Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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BGB § 280 Abs. 1 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schadensersatzanspruch des Mieters von Wohnraum: Kündigung des Vermieters ohne Angabe von Kündigungsgründen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 280 Abs 1 S 1 BGB
Schadensersatzanspruch des Mieters von Wohnraum: Kündigung des Vermieters ohne Angabe von Kündigungsgründen - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses als Obliegenheit des Vermieters; Schadensersatz wegen Nichteinhaltung der formellen Voraussetzungen für eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine vertragliche Nebenpflicht des Vermieters zur Beachtung der formellen Voraussetzungen bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Kündigung Wohnraummietvertrag - Angabe Kündigungsgründe
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 280 Abs. 1 Satz 1, 573 Abs. 3; ZPO § 717 Abs. 3 Satz 2
Schadensersatzpflicht bei Obliegenheitsverletzung durch Vermieter; notwendige Angabe von Kündigungsgründen in Kündigungsschreiben; Kosten des außergerichtlich eingeschalteten Anwalts - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1 S. 1; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Angabe der Gründe für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses als Obliegenheit des Vermieters; Schadensersatz wegen Nichteinhaltung der formellen Voraussetzungen für eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Erstattung der Rechtsanwaltskosten bei unberechtigter Kündigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die unbegründete Wohnungskündigung und die Kosten des Mieteranwalts
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Unwirksame Eigenbedarfskündigung - Wer trägt die Anwaltskosten?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Formell unwirksame Kündigung - Kann Mieter Anwaltskosten verlangen?
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Erstattung von Rechtsanwaltskosten bei formunwirksamer Kündigung
- haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)
Eine formell unwirksame Kündigung berechtigt den Mieter nicht zum Schadenersatz
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Vermieter - Schadensersatzpflicht bei Kündigungsausspruch
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Kein Schadenersatzanspruch des Mieters bei lediglich formell unwirksamer Kündigung des Vermieters
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Schaltet der gekündigte Mieter wegen formeller Mängel der Eigenbedarfskündigung einen Anwalt ein, muss er dessen Gebühren selbst tragen
- haufe.de (Kurzinformation)
Kein Ersatz von Anwaltskosten trotz formell unwirksamer Kündigung
- haufe.de (Kurzinformation)
Kein Ersatz von Anwaltskosten trotz formell unwirksamer Kündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Risiko für Vermieter bei unbegründeter Wohnraumkündigung entschärft
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz bei formell unwirksamer Kündigung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz bei formell unwirksamer Kündigung
Besprechungen u.ä. (2)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Kein Schadensersatzanspruch des Mieters bei formell rechtsunwirksamer Eigenbedarfskündigung des Vermieters (Prof. Dr. Beate Gsell; ZIS 2011, 277)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigungsgründe sind bloße Obliegenheit! (IMR 2011, 49)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 08.04.2009 - 23 C 69/09
- LG Potsdam, 10.12.2009 - 11 S 45/09
- BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 914
- MDR 2011, 150
- NZM 2011, 119
- ZMR 2011, 278
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.05.2005 - VIII ZR 368/03
Zur Darlegungs- und Beweislast im Schadenersatzprozeß des Mieters wegen …
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich ein Vermieter, der schuldhaft - insbesondere unter Angabe falscher Tatsachen - eine (materiell) unberechtigte Kündigung ausspricht und dem Mieter dadurch die weitere Nutzung des Mietobjekts vorwerfbar streitig macht, wegen Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner schadensersatzpflichtig, wenn der Mieter aufgrund der materiell unbegründeten Kündigung einen Schaden erleidet (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82, BGHZ 89, 297, 302 - betreffend eine auf falsche Sachdarstellung gestützte Kündigung; BGH, Urteil vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718 unter 2 a - betreffend eine auf eine unwirksame AGB-Klausel gestützte Kündigung; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, unter II 1 - betreffend eine Eigenbedarfskündigung ohne tatsächlichen Selbstnutzungswunsch). - BGH, 11.01.1984 - VIII ZR 255/82
Ersatzpflicht bei unberechtigter Kündigung eines Mietverhältnisses
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich ein Vermieter, der schuldhaft - insbesondere unter Angabe falscher Tatsachen - eine (materiell) unberechtigte Kündigung ausspricht und dem Mieter dadurch die weitere Nutzung des Mietobjekts vorwerfbar streitig macht, wegen Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner schadensersatzpflichtig, wenn der Mieter aufgrund der materiell unbegründeten Kündigung einen Schaden erleidet (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82, BGHZ 89, 297, 302 - betreffend eine auf falsche Sachdarstellung gestützte Kündigung; BGH, Urteil vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718 unter 2 a - betreffend eine auf eine unwirksame AGB-Klausel gestützte Kündigung; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, unter II 1 - betreffend eine Eigenbedarfskündigung ohne tatsächlichen Selbstnutzungswunsch). - BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 326/04
Kündigungsfrist für vor dem 01. September 2001 geschlossenen Mietverträge
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
Nach der gesetzlichen Regelung ist die Begründung der ordentlichen Kündigung des Vermieters von Wohnraum Wirksamkeitsvoraussetzung, eine Kündigung ohne Angabe konkreter Gründe mithin von vornherein unwirksam (…Blank/Börstinghaus, Miete, 3. Aufl., § 573 Rn. 173; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Juni 2005 - VIII ZR 326/04, WuM 2005, 584 unter II 2, betreffend § 569 Abs. 4 BGB). - BGH, 08.07.1998 - XII ZR 64/96
Voraussetzungen eines Grundurteils
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
Rn. 8 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs macht sich ein Vermieter, der schuldhaft - insbesondere unter Angabe falscher Tatsachen - eine (materiell) unberechtigte Kündigung ausspricht und dem Mieter dadurch die weitere Nutzung des Mietobjekts vorwerfbar streitig macht, wegen Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner schadensersatzpflichtig, wenn der Mieter aufgrund der materiell unbegründeten Kündigung einen Schaden erleidet (Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82, BGHZ 89, 297, 302 - betreffend eine auf falsche Sachdarstellung gestützte Kündigung; BGH, Urteil vom 8. Juli 1998 - XII ZR 64/96, NZM 1998, 718 unter 2 a - betreffend eine auf eine unwirksame AGB-Klausel gestützte Kündigung; Senatsurteil vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395, unter II 1 - betreffend eine Eigenbedarfskündigung ohne tatsächlichen Selbstnutzungswunsch). - BGH, 22.06.1976 - X ZR 44/74
Rechtsfolgen unberechtigter Verwarnung eines angeblichen Verletzers durch einen …
Auszug aus BGH, 15.12.2010 - VIII ZR 9/10
Der Erstattungsanspruch nach § 717 Abs. 3 Satz 2 ZPO setzt voraus, dass die Leistung in der Zwangsvollstreckung beigetrieben wurde oder der Schuldner sie zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung erbracht hat, die Leistung also auf den Vollstreckungswillen des Gläubigers zurückzuführen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1976 - X ZR 44/74, NJW 1976, 2162 unter B II).
- BGH, 01.07.2026 - VIII ZR 4/23
Zurückweisung der Revision der beklagten Mieterin mangels Ansprüche auf …
Rn. 23 aa) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass der Mieter keinen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen den Vermieter wegen Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner hat, wenn die Kündigungserklärung des Vermieters (lediglich) den an sie zu stellenden formellen Anforderungen nicht genügt (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 9/10, NJW 2011, 914 Rn. 7, 9 ff.).Rn. 24 Demgegenüber ist ebenfalls anerkannt, dass sich ein Vermieter, der schuldhaft eine (materiell) unberechtigte Kündigung ausspricht und dem Mieter dadurch die weitere Nutzung des Mietobjekts vorwerfbar streitig macht, nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB schadensersatzpflichtig machen kann, wenn der Mieter aufgrund der materiell unbegründeten Kündigung einen Schaden erleidet (vgl. Senatsurteile vom 11. Januar 1984 - VIII ZR 255/82, BGHZ 89, 296, 302; vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 1;… vom 16. Dezember 2009 - VIII ZR 313/08, NZM 2010, 273 Rn. 12; vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 9/10, aaO Rn. 8;… vom 10. Juni 2015 - VIII ZR 99/14, NZM 2015, 532 Rn. 14;… vom 29. März 2017 - VIII ZR 44/16, NZM 2017, 521 Rn. 22, 28, 31;… vom 9. Dezember 2020 - VIII ZR 238/18, NZM 2021, 132 Rn. 13;… Senatsbeschluss vom 7. September 2011 - VIII ZR 343/10, WuM 2011, 634 Rn. 3; OLG München ZMR 2026, 142, 143).
Rn. 41 Wie das Berufungsgericht insoweit richtig gesehen hat, unterscheidet sich die damit nach dem Vortrag der Beklagten gegebene Fallgestaltung wertungsmäßig nicht von dem Fall der wegen Nichteinhaltung der formellen Anforderungen unwirksamen Kündigungserklärung bei (materiellem) Bestehen eines Kündigungsrechts (vgl. hierzu Senatsurteil vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 9/10, NJW 2011, 914 [zur fehlenden Angabe des Kündigungsgrunds gemäß § 573 Abs. 3 BGB]).
Wie der Senat bereits entschieden hat, trifft den Vermieter gegenüber dem Mieter keine vertragliche Nebenpflicht, bei Ausspruch einer - auf ein materiell bestehendes Kündigungsrecht gestützten - Kündigung deren formelle Voraussetzungen zu beachten oder eine aus formellen Gründen unwirksame Kündigung zu unterlassen (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 9/10, aaO Rn. 7, 9).
- OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 10 U 68/12
Umfang des Schadensersatzes wegen schuldhaft grundloser Kündigung des …
Mit der wegen fehlender materieller Gründe unwirksamen Kündigung macht der Vermieter dem Mieter indessen den Gebrauch der Mietsache streitig und verletzt damit seine Vertragspflichten aus § 535 Abs. 1 BGB (BGHZ 89, 296, 302 = NJW 1984, 1028, 1029; BGH NJW 1984, 1552, 1555; NJW-RR 2002, 730, 731 = NZM 2002, 291; NJW 2005, 2395, 2396 = NZM 2005, 580;… NJW 2010, 1068 f. NZM 2010, 273 f. [Rn. 12 und 18]; NZM 2011, 119 f. [Rn. 8]; Senat, ZMR 1996, 436 mwN.; ZMR 2011, 717, 718). - OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 5 U 114/16
Auslegung eines Bauträgervertrages hinsichtlich des zu erbringenden …
Eine Vertragspartei, die sich unberechtigt durch ein Gestaltungsrecht vom Vertrag zu lösen sucht, verletzt hierdurch eine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner und macht sich deswegen schadenersatzpflichtig (vgl. BGH, NJW 2011, 914; 1996, 3270; OLG Düsseldorf, NJOZ 2006, 3675).
- AG Berlin-Mitte, 04.08.2022 - 21 C 269/21
Wohnraummiete: Bestandsschutz der Vormiete im Rahmen der Mietpreisbremse
Dahinstehen kann, ob in Anbetracht dessen, dass § 556e Abs. 1a Satz 1 BGB lediglich eine Obliegenheit des Vermieters statuiert (…Blank/Börstinghaus/Börstinghaus BGB § 556g Rn. 9b, beck-online) ein Schadensersatz aus c.i.c oder nach §§ 280 ff. BGB dogmatisch überhaupt in Betracht kommt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. Dezember 2010 - VIII ZR 9/10), weil es sich um keine Pflicht handelt. - OLG Karlsruhe, 15.02.2011 - 17 U 151/09
Prozess- und Verzugszinsanspruch: Annahmeverzug des Gläubigers bei Zurückweisung …
Aber auch dem nach dieser Vorschrift bestehenden Zinszahlungsrisiko (vgl. §§ 717 Abs. 3 S. 2 bis 4 ZPO, 818 Abs. 4, 291, 288 Abs. 1 S. 2 BGB) wäre der Beklagte nicht ausgesetzt gewesen, da auch § 717 Abs. 3 ZPO voraussetzt, dass die zu erstattende Leistung in der Zwangsvollstreckung beigetrieben wurde oder der Schuldner sie zur Abwendung einer drohenden Zwangsvollstreckung erbracht hat, die Leistung also auf den Vollstreckungswillen des Gläubigers zurückzuführen ist (vgl. BGH NJW 1976, 2162; NJW-RR 1992, 1339; Urt. v. 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 - Urt. v. 16.12.2010 - Xa ZR 66/10 -). - OLG Dresden, 02.08.2012 - 8 U 460/12
Vorvertragliche Pflichten des Leasinggebers gegenüber dem Leasingnehmer
Auch eine vom Lieferanten unterlassene Aufklärung der Leasingnehmerin über die rechtliche Selbstständigkeit von Kaufvertrag und Leasingvertrag kann unter solchen Umständen eine schuldhafte Verletzung vorvertraglicher Pflichten bei Anbahnung des Leasingvertrages nach §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB darstellen (vgl. BGH, Urt. v. 15.06.2011, VIII ZR 9/10). - OLG München, 23.04.2026 - 6 U 364/26
Vorabentscheidung, Vollstreckungssicherheit, Vollstreckungsschaden, …
- LG Köln, 23.02.2012 - 1 S 125/11
Schadensersatz hinsichtlich Anwaltskosten für die Entgegnung auf eine Kündigung …
Rn. 9 Zum anderen lässt sich die Bewertung in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2010 - VIII ZR 9/10 - (WuM 2011, 33) auch auf den vorliegenden Fall übertragen. - KG, 18.10.2012 - 8 U 38/12
Gewerberaummiete: Leistungsverweigerungsrecht des Mieters bei zu duldender …
Ein Anspruch des Beklagten auf Freistellung von vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten, der eine schuldhafte materiell unberechtigte Kündigung des Klägers voraussetzen würde (vgl. BGH NJW 2011, 914, Tz. 8 mit weiteren Nachweisen), scheidet angesichts der Begründetheit der Räumungsklage von vornherein aus. - KG, 29.07.2013 - 8 U 257/12
Gewerberaummiete: Formularmäßige Pflicht des Mieters zur Verhinderung von …
Mit der materiell unwirksamen Kündigung hat die Klägerin ihre vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme auf den Vertragspartner schuldhaft verletzt (vgl. BGH NJW 2011, 914, Tz. 8; BGH NZM 1998, 718, Tz. 10), denn es war fahrlässig anzunehmen, die Verantwortlichkeit für den Wasserschaden sei wirksam formularmäßig auf die Beklagte überwälzt. - LG Düsseldorf, 12.05.2026 - 23 S 78/25
Kündigung wegen Wohnungsprostitution bedarf konkreter Nachweise!
- LG Köln, 10.11.2011 - 1 S 243/10
Schadensersatzanspruch des Mieters für außergerichtliche Kosten zur Abwehr einer …
- AG Hamburg, 23.05.2023 - 43b C 384/21
Eigenbedarf bei beabsichtigten Umbauarbeiten ohne Baugenehmigung zum Zeitpunkt …
- LG Hamburg, 11.01.2024 - 316 O 295/21
Geschäfts- und Wohnraummiete: Wirksamkeit der außerordentlichen bzw. ordentlichen …
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