Rechtsprechung
| BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei unzureichender Begründung des auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten Wiedereinsetzungsantrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 233 S 1 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 Halbs 1 ZPO, § 520 Abs 2 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei unzureichender Begründung des auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten Wiedereinsetzungsantrags - IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 1, 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2, § 294 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 139 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung durch den krankheitsbedingten Ausfall des Rechtsanwalts (hier einer Einzelanwältin) am letzten Tag einer Rechtsmittelbegründungsfrist; Nachvollzierbarkeit des Kerns des - anwaltlich versicherten - Vortrags des Klägers in dem ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn das Vorbringen zur Begründung eines - auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten - Wiedereinsetzungsantrags eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus ...
- rechtsportal.de
Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung durch den krankheitsbedingten Ausfall des Rechtsanwalts (hier einer Einzelanwältin) am letzten Tag einer Rechtsmittelbegründungsfrist; Nachvollzierbarkeit des Kerns des - anwaltlich versicherten - Vortrags des Klägers in dem ...
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Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei lückenhaften Vorbringens
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Erkrankung des Rechtsanwalts - und der Wiedereinsetzungsantrag
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verwerfung eines Rechtsmittels als unzulässig aufgrund Fristversäumung zur Berufungsbegründung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.12.2020 - 4 O 257/19
- KG, 07.04.2021 - 3 U 2/21
- BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Papierfundstellen
- MDR 2022, 1363
- FamRZ 2022, 1798
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (19)
- BGH, 02.08.2022 - VIII ZB 3/21
Pflicht des Gerichts zur Erteilung eines Hinweises bei Beweisangebot im …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Zu den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn das Vorbringen zur Begründung eines - auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten - Wiedereinsetzungsantrags eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen das Fristversäumnis beruht, nicht enthält (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, FamRZ 2022, 1717).Rn. 16 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Rechtsanwalt, der unvorhergesehen erkrankt, nur das unternehmen, was ihm in diesem Fall möglich und zumutbar ist, um die Wahrung von Rechtsmittelfristen zu gewährleisten (BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, zur Veröffentlichung bestimmt, Rn. 12;… vom 18. Januar 2018 - V ZB 113/17 und V ZB 114/17, NJW 2018, 1691 Rn. 9 mwN).
Der krankheitsbedingte Ausfall des Rechtsanwalts (hier einer Einzelanwältin) am letzten Tag einer Rechtsmittelbegründungsfrist rechtfertigt eine Wiedereinsetzung danach jedenfalls dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch - gegebenenfalls nach vorheriger Einholung einer Zustimmung des gegnerischen Prozessbevollmächtigten - ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte (Senatsbeschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, aaO;… vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20, NJW-RR 2021, 635 Rn. 9;… vom 8. August 2019 - VII ZB 35/17, NJW 2020, 157 Rn. 13;… vom 19. Februar 2019 - VI ZB 43/18, NJW-RR 2019, 691 Rn. 10 f.; jeweils mwN).
Das Berufungsgericht hätte den Kläger deshalb - wie die Beschwerde zu Recht rügt - in zureichender Weise darauf hinweisen müssen, dass zur Prüfung der Begründetheit seines Wiedereinsetzungsantrags das bisherige Vorbringen nicht ausreicht, und ihm Gelegenheit geben müssen, die Lücken im Vorbringen zu ergänzen und/oder entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, zur Veröffentlichung bestimmt, Rn. 16;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 65/20, NJW 2021, 3132 Rn. 17;… vom 19. November 2020 - V ZB 49/20, juris Rn. 12;… vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8).
Eine solche Vervollständigung der Angaben kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch noch mit der Rechtsbeschwerde erfolgen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, aaO Rn. 34;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 65/20, aaO Rn. 17;… vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19, NJW-RR 2020, 818 Rn. 26;… vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7;… vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, aaO Rn. 10).
Rn. 25 Dieses wird die Frage der Glaubhaftmachung einer im Sinne von § 233 Satz 1 ZPO krankheitsbedingt unverschuldeten Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - gegebenenfalls, wie von der Rechtsbeschwerde vorsorglich ausdrücklich unter Beweis gestellt, unter Vernehmung der Prozessbevollmächtigten des Klägers - kritisch zu würdigen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, zur Veröffentlichung bestimmt, Rn. 33 ff.) und unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens des Klägers - auch mit Blick auf die noch offene Frage des Zeitpunkts des Telefonats mit der Hausärztin - zu prüfen haben, ob sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, die es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2020 - V ZB 49/20, juris Rn. 12;… vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17, NJW-RR 2018, 958 Rn. 12 mwN;… vom 11. April 2017 - II ZB 5/16, juris Rn. 13 mwN).
- BGH, 16.10.2018 - VI ZB 68/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist: …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Der Wiedereinsetzungsantrag erfordert eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen das Fristversäumnis beruht und auf welche Weise es zur Versäumung der Frist gekommen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2021 - V ZB 34/21, NJW 2022, 1180 Rn. 10;… vom 21. März 2019 - V ZB 97/18, NJW-RR 2019, 827 Rn. 15; vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7; jeweils mwN).Eine solche Vervollständigung der Angaben kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch noch mit der Rechtsbeschwerde erfolgen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, aaO Rn. 34;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 65/20, aaO Rn. 17;… vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19, NJW-RR 2020, 818 Rn. 26; vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7;… vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, aaO Rn. 10).
- BGH, 08.05.2018 - VI ZB 5/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Berechtigung zur Ausschöpfung der Frist …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Die Feststellung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit unterliegt dem Grundsatz der freien Würdigung des gesamten Vorbringens, die grundsätzlich Sache des Tatrichters ist (…BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2021 - VII ZB 18/19, NJW-RR 2021, 931 Rn. 14; vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17, NJW-RR 2018, 958 Rn. 12;… vom 11. Juli 2017 - VIII ZB 20/17, juris Rn. 10).Rn. 25 Dieses wird die Frage der Glaubhaftmachung einer im Sinne von § 233 Satz 1 ZPO krankheitsbedingt unverschuldeten Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - gegebenenfalls, wie von der Rechtsbeschwerde vorsorglich ausdrücklich unter Beweis gestellt, unter Vernehmung der Prozessbevollmächtigten des Klägers - kritisch zu würdigen (…vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, zur Veröffentlichung bestimmt, Rn. 33 ff.) und unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens des Klägers - auch mit Blick auf die noch offene Frage des Zeitpunkts des Telefonats mit der Hausärztin - zu prüfen haben, ob sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, die es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2020 - V ZB 49/20, juris Rn. 12; vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17, NJW-RR 2018, 958 Rn. 12 mwN;… vom 11. April 2017 - II ZB 5/16, juris Rn. 13 mwN).
- BGH, 19.11.2020 - V ZB 49/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Das Berufungsgericht hätte den Kläger deshalb - wie die Beschwerde zu Recht rügt - in zureichender Weise darauf hinweisen müssen, dass zur Prüfung der Begründetheit seines Wiedereinsetzungsantrags das bisherige Vorbringen nicht ausreicht, und ihm Gelegenheit geben müssen, die Lücken im Vorbringen zu ergänzen und/oder entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, zur Veröffentlichung bestimmt, Rn. 16;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 65/20, NJW 2021, 3132 Rn. 17; vom 19. November 2020 - V ZB 49/20, juris Rn. 12;… vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8).Rn. 25 Dieses wird die Frage der Glaubhaftmachung einer im Sinne von § 233 Satz 1 ZPO krankheitsbedingt unverschuldeten Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - gegebenenfalls, wie von der Rechtsbeschwerde vorsorglich ausdrücklich unter Beweis gestellt, unter Vernehmung der Prozessbevollmächtigten des Klägers - kritisch zu würdigen (…vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, zur Veröffentlichung bestimmt, Rn. 33 ff.) und unter Berücksichtigung des ergänzenden Vorbringens des Klägers - auch mit Blick auf die noch offene Frage des Zeitpunkts des Telefonats mit der Hausärztin - zu prüfen haben, ob sich konkrete Anhaltspunkte ergeben, die es ausschließen, den geschilderten Sachverhalt mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als zutreffend zu erachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2020 - V ZB 49/20, juris Rn. 12;… vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17, NJW-RR 2018, 958 Rn. 12 mwN;… vom 11. April 2017 - II ZB 5/16, juris Rn. 13 mwN).
- BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 42/11
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung wegen Verzögerung der …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Das Berufungsgericht hätte den Kläger deshalb - wie die Beschwerde zu Recht rügt - in zureichender Weise darauf hinweisen müssen, dass zur Prüfung der Begründetheit seines Wiedereinsetzungsantrags das bisherige Vorbringen nicht ausreicht, und ihm Gelegenheit geben müssen, die Lücken im Vorbringen zu ergänzen und/oder entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, zur Veröffentlichung bestimmt, Rn. 16;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 65/20, NJW 2021, 3132 Rn. 17;… vom 19. November 2020 - V ZB 49/20, juris Rn. 12; vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8).Eine solche Vervollständigung der Angaben kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch noch mit der Rechtsbeschwerde erfolgen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, aaO Rn. 34;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 65/20, aaO Rn. 17;… vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19, NJW-RR 2020, 818 Rn. 26;… vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7; vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, aaO Rn. 10).
- BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 65/20
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Das Berufungsgericht hätte den Kläger deshalb - wie die Beschwerde zu Recht rügt - in zureichender Weise darauf hinweisen müssen, dass zur Prüfung der Begründetheit seines Wiedereinsetzungsantrags das bisherige Vorbringen nicht ausreicht, und ihm Gelegenheit geben müssen, die Lücken im Vorbringen zu ergänzen und/oder entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, zur Veröffentlichung bestimmt, Rn. 16; vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 65/20, NJW 2021, 3132 Rn. 17;… vom 19. November 2020 - V ZB 49/20, juris Rn. 12;… vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8).Eine solche Vervollständigung der Angaben kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch noch mit der Rechtsbeschwerde erfolgen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, aaO Rn. 34; vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 65/20, aaO Rn. 17;… vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19, NJW-RR 2020, 818 Rn. 26;… vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7;… vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, aaO Rn. 10).
- BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 9/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung eines fristwahrenden …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden beziehungsweise die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.;… vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 9; vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 28; jeweils mwN). - BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16
Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Danach darf einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten versagt werden, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden beziehungsweise die den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 9;… vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 28; jeweils mwN). - BGH, 19.02.2019 - VI ZB 43/18
Zumutbare Vorkehrungen eines Rechtsanwalts für krankheitsbedingten …
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Der krankheitsbedingte Ausfall des Rechtsanwalts (hier einer Einzelanwältin) am letzten Tag einer Rechtsmittelbegründungsfrist rechtfertigt eine Wiedereinsetzung danach jedenfalls dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch - gegebenenfalls nach vorheriger Einholung einer Zustimmung des gegnerischen Prozessbevollmächtigten - ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte (…Senatsbeschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, aaO;… vgl. hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20, NJW-RR 2021, 635 Rn. 9;… vom 8. August 2019 - VII ZB 35/17, NJW 2020, 157 Rn. 13; vom 19. Februar 2019 - VI ZB 43/18, NJW-RR 2019, 691 Rn. 10 f.; jeweils mwN). - BGH, 16.04.2019 - VI ZB 44/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Erkrankung des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 06.09.2022 - VIII ZB 24/21
Insbesondere hat das Berufungsgericht zu Recht hinreichend konkrete Angaben dazu vermisst, dass die Prozessbevollmächtigte des Klägers aufgrund des Schweregrads ihrer "am frühen Abend" des 4. März 2021 unvorhergesehen einsetzenden Krankheitssymptome außerstande gewesen sei, die gebotenen Maßnahmen zur Wahrung der bereits einmal verlängerten Berufungsbegründungsfrist zu ergreifen, sei es durch eigene Kontaktaufnahme mit den Prozessbevollmächtigten der Gegenseite, deren Einwilligung in die erneute Verlängerung es gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO bedurft hätte, oder durch die dahingehende Kontaktierung einer Vertretung, für die sie zuvor im Rahmen der ihr obliegenden allgemeinen Vorkehrungen für Verhinderungsfälle Vorsorge zu treffen hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. April 2019 - VI ZB 44/18, NJW-RR 2019, 1207 Rn. 11 mwN). - BGH, 08.08.2019 - VII ZB 35/17
Sorgfaltspflichten des am Tag des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist …
- BGH, 10.02.2021 - XII ZB 4/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- BGH, 18.01.2018 - V ZB 113/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen einer …
- BGH, 11.07.2017 - VIII ZB 20/17
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anforderungen an …
- BGH, 21.03.2019 - V ZB 97/18
Glaubhaftmachung des Verlustes eines fristwahrenden Schriftstückes auf dem …
- BGH, 28.04.2020 - VIII ZB 12/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei …
- BGH, 16.12.2021 - V ZB 34/21
Beantragung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 11.04.2017 - II ZB 5/16
Wiedereinsetzungsgesuch wegen plötzlicher Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; …
- BGH, 05.05.2021 - VII ZB 18/19
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Glaubhaftmachung des Abhandenkommens …
- BGH, 11.01.2023 - IV ZB 23/21
Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung von …
Zwar erfordert ein Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO eine aus sich heraus verständliche, geschlossene Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen das Fristversäumnis beruht und auf welche Weise es zur Versäumung der Frist gekommen ist (BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, FamRZ 2022, 1798 Rn. 18;… vom 16. Dezember 2021 - V ZB 34/21, NJW 2022, 1180 Rn. 10).Hält ein Gericht Vorbringen im Wiedereinsetzungsantrag für ergänzungsbedürftig, muss es die Partei darauf hinweisen und ihr Gelegenheit geben, die Lücken im Vorbringen zu ergänzen (BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, aaO Rn. 21).
Die Angaben können auch nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO ergänzt oder erläutert werden (BGH, Beschlüsse vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, aaO;… vom 16. Oktober 2018 - VI ZB 68/16, NJW-RR 2019, 502 Rn. 7).
- BGH, 23.04.2024 - VIa ZB 16/23
Schlüssige Darlegung eines fehlenden Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten …
Rn. 9 aa) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert gemäß § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO eine geschlossene und aus sich heraus verständliche Schilderung der tatsächlichen Abläufe, aus der sich ergibt, auf welchen konkreten Umständen die Fristversäumung beruht und auf welche Weise es zu der Versäumung gekommen ist (BGH…, Beschluss vom 23. September 2015 - IV ZB 14/15, juris Rn. 10;… Beschluss vom 28. Juli 2022 - III ZB 65/21, juris Rn. 12; Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, FamRZ 2022, 1798 Rn. 18).Rn. 18 aa) Eine Partei darf erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten wäre, noch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist, auch noch in der Rechtsbeschwerde, erläutern oder vervollständigen (BGH…, Beschluss vom 2. August 2022 - VIII ZB 3/21, NJW 2022, 3232 Rn. 34; Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, FamRZ 2022, 1798 Rn. 21).
- BGH, 24.04.2025 - III ZB 81/24
Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Pflicht des …
Der im Anschluss daran in ihrem Schriftsatz vom 24. Juli 2024 gehaltene Vortrag der Beklagten ist weder erkennbar unklar noch lückenhaft, so dass ein erneuter Hinweis des Berufungsgerichts nicht erforderlich war (vgl. zur Hinweispflicht des Gerichts bei erkennbar unklaren oder ergänzungsbedürftigen Angaben der Partei zur Begründung ihres Wiedereinsetzungsantrags Senat…, Beschluss vom 2. Juni 2016 aaO Rn . 12 mwN ;… BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2023 aaO Rn . 15 und vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, FamRZ 2022, 1798 Rn . 20 ff ). - BGH, 28.11.2022 - VIa ZB 15/21
Antrag auf Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand i.R.d. Frist
Rn. 7 Zwar können erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben, deren Aufklärung nach § 139 ZPO geboten ist, noch nach Fristablauf ergänzt oder erläutert werden; eine solche Vervollständigung kann auch noch mit der Rechtsbeschwerde erfolgen (BGH, Beschluss vom 6. September 2022 - VIII ZB 24/21, juris Rn. 21 mwN).
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