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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - I-6 U 44/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3835
OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - I-6 U 44/04 (https://dejure.org/2004,3835)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.12.2004 - I-6 U 44/04 (https://dejure.org/2004,3835)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - I-6 U 44/04 (https://dejure.org/2004,3835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    RBerG § 1; ; RBerG § 1 Abs. 1 Satz 1; ; RBerG § 3; ; BGB § 134; ; BGB § ... 138; ; BGB § 242; ; BGB §§ 170 ff.; ; BGB §§ 171 ff.; ; BGB § 171 Abs. 1; ; BGB § 172; ; BGB § 172 Abs. 2; ; BGB § 173; ; ZPO § 286; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. a; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. b; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. c; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. d; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. e; ; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. f; ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 1; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung einer an sich unwirksamen Vollmacht als gültig aus Rechtsscheinsgesichtspunkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 134, 171, 172; RBerG Art. 1 § 1; VerbrKrG §§ 4, 6
    Zur Wirksamkeit einer der Geschäftsbesorgerin im Rahmen eines kreditfinanzierten Immobiliengeschäfts erteilten Abschlussvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtigkeit einer Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz; Überwindung der Nichtigkeit aus Rechtsscheinsgesichtspunkten; Vollmachtsurkunde als geeignete objektive Rechtsscheingrundlage; Kenntnis oder Kennenmüssen des Mangels der Vertretungsmacht; ...

Papierfundstellen

  • WM 2005, 881
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (26)

  • BGH, 16.03.2004 - XI ZR 60/03

    Rechtswirksamkeit der Kreditgewährung bei einem steuersparenden Bauherren- und …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WM 2004, 2349, 2352; 2004, 1529, 1530; 2004, 1230, 1231; 2004, 1127).

    Auf die Vorlage einer Ausfertigung der notariell beurkundeten Annahme des Vertragsantrages des Ehemannes der Klägerin durch die Geschäftsbesorgerin kommt es daher nicht an (vgl. BGH, WM 2004, 1127, 1128).

    Selbst eine solche Mitwirkung schließt den Gutglaubensschutz nach §§ 171 ff. BGB nicht aus, wenn der Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz von den Beteiligten nicht zu erkennen war (BGH, WM 2004, 1127, 1128; 2004, 417, 421).

    Denn den vor dem Jahr 2000 entgangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ließ sich nichts entnehmen, was für einen Verstoß eines umfassenden Treuhand- oder Geschäftsbesorgungsvertrages und der mit ihm verbundenen Vollmacht des Treuhänders/Geschäftsbesorgers gegen Art. 1 § 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB gesprochen hätte (vgl. BGH, WM 2004, 2349, 2353; 2004, 1127, 1128; 2004, 417, 421; 2003, 1710, 1712; 2002, 1273, 1275; 2001, 2113, 2115; ZIP 2003, 1692, 1696; vgl. selbst zum fehlenden Verschulden eines Notars BGHZ 145, 265, 275 ff.).

    Dort hat der Bundesgerichtshof eine Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz lediglich für einen Bauberater bejaht, der seine Auftraggeber bei allen mit der Vorbereitung und Durchführung des Bauvorhabens zusammenhängenden Rechtsfragen umfassend beriet, nicht aber für die Übernahme der Tätigkeit eines Baubetreuers und Bauherrntreuhänders (vgl. BGH, WM 2004, 1127, 1128).

    Denn auch hier ist zu berücksichtigen, dass es nach dem Wortlaut des § 173 BGB nicht auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Mangel der Vertretungsmacht begründenden Umstände ankommt, sondern auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Mangels der Vertretungsmacht selbst (BGH, WM 2004, 1127, 1128; 2004, 417, 421; 2003, 1710, 1712).

    Auch wenn man in dieser Überweisung keine Auszahlung im Sinne von § 6 Abs. 2 VerbrKrG sieht, weil der Ehemann nicht frei über das Darlehen verfügen konnte, hat er das Geld empfangen, weil die Darlehensvaluta auf seine Anweisung an einen Dritten, die Treuhänderin, ausgezahlt worden ist und der Ehemann sich diese Anweisung wiederum nach Rechtsscheingrundsätzen zurechnen lassen muss (BGH, XI. ZS, WM 2004, 1127, 1128 f.; a.A. unter Anwendung von § 9 VerbrKrG in Fällen eines kreditfinanzierten Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds mit einheitlicher Vertriebsorganisation der II. Zivilsenat, WM 2004, 1529, 1533).

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WM 2004, 2349, 2352; 2004, 1529, 1530; 2004, 1230, 1231; 2004, 1127).

    Entsprechendes gilt für die weitere in diesem Zusammenhang von der Klägerin zitierte Entscheidung BGHZ 70, 12 ff. Demgegenüber hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Fällen eines kreditfinanzierten Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds mit einheitlicher Vertriebsorganisation obiter dictum zu erkennen gegeben, dass die §§ 170 ff. BGB im Verhältnis der finanzierenden Bank zum Investor nicht anwendbar seien (WM 2004, 1529, 1531).

    Auch wenn man in dieser Überweisung keine Auszahlung im Sinne von § 6 Abs. 2 VerbrKrG sieht, weil der Ehemann nicht frei über das Darlehen verfügen konnte, hat er das Geld empfangen, weil die Darlehensvaluta auf seine Anweisung an einen Dritten, die Treuhänderin, ausgezahlt worden ist und der Ehemann sich diese Anweisung wiederum nach Rechtsscheingrundsätzen zurechnen lassen muss (BGH, XI. ZS, WM 2004, 1127, 1128 f.; a.A. unter Anwendung von § 9 VerbrKrG in Fällen eines kreditfinanzierten Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds mit einheitlicher Vertriebsorganisation der II. Zivilsenat, WM 2004, 1529, 1533).

    Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in Fällen eines kreditfinanzierten Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds mit einheitlicher Vertriebsorganisation die Auffassung vertreten, § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG sei nicht anzuwenden, wenn das Grundpfandrecht im Zeitpunkt des Erwerbs der Anlage schon bestellt gewesen sei (WM 2004, 1529, 1533).

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
    Selbst eine solche Mitwirkung schließt den Gutglaubensschutz nach §§ 171 ff. BGB nicht aus, wenn der Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz von den Beteiligten nicht zu erkennen war (BGH, WM 2004, 1127, 1128; 2004, 417, 421).

    Denn den vor dem Jahr 2000 entgangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ließ sich nichts entnehmen, was für einen Verstoß eines umfassenden Treuhand- oder Geschäftsbesorgungsvertrages und der mit ihm verbundenen Vollmacht des Treuhänders/Geschäftsbesorgers gegen Art. 1 § 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB gesprochen hätte (vgl. BGH, WM 2004, 2349, 2353; 2004, 1127, 1128; 2004, 417, 421; 2003, 1710, 1712; 2002, 1273, 1275; 2001, 2113, 2115; ZIP 2003, 1692, 1696; vgl. selbst zum fehlenden Verschulden eines Notars BGHZ 145, 265, 275 ff.).

    Denn auch hier ist zu berücksichtigen, dass es nach dem Wortlaut des § 173 BGB nicht auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Mangel der Vertretungsmacht begründenden Umstände ankommt, sondern auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Mangels der Vertretungsmacht selbst (BGH, WM 2004, 1127, 1128; 2004, 417, 421; 2003, 1710, 1712).

  • BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02

    Ausweisung der Finanzierungsvermittlungsprovision in einem im Rahmen eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
    Denn den vor dem Jahr 2000 entgangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ließ sich nichts entnehmen, was für einen Verstoß eines umfassenden Treuhand- oder Geschäftsbesorgungsvertrages und der mit ihm verbundenen Vollmacht des Treuhänders/Geschäftsbesorgers gegen Art. 1 § 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB gesprochen hätte (vgl. BGH, WM 2004, 2349, 2353; 2004, 1127, 1128; 2004, 417, 421; 2003, 1710, 1712; 2002, 1273, 1275; 2001, 2113, 2115; ZIP 2003, 1692, 1696; vgl. selbst zum fehlenden Verschulden eines Notars BGHZ 145, 265, 275 ff.).

    Denn auch hier ist zu berücksichtigen, dass es nach dem Wortlaut des § 173 BGB nicht auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Mangel der Vertretungsmacht begründenden Umstände ankommt, sondern auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Mangels der Vertretungsmacht selbst (BGH, WM 2004, 1127, 1128; 2004, 417, 421; 2003, 1710, 1712).

    dd) Die Vollmachtsurkunde musste nicht die Mindestangaben zu den Kreditbedingungen nach § 4 Abs. 1 Satz 5 (seinerzeit Satz 4) Nr. 1 a bis f VerbrKrG enthalten (WM 2004, 1221, 1223; 2003, 1710 f.; 2001, 2113, 2114; 2001, 1663, 1664 f.; BGHZ 147, 262, 266 ff.).

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank nur insoweit tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (vgl. BGH, WM 2004, 620, 622 m.z.N.).

    Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Gesetzgebers, Realkredite von der in § 9 VerbrKrG geschaffenen Vorschrift über verbundene Geschäfte unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG auszunehmen, als bewusst getroffene, abschließende Regelung anzusehen, die den Rückgriff auf den aus § 242 BGB hergeleiteten richterrechtlichen Einwendungsdurchgriff grundsätzlich ausschließt (vgl. BGH, WM 2004, 620, 622 m.w.N.).

  • BGH, 19.05.2000 - V ZR 322/98

    Einwendungsdurchgriff gegen den Darlehensgeber beim Grundstückskauf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
    So besteht eine Aufklärungspflicht, wenn die Bank in Bezug auf die speziellen Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung gegenüber dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann, wenn sie sich im Zusammenhang mit der Kreditgewährung in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt hat, wenn sie ihre Rolle als Kreditgeberin überschritten und dadurch einen zusätzlichen Vertrauenstatbestand geschaffen hat oder wenn sie sonst einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden geschaffen oder dessen Entstehung begünstigt hat (vgl. nur BGH, BKR 2004, 172, 173; 2003, 583, 584 f.; WM 2000, 1287, 1288; jeweils m.w.N.).

    b) Ein Einwendungsdurchgriff nach den aus § 242 BGB hergeleiteten Grundsätzen der Rechtsprechung zum finanzierten Kauf/verbundenen Geschäft (vgl. BGH, WM 2000, 1287, 1288 m.w.N.) scheidet ebenfalls aus.

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. WM 2004, 2349, 2352; 2004, 1529, 1530; 2004, 1230, 1231; 2004, 1127).

    Denn den vor dem Jahr 2000 entgangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ließ sich nichts entnehmen, was für einen Verstoß eines umfassenden Treuhand- oder Geschäftsbesorgungsvertrages und der mit ihm verbundenen Vollmacht des Treuhänders/Geschäftsbesorgers gegen Art. 1 § 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB gesprochen hätte (vgl. BGH, WM 2004, 2349, 2353; 2004, 1127, 1128; 2004, 417, 421; 2003, 1710, 1712; 2002, 1273, 1275; 2001, 2113, 2115; ZIP 2003, 1692, 1696; vgl. selbst zum fehlenden Verschulden eines Notars BGHZ 145, 265, 275 ff.).

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
    Denn den vor dem Jahr 2000 entgangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ließ sich nichts entnehmen, was für einen Verstoß eines umfassenden Treuhand- oder Geschäftsbesorgungsvertrages und der mit ihm verbundenen Vollmacht des Treuhänders/Geschäftsbesorgers gegen Art. 1 § 1 RBerG in Verbindung mit § 134 BGB gesprochen hätte (vgl. BGH, WM 2004, 2349, 2353; 2004, 1127, 1128; 2004, 417, 421; 2003, 1710, 1712; 2002, 1273, 1275; 2001, 2113, 2115; ZIP 2003, 1692, 1696; vgl. selbst zum fehlenden Verschulden eines Notars BGHZ 145, 265, 275 ff.).

    dd) Die Vollmachtsurkunde musste nicht die Mindestangaben zu den Kreditbedingungen nach § 4 Abs. 1 Satz 5 (seinerzeit Satz 4) Nr. 1 a bis f VerbrKrG enthalten (WM 2004, 1221, 1223; 2003, 1710 f.; 2001, 2113, 2114; 2001, 1663, 1664 f.; BGHZ 147, 262, 266 ff.).

  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 321/75

    Pflichtenstellung des die örtliche Bauaufsicht führenden Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
    Der Bundesgerichtshof habe bereits vor 1990 mehrfach in Fällen baubetreuender Beratung einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz angenommen (BGH, NJW 1976, 1635; BGHZ 70, 12 ff.), so dass in diesen Bereichen zumindest große Vorsicht geboten gewesen sei.

    Entsprechendes gilt für die weitere in diesem Zusammenhang von der Klägerin zitierte Entscheidung BGHZ 70, 12 ff. Demgegenüber hat der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Fällen eines kreditfinanzierten Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds mit einheitlicher Vertriebsorganisation obiter dictum zu erkennen gegeben, dass die §§ 170 ff. BGB im Verhältnis der finanzierenden Bank zum Investor nicht anwendbar seien (WM 2004, 1529, 1531).

  • BGH, 11.06.1976 - I ZR 55/75

    Wettbewerbswidrigkeit des Handelns eines Baubetreuers; Wahrnehmung fremder …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.12.2004 - 6 U 44/04
    Der Bundesgerichtshof habe bereits vor 1990 mehrfach in Fällen baubetreuender Beratung einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz angenommen (BGH, NJW 1976, 1635; BGHZ 70, 12 ff.), so dass in diesen Bereichen zumindest große Vorsicht geboten gewesen sei.

    Auch aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1976 (NJW 1976, 1635, 1636) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 302/03

    Ablehnung der Zulassung einer Revision zur Sicherung einer einheitlichen …

  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 389/97

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehrfacher Begründung der Klageabweisung

  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • OLG Bamberg, 07.04.2003 - 4 U 240/01

    Schadenersatz und Rückabwicklung bei Erwerb einer sogenannten "Schrottimmobilie" …

  • LG Itzehoe, 17.07.2003 - 7 O 411/02
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu …

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund …

  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

  • BGH, 24.04.2001 - XI ZR 40/00

    Grundsatzentscheidung zum Inhalt von Vollmachten für Abschluß von …

  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00

    Aufklärungspflichten einer Bank im Rahmen steuersparender Bauherren-, Bauträger …

  • BGH, 10.07.2001 - XI ZR 198/00

    Wirksamkeit einer Vollmacht zum Abschluß eines Verbraucherkreditvertrages

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2006 - 16 U 134/04

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Rückzahlung eines zur …

    Dem schließt sich der erkennende Senat für den hier zu beurteilenden Fall des Erwerbs einer kreditfinanzierten Eigentumswohnung in einem Steuersparmodell an (vgl. a. OLG Düsseldorf -6. ZS -, WM 2005, 881, 885; OLG Köln, WM 2005, 792, 795).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der erkennende Senat folgt, genügt deshalb die Vorlage der in dem notariell beurkundeten Geschäftsbesorgungsvertrag enthaltenen Vollmacht; der Vorlage einer Ausfertigung der notariell beurkundeten Annahme des Vertragsantrags der Erwerber durch die Geschäftsbesorgerin bedarf es nicht (vgl. BGH, WM 2004, 1127, 1128; WM 2005, 127, 131; WM 2005, 72, 75; vgl. a. OLG Düsseldorf -6. ZS -, WM 2005, 881, 883).

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