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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.02.2006 - 5 U 158/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10491
OLG Naumburg, 15.02.2006 - 5 U 158/05 (https://dejure.org/2006,10491)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.02.2006 - 5 U 158/05 (https://dejure.org/2006,10491)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 5 U 158/05 (https://dejure.org/2006,10491)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    InsO § 115 Abs. 1; ; InsO § ... 116 Satz 1; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 2; ; InsO § 138 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 138 Abs. 2 Nr. 2; ; InsO § 143; ; InsO § 143 Abs. 1

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschlechterung der Befriedigungsmöglichkeit der übrigen Gläubiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 133 Abs. 1, § 143 Abs. 1
    Zur Frage, ob Buchungen zu Lasten eines Kontokorrentkontos gläubigerbenachteiligend sind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verschlechterung der Befriedigungsmöglichkeit der Gläubiger auf Grund von Überweisungen von dem Kontokorrentkreditkonto der Schuldnerin auf die bei derselben Bank geführten Darlehenskonten ; Hausbank als nahestehende Person; Kriterium der Besserstellung der Schuldnerin ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 1677
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

    Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2006 - 5 U 158/05
    Der BGH habe am 07. Februar 2002 (ZIP 2002, 489) entschieden, dass es Gläubiger benachteilige, wenn ein Schuldner mit darlehensweise in Anspruch genommenen Mitteln die Forderung eines späteren Insolvenzgläubigers erfülle.

    Zwar bewirkt regelmäßig die Erfüllung einer Forderung eines späteren Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen Mitteln eine Gläubigerbenachteiligung, wenn das Schuldnervermögen nach der Verfahrenseröffnung nicht ausreicht, um alle Forderungen zu befriedigen (BGH ZIP 2002, 489).

  • OLG Stuttgart, 13.01.2005 - 2 U 164/04

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Scheckeinlösung durch …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2006 - 5 U 158/05
    Auch die am 01. April, 01. Juli und 06. August 2003 erfolgten Zahlungen unter Überziehung der ursprünglich eingeräumten Kreditlinie seien gläubigerbenachteiligend (OLG Stuttgart, EWiR 2005, 479).
  • BGH, 11.12.1997 - IX ZR 278/96

    Begriff der nahestehenden Person

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2006 - 5 U 158/05
    Die durch die geschäftliche Beziehung begründete Stellung der Beklagten als Hausbank der Schuldnerin fällt nicht unter § 138 Abs. 2 Nr. 2 InsO (BGH WM 1998, 304).
  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZR 149/77

    Konkursanfechtung bei Erbanteilsverkürzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.02.2006 - 5 U 158/05
    Die Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen setzt voraus, dass ihr Gegenstand ohne die angefochtene Rechtshandlung dem Zugriff der Insolvenzgläubiger offen gestanden, also zum haftenden Vermögen der Schuldnerin gehört hätte (BGHZ 72, 39).
  • AG Kempen, 19.10.2006 - 14 C 80/06

    Gläubigerbenachteiligung bei Duldung der Überziehung eines Girokontos und …

    Dies führt jedoch nicht zum Vorliegen eines bloßen "PassivtauschesÂ" (a.A. OLG Naumburg WM 2006, 1677).

    Dabei ist es anfechtungsrechtlich unerheblich, ob der Kredit nach interner Vereinbarung nur unter einer bestimmten Zwecksetzung, hier zur Tilgung des bei derselben Bank bestehenden Darlehens, genehmigt wurde (BGH ZIP 2002, 489 = WM 2002, 561;… BGH, Urt. v. 7.6.2001 - IX ZR 195/00 , ZIP 2001, 1248, dazu EWiR 2001, 1007 (Gerhardt) ; a.A. OLG Naumburg WM 2006, 1677, 1678).

    g)Schließlich ist der Zahlungsanspruch nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Beklagte gem. § 143 InsO nur das zurückzugewähren hat, was aus dem Vermögen des Schuldners weggegeben worden ist (a.A. OLG Naumburg WM 2006, 1677, 1678).

    Selbst wenn, wie die Beklagte in Übereinstimmung mit der Entscheidung des OLG Naumburg (WM 2006, 1677, 1678) vorbringt, eine Rückgewähr in Gestalt einer Rückbuchung auf das Girokonto nicht möglich sei, weil das Kontokorrentverhältnis spätestens mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, so greift § 143 Abs. 1 Satz2 InsO i.V.m. §§ 819, 818 Abs. 4, § 292 Abs. 1, §§ 989, 990 BGB ein, so dass der Wert der Leistung des Insolvenzschuldners in Geld zu erstatten ist, mithin der Geldbetrag, der der Umbuchung entspricht (vgl. Bork , Einführung in das Insolvenzrecht, 2.Aufl., 1998, Rz.225f.; Jauernig , Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, 21.Aufl., 1999, § 51 IV 1).

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 142/07

    Gläubigerbenachteiligung durch Umbuchung von Zahlungen des Schuldners von einem …

    Werden - wie im Streitfall - Zahlungen des Schuldners von einem debitorischen auf ein anderes, bei derselben Bank geführtes ebenfalls debitorisches Konto gebucht, liegt eine Gläubigerbenachteiligung (§ 129 InsO) nur vor, wenn das Konto, dessen Schuldenstand durch die Umbuchung verringert wurde, über schlechtere Sicherungen verfügte als das Konto, dessen Schuldenstand dadurch erhöht wurde (OLG Naumburg WM 2006, 1677, 1678;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl. § 129 Rn. 108).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 12 U 33/20

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags Insolvenzrechtlicher …

    Wenn nur die eine Forderung durch eine gleichartige andere Forderung desselben Gläubigers ersetzt wird, ist eine Gläubigerbenachteiligung nicht gegeben (OLG Naumburg, Urt. v. 15.02.2006 - 5 U 158/05, Rn. 16, juris;… vgl. Obermüller, a.a.O., Rn. 5.457).
  • KG, 09.01.2007 - 7 U 51/06
    Die Beklagte hat der Schuldnerin die Mittel nicht zur freien Verfügung gestellt (vgl. OLG Naumburg WM 2006, 1677 [OLG Naumburg 15.02.2006 - 5 U 158/05] ).
  • LG Wuppertal, 03.07.2020 - 2 O 201/19
    Denn nur dann wäre die Bank besser gesichert als vor der Transaktion, was die anderen Gläubiger benachteiligen würde (vgl. dazu auch: OLG Naumburg, Urteil vom 15.02.2006, 5 U 158/05).
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