Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung trotz unrichtiger Angabe der Wohnfläche
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 313 Abs 1 BGB, § 557 Abs 1 BGB, § 558 Abs 1 BGB, § 558a BGB, § 558b BGB
Wirksamkeit einer Mieterhöhungsvereinbarung trotz unrichtiger Angabe der Wohnfläche - IWW
§ 812 Abs. 1 BGB, § ... 558 BGB, § 536 BGB, § 313 BGB, § 561 BGB, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, § 313 Abs. 1, 2 BGB, § 558a BGB, § 558 Abs. 1 BGB, § 558, § 558b BGB, § 557 Abs. 1 BGB, § 557 Abs. 4, § 558 Abs. 6 BGB, § 561 ZPO, § 313 Abs. 1 BGB, § 313 Abs. 2 BGB, §§ 558 ff. BGB, § 563 Abs. 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens des Vermieters; Vorliegen einer unzutreffenden Wohnflächenangabe in einem Mieterhöhungsverlangen
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zustimmung zur Mieterhöhung heilt formelle und materielle Mängel des Mieterhöhungsbegehren; §§ 558, 558b BGB
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 557 Abs. 1, 313 Abs. 1
Zustimmung führt auch bei unwirksamem Mieterhöhungsverlangen zur Vertragsänderung, Kalkulationsirrtum in Bezug auf die Wohnfläche - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 557 Abs. 1 ; BGB § 313 Abs. 1
Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens des Vermieters; Vorliegen einer unzutreffenden Wohnflächenangabe in einem Mieterhöhungsverlangen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhung gilt, wenn Mieter ihr zustimmt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- lto.de (Kurzinformation)
Kalkulationsirrtum bei Wohnfläche: Mieterhöhung kann zumutbar sein
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Mieterhöhungsbegehren zugestimmt - Vertragsanpassung erfolgt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung kann trotz zu hoch angesetzter Wohnfläche wirksam sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsbegehren
- haufe.de (Kurzinformation)
Mieterhöhung gilt, wenn Mieter zugestimmt hat
- haufe.de (Kurzinformation)
Wenn der Mieter zugestimmt hat, gilt die Mieterhöhung
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Zustimmung zur Mieterhöhung - falsche Wohnungsgröße - Geld zurück?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wohnung kleiner als vereinbart - ausnahmsweise keine Mietminderung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kann eine Mieterhöhung trotz falscher Größenangabe wirksam sein?
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Wirksame Mieterhöhung bei Zustimmung des Mieters trotz Fehler im Mieterhöhungsverlangen
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Falsche Wohnungsgröße, Zustimmung zur Mieterhöhung erfolgt
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Mieter macht Zustimmung zur Mieterhöhung - Wohnfläche ist falsch
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bei Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung kommt unabhängig von Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens Vereinbarung über Mieterhöhung zustande - Wirksame Mieterhöhung trotz fehlerhafter Wohnfläche bei Möglichkeit der Mieterhöhung auch auf Basis der tatsächlichen ...
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Vereinbarung über Mieterhöhung
Verfahrensgang
- AG Dresden, 26.11.2015 - 142 C 267/15
- LG Dresden, 29.06.2018 - 4 S 583/15
- BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 523
- MDR 2020, 479
- NZM 2020, 322
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (7)
- BGH, 07.07.2004 - VIII ZR 192/03
Ansprüche des Mieters bei Unterschreitung der in einem Mieterhöhungsverlangen …
Auszug aus BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18
Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsbegehren des Vermieters zu, kommt dadurch - unabhängig davon, ob das Mieterhöhungsbegehren den formellen Voraussetzungen des § 558a BGB genügte und materiell berechtigt war - eine vertragliche Vereinbarung über die begehrte Mieterhöhung zustande (Bestätigung der Senatsurteile vom 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445 unter II 1 c cc sowie vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, NJW 2004, 3115 unter II 2).Denn durch die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters kommt - nach allgemeiner Meinung - eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Erhöhung der Miete zustande (Senatsurteile vom 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445 unter II 1 c cc; vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, NJW 2004, 3115 unter II 2;… ebenso Staudinger/J. Emmerich, BGB, Neubearb. 2018, § 557 Rn. 31 und § 558b Rn. 4;… Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 14. Aufl., § 558b Rn. 12;… Gramlich, Mietrecht, 15. Aufl., § 557 Rn. 9;… Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2. Aufl., § 558b Rn. 34 ff.).
Dies hatte zur Folge, dass in jenem Fall die vereinbarte erhöhte Miete bei Berücksichtigung der tatsächlichen Wohnfläche deutlich über der ortsüblichen Vergleichsmiete lag und der Senat vor diesem Hintergrund angenommen hat, dass dem Mieter deshalb ein unverändertes Festhalten an den vereinbarten Mieterhöhungen nicht zumutbar war (Senatsurteil vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, aaO).
Rn. 24 Zwar ist die (richtige) Ermittlung der Wohnfläche, wie das Berufungsgericht noch zutreffend erkannt hat, grundsätzlich der Risikosphäre des Vermieters zuzuordnen (Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, aaO unter II 2 a …sowie vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, BGHZ 205, 18 Rn. 28).
- BGH, 08.10.1997 - VIII ZR 373/96
Bindung der Verpflichtung des Eigentümers einer Mietwohnung zur Begrenzung von …
Auszug aus BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18
Stimmt der Mieter einem Mieterhöhungsbegehren des Vermieters zu, kommt dadurch - unabhängig davon, ob das Mieterhöhungsbegehren den formellen Voraussetzungen des § 558a BGB genügte und materiell berechtigt war - eine vertragliche Vereinbarung über die begehrte Mieterhöhung zustande (Bestätigung der Senatsurteile vom 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445 unter II 1 c cc sowie vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, NJW 2004, 3115 unter II 2).Denn durch die Zustimmung des Mieters zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters kommt - nach allgemeiner Meinung - eine vertragliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Erhöhung der Miete zustande (Senatsurteile vom 8. Oktober 1997 - VIII ZR 373/96, NJW 1998, 445 unter II 1 c cc; vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, NJW 2004, 3115 unter II 2;… ebenso Staudinger/J. Emmerich, BGB, Neubearb. 2018, § 557 Rn. 31 und § 558b Rn. 4;… Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 14. Aufl., § 558b Rn. 12;… Gramlich, Mietrecht, 15. Aufl., § 557 Rn. 9;… Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2. Aufl., § 558b Rn. 34 ff.).
- BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14
Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der …
Auszug aus BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18
Rn. 24 Zwar ist die (richtige) Ermittlung der Wohnfläche, wie das Berufungsgericht noch zutreffend erkannt hat, grundsätzlich der Risikosphäre des Vermieters zuzuordnen (…Senatsurteile vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, aaO unter II 2 a sowie vom 18. November 2015 - VIII ZR 266/14, BGHZ 205, 18 Rn. 28).
- BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 205/08
Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung
Auszug aus BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18
Vielmehr sind von dem Verbot lediglich Abreden erfasst, die die formellen oder materiellen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung zum Nachteil des Mieters abändern (…vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NJW-RR 2007, 667 Rn. 15 f. und vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 12). - BGH, 24.03.2010 - VIII ZR 160/09
Preisgebundener Wohnraum: Anspruch des Vermieters auf Vertragsanpassung bei …
Auszug aus BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18
Rn. 21 b) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebildet durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (st. Rspr.; vgl. nur Senatsurteil vom 24. März 2010 - VIII ZR 160/09, NJW 2010, 1553 Rn.17 mwN). - BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 122/05
Berechtigung des Vermieters zur einseitigen Erhöhung der Kostenmiete für nicht …
Auszug aus BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18
Vielmehr sind von dem Verbot lediglich Abreden erfasst, die die formellen oder materiellen Voraussetzungen für eine Mieterhöhung zum Nachteil des Mieters abändern (vgl. Senatsurteile vom 7. Februar 2007 - VIII ZR 122/05, NJW-RR 2007, 667 Rn. 15 f. …und vom 8. Juli 2009 - VIII ZR 205/08, NJW 2009, 2739 Rn. 12). - BGH, 20.03.2018 - VIII ZR 71/17
Erneuerbare Energien: Verantwortlichkeit des Betreibers einer Photovoltaikanlage …
Auszug aus BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 234/18
Diese Auslegung kann der Senat selbst vornehmen, weil das Berufungsgericht - das eine wirksame vertragliche Vereinbarung schon nicht in Betracht gezogen hat - dies unterlassen hat und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2018 - VIII ZR 71/17, juris Rn. 25).
- BGH, 12.01.2022 - XII ZR 8/21
Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung
Deshalb kommt eine Vertragsanpassung zugunsten des Mieters jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn ihm ein unverändertes Festhalten an der vertraglich vereinbarten Miethöhe unter Abwägung aller Umstände einschließlich der vertraglichen Risikoverteilung zumutbar ist (vgl. BGH Urteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18 - NJW-RR 2020, 523 Rn. 20 ff.). - LG Heidelberg, 30.07.2020 - 5 O 66/20
Gewerberaummiete: Wegfall der Mietzahlungspflicht wegen Geschäftsschließung zur …
Rn. 49 Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags wird nach der Rechtsprechung des BGH gebildet durch die bei Vertragsabschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (BGH, Urt. v. 11.12.2019 - VIII ZR 234/18, NZM 2020, 322). - KG, 01.04.2021 - 8 U 1099/20
Geschäftsraummiete: Reduzierung des Mietzinsanspruchs bei staatlich angeordneter …
[43] Die Geschäftsgrundlage wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, beim Vertragsschluss aber zutage getretenen, dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen des eigenen Vertragsteils oder durch die gemeinsamen Vorstellungen beider Teile vom Vorhandensein oder künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2019 - VIII ZR 234/18, NZM 2020, 322; BGH, Urteil vom 24.03.2010 - VIII ZR 160/09, NJW 2010, 1663, Rn 17).
- BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 317/21
Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittskarten bei coronabedingter Absage der …
Rn. 55 a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags wird durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände gebildet, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 21;… vom 12. Januar 2022 - XII ZR 8/21, NJW 2022, 1370 Rn. 44; jeweils mwN).Rn. 86 (c) Nach alledem kommt hier die von dem Kläger begehrte Rückzahlung des Kaufpreises wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Rechtskaufvertrags schon deshalb nicht in Betracht, weil ihm die Annahme des Angebots des Veranstalters auf Ersatz in Form eines - später auszahlbaren - Wertgutscheins zumutbar war (vgl. zur Zumutbarkeit der Verlegung eines Termins für eine Hochzeitsfeier: BGH…, Urteil vom 2. März 2022 - XII ZR 36/21, NJW 2022, 1382 Rn. 43; zur Zumutbarkeit der Fortzahlung einer vertraglich erhöhten Miete: Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 23) und deshalb für ihn auch bei unverändertem Fortbestand des Rechtskaufvertrags keine untragbaren Nachteile entstanden.
- BGH, 13.07.2022 - VIII ZR 329/21
Coronabedingtes Veranstaltungsverbot: Anspruch eines Käufers von …
Rn. 53 a) Die Geschäftsgrundlage eines Vertrags wird durch die bei Vertragsschluss bestehenden gemeinsamen Vorstellungen der Parteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände gebildet, sofern der Geschäftswille der Parteien auf dieser Vorstellung aufbaut (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 21;… vom 12. Januar 2022 - XII ZR 8/21, NJW 2022, 1370 Rn. 44; jeweils mwN).Rn. 83 (c) Nach alledem kommt hier die von der Klägerin begehrte Rückzahlung des Kaufpreises wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage des Rechtskaufvertrags schon deshalb nicht in Betracht, weil ihr die Annahme des Angebots der Veranstalterin auf Ersatz in Form eines - später auszahlbaren - Wertgutscheins zumutbar war (vgl. zur Zumutbarkeit der Verlegung eines Termins für eine Hochzeitsfeier: BGH…, Urteil vom 2. März 2022 - XII ZR 36/21, NJW 2022, 1382 Rn. 43; zur Zumutbarkeit der Fortzahlung einer vertraglich erhöhten Miete: Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 23) und deshalb für sie auch bei unverändertem Fortbestand des Rechtskaufvertrags keine untragbaren Nachteile entstanden.
- BGH, 06.08.2025 - VIII ZR 250/23
Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines …
Insofern kommt es nicht darauf an, ob es sich dabei - wozu das Berufungsgericht keine Feststelllungen getroffen hat - um eine allgemeine Geschäftsbedingung oder um eine individuell getroffene Abrede handelt (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB), weil auch im letztgenannten Fall diese Regelung eine solche Auslegung, die der Senat selbst vornehmen kann, da das Berufungsgericht diese unterlassen hat und weitere Feststellungen dazu nicht zu erwarten sind (…vgl. Senatsurteile vom 10. Oktober 1979 - VIII ZR 277/78, juris Rn. 13; vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 17;… vom 14. Oktober 2020 - VIII ZR 318/19, NJW 2021, 464 Rn. 32; jeweils mwN;… Senatsbeschluss vom 21. März 2023 - VIII ZR 7/21, juris Rn. 27), nicht rechtfertigt. - BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 300/21
Anwendung der sog. Mietpreisbremse auf eine Mieterhöhungsvereinbarung während …
Rn. 13 a) Rechtsfehlerfrei ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass durch die Zustimmung der Mieter zu dem Mieterhöhungsbegehren der Beklagten eine wirksame Vereinbarung über die Erhöhung der Nettokaltmiete auf 674, 08 EUR zustande gekommen ist, die den Rechtsgrund für die daraufhin jeweils erbrachten erhöhten Mietzahlungen darstellt (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 15).Ohne Rechtsfehler hat das Berufungsgericht hierbei die auf den Abschluss der Mieterhöhungsvereinbarung gerichteten Willenserklärungen der Parteien dahingehend ausgelegt, dass Gegenstand der Vereinbarung nicht nur der Erhöhungsbetrag, sondern auch der neue Gesamtbetrag ist, auf den die Miete erhöht wurde (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, aaO Rn. 17).
Stimmt er einem Mieterhöhungsverlangen jedoch zu, kommt es für die Wirksamkeit der hierdurch begründeten Mieterhöhungsvereinbarung nicht darauf an, ob das Mieterhöhungsbegehren des Vermieters den formellen Anforderungen des § 558a BGB entsprochen und dem Vermieter ein materieller Anspruch auf Zustimmung zu der begehrten Mieterhöhung (§ 558 Abs. 1 BGB) zugestanden hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18, NJW-RR 2020, 523 Rn. 15).
- OLG München, 17.02.2021 - 32 U 6358/20
Coronapandemie und Gewerberaummiete: Reduzierung der Miete wegen Störung der …
Rn. 34 Die Prüfung dieser Voraussetzung erfordert eine umfassende Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2019 - VIII ZR 234/18 -, Rn. 23, juris), insbesondere auch der Vorteile, die der betroffenen Partei neben den Nachteilen aus den eingetretenen Veränderungen erwachsen sind (BGH…, Urteil vom 11. Oktober 1994 - XI ZR 189/93 -, Rn. 22, juris). - LG Zweibrücken, 11.09.2020 - HKO 17/20
Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf gewerbliche Mietverhältnisse
Rn. 54 Haben sich danach Umstände, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, nach Vertragsabschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit einem anderen Inhalt abgeschlossen, wenn sie die Veränderungen vorausgesehen hätten, kann gemäß § 313 Abs. 1 BGB eine Anpassung des Vertrages verlangt werden, soweit einem Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere der vertraglich oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten an dem unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2019 - VIII ZR 234/18, RN 20 - beck-online). - OLG Hamm, 24.09.2021 - 30 U 114/21
Corona; Covid-19; Miete; Minderung; Pandemie; Unmöglichkeit; Vertragsanpassung; …
Es muss eine derart gewichtige Störung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung des Austauschvertrags vorliegen, dass die Grenze des vertraglich übernommenen Risikos überschritten wird und die benachteiligte Vertragspartei in der getroffenen Vereinbarung ihr Interesse nicht mehr auch nur annähernd gewahrt sehen kann (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.2019 - VIII ZR 234/18 -, NJW-RR 2020, 96 Rn. 23;… Urt. v. 01.02.2012 - VIII ZR 307/10 -, NJW 2012, 1718 Rn. 26;… Urt. v. 11.03.1993 - I ZR 27/91 -, NJW-RR 1993, 880 Rn. 15;… OLG Frankfurt, Urt. v. 19.03.2021 - 2 U 143/20 -, juris Rn. 52).Rn. 74 Die Prüfung dieser Voraussetzung erfordert eine umfassende Interessenabwägung unter Würdigung aller Umstände (BGH, Urt. v. 11.12.2019 -, a.a.O.), insbesondere auch der Vorteile, die der betroffenen Partei neben den Nachteilen aus den eingetretenen Veränderungen erwachsen sind (…BGH, Urt. v.11.10.1994 - XI ZR 189/93 -, a.a.O., Rn. 22;… OLG München, Beschl. v. 17.02.2021 - 32 U 6358/20 -, juris Rn. 36).
- OLG Dresden, 02.08.2022 - 4 U 143/22
Zustimmung zu einer Erhöhung des Entgelts aus einem Wohn- und Betreuungsvertrag …
- BGH, 17.12.2025 - VIII ZR 56/25
Keine Anwendung der Regelungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit …
- BGH, 23.11.2022 - VIII ZR 59/21
Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach Durchführung einer …
- BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 219/20
Recht zur Ermäßigung des Vermieters innerhalb eines Mieterhöhungsverfahrens
- AG Düsseldorf, 10.11.2020 - 45 C 245/20
Mietrecht - Keine Vertragsanpassung wegen Umsatzeinbußen aufgrund der …
- BGH, 20.07.2022 - VIII ZR 361/21
Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB erfordert keine Aufteilung der …
- BGH, 20.07.2022 - VIII ZR 337/21
Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB erfordert keine Aufteilung der …
- LG München I, 03.02.2021 - 14 S 11480/20
Vermieter bestimmt einseitig neue Miethöhe: Zustimmung nicht möglich
- BGH, 12.07.2023 - VIII ZR 125/22
Mietpreisbremse: Verjährung des Auskunftsanspruchs
- OLG Köln, 24.11.2021 - 22 U 79/21
Corona-Virus; Covid-19-Pandemie; Schließungsanordnung; Gebrauchsbeschränkung; …
- BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 51/20
Wohnraummietvertrag: Mietminderung bei Verkleinerung des Fahrradkellers aufgrund …
- OLG Hamm, 10.09.2021 - 30 U 147/21
Corona; Covid-19; Miete; Minderung; Pandemie; Risikozuweisung; Störung der …
- KG, 04.11.2021 - 8 U 1106/20
Geschäftsraummiete: Wirksamkeit der Kündigung wegen Schriftformmangels und …
- OLG München, 26.01.2022 - 7 U 6362/20
Vereinbarung eines variablen Kaufpreises für Gesellschaftsanteile auf der …
- BGH, 21.03.2023 - VIII ZR 7/21
Beheben des bei Gefahrübergang vorhandenen Sachmangels durch das erfolgte …
- LG Dortmund, 23.02.2021 - 12 O 359/20
Gewerberaummiete, Geschäftsschließungen in der Coronakrise, Vertragsanpassung …
- KG, 04.11.2021 - 8 U 85/21
Geschäftsraummiete: Einwand der Mietzinsreduzierung wegen Wegfalls der …
- OLG Düsseldorf, 23.06.2022 - 10 U 192/21
Herabsetzung von Pachtzahlungen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie …
- KG, 25.04.2022 - 8 U 158/21
Stundung der Gewerberaummiete während der coronabedingten Betriebsschließung im …
- BGH, 20.07.2022 - VIII ZR 339/21
Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB erfordert keine Aufteilung der …
- LG Berlin, 21.09.2021 - 65 S 67/21
Wohnraummiete: Mietrückzahlung nach einvernehmlicher Mieterhöhung
- LG Mainz, 25.06.2021 - 2 O 311/20
Auch große Handelsketten müssen Miete zahlen - trotz Corona!
- LG Berlin II, 05.05.2026 - 65 S 262/25
Wann und wie ist die Vormiete zu berücksichtigen?
- BGH, 28.10.2025 - VIII ZR 257/24
Entgeltzahlungsanspruch aus einem Wasserversorgungsvertrag für Wasserlieferungen; …
- LG Köln, 16.04.2024 - 14 O 89/23
Anpassung der Miethöhe wegen Ukraine-Krieges?
- KG, 22.08.2022 - 8 U 1156/20
Corona-Pandemie: Anpassung der Gewerberaummiete aufgrund Umsatzrückgangs infolge …
- OLG Rostock, 23.02.2023 - 3 U 76/21
Pandemiebedingte Anpassung eines Mietvertrags über Geschäftsräume wegen …
- OLG Frankfurt, 29.04.2024 - 23 U 86/23
Ausgleichszahlung wegen realisierter Mindermengen bei Entsorgung von …
- VGH Hessen, 17.03.2025 - 6 B 861/24
Öffentliche Bekanntmachung nach dem Vermögensanlagengesetz bei Anhaltspunkten für …
- LG Kleve, 09.12.2020 - 2 O 142/20
- LG Frankfurt/Main, 26.02.2021 - 16 O 50/20
Corona-bedingte Schließung ist kein Mietmangel
- LG Kempten, 19.10.2023 - 32 O 752/22
Verwaltungsbeirat, Versäumnisurteil, Rechtshängigkeit, Geschäftsführerhaftung, …
- ArbG Dortmund, 17.04.2023 - 8 Ca 3068/22
- LG München II, 11.10.2021 - 2 O 2125/21
Coronavirus, SARS-CoV-2, Herausgabe, Befristung, Zahlung, Flur, Pachtvertrag, …
- LG Lübeck, 10.11.2020 - 17 O 127/20
Mietzinszahlungspflicht bei staatlich angeordneter Schließung von …
- LG Bielefeld, 11.08.2023 - 19 O 347/22
Miete mindern bei Pflegeheim: Warum Refinanzierung allein nicht ausreicht
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