, der das Kindergeld beantragt hat, dieses zurückzahlen, auch wenn das Kindergeld letztlich auf ein Konto des vorrangig Berechtigten geflossen ist (vgl. BFH o.a., BFH/NV 2003, 905).

    Nur wenn die vorrangig Berechtigte auf dem amtlichen Vordruck bestätigt, dass sie das Kindergeld erhalten hat und ihren Anspruch als erfüllt ansieht, kann der Rückforderungsanspruch gegenüber dem nachrangig Berechtigten und der Kindergeldanspruch des vorrangig Berechtigten als erloschen behandelt werden (vgl. z.B. Urteil des BFH o.a., BFH/NV 2003, 905 m.w.N.).

  • BFH, 31.08.2021 - VII B 64/20

    Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung

    Rn. 21 Ein Dritter ist folglich, obgleich er tatsächlich Empfänger einer Zahlung ist, dann nicht Leistungsempfänger, wenn er lediglich als Zahlstelle, unmittelbarer Vertreter oder Bote für den Erstattungsberechtigten aufgetreten oder von diesem benannt worden ist oder wenn das FA aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungsberechtigten an den Dritten eine Steuererstattung ausgezahlt hat (BFH-Urteile vom 14.04.2021 - III R 1/20, BFHE 273, 41, Rz 20; in BFHE 264, 421, BStBl II 2019, 668, Rz 24; vom 29.01.2003 - VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905, unter II.3., …und vom 25.03.2003 - VIII R 84/98, BFH/NV 2003, 1404, unter II.3.).
  • BFH, 25.03.2003 - VIII R 84/98

    Kindergeld, Zahlung an Dritte, Weiterleitung

    Diese Grundsätze gelten auch im steuerlichen Kindergeldrecht, da Kindergeld als Steuervergütung (vgl. § 31 Satz 3 EStG) gezahlt wird (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905).

    Der Beklagte konnte daher mit befreiender Wirkung gegenüber dem Kläger das Kindergeld auf dieses Konto zahlen, zumal ihm bei der Zahlung nicht bekannt war, dass es sich bei dem neuen vom Kläger benannten Konto nicht um eines des Klägers, sondern um das Konto der Kindesmutter handelte (s. Senatsurteil in BFH/NV 2003, 905).

  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 48/03

    Kindergeld: Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO; Weiterleitung

    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht (vermeintlich) Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO 1977 anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905, …und vom 25. März 2003 VIII R 84/98, BFH/NV 2003, 1404, m.w.N.).
  • BFH, 27.05.2005 - III B 197/04

    Kindergeldzahlung an Dritte; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO

    Diese Grundsätze gelten auch für das Kindergeld, da es nach § 31 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Steuervergütung gezahlt wird (BFH-Urteile vom 29. Januar 2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905, …und vom 16. März 2004 VIII R 48/03, BFH/NV 2004, 1218).
  • BFH, 22.01.2004 - VIII B 289/03

    Rückforderung von Kindergeld

    Für die Rechtmäßigkeit des Rückforderungsbescheids ohne Bedeutung ist auch der Umstand, dass das Kindergeld an die Tochter der Antragstellerin ausbezahlt worden ist, weil dies auf Wunsch der Antragstellerin geschehen ist (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905).
  • FG Nürnberg, 20.07.2011 - 3 K 1267/10

    Rückforderung von Kindergeld

    Nach ständiger BFH-Rechtsprechung, der das Gericht folgt, ist ein Dritter als tatsächlicher Empfänger einer Zahlung dann nicht Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO, wenn die Behörde u.a. aufgrund einer Zahlungsanweisung des Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigten an einen Dritten zahlt (…vgl. BFH-Beschluss vom 28.01.2010 III B 112/08, BFH/NV 2010, 836; BFH-Urteil vom 29.01.2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905, m.w.N.; Drüen bei Tipke/Kruse, AO/FGO, § 37 AO 1977 Tz. 113 a).

    Da der durch die Anweisung begünstigte Zahlungsempfänger den Zahlungsanspruch nicht aus eigenem Recht geltend machen kann und die Leistung mit dem Willen erbracht wird, eine Forderung gegenüber dem tatsächlichen Rechtsinhaber mit befreiender Wirkung zu erfüllen, ist nicht der Empfänger der Zahlung, sondern der nach materiellem Steuerrecht Erstattungs- bzw. Vergütungsberechtigte als Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO anzusehen (vgl. BFH-Urteil vom 29.01.2003 VIII R 64/01, BFH/NV 2003, 905).

  • FG München, 16.01.2015 - 7 K 2923/13

    Rückforderung Kindergeld

  • FG München, 29.06.2015 - 7 K 1188/15

    Überweisung von Kindergeld auf das Konto des Kindes

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 6 K 6346/10

    Familienleistungsausgleich (Aufhebung und Rückforderung des Kindergelds für Felix …

  • FG München, 19.09.2007 - 9 K 4047/06

    Rückforderung von nach Insolvenzeröffnung gezahltem Kindergeld; Verlust des …

  • FG Düsseldorf, 12.05.2006 - 18 K 2888/04

    Beleihung einer Kapitallebensversicherung; Steuerpflicht auf Zinsen; …

  • FG Münster, 29.03.2017 - 7 K 1828/15
  • FG Köln, 14.12.2017 - 1 K 2090/15

    Erlöschen eines Kindergeldanspruchs aufgrund der Abgabe von …

  • FG München, 01.02.2006 - 10 K 3489/05

    Erledigung einer Anfechtungsklage gegen einen Kindergeldrückforderungsbescheid …

  • FG München, 31.03.2010 - 5 K 549/11

    Kindergeldberechtigung von Ausländern vom Besitz bestimmter Aufenthaltstitel …

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