Rechtsprechung
| BGH, 14.05.2024 - VIII ZR 15/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- bundesgerichtshof.de
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Gehörsverletzung bei fehlerhaftem Protokollurteil
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 8 ZPO, § 9 ZPO, § 313 Abs 1 ZPO, § 540 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO
Gehörsverletzung bei fehlerhaftem Protokollurteil - IWW
§ 130b Satz 1 ZPO, § ... 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 S. 2 ZPO, §§ 542, 543 Abs. 1 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO, § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO, § 233 ZPO, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, §§ 8, 9 ZPO, § 544 Abs. 9 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 313a Abs. 1, § 540 Abs. 2 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, § 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 540 Abs. 1 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 540 Abs. 2, § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 ZPO, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 1, 2 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO, § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 311 Abs. 2 ZPO, § 163 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 163 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gehörsverletzung im Falle eines fehlerhaften "Protokollurteils" i.R.d. Räumung und Herausgabe einer Wohnung nach Zahlungsverzugskündigung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Beschwerde gegen die ...
- datenbank.nwb.de
Gehörsverletzung bei fehlerhaftem Protokollurteil
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gehörsverletzung bei fehlerhaftem "Protokollurteil"?
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das fehlerhafte "Protokollurteil" - und die Gehörsverletzung
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Falle eines fehlerhaften Protokollurteils
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
BGH rügt falsche Führung von E-Akte
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gehörsverletzung bei fehlerhaftem "Protokollurteil"
Verfahrensgang
- AG Schorndorf, 25.05.2022 - 2 C 545/19
- LG Stuttgart, 26.01.2023 - 5 S 110/22
- BGH, 14.05.2024 - VIII ZR 15/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 931
- MDR 2024, 926
- NZM 2024, 615
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.02.2021 - VIII ZR 213/20
Rechtliches Gehör und Wohnraumkündigung wegen Betriebsbedarfs: Protokollurteil …
Auszug aus BGH, 14.05.2024 - VIII ZR 15/24
Zur Gehörsverletzung im Falle eines fehlerhaften "Protokollurteils" (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, NZM 2021, 432).Nach dem Vortrag der Beklagten in ihrer Nichtzulassungsbeschwerde, der mangels tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil auch für die von Amts wegen vorzunehmende Prüfung der erforderlichen Beschwer des Rechtsmittelführers maßgeblich und als richtig zu unterstellen ist (siehe nur Senatsbeschuss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, NZM 2021, 432 Rn. 6 mwN), steht neben einem Zahlungsanspruch der Klägerin in Höhe von 3.452,99 EUR das Fortbestehen eines unbefristeten Wohnraummietverhältnisses im Streit.
Das Berufungsgericht hat verkannt, dass sich die Beschwer insoweit gemäß §§ 8, 9 ZPO auf den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete - hier im Hinblick auf eine monatliche Nettokaltmiete in Höhe von 565 EUR mithin auf einen Betrag von 23.730 EUR - beläuft (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, aaO Rn. 5;… vom 14. Dezember 2021 - VIII ZR 91/20, WuM 2022, 180 Rn. 4 f.;… vom 25. Oktober 2022 - VIII ZA 20/22, juris Rn. 1).
Rn. 9 1. Nach der Senatsrechtsprechung ist im Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision zu unterstellen, dass das Berufungsgericht das in den Tatsacheninstanzen gehaltene und im Beschwerdeverfahren angeführte Vorbringen des Beschwerdeführers nicht hinreichend im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zur Kenntnis genommen hat und die Entscheidung des Berufungsgerichts hierauf beruht, wenn das Berufungsgericht unter offenkundiger Verkennung der Voraussetzungen des § 313a Abs. 1, § 540 Abs. 2 ZPO und damit unter Missachtung der an ein Protokollurteil gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 ZPO zu stellenden Anforderungen ein Urteil erlässt, das weder tatbestandliche Feststellungen noch eine rechtliche Begründung enthält (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, NZM 2021, 432 Leitsatz und Rn. 7 ff.).
Das Vorgehen des Berufungsgerichts wird den Möglichkeiten, ein den gesetzlichen Vorgaben des § 540 Abs. 1 Satz 1, 2 ZPO entsprechendes Protokollurteil zu erlassen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, NZM 2021, 432 Rn. 10-12 mwN), nicht gerecht.
Vielmehr muss das - aus mehreren Teilen bestehende - Protokollurteil schon im Zeitpunkt seiner Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter in vollständiger Form abgefasst sein (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, aaO Rn. 11 mwN).
Zudem fehlt es - bis heute - an der für die Herstellung des inhaltlichen Bezugs des Berufungsurteils zu den in das Sitzungsprotokoll "ausgelagerten" Darlegungen erforderlichen Verbindung von Sitzungsprotokoll und Urteil; der Hinweis im Berufungsurteil auf das Sitzungsprotokoll genügt hierfür nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, aaO Rn. 11 mwN).
Rn. 15 bb) Das Sitzungsprotokoll erfüllt auch für sich betrachtet nicht die Anforderungen an ein den gesetzlichen Vorgaben des § 540 Abs. 1 Satz 1, 2 ZPO entsprechendes Prozessurteil (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, NZM 2021, 432 Rn. 12 mwN).
Zudem ist das Sitzungsprotokoll allein von der Vorsitzenden Richterin signiert worden (vgl. § 163 Abs. 1 Satz 1 ZPO), enthält aber nicht - wie es diese Möglichkeit eines Protokollurteils erfordert (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, aaO) - die Signaturen aller mitwirkenden Richter (vgl. § 130b Satz 1 ZPO).
Rn. 17 c) Da das Berufungsurteil keine tatbestandlichen Feststellungen enthält, ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren der von der Beschwerdebegründung angeführte Vortrag der Beklagten im Berufungsverfahren als richtig zu unterstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, aaO Rn. 14 mwN).
Es ist daher mangels tatsächlicher Feststellungen im Urteil und mangels einer rechtlichen Begründung zu unterstellen, dass das Berufungsgericht dieses Vorbringen nicht hinreichend im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG zur Kenntnis genommen hat und die Entscheidung des Berufungsgerichts hierauf beruht (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, NZM 2021, 432 Rn. 16).
- BGH, 14.12.2021 - VIII ZR 91/20
Gebührenstreitwert einer Räumungs- und Herausgabeklage für eine Mietwohnung: …
Auszug aus BGH, 14.05.2024 - VIII ZR 15/24
Das Berufungsgericht hat verkannt, dass sich die Beschwer insoweit gemäß §§ 8, 9 ZPO auf den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete - hier im Hinblick auf eine monatliche Nettokaltmiete in Höhe von 565 EUR mithin auf einen Betrag von 23.730 EUR - beläuft (st. Rspr.;… vgl. zuletzt etwa Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, aaO Rn. 5; vom 14. Dezember 2021 - VIII ZR 91/20, WuM 2022, 180 Rn. 4 f.;… vom 25. Oktober 2022 - VIII ZA 20/22, juris Rn. 1). - BGH, 08.04.2008 - XI ZR 377/06
Verbindung des Protokollurteils mit dem Verhandlungsprotokoll nach Ablauf der …
Auszug aus BGH, 14.05.2024 - VIII ZR 15/24
Die Verbindung beider Urkunden kann auch nicht mehr nachgeholt werden, weil seit der Verkündung des Berufungsurteils mehr als fünf Monate verstrichen sind (vgl. BGH, Urteil vom 8. April 2008 - XI ZR 377/06, NJW-RR 2008, 1521 Rn. 13). - BGH, 25.10.2022 - VIII ZA 20/22
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer in einem Räumungsverfahren …
Auszug aus BGH, 14.05.2024 - VIII ZR 15/24
Das Berufungsgericht hat verkannt, dass sich die Beschwer insoweit gemäß §§ 8, 9 ZPO auf den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete - hier im Hinblick auf eine monatliche Nettokaltmiete in Höhe von 565 EUR mithin auf einen Betrag von 23.730 EUR - beläuft (st. Rspr.;… vgl. zuletzt etwa Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 2021 - VIII ZR 213/20, aaO Rn. 5;… vom 14. Dezember 2021 - VIII ZR 91/20, WuM 2022, 180 Rn. 4 f.; vom 25. Oktober 2022 - VIII ZA 20/22, juris Rn. 1).
- BGH, 19.05.2026 - VIII ZR 312/25
Verwerfung der unzulässigen Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen …
Rn. 12 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Wert der Beschwer bei einem Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses, dessen Dauer unbestimmt ist, regelmäßig nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete (§§ 8, 9 ZPO) zu bemessen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2025 - VIII ZR 15/24, NJW-RR 2024, 931 Rn. 7;… vom 25. Oktober 2022 - VIII ZA 20/22, juris Rn. 12;… vom 30. September 2020 - VIII ZA 19/20, WuM 2020, 738 Rn. 1; jeweils mwN). - BGH, 19.05.2026 - VIII ZR 256/25
Bemessung des Werts der Beschwer bei einem Streit über das Bestehen eines …
Rn. 9 a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Wert der Beschwer bei einem Streit über das Bestehen eines Mietverhältnisses, dessen Dauer unbestimmt ist, regelmäßig nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Nettomiete (§§ 8, 9 ZPO) zu bemessen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 2025 - VIII ZR 15/24, NJW-RR 2024, 931 Rn. 7;… vom 25. Oktober 2022 - VIII ZA 20/22, juris Rn. 1;… vom 30. September 2020 - VIII ZA 19/20, WuM 2020, 738 Rn. 1; jeweils mwN). - BGH, 11.07.2024 - I ZR 152/23
Nichtzulassungsbeschwerde: Umfassende Berücksichtigung des Parteivortrags bei der …
Insoweit ist gemäß § 559 Abs. 1 Satz 2, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO allein von den Angaben in der Beschwerdebegründung auszugehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Juni 2003 - V ZR 441/02, NJW 2003, 3208 [juris Rn. 4];… Beschluss vom 19. Juni 2019 - IV ZR 224/18, juris Rn. 14 mwN; Beschluss vom 14. Mai 2024 - VIII ZR 15/24, juris Rn. 17). - LG Frankfurt/Main, 08.09.2026 - 12 T 219/26 Das Erfordernis eines vollen Rubrums für vollstreckbare Titel wurde zuletzt auch durch den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.05.2024 - VIII ZR 15/24, BeckRS 2024, 13801 Rn. 16 bestätigt.
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