Rechtsprechung
| BFH, 03.02.2000 - III R 30/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
InvZulG 1993 i. d. F. vom 24. Juni 1994 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c i. V. m. Buchst. a
- Judicialis
InvZulG 1993 i.d.F. vom 24. Juni 1994 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c i.V.m. Buchst. a
- Simons & Moll-Simons
InvZulG 1993 i.d.F. vom 24. Juni 1994 § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c i.V.m. Buchst. a
- Wolters Kluwer
Erhöhte Investitionszulage - Besondere persönliche Voraussetzungen - Mehrheitsbeteiligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Persönliche Voraussetzungen für Investitionszulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Investitionszulage; Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Investitionszulage
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
InvZulG § 5 Abs 2 S 1 J: 1993, InvZulG § 5 Abs 3 S 1 J: 1993
Bestellung; Beteiligung; Investition; Zeitpunkt
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 12.05.1998 - 3 K 1725/96
- BFH, 03.02.2000 - III R 30/98
Papierfundstellen
- BFHE 190, 569
- BB 2000, 918
- BB 2001, 295
- DB 2000, 1007
- BStBl II 2000, 438
- BStBl II 2000, 48
- VIZ 2000, 503
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (5)
- BFH, 20.09.1999 - III R 33/97
Investitionszulage bei Mischbetrieben
Auszug aus BFH, 03.02.2000 - III R 30/98
Die erhöhte Investitionszulage von 20 v.H. kommt nur für solche Investitionen von Steuerpflichtigen in Betracht, bei denen die besonderen persönlichen Voraussetzungen, hier die Mehrheitsbeteiligung von am 9. November 1989 im Fördergebiet ansässigen Steuerpflichtigen, jedenfalls im Zeitpunkt des Investitionsabschlusses vorgelegen haben (Festhalten am Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 1999 III R 33/97, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; bisher mitgeteilt u.a. in FR 2000, 58).a) Die persönlichen Voraussetzungen für die erhöhte Investitionszulage von 20 v.H. müssen, wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 20. September 1999 III R 33/97 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; bisher mitgeteilt u.a. in Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 58) entschieden hat, im Zeitpunkt der Anschaffung erfüllt sein.
Der Anspruch auf die Investitionszulage entsteht zwar nicht --auch nicht anteilig-- mit der Verwirklichung eines einzelnen Investitionstatbestands, sondern erst mit Ablauf des Wirtschaftsjahrs, in dem die Investitionen vorgenommen worden sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 1999 III R 33/97, unter Abschn. II A. 2. a, aa und bb, m.w.N.).
- BFH, 25.11.1997 - VIII R 29/94
Wesentlichkeit einer Beteiligung
Auszug aus BFH, 03.02.2000 - III R 30/98
Ist der Begriff in dieser Weise offen, so bedarf es der Auslegung anhand weiterer maßgebender Auslegungskriterien, nämlich der Systematik des Gesetzes, des Normzwecks und der Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1997 VIII R 29/94, BFH/NV 1998, 904, 905, m.w.N.). - BFH, 19.06.1997 - III R 111/95
Investitionszulage: Anschaffungszeitpunkt eines Lkw
Auszug aus BFH, 03.02.2000 - III R 30/98
In diesem Zeitpunkt ist die Investition abgeschlossen (vgl. § 3 Satz 3 InvZulG 1993; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 1997 III R 111/95, BFHE 183, 317, BStBl II 1998, 72, unter 1. der Gründe). - BFH, 09.12.1999 - III B 16/99
InvZul; KapG, an denen ehemalige DDR-Bürger beteiligt sind
Auszug aus BFH, 03.02.2000 - III R 30/98
Es lässt sich nämlich keine planwidrige Gesetzeslücke feststellen, die Voraussetzung für eine Gesetzesanalogie ist (s. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 9. Dezember 1999 III B 16/99, nicht amtlich veröffentlicht;… ebenfalls Stuhrmann, a.a.O., Rz. 299; Söffing in Lademann/Söffing, Einkommensteuergesetz und Nebengesetze, § 5 InvZulG 1993, Tz. 14;… Zitzmann, a.a.O., Rz. 6; BMF-Schreiben in BStBl I 1993, 904, Tz. 16). - BFH, 30.03.1993 - VIII R 44/90
Ermittlung der Liquidationsquote im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
Auszug aus BFH, 03.02.2000 - III R 30/98
Eine gegen den Wortlaut vorzunehmende Auslegung kommt zudem nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht, wenn nämlich die auf den Wortlaut abgestellte Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde (BFH-Urteil vom 30. März 1993 VIII R 44/90, BFH/NV 1993, 597, unter 2. der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 20.02.2003 - III R 7/02
Erhöhte Zulage bei Nutzungsüberlassung innerhalb des Verbleibenszeitraums
Der Anspruchsberechtigte verwirklicht den Tatbestand i.S. von §§ 1, 2 InvZulG 1993 gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 InvZulG 1993, wenn er die Investition vornimmt, d.h. wenn das Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. Februar 2000 III R 30/98, BFHE 190, 569, BStBl II 2000, 438).Der Senat hält daher die im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28. Oktober 1993 (BStBl I 1993, 904, Tz. 18 Satz 2) vertretene Auffassung für zutreffend, nach der es vorbehaltlich des § 42 AO 1977 ohne Bedeutung ist, wenn sich beim Anspruchsberechtigten die Beteiligungsverhältnisse nach Abschluss der Investition ändern (…ebenso Blümich/Selder, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl., § 5 InvZulG 1996 Rz. 14, 25 f.; offen gelassen im Senatsurteil in BFHE 190, 569, BStBl II 2000, 438).
Die Regelung über die erhöhte Investitionszulage von 20 v.H. bezweckt, die Entwicklungsbedingungen von mittelständischen Unternehmen im Fördergebiet zu verbessern, die im Vergleich zu Investoren von außerhalb eine wesentlich ungünstigere --kapitalmäßige-- Ausgangslage für Unternehmensgründungen hatten (…vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz, BTDrucks 12/3893, S. 154, 167; BFH-Urteil in BFHE 190, 569, BStBl II 2000, 438, m.w.N.).
- BFH, 22.04.2020 - III R 61/18
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach …
Eine Auslegung "gegen den Wortlaut" kommt daher nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht, wenn nämlich die am Wortlaut haftende Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde (vgl. Senatsurteile vom 03.07.1987 - III R 7/86, BFHE 150, 259, BStBl II 1987, 728, unter 4.d der Gründe; vom 03.02.2000 - III R 30/98, BFHE 190, 569, BStBl II 2000, 438, unter II.2. - BFH, 16.02.2005 - II R 6/02
Zum Beteiligungserfordernis für den Schenker nach § 13a Abs. 4 Nr. 3 ErbStG bei …
Eine Auslegung gegen den Wortlaut eines Gesetzes ist zwar nicht schlechthin unzulässig; sie kommt aber nur in Betracht, wenn die wortgetreue Gesetzesanwendung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde (…so Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. März 1993 VIII R 44/90, BFH/NV 1993, 597, sowie vom 3. Februar 2000 III R 30/98, BFHE 190, 569, BStBl II 2000, 438, unter II. 2.), das --so ist zu ergänzen-- durch die beabsichtigte Auslegung zu vermeiden oder doch entscheidend zu mindern wäre, ohne andere Wertungswidersprüche hervorzurufen.
- BFH, 24.06.2004 - III R 69/03
Anspruch auf Eigenheimzulage, wenn nur einer der Miteigentümer unbeschränkt …
bb) Nach der Rechtsprechung des BFH kann eine Vorschrift nur dann gegen ihren Wortlaut ausgelegt werden, wenn die wortgetreue Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde (Senatsurteil vom 3. Februar 2000 III R 30/98, BFHE 190, 569, BStBl II 2000, 438, unter II. 2., m.w.N.). - BFH, 12.12.2002 - III R 33/01
Zeitliche Beschränkung in Investitionszulagengesetzen
Eine gegen den Wortlaut vorzunehmende Auslegung kommt zudem nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht, wenn nämlich die auf den Wortlaut abgestellte Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juli 1987 III R 7/86, BFHE 150, 259, BStBl II 1987, 728, unter Ziff. 4. d der Gründe; BFH-Urteil vom 3. Februar 2000 III R 30/98, BFHE 190, 569, BStBl II 2000, 438, unter Ziff. II. 2. der Gründe). - BFH, 05.09.2002 - III R 37/01
Investitionszulage für Nießbraucher
Ist der Wortlaut einer Vorschrift nicht eindeutig, ist sie unter Berücksichtigung der Systematik des Gesetzes, des Normzwecks und der Entstehungsgeschichte auszulegen (BFH-Urteil vom 3. Februar 2000 III R 30/98, BFHE 190, 569, BStBl II 2000, 438, unter II. 1. a der Gründe, m.w.N.). - BFH, 22.04.2020 - III R 25/19
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach …
Eine Auslegung "gegen den Wortlaut" kommt daher nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht, wenn nämlich die am Wortlaut haftende Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde (vgl. Senatsurteile vom 03.07.1987 - III R 7/86, BFHE 150, 259, BStBl II 1987, 728, unter 4.d der Gründe; vom 03.02.2000 - III R 30/98, BFHE 190, 569, BStBl II 2000, 438, unter II.2. - BFH, 30.07.2020 - III R 1/18
Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen bei …
Eine gegen den Wortlaut vorzunehmende Auslegung kommt daher nur unter sehr engen Voraussetzungen in Betracht, wenn nämlich die auf den Wortlaut abgestellte Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde (vgl. Senatsurteile vom 03.07.1987 - III R 7/86, BFHE 150, 259, BStBl II 1987, 728, unter 4.d der Gründe; vom 03.02.2000 - III R 30/98, BFHE 190, 569, BStBl II 2000, 438, unter II.2. - FG Düsseldorf, 04.06.2004 - 18 K 879/03
Arbeitslohn; Gestellung von Kraftfahrzeugen; Eigenbesitz; Geldwerter Vorteil; …
Rn. 24 Eine gegen den Wortlaut vorzunehmende Ausliegung kommt aber nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass die auf den Wortlaut abgestellte Auslegung zu einem sinnwidrigen Ergebnis führen würde (BFH, Urteil vom 3. Februar 2000 III R 30/98 BStBl II 2000, 438). - OLG Hamm, 30.10.2007 - 28 U 46/07
Anwaltshaftung wegen verjährter Gewährleistungsansprüche aufgrund falscher …
Grundsätzlich verdient aber eine sinngebende, an der recht verstandenen Interessenlage ausgerichtete Auslegung den Vorzug vor einer Auslegung, die zur Sinnlosigkeit einer Vereinbarung führen würde, weil im Zweifel davon auszugehen ist, dass die Parteien das Vernünftige erreichen wollen (…vgl. Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., BGB § 133 Rdn. 25; BGH in NJW 2005, 3415; NJW 2004, 1240; NJW-RR 2003, 1136; NJW 2000, 1333 [1335]; NJW 1998, 2966; NJW 1994, 1537 [1538]; NJW 1993, 1976 [1978]; NJW 1993, 1925; vgl. auch BFH in VIZ 2000, 503 [504]). - FG Thüringen, 16.01.2002 - IV 203/99
Erhöhte Investitionszulage einer GmbH bei Änderung der Beteiligungsverhältnisse …
- FG Bremen, 16.11.2006 - 4 K 169/04
Voraussetzungen der Festsetzung eines Zusatzzolls auf aus den Vereinigten Staaten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2006 - 2 M 114/06
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Aussetzung der Abschiebung
- FG Nürnberg, 09.01.2024 - 1 K 642/14
Kapitalertragssteuer und Surrogate - Hin-und Rückgabe bei Wertpapier-Leihe
- FG Brandenburg, 29.06.2006 - 5 K 1296/05
ABM-Kräfte als Arbeitnehmer i.S. des § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvZulG 1993
- FG Brandenburg, 12.06.2002 - 5 K 2786/99
Erhöhte Investitionszulage bei Überlassung der geförderten Wirtschaftsgüter; …
- FG München, 07.05.2003 - 1 K 3079/01
Eingeschränkte Abzugsmöglichkeit von GmbH-Auflösungsverlusten; Einkommensteuer …
- FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 8 K 149/99
Einheitswertfeststellung bei Intensivnutzung bestimmter Flächen; Keine …
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Rechtsprechung
| BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 2087 Abs. 1, § 2361 Abs. 1; EGBGB Art. 3 Abs. 3, Art. 235 § 1; RAG-DDR § 25 Abs. 2; ZGB-DDR § 365, § 372; FGG § 12, § 27 Abs. 1 Satz 2
Nachlassspaltung bei Miteigentum an DDR-Grundstücken - rechtsportal.de
Nachlassspaltung aufgrund in der ehemaligen DDR enteigneter Grundstücke
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 1010/98
- LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 1011/98
- BayObLG, 16.03.1999 - 1Z BR 34/99
- BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
Papierfundstellen
- NJW 2000, 440
- FamRZ 2000, 989
- VIZ 2000, 503 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92
Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments
Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
Welches Sachrecht anzuwenden ist, richtet sich nach den von der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland vor dem Beitritt in Anlehnung an das internationale Privatrecht entwickelten interlokalen Kollisionsregeln (BGHZ 124, 270/272 f.; 41/43).Im Erbrecht gilt danach die Regel, daß sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem deutschen Erblasser nach den Bestimmungen derjenigen Teilrechtsordnung richtet, in deren Geltungsbereich der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (BGHZ 124, 270/273).
- BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96
Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes …
Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH FamRZ 1995, 481 ; BayObLGZ FamRZ 1997, 391 ).Der Erblasser kann die Erbfolge für jeden Nachlaßteil gesondert regeln; er kann hinsichtlich des einen Teils kraft Gesetzes, hinsichtlich des anderen kraft letztwilliger Verfügung beerbt werden (BayObLG FamRZ 1997, 391/392; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122).
- BayObLG, 13.06.1994 - 1Z BR 130/93
Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Zulässigkeit einer Entscheidung …
Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
Gemäß § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB ist das Nachlaßgericht von Amts wegen verpflichtet, die Einziehung des Erbscheins ohne Vorankündigung anzuordnen, wenn es zu der Überzeugung gekommen ist, daß dieser unrichtig ist (vgl. BayObLGZ 1994, 169/176).Daher sind die Entscheidungen der Vorinstanzen vom 23.9.1998 und 21.1.1999 aufzuheben und das Nachlaßgericht anzuweisen (vgl. BayObLGZ 1994, 169/177), den danach unrichtigen Erbschein vom 9.2.1999 einzuziehen (§ 2361 Abs. 1 BGB ).
- BayObLG, 04.11.1988 - BReg. 1a Z 10/88
Weitere Beschwerde der aufgrund eines handschriftlichen Testaments eingesetzten …
Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
Die vom Landgericht getroffene Einziehungsanordnung, die das Nachlaßgericht inzwischen vollzogen hat, kann mit dem Ziel der Erteilung eines neuen gleichlautenden Erbscheins angefochten werden (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 550/551). - BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95
Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der …
Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
Ansprüche nach dem Vermögensgesetz auf Rückerstattung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 VermG) können nicht zu einer Nachlaßspaltung führen (BGH DtZ 1996, 84/85 f., vgl. Palandt/Edenhofer BGB 58. Aufl. § 1922 Rn. 50). - BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94
Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR
Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlaßspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH FamRZ 1995, 481 ; BayObLGZ FamRZ 1997, 391 ). - BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94
Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
Das Rechtsbeschwerdeverfahren kann aber mit dem Ziel der Einziehung des erteilten Erbscheins durchgeführt werden (vgl. BayObLGZ 1996, 69/73). - BayObLG, 02.08.1984 - BReg. 1 Z 45/84
Beschwerde; Erbe; Erbschein; Vorbescheid; Überprüfbarkeit; Beschwerdegericht
Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
Die Tatsachenwürdigung kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG ) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen die Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen und die Beweisanforderungen zu hoch angesetzt oder vernachlässigt hat (vgl. BayObLGZ 1984, 208/211; st. Rspr.). - BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94
Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR …
Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
Zwar ist im Fall der Nachlaßspaltung regelmäßig davon auszugehen, daß der Erblasser sein gesamtes Vermögen und damit auch die verschiedenen Erbstatuten unterliegenden Nachlaßteile insgesamt erfassen will, wenn er in einer letztwilligen Verfügung Erben einsetzt, ohne über den Umfang der Einsetzung eine nähere Bestimmung zu treffen (vgl. BayObLGZ 1995, 79/89). - BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92
Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und …
Auszug aus BayObLG, 12.10.1999 - 1Z BR 34/99
Im Fall einer Nachlaßspaltung ist jeder der Nachlaßteile als selbständiges Sondervermögen anzusehen und deshalb so zu behandeln, als ob er der gesamte Nachlaß wäre (BayObLG FamRZ 1994, 723/724 m.w.N.). - BayObLG, 19.02.1991 - BReg. 1a Z 79/90
Erbfolge; BRD; Immobiliarvermögen; DDR; Kollisionsrecht; Nachlaßspaltung; …
- BayObLG, 10.04.1995 - 3Z BR 88/95
Entlassung eines Betreuers wegen Feindschaft mit dem Betreuten
- OLG Hamm, 03.07.1997 - 15 W 94/97
Errichtung letztwilliger Verfügungen; Anordnung einer Testamentsvollstreckung; …
- BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 1 Z 69/85
Beschwerde des Nachlasßgerichts
- OLG Bremen, 21.12.2001 - 5 U 35/01
Ansprüche eines Miterben im Rahmen der Auseinandersetzung; Erbeinsetzung durch …
An einer auf diese Weise eingetretenen Nachlassspaltung hat sich durch die Vereinigung Deutschlands nichts geändert (BGH, FamRZ 1995, 481 ; BayObLG, FamRZ 1997, 391 ; FamRZ 2000, 989, 990;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1922 Rdnr. 8)).Die Ansprüche nach dem VermG entstehen, wenn der Berechtigte nicht mehr lebt, originär in der Person seines Rechtsnachfolgers, also des Erben (BGHZ 131, 22 ff. = DtZ 1994, 84, 85 m. w. N.; BayObLG, FamRZ 2000, 989; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1395 ).
- BayObLG, 14.12.2001 - 1Z BRH 1/01
Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht der beabsichtigten …
Dies hat zur Folge, dass sich die Erbfolge hinsichtlich des im Beitrittsgebiet belegenen Grundbesitzes nach dem Zivilgesetzbuch der ehemaligen DRR (ZGB-DDR) und für den übrigen Nachlass nach dem Erbrecht des BGB richtet (vgl. BGH FamRZ 1995, 481; BayObLG FamRZ 1994, 723 m. w. N.; NJW 2000, 440/441). - BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 76/00
Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung enteigneten Grundvermögens
Der Senat hat in dieser Sache bereits mit Beschluß vom 12.10.1999 (Az. 1Z BR 34/99) entschieden; wegen des Sachverhalts wird auf diese Entscheidung Bezug genommen.
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