Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3228
OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3228)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.07.2002 - 3 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3228)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 3 U 8/02 (https://dejure.org/2002,3228)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen zugesicherter Eigenschaften; Bewertung als Neufahrzeug; Fabrikneuheit; Verkaufszeitpunkt ; Zeitpunkt der Produktionsumstellung; Modellwechsel ; Arglistige Täuschung; Vorvertragliche Pflichtverletzung (culpa in contrahendo - cic); Aufklärungspflicht

  • verkehrsrechtsforum.de

    Die Bezeichnung "Neufahrzeug" ist keine Zusicherung dahingehend, es handele sich bei dem Fahrzeug auch um ein neues Modell.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Neufahrzeug - Wandelungsgrund - zugesicherte Eigenschaft

  • Judicialis

    DÜG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 459 a. F.
    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 2 (a.F.)
    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Autokauf - Trotz Modellwechsels noch "fabrikneu"

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Neuwagenkauf - Trotz Modellwechsels noch "fabrikneu"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02
    Diese Formulierung genügt für die Annahme einer vertraglichen Zusicherung (vgl. hierzu: BGH NJW 1980, 2127 und NJW 2000, 2018, 2019).

    Maßgeblich für die Bewertung als Neufahrzeug ist der "Zeitpunkt des Verkaufs" (BGH NJW 2000, 2018).

    "Fabrikneu" ist nicht mehr anzunehmen, wenn das Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127, 2128; OLG Celle OLGR Celle 2001, 223 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211 f.; OLG Koblenz MDR 1996, 1125; OLG Köln DAR 1990, 457; OLG Hamm MDR 1980, 846; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rz. 464).

    Lagerzeiten stehen nicht entgegen, wenn das Fahrzeug keine standbedingten Mängel aufweist und das Modell noch unverändert produziert wird (BGH NJW 2000, 2018, 2019; 1980, 1097 und 2127, 2128).

  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02
    "Fabrikneu" ist nicht mehr anzunehmen, wenn das Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127, 2128; OLG Celle OLGR Celle 2001, 223 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211 f.; OLG Koblenz MDR 1996, 1125; OLG Köln DAR 1990, 457; OLG Hamm MDR 1980, 846; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rz. 464).

    Lagerzeiten stehen nicht entgegen, wenn das Fahrzeug keine standbedingten Mängel aufweist und das Modell noch unverändert produziert wird (BGH NJW 2000, 2018, 2019; 1980, 1097 und 2127, 2128).

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96

    Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02
    Diesem Gesichtspunkt hat der Bundesgerichtshof (in NJW 1999, 2190, 2192) in einer zum Wettbewerbsrecht ergangenen Entscheidung Rechnung getragen.

    Auch das OLG Celle nimmt Bezug auf die bereits vorgenannte, zu § 3 UWG ergangene Entscheidung des BGH (in NJW 1999, 2190, 2192).

  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 243/02

    BGH hält an Neuwagen-Rechtsprechung fest

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2003, 517 abgedruckt ist, hat im wesentlichen ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 21.02.2003 - 416 O 1/03
    Die Klägerin erwirkte gegen den Beklagten vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht die Verbotsverfügung vom 4. Februar 2002 - Az.: 3 U 8/02 - (Anlage K 7), die auf Widerspruch des Beklagten durch das Landgericht Hamburg Az.: 315 0 761/01 - (Anlage K 8) bestätigt wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.07.2002 - 10 U 251/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5607
OLG Koblenz, 05.07.2002 - 10 U 251/02 (https://dejure.org/2002,5607)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.07.2002 - 10 U 251/02 (https://dejure.org/2002,5607)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 10 U 251/02 (https://dejure.org/2002,5607)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflichtigkeit des Besitzers eines Grundstücks bei Schäden aus der Ablösung von Teilen des Gebäudes ; Umfang der Unterhaltungspflicht des Besitzers des Grundstücks

  • Judicialis

    BGB § 836

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 836
    Abriss eines Leuchttransparents von einem Gebäude während des Orkans "Lothar" L

  • RA Kotz

    Gebäudebesitzerhaftung für unzureichende Leuchttransparentbefestigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 836
    Zum Anscheinsbeweis für eine unzureichende Befestigung eines Leuchttransparents, das während eines Orkans abgerissen wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für herabstürzende Gebäudeteile

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sturm und herumfliegende Gebäudeteile - haftet Eigentümer?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Sturmschäden zahlt Hauseigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 517 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2002 - 10 U 251/02
    Der Besitzer muss nachweisen, dass er alle Maßnahmen getroffen hat, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahren einer Ablösung von Teilen, sei es nur bei starkem Sturm, nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen (Palandt-Thomas, § 836 Rn. 13; BGH NJW 1993, 1782, NJW 1999, 2593, 2594).

    Unterschätzt er dabei die Gewalt des Sturmes oder überschätzt er die Standkraft seines Gebäudes, geht dies zu seinen Lasten (vgl. BGH NJW 1999, 2593).

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2002 - 10 U 251/02
    Bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen dagegen, mit deren Einwirkung auf das Bauwerk erfahrungsgemäß, wenn auch selten zu rechnen ist, spricht bei Ablösung des Teils der Anscheinsbeweis für die Mangelhaftigkeit der Anlage oder Unterhaltung (BGH NJW 1993, 1782).

    Der Besitzer muss nachweisen, dass er alle Maßnahmen getroffen hat, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahren einer Ablösung von Teilen, sei es nur bei starkem Sturm, nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen (Palandt-Thomas, § 836 Rn. 13; BGH NJW 1993, 1782, NJW 1999, 2593, 2594).

  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.07.2002 - 10 U 251/02
    Die Bestimmung enthält eine Beweislastregelung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGH NJW 1985, 1076).
  • OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03

    Begriff des Eigenbesitzers; Ersatzfähigkeit von Orkanschäden

    Das Urteil des Senats weicht auch nicht im Sinne von § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO von dem Urteil des 10. Zivilsenats des OLG Koblenz vom 5. Juli 2002 - 10 U 251/02 - (OLG-Report Koblenz 2002, 446 f.) ab.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 05.09.2001 - 1 U 42/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3041
OLG Karlsruhe, 05.09.2001 - 1 U 42/01 (https://dejure.org/2001,3041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.09.2001 - 1 U 42/01 (https://dejure.org/2001,3041)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. September 2001 - 1 U 42/01 (https://dejure.org/2001,3041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung; Reichweite der Wandlungsbefugnis; Mangelhafte Navigationsanlage; Neuwagenkauf; Nebensache ; Hauptsache

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § ... 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 469 Satz 2; ; BGB § 470 Satz 2; ; BGB § 469; ; BGB § 97 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 459; ; BGB § 462; ; BGB § 467; ; BGB § 346 Satz 1; ; BGB § 470

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 459; BGB § 462; BGB § 467; BGB § 469; BGB § 470; BGB § 346
    Fehler der Navigationsanlage eines Neuwagens berechtigt nur zur Wandlung der Navigationsanlage L

  • rechtsportal.de

    Wandlungsbefugnis des Neuwagenkäufers bei einer mangelhaften Navigationsanlage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2002, 132
  • VersR 2003, 517 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 27.10.1995 - 22 U 75/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2001 - 1 U 42/01
    Stellt man darauf ab, dass eine Hauptsache ihren Wert und ihre Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auch dann behält, wenn die mitverkaufte Nebensache von ihr getrennt wird, während eine Nebensache für sich alleine ohne die mitverkaufte Hauptsache in ihrem Wert beeinträchtigt oder für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht tauglich ist (OLG Köln OLGR 1999, 276; OLG Düsseldorf NZV 1996, 196; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Auflage, Rdn. 693), so ergibt sich, dass das Fahrzeug des Klägers auch ohne die Navigationsanlage weder in seinem Wert noch in seiner Gebrauchstauglichkeit gemindert ist.
  • OLG Köln, 22.04.1998 - 13 U 110/97

    Wandelung eines Neuwagenkaufs wegen Mängeln an Telefonanlage, Radio oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.09.2001 - 1 U 42/01
    Stellt man darauf ab, dass eine Hauptsache ihren Wert und ihre Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auch dann behält, wenn die mitverkaufte Nebensache von ihr getrennt wird, während eine Nebensache für sich alleine ohne die mitverkaufte Hauptsache in ihrem Wert beeinträchtigt oder für den gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht tauglich ist (OLG Köln OLGR 1999, 276; OLG Düsseldorf NZV 1996, 196; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Auflage, Rdn. 693), so ergibt sich, dass das Fahrzeug des Klägers auch ohne die Navigationsanlage weder in seinem Wert noch in seiner Gebrauchstauglichkeit gemindert ist.
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Rechtsprechung
   LG Baden-Baden, 26.04.2002 - 2 S 14/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,23198
LG Baden-Baden, 26.04.2002 - 2 S 14/02 (https://dejure.org/2002,23198)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 26.04.2002 - 2 S 14/02 (https://dejure.org/2002,23198)
LG Baden-Baden, Entscheidung vom 26. April 2002 - 2 S 14/02 (https://dejure.org/2002,23198)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Haftung eines Grundstückbesitzers nach dem Beweis des ersten Anscheins bei der Ablösung eines Gebäudeteils während eines Orkans

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 836; ZPO § 287
    Kein Anscheinsbeweis für mangelhafte Gebäudeunterhaltung bei Ablösung eines Gebäudeteils während des Orkans "Lothar" L

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 517 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus LG Baden-Baden, 26.04.2002 - 2 S 14/02
    Insoweit handelt es sich also nicht nur um auch bei üblichen Wetterverhältnissen auftretende Windböen mit Orkanstärke, sondern um einen Orkan, der in den hiesigen Breitengraden als außergewöhnliches Naturereignis angesehen werden muss (vgl. zur Abgrenzung gewöhnliche Witterungseinflüsse/außergewöhnliches Ereignis auch BGH NJW 1999, 2593).
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