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   OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02   

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https://dejure.org/2002,2130
OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02 (https://dejure.org/2002,2130)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03.07.2002 - 4 U 1001/02 (https://dejure.org/2002,2130)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 03. Juli 2002 - 4 U 1001/02 (https://dejure.org/2002,2130)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichten des Rettungsfahrzeugführers bei Überquerung einer Kreuzung bei Rotlicht; Inanspruchnahme von Sonderrechten i.S.d. § 38 Straßenverkehrsordnung (StVO); Zur Rechtsverfolgung notwendige Gutachterkosten als Herstellungsaufwand; Erstattungsfähigkeit ...

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 255

  • RA Kotz

    Unfall mit Rettungsfahrzeug (mit Rotlicht) im Kreuzungsbereich - Verschuldensfragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 255
    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung; Zu den Sorgfaltspflichten des Führers eines Rettungsfahrzeugs, der bei Rotlicht eine Kreuzung überqueren will; Haftungsverteilung bei Kollision an Kreuzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Leitsatz)

    StVO § 38, StVG §§ 7,17, BGB § 839 Abs. 1, GG Art. 34
    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall mit einem Rettungsfahrzeug

  • archive.org (Leitsatz und Auszüge)
  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Haftung für Rettungsdienstfahrzeug

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Kreuzungsunfall mit Rettungsfahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 711
  • VRS 103, 321
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    (BGH NJW 89, 3009; OLG Hamm NJW-RR 99, 253; Hentschel, a.a.O., § 12 StVG Rdnr. 6 m.w.N.).

    Da es dem Schädiger nach geltendem Recht nicht zu Gute kommen kann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug überhaupt nicht oder in Eigenregie repariert, darf der Geschädigte in Höhe der fiktiven Werkstattkosten abrechnen (BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009; Palandt/Heinrichs, 6l. Auflage, § 249 BGB Rdnr. 8; Hentschel a.a.O. Rdnr. 23; Greger, Haftpflichtrecht des Straßenverkehrs, 3. Auflage Anh. I Rdnr. 57 ff.).

    Offensichtlich ging auch das Landgericht davon aus, daß nach geltender Rechtslage ein Geschädigter die fiktiven Reparaturkosten einschließlich der auf sie entfallenden Mehrwertsteuer verlangen kann (BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009).

  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Da es dem Schädiger nach geltendem Recht nicht zu Gute kommen kann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug überhaupt nicht oder in Eigenregie repariert, darf der Geschädigte in Höhe der fiktiven Werkstattkosten abrechnen (BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009; Palandt/Heinrichs, 6l. Auflage, § 249 BGB Rdnr. 8; Hentschel a.a.O. Rdnr. 23; Greger, Haftpflichtrecht des Straßenverkehrs, 3. Auflage Anh. I Rdnr. 57 ff.).

    Offensichtlich ging auch das Landgericht davon aus, daß nach geltender Rechtslage ein Geschädigter die fiktiven Reparaturkosten einschließlich der auf sie entfallenden Mehrwertsteuer verlangen kann (BGHZ 61, 56; BGH NJW 89, 3009).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Gutachterkosten gehören, wenn sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zum Herstellungsaufwand (BGH NJW 74, 34, 35; OLG Hamm NZV 94, 393; OLG Stuttgart NJW-RR 96, 255), Da es sich im vorliegenden Fall bei geschätzten Reparaturkosten von über 11.000 DM nicht um einen Bagatellschaden handelte, konnte die Klägerin, ohne gegen ihre Schadensminderungspflicht zu verstoßen, ein solches Gutachten erholen.
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Grundsätzlich trägt der Schädiger, der Vorteilsausgleichspositionen behauptet, die Beweislast hierfür (BGHZ 94, 195, 217; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Auflage, § 249 Rdnr. 14 m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1974 - VI ZR 207/73

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem unter Inanspruchnahme von

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Grundsätzlich dürfen Sonderrechte nur unter größtmöglicher Sorgfalt wahrgenommen werden (BGHZ 63, 327, 329).
  • BGH, 04.06.1992 - III ZR 93/91

    Amtshaftung bei Schäden durch Ersatzdienstleistenden

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Dieses Haftungsprivileg gilt auch für die Haftung nach dem Straßenverkehrsrecht (BGH NJW 92, 2882, 2884).
  • OLG Nürnberg, 01.06.2001 - 6 U 93/01

    Amtshaftung - Verkehrsunfall mit Rettungswagen - Fahrerhaftung des Staates -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Der Bayerische Rettungsdienst ist, wie auch der anderer Bundesländer, öffentlich-rechtlich organisiert (vergleiche im einzelnen: OLG Nürnberg DAR 2001, 512).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Da er jedoch im Streitfall als Hilfsperson für den hoheitlichen Aufgabenbereich einer Rettungsfahrt eingesetzt wurde, handelte er in Ausführung eines öffentlichen Amtes und genießt von daher das Haftungsprivileg des § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Artikel 34 GG (BGH NJW 91, 2954; OLG Nürnberg a.a.O.).
  • OLG Hamm, 19.05.1994 - 5 U 127/93

    Schadensumfang bei Beschädigung einer Sache - Gutachterkosten zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    Gutachterkosten gehören, wenn sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zum Herstellungsaufwand (BGH NJW 74, 34, 35; OLG Hamm NZV 94, 393; OLG Stuttgart NJW-RR 96, 255), Da es sich im vorliegenden Fall bei geschätzten Reparaturkosten von über 11.000 DM nicht um einen Bagatellschaden handelte, konnte die Klägerin, ohne gegen ihre Schadensminderungspflicht zu verstoßen, ein solches Gutachten erholen.
  • OLG Hamm, 18.08.1998 - 9 U 81/98

    Abrechnung auf Reparaturkostenbasis im Schadensersatzrecht

    Auszug aus OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
    (BGH NJW 89, 3009; OLG Hamm NJW-RR 99, 253; Hentschel, a.a.O., § 12 StVG Rdnr. 6 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 14.09.1995 - 14 U 27/95

    Schadensersatz der Kosten eines Privatgutachters im Rahmen des Schadensersatzes

  • OLG Hamm, 13.12.1996 - 9 U 143/96

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem bei Rot in die Kreuzung einfahrenden

  • KG, 08.01.2001 - 12 U 7095/99

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Einsatzfahrzeug an einer

  • OLG Hamburg, 08.07.1998 - 8 W 162/98

    Berufsrecht; keine Festsetzung der Umsatzsteuer trotz Erklärung über

  • AG Dortmund, 07.01.1999 - 114 C 11293/98

    Zur Bemessung der Sachverständigenkosten an der Höhe des Fahrzeugschadens

  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auch nach Auffassung des Senats ist der Schädiger in allen anderen Fällen dadurch ausreichend geschützt, dass er bzw. seine Versicherung einen Anspruch hat, sich Schadensersatzansprüche gegen den Sachverständigen abtreten zu lassen (vgl. OLG Nürnberg, SP 2002, 358 = VRS 103, 321; OLG Naumburg, NJW-RR 2006, 1029; OLG Düsseldorf, DAR 2008, 523; LG Kaiserslautern, Der Verkehrsanwalt 2014, 246).
  • LG Kaiserslautern, 14.06.2013 - 3 O 837/12

    Keine Ersatzbeschaffung bei Totalschaden für Geltendmachung Nutzungsausfall

    Ist Letzteres nicht der Fall und durften die Kosten einem verständigen, wirtschaftlich den- - Seite 12 - kenden Geschädigten angemessen erscheinen, sind sie selbst dann erforderlich und vom Schädiger zu ersetzen, wenn sie nicht (voll) der objektiven Erforderlichkeit entsprechen (OLG Köln NZV 1999, 88, 90; OLG Hamm NZV 2001, 433, 434; OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 548; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Auflage, & 249 Rdnr. 58; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, 8 12 StVG Rdnr. 50; ausdrücklich Geigel/Knerr, Der Haftpflichtprozess, 26. Auflage, Kap. 3 Rdnr. 120: fehlende Erforderlichkeit nur, wenn für den Geschädigten erkennbar ist, dass die Kosten geradezu willkürlich angesetzt sind; ebenso LG Saarbrücken, Urt. v. 10.02.2011, 13 S 109/10, BI.

    Denn soweit sie der Meinung ist, die Sachverständigenkosten seien überhöht, kann sie sich entsprechende Erstattungsansprüche des Geschädigten gegen den Sachverständigen gemäß § 255 BGB abtreten lassen und diese selbst gegen den Sachverständigen geltend machen (OLG Nürnberg VRS 103, 321, 325; OLG Naumburg NZV 2006, 546, 543).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 16 U 103/13

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit einer geöffneten

    Solange für ihn als Laien nicht erkennbar ist, dass der Sachverständige sein Honorar geradezu willkürlich festsetzt, Preis und Leistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen oder dem Geschädigten selbst ein Auswahlverschulden zur Last fällt, kann der Geschädigte vom Schädiger den Ausgleich gezahlter Aufwendungen verlangen (OLG Nürnberg, Urteil vom 3.7.2002, 4 U 1001/02 = VRS 103, 321; OLG Naumburg, Urteil vom 20.1.2006, 4 U 49/05 = NJW-RR 2006, 1029; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.6.2008, 1 U 246/07 = NJW-Spezial 2008, 458).
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