Rechtsprechung
| BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 133, 157, 257
Regelung der Tragung von Erschließungskosten in notariellem Vertrag - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung gezahlter Erschließungsbeiträge an die Erwerber des Erbbaurechts an einem bebauten Grundstück - Beschränkter Prüfungsumfang des Revisionsgerichts hinsichtlich der Auslegung individualrechtlicher Vereinbarungen - Rechtstechnische oder bautechnische ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
BGB § 157, § 433
Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in Grundstückskaufvertrag
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann kann der Käufer Freistellung von Erschließungsbeiträgen verlangen? (IBR 1993, 34)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2817
- MDR 1993, 45
- DNotZ 1993, 328
- WM 1992, 1669
- WM 1992, 1671
- DB 1992, 2546
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (12)
- BGH, 08.12.1989 - V ZR 53/88
Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts; Anspruch des Sicherungsgebers auf …
Auszug aus BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Individualvertragliche Vereinbarungen unterliegen auf Revision einer Nachprüfung nur insoweit, als gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen ist (st. Rspr. des BGH, z.B. Urteile v. 30. Juli 1977, VIII ZR 69/76, WM 1978, 266; v. 8. Dezember 1989, V ZR 53/88, WM 1990, 423, 424).Die insoweit vom Berufungsgericht festgestellten Tatsachen werden von der Revision aber nicht angegriffen und sind damit für den Senat bindend (vgl. Senatsurt. v. 8. Dezember 1989 aaO).
- BGH, 27.03.1969 - VII ZR 165/66
Stapellager - § 255 BGB regelt nicht nur ein Zurückbehaltungsrecht, sondern …
Auszug aus BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Auch wenn die Verurteilung der Beklagten auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruht, nämlich Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag, steht dies der Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung nicht entgegen (BGHZ 19, 114, 124 [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54]; 52, 39, 44).Die beiden Verpflichtungen stehen in einem inneren Zusammenhang, der sie zu einer rechtlichen Zweckgemeinschaft zusammenfaßt (BGHZ 43, 227, 229; 52, 39, 43; 59, 97, 101).
- BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …
- BGH, 15.12.1988 - V ZB 9/88
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentumsgemeinschaft …
Auszug aus BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Dies gilt auch im Falle einer im natürlichen Sinn teilbaren Leistung, wenn die Gläubiger (Käufer) - wie hier - hinsichtlich der geltend gemachten Forderung in einer einfachen Rechtsgemeinschaft stehen (vgl. BGHZ 106, 222, 226 m.w.N.), da der gemeinschaftliche Verwendungszweck eine rechtliche Unteilbarkeit begründet. - BGH, 29.06.1972 - VII ZR 190/71
Gesamtschuldverhältnis bei rechtlicher Zweckgemeinschaft
Auszug aus BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Die beiden Verpflichtungen stehen in einem inneren Zusammenhang, der sie zu einer rechtlichen Zweckgemeinschaft zusammenfaßt (BGHZ 43, 227, 229; 52, 39, 43; 59, 97, 101). - BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89
Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …
Auszug aus BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Dies allein gibt den Vereinbarungen aber noch nicht den Charakter eines Formularvertrages im Sinne von § 1 Abs. 1 AGBG (vgl. dazu Senatsurt. v. 16. November 1990, V ZR 217/89, NJW 1991, 843). - BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82
Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur …
Auszug aus BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Zudem gibt es keinen Anhaltspunkt, daß die Klausel über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus formularmäßig Verwendung findet (vgl. BGHZ 33, 293, 296; 47, 207, 215 [BGH 20.02.1967 - III ZR 134/65]; BGH, Urt. v. 23. November 1983, VIII ZR 197/82, NJW 1984, 669). - BGH, 24.06.1970 - VIII ZR 268/67
Auslegung der Klausel "alleinige Haftung gegenüber Dritten" nach der …
Auszug aus BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Da nach der Auslegung des Berufungsgerichts feststeht, daß die Beklagten die Käufer von der Beitragsschuld freizustellen hatten, können diese Erstattung der geleisteten Zahlung verlangen und die Beklagten hinsichtlich deren Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit des Bescheids auf die Abtretung der eventuellen Rückzahlungsansprüche und auf den endgültigen Ausgang des Verwaltungsstreitverfahrens verweisen (vgl. BGH, Urt. v. 24. Juni 1970, VIII ZR 268/67, NJW 1970, 1594). - BGH, 20.02.1967 - III ZR 134/65
Finanzierter Abzahlungskauf. Aufklärungspflicht des Darlehensgebers
Auszug aus BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Zudem gibt es keinen Anhaltspunkt, daß die Klausel über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus formularmäßig Verwendung findet (vgl. BGHZ 33, 293, 296; 47, 207, 215 [BGH 20.02.1967 - III ZR 134/65];… BGH, Urt. v. 23. November 1983, VIII ZR 197/82, NJW 1984, 669). - BGH, 23.11.1955 - VI ZR 193/54
Betriebsaufseher
Auszug aus BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91
Auch wenn die Verurteilung der Beklagten auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruht, nämlich Auftrag und Geschäftsführung ohne Auftrag, steht dies der Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung nicht entgegen (BGHZ 19, 114, 124 [BGH 23.11.1955 - VI ZR 193/54]; 52, 39, 44). - BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 69/76
Voraussetzungen für eine selbstschuldnerische Verbürgung - Ansiegelung der …
- BGH, 17.11.1960 - VII ZR 56/59
Finanzierter Abzahlungskauf
- BGH, 11.07.2003 - V ZR 199/02
Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis nach Aufteilung eines Grundstücks
Aber solche negativen Einwirkungen sind keine Einwirkungen im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB; hierunter sind nur positiv die Grundstücksgrenze überschreitende, sinnlich wahrnehmbare Wirkungen zu verstehen (Senat, BGHZ 88, 344, 345 f.; 113, 384, 386; Urt. v. 12. Juni 1992, V ZR 106/91, WM 1992, 1669, 1671). - BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12
Erbbaurecht: "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem von einer …
Bei Bedingungen, die von einem neutralen Dritten formuliert worden sind, kann eine Zurechnung zu Lasten einer der Vertragsparteien ganz entfallen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Juni 1992 - V ZR 106/91, NJW 1992, 2817; im Ergebnis offen lassend: BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009 - IV ZR 74/08, NJW-RR 2010, 39). - BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98
Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer …
Die übereinstimmende Verwendung gleicher oder ähnlicher Klauseln in einer Mehrzahl von Verträgen aufgrund eines einheitlichen Musters erfüllt allein noch nicht die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 AGBG (vgl. BGH, Urt. v. 12. Juni 1992 - V ZR 106/91, NJW 1992, 2817).
- BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96
Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für …
Da der gemeinschaftliche Verwendungszweck der Bürgenleistung - die Absicherung des ungeteilten Kaufpreisanspruchs - eine rechtliche Unteilbarkeit begründet (vgl. BGHZ 106, 122, 126 [BGH 01.12.1988 - V ZB 6/88]; 115, 253, 258; BGH, Urt. v. 12. Juni 1992 - V ZR 106/91, NJW 1992, 2817, 2818), kann die Klägerin als Mitgläubigerin (§ 432 BGB) von der Beklagten Leistung an beide Gläubigerinnen verlangen. - BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92
Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung
Ob dann etwas anderes gilt, wenn der Anspruchsteller infolge einer Vollstreckung des Dritten oder zu deren Abwehr schon hat leisten müssen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 12. Juni 1992 - V ZR 106/91V ZR 106/91, WM 1992, 1671, 1673), kann dahingestellt bleiben; denn einen solchen Sachverhalt hat der Kläger nicht behauptet. - BGH, 11.05.2017 - I ZB 75/16
Schiedsgerichtssache: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf gerichtliche …
Es fehlt damit an der im kaufmännischen Geschäftsverkehr für eine Allgemeine Geschäftsbedingung erforderlichen einseitigen Auferlegung durch eine Vertragspartei (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juni 1992 - V ZR 106/91, NJW 1992, 2817; Urteil vom 24. Mai 1995 - XII ZR 172/94, BGHZ 130, 50, 57;… Urteil vom 17. Februar 2010 - VIII ZR 67/09, BGHZ 184, 259 Rn. 21;… MünchKomm.BGB/Basedow, 7. Aufl., § 305 Rn. 21 bis 27). - BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94
Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe …
Es handelt sich nämlich nicht um eine lediglich für einen Einzelfall bestimmte Individualvereinbarung, die vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen wäre, ob das Berufungsgericht gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt hat oder ob ihm im Zusammenhang mit der Auslegung ein Verfahrensfehler unterlaufen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGH, Urteil vom 12. Juni 1992 - V ZR 106/91 - NJW 1992, 2817 m.N.). - OLG Hamm, 04.07.2024 - 22 U 26/24
Gewährleistung im Rahmen eines Eigentumserwerbs an einem Grundstück mit Gebäude …
Der Vorschlag des beurkundenden Notars begründet eine Verwendung durch eine Vertragspartei nicht, auch wenn die entsprechende Vertragsklausel von dem Notar immer wieder verwendet wird (vgl. zum Vorstehenden: BGH…, Urteil vom 27. Januar 2017 - V ZR 130/15 -, Rn. 10 ff.;… vom 1. März 2013 - V ZR 31/12-, Rn. 17;… vom 13. September 2001 - VII ZR 487/99 -, Rn. 25; vom 12. Juni 1992 - V ZR 106/91 -, Rn. 10;… vom 16. November 1990 - V ZR 217/89 -, Rn. 12, jeweils juris). - BGH, 14.10.1994 - V ZR 196/93
Auslegung von Angaben des Verkäufers eines Hausgrundstücks
Die Auslegung einer Willenserklärung ist grundsätzlich Angelegenheit des Tatrichters, das Revisionsgericht prüft aber nach, ob gesetzliche Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 12. Juni 1992, V ZR 106/91, BGHR BGB § 133 - Grundstückskaufvertrag 1 = WM 1992, 1671).Damit wird zugleich der Auslegungsgesichtspunkt des Parteiinteresses (…BGH, Urt. v. 5. Juli 1990, IX ZR 10/90, BGHR, BGB § 133 - Wille 7; v. 12. Juni 1992, V ZR 106/91 aaO.) vernachlässigt, das für die Zweckbestimmung der Aufzeichnung maßgeblich war.
- OLG Rostock, 25.02.2026 - 3 U 51/25
Abgrenzung der Lastentragung für Anliegerbeiträge im Grundstückskaufvertrag für …
Rn. 2 I. Der Klägerin steht gegen die Beklagte ein Anspruch auf Zahlung in Höhe von 3.335,59 EUR aus § 8 (1) des notariellen Grundstückskaufvertrages vom 22.12.2009 im Sinne einer dahingehenden Freistellung von der Beitragsschuld zu (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1992 - V ZR 106/91 -, Rn. 4 und 15, und OLG Saarbrücken…, Urteil vom 04.04.2006 - 4 U 377/05 -, Rn. 4 und 28, jeweils zitiert nach juris).Ein solches Verständnis stimmt nicht zuletzt mit der gesetzgeberischen Intention hinsichtlich der Modifizierung von § 446 Satz 2 BGB durch die Sonderregelung in § 436 Abs. 1 BGB überein, mit der die Kostentragungslast für Anliegerbeiträge nach für die Vertragsparteien typischerweise hinreichend erkennbaren Umständen erfolgen soll (…vgl. Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Gutzeit, BeckOGK, Stand: 15.02.2025, § 436 BGB Rn. 7, und MüKoBGB/Maultzsch, 9. Aufl., 2024, § 436 Rn. 4, jeweils m. w. N.; siehe auch BGH, Urteil vom 12.06.1992 - V ZR 106/91 -, Rn. 12, zitiert nach juris).
Der Erstattungsanspruch der Klägerin war zum Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung im Sinne einer Mahnung bereits fällig unabhängig davon, dass die Bestandskraft des ihm zugrundeliegenden Beitragsbescheides vom 09.11.2015 erst in Folge des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern aufgrund dessen mündlicher Verhandlung vom 01.02.2022 zu dem dortigen Aktenzeichen 3 LB 1005/18 eintrat; denn ist in einem Grundstückskaufvertrag vereinbart, dass der Verkäufer den Käufer von bestimmten Erschließungsbeiträgen freizustellen hat, so kann der Käufer nach Zahlung der Beiträge deren Erstattung vom Verkäufer verlangen, auch wenn noch nicht feststeht, ob und in welcher Höhe der Beitragsbescheid der Gemeinde zu Recht ergangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1992 - V ZR 106/91 -, Rn. 15, zitiert nach juris).
Zum einen ist es für den Freistellungsanspruch gerade typisch, dass der gegen den Freistellungsgläubiger erhobene Anspruch abgewehrt werden soll, was im Ansatz dem Freistellungsschuldner obliegt, wenn ihm dazu Gelegenheit gegeben wird (…vgl. BGH a. a. O.); zum anderen konnte im Falle des Erfolges ein Rückzahlungsanspruch gegen den Zweckverband entstehen, welcher von der Klägerin an die Beklagte abzutreten gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 12.06.1992 - V ZR 106/91 -, Rn. 15, zitiert nach juris).
- BVerfG, 27.03.2014 - 1 BvR 3533/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots im Zivilprozess …
- BGH, 27.01.2017 - V ZR 130/15
Zwischenerwerb von Baugrundstücken durch kommunale Treuhandgesellschaft zur …
- OLG Hamm, 24.02.2012 - 11 U 8/11
Abweisung der Klage auf Schadensersatz gegen einen Notar mangels Verletzung von …
- BGH, 09.12.1992 - VIII ZR 23/92
Entgeltklausel in Vertriebsvertrag
- OLG Celle, 03.02.2010 - 3 U 194/09
Pflichten des Steuerberaters bei Veräußerung eines zwischenzeitlich in das …
- OLG Hamm, 21.01.1999 - 18 U 142/98
Maklerklausel in einem notariellen Grundstückskaufvertrag
- OLG Düsseldorf, 09.09.2003 - 23 U 194/02
Pflichtverletzungen des Steuerberaters bei Beratung über Unternehmensgestaltung …
- OLG München, 11.11.2010 - 14 U 274/10
Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag: Schadensersatz für bezahlte …
- OLG Düsseldorf, 05.03.2002 - 23 U 82/01
Steuerberaterhaftung- Eintritt in GbR, Haftung des Neugesellschafters - Haftung …
- AG Dortmund, 26.06.2008 - 275 K 10/03
Abfallgebühr als personenbezogene Gebühr
- OLG Jena, 16.08.2006 - 7 U 367/05
Erschließungsbeitrag
- OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97
Allgemeine Geschäftsbedingungen, notarielles Vertragsmuster, …
- LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
Mitbenutzung von Räumen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht
- OLG Koblenz, 05.11.1997 - 7 U 370/97
Wiederkaufsrecht zugunsten einer Gemeinde im Grundstückskaufvertrag
- BGH, 11.10.1994 - V ZR 139/93
Auslegung der Regelung über die Tragung der Erschließungskosten in Kaufvertrag …
- KG, 23.09.2004 - 2 U 165/02
Grundstücksübertragung an eine Wohnungsgenossenschaft im Beitrittsgebiet: …
- OLG München, 19.02.2002 - 30 U 148/01
Haftung des Steuerberaters für Beratungsverschulden bei steuermindernden Anlagen …
- OLG München, 19.07.1994 - 24 U 2355/94
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