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Rechtsprechung
   VK Münster, 18.03.2010 - VK 01/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2483
VK Münster, 18.03.2010 - VK 01/10 (https://dejure.org/2010,2483)
VK Münster, Entscheidung vom 18.03.2010 - VK 01/10 (https://dejure.org/2010,2483)
VK Münster, Entscheidung vom 18. März 2010 - VK 01/10 (https://dejure.org/2010,2483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines bereits geschlossenen und im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemachten Auftrages im Bereich von Schienenpersonennahverkehrsleistungen; Abgrenzung eines Dienstleistungsauftrages von einer Dienstleistungskonzession ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    De-facto-Vergabe: Geltendmachung auch ohne formalen Bieter- oder Bewerberstatus zulässig! (IBR 2010, 353)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (42)

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10
    Bei der derzeitigen Ungewissheit, wie die Antragsgegnerin das Vergabeverfahren im einzelnen gestalten wird, kann von einer Antragstellerin nicht verlangt werden, dass sie im gegenwärtigen Zeitpunkt schlüssig darlegt, ob sie den Gesamtauftrag oder einen bereits bestimmbaren Teilauftrag bei ordnungsgemäßer Vergabe erhalten oder hierauf eine hohe Chance gehabt hätte, in diesem Sinne für Entsorgungsdienstleistungen, die de facto vergeben wurden: OLG Düsseldorf, 20.6.2001, Verg 3/01.

    Es ist somit in Abgrenzung zu bloßen Markterkundungen darauf abzustellen, ob und inwieweit der öffentliche Auftraggeber einen Beschaffungsvorgang organisatorisch und planerisch bereits eingeleitet und mit potenziellen Anbietern Kontakte mit dem Ziel aufgenommen hat, das Beschaffungsvorhaben mit einer verbindlichen rechtsgeschäftlichen Einigung abzuschließen, OLG Düsseldorf, 20.6.2001, Verg 3/01; OLG Düsseldorf, 12.01.2004, Verg 71/03.

    EuGH, 19.6.2008, Rs. C-454/06; OLG Düsseldorf, 14.2.2001, Verg 13/00; OLG Düsseldorf, 20.6.2001, Verg 3/01; OLG Celle, 29.10.2009, 13 Verg 8/09; VK Münster, 26.6.2009, VK 7/09.

    Denn wenn nur eine Regelung des Gesamtkonzepts für die Anwendung des Vergaberechts relevant ist, muss dem Antragsgegner die Durchführung der Gesamtregelung, die als Einheit konzipiert wurde, untersagt werden, OLG Düsseldorf, 20.6.2001, Verg 3/01.

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem …

    Auszug aus VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10
    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04.

    Kennzeichnend für eine Konzession ist insbesondere, dass sie die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dass der Konzessionär ­ ganz oder zum überwiegenden Teil ­ das wirtschaftliche Nutzungsrisiko, also das Verwertungs- und Betriebsrisiko trägt, EuGH, 27.10.2005, Rs. C-234/03; EuGH, 18.7.2007, Rs. C-382/05; EuGH, 11.6.2009, Rs. C-300/07; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg, 44/04, OLG Karlsruhe, 13.7.2005, 6 W 35/05; OLG München, 21.5.2008, Verg 5/08.

    Hat der öffentliche Auftraggeber das ihm nach § 15 Abs. 2 AEG und § 4 Abs. 3 VgV zustehende Entschließungsermessen (Wahlrecht) dahingehend ausgeübt, eine europaweite Ausschreibung einzuleiten, dann unterliegt er den Bestimmungen des Vergaberechts, soweit auch die anderen Voraussetzungen der §§ 97 ff. GWB vorliegen, vgl. OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 6.12.2004, Verg 79/04; VK Münster, 24.9.2004, VK 24/04; VK Münster, 10.2.2005, VK 35/04.

  • OLG München, 21.05.2008 - Verg 5/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Abgrenzung zwischen einem Dienstleistungsauftrag und …

    Auszug aus VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10
    Kennzeichnend für eine Konzession ist insbesondere, dass sie die Übertragung eines Rechts zur Verwertung einer bestimmten Leistung umfasst und dass der Konzessionär ­ ganz oder zum überwiegenden Teil ­ das wirtschaftliche Nutzungsrisiko, also das Verwertungs- und Betriebsrisiko trägt, EuGH, 27.10.2005, Rs. C-234/03; EuGH, 18.7.2007, Rs. C-382/05; EuGH, 11.6.2009, Rs. C-300/07; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg, 44/04, OLG Karlsruhe, 13.7.2005, 6 W 35/05; OLG München, 21.5.2008, Verg 5/08.

    Kann eine sichere Aussage über die Risikoverteilung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Ausschreibung oder der Vergabe nicht getroffen werden, und besteht deshalb die Möglichkeit, dass das wirtschaftliche Risiko in nennenswerten Umfang beim Auftraggeber verbleibt, ist im Interesse eines fairen und transparenten Wettbewerbs von einem Dienstleistungsauftrag auszugehen, so auch OLG München, 21.5.2008, Verg 5/08.

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 18. März 2010 - VK 1/10 - unter Zurückweisung der Rechtsmittel der Antragsgegnerin und der Beigeladenen in den Aussprüchen zu 2 sowie 4 und 5 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
  • VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10

    Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?

    Bei wertender Betrachtung handelt es sich um eine Verwertungshandlung des öffentlichen Auftraggebers und nicht um einen entgeltlichen Beschaffungsvertrag der öffentlichen Hand, grundlegend dazu EuGH, 7.12.2000, Rs. C-324/98 (Telekom Austria); OLG Düsseldorf, 12.1.2004, Verg 71/03; OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 35/04; OLG Düsseldorf, 22.9.2004, Verg 44/04; VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10; OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10.

    Vielmehr kommt es auf die Gesamtgestaltung des beabsichtigten Vertrages an, so auch VK Münster, 18.3.2010, VK 1/10.

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2014 - 1 Verg 3/13

    Vergabeverfahren: Wirksamkeit einer Auftragsvergabe bei nur nationaler anstatt …

    Der potentielle Bieter muss zwar nicht nachweisen, ob er sich mit seinem Unternehmen allein um den Gesamtauftrag bewerben kann oder ob er sich gegebenenfalls Kooperationspartner suchen muss, um sich mit denen gemeinsam um den Gesamtauftrag zu bewerben, aber er muss grundsätzlich willens und in der Lage sein, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen (vgl. VK Münster, Beschluss vom 18. März 2010 - VK 1/10 -, juris, Absatz-Nr. 97).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11

    Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der …

    Es kann danach dahinstehen, ob im Zweifel ohnehin vom Vorliegen eines Dienstleistungsauftrags statt einer Dienstleistungskonzession auszugehen wäre (vgl. EuGH v. 28.1.2010 - C-406/08;… OLG München v. 21.5.2008 - Verg. 5/08 = VergabeR 2008, 845, Rn. 40 nach Juris; Vk Münster v. 18.3.2010 - VK 1/10, Rn. 130 nach Juris).
  • VK Sachsen, 09.07.2010 - 1/SVK/021-10

    Freihändige Vergabe

    (OLG Brandenburg, B. v. 22.04.2010 -Verg W 5/10, OLG Düsseldorf, B. v. 06.02.2008, VII -Verg 37/07; VK Münster, B. v. 18.03.2010 -VK 1/10).
  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 2/10

    Relevanz des Bieterstatuses im Nachprüfungsverfahren

    Denn zeitgleich mit diesem Verfahren ist auch das Verfahren VK 1/10 durchgeführt worden, so dass viele vergleichbare Rechtsprobleme im Zusammenhang erörtert werden konnten und auch nur eine gemeinsame mündliche Verhandlung stattfand.
  • VK Münster, 18.11.2010 - VK 8/10

    Änderung bestehender Altverträge ohne Beachten des Vergaberechts?

    Die erkennende Kammer, VK 1/10, aber auch das OLG Düsseldorf, 21.7.2010, Verg 19/10, sind sogar der Auffassung, dass auch der nationale Gesetzgeber sich keine Regelungen schaffen darf (wie beispielsweise den § 15 AEG), um eine Direktvergabe außerhalb des europäischen Rechts zu ermöglichen.
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dejure.org Übersicht VK Münster

Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 11.03.2010 - VK 1/10, VK 01/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30417
VK Arnsberg, 11.03.2010 - VK 1/10, VK 01/10 (https://dejure.org/2010,30417)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 11.03.2010 - VK 1/10, VK 01/10 (https://dejure.org/2010,30417)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 11. März 2010 - VK 1/10, VK 01/10 (https://dejure.org/2010,30417)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der …

    Auszug aus VK Arnsberg, 11.03.2010 - VK 1/10
    Im übrigen ist nach der Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 , Rs. C-406/08 die Frage der Unverzüglichkeit nicht mehr relevant, da diese Anforderung der Rechtsmittelrichtlinie 89/665/ EWG iVm (Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2007/66/EG) als nicht hinreichend bestimmbar widerspricht.
  • VK Bund, 30.11.2012 - VK 2-131/12

    Abschluss von Rahmenverträgen gem. § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung mit …

    Angesichts dessen kann die Frage, inwieweit nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (Urteile vom 28. Januar 2010 - Rs. C406/08 und C-456/08) eine Rüge überhaupt noch "unverzüglich" zu erheben ist, dahinstehen (gegen Übertragbarkeit der Rechtsprechung auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB: OLG Dresden, Beschluss vom 7. Mai 2010, WVerg 6/10; OLG Rostock, Beschluss vom 20. Oktober 2011, 1 VK 26/11; 1. VK Bund, Beschluss vom 9. Januar 2012, VK 1 - 162/11, Beschluss vom 4. August 2011, VK 1 - 84/11, Beschluss vom 5. März 2010, VK 1 - 16/10; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. September 2012, 1 VK 29/12; Beschluss vom 9. Juni 2011, 1 VK 26/11; 2. VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2011, 2 VK LSA 23/11; VK Niedersachsen, Beschluss vom 2. August 2012, VgK-24/2012; Beschluss vom 14. Februar 2012, VgK-05/2012; für eine Übertragbarkeit: OLG Celle, Beschluss vom 26. April 2010, 13 Verg 4/10; VK Arnsberg, Beschluss vom 25. August 2010, VK 15/10; Beschluss vom 11. März 2010, VK 01/10; VK Niedersachsen, Beschluss vom 5. Oktober 2010, VgK-39/2010).
  • VK Hessen, 22.10.2021 - 69d-VK-17/20
    Der zu diesem Zweck gesetzlich verankerte Wettbewerbsgrundsatz gebietet es, das Verfahren für alle potentiellen Bieter zu öffnen und alle den Wettbewerb einschränkenden Maßnahmen zu unterlassen, soweit sie nicht sachlich gerechtfertigt und notwendig sind, um ihrerseits das Ziel eines transparenten und gleichberechtigten Wettbewerbs zu fördern (VK Arnsberg 11.3.2010 - VK 01/10, S. 13).
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dejure.org Übersicht VK Arnsberg

Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 01.02.2010 - VK 1/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,29160
VK Brandenburg, 01.02.2010 - VK 1/10 (https://dejure.org/2010,29160)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 01.02.2010 - VK 1/10 (https://dejure.org/2010,29160)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 01. Februar 2010 - VK 1/10 (https://dejure.org/2010,29160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsantrags im Hinblick auf die Erfüllung der Rügeobliegenheit aus § 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Ausschreibung eines Auftrags über maschinellen ...

  • ibr-online

    Anforderungen an Rüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 28.02.2006 - 11 Verg 15/05

    Vergabeverfahren: Doppelverwertung von Referenzen als Eignungs- und …

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.02.2010 - VK 1/10
    In ihrer Mitteilung, sie komme beim Auftraggeber gern zu einem klärenden Gespräch vorbei, kommt dieses jedenfalls nicht zum Ausdruck (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28. Februar 2006 ­ 11 Verg 15/05).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2005 - Verg W 11/04

    Anforderungen an den Inhalt einer Vergaberüge; Übergang vom Offenen in das …

    Auszug aus VK Brandenburg, 01.02.2010 - VK 1/10
    Der Bieter muss dem Auftraggeber gegenüber unmissverständlich deutlich machen, dass ihm hiermit die letzte Chance gegeben wird, den vorgetragenen Verstoß gegen Vergaberecht zu korrigieren, bevor der Bieter den Rechtsweg zur Vergabekammer beschreitet (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005 ­ Verg W 11/04).
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