Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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- openjur.de
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Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits
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§ 183 S 1 BGB, § 51 ZPO
Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits - IWW
§ 71 Abs. 2 ZPO, § ... 567 Abs. 1 ZPO, § 10 Abs. 6 Satz 2 WEG, § 23 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 3 WEG, § 265 Abs. 2 ZPO, § 239 ff. ZPO, § 185 Abs. 1 BGB, § 183 BGB, § 168 Satz 2 BGB, § 183 Satz 1 BGB, § 269 Abs. 1 ZPO, § 51 ZPO, § 263 ZPO, §§ 239 ff. ZPO, § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 132 Abs. 2 GVG, § 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Widerruf einer Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits mit materiell-rechtlicher Wirkung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 51; BGB § 183
Widerruf einer Prozessführungsermächtigung in kleiner Wohnungseigentümergemeinschaft - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 183 Satz 1; ZPO § 51
Unzulässigkeit der Klage nach Widerruf der einem Wohnungseigentümer zur Wahrnehmung von Verwaltungsangelegenheiten der WEG erteilten Prozessführungsermächtigung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10 Abs. 6 S. 2; ZPO § 51
Widerruf einer Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits mit materiell-rechtlicher Wirkung - datenbank.nwb.de
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Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf einer Prozessführungsermächtigung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zulassung des Nebenintervenienten in der Berufungsinstanz
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozessführungsbefugnis in der zweigliedrigen Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zivilrecht im Juni 2015
- zip-online.de (Leitsatz)
Widerruf einer Prozessführungsermächtigung mit materiellrechtlicher Wirkung auch während des Rechtsstreits
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Widerruflichkeit einer Prozessführungsermächtigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Widerruflichkeit einer Prozessführungsermächtigung
- anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)
Folgen des Widerrufs einer Prozessführungsermächtigung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Die Prozessführungsermächtigung
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Widerruf einer Prozessführungsermächtigung
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2015, 2425
- ZIP 2015, 1312 (Ls.)
- MDR 2015, 1031
- NJ 2015, 478
- FamRZ 2015, 1389
- WM 2015, 1810
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (15)
- BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92
Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters
Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Dem haben sich andere Senate des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92, BGHZ 123, 132, 135; BGH…, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/14, NJW 2014, 1970 Rn. 8: "grundsätzlich"; im Ergebnis wohl auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 1988 - VII ZR 129/88, NJW 1989, 1932) und auch Teile der Literatur angeschlossen (…vgl. PG/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl., § 50 Rn. 39;… im Ergebnis ebenfalls für die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs Musielak/Weth, ZPO, 12. Aufl., § 51 Rn. 26 und Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl., § 51 Rn. 33 u. 38).Stimmt er einer Abweisung der Klage als unzulässig nicht zu, ist die Ermächtigung des Klägers, auch wenn sie materiell-rechtlich wirksam widerrufen wurde, mit Rücksicht auf den Vorrang des Prozessrechts in diesem Bereich (vgl. § 51 ZPO) als fortbestehend anzusehen und der Rechtsstreit - vorbehaltlich eines Eintritts des Rechtsinhabers in den Prozess nach den Regeln über den Parteiwechsel (vgl. zu dieser Möglichkeit BGH, Urteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92, BGHZ 123, 132) - mit dem Prozessstandschafter fortzusetzen.
Unberührt bleibt auch in diesem Fall die Möglichkeit, dass der Rechtsinhaber anstelle des Ermächtigten nach den Regeln über den Parteiwechsel (§ 263 ZPO) in den Prozess eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92, aaO).
Eine entsprechende Anwendung der §§ 239 ff. ZPO kommt dagegen wegen der fehlenden Vergleichbarkeit der Rechtsstellung des gewillkürten Prozessstandschafters mit der des materiellen Rechtsinhabers nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92, aaO S. 135; a.A. Leyendecker, ZZP 122 (2009), 465, 485 f.).
Es steht vielmehr schon während der Dauer der Prozessstandschaft ebenso wie nach deren Ende unverändert dem Rechtsinhaber zu (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92, BGHZ 123, 132, 135 f.).
Soweit der IV. Zivilsenat in dem Urteil vom 7. Juli 1993 (IV ZR 190/92, BGHZ 123, 132, 135) unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. Juli 1985 - V ZR 56/84, NJW-RR 1986, 158) eine Ermächtigung als jederzeit widerruflich angesehen hat, beruht die Entscheidung hierauf nicht.
- BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84
Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter
Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Rn. 17 (1) Der Senat hat in einer älteren Entscheidung ohne weitere Differenzierung den Widerruf als jederzeit möglich angesehen (Urteil vom 12. Juli 1985 - V ZR 56/84, NJW-RR 1986, 158).Soweit sich aus dem Senatsurteil vom 12. Juli 1985 (V ZR 56/84, NJW-RR 1986, 158) etwas anderes ergibt, wird daran nicht festgehalten.
Soweit der IV. Zivilsenat in dem Urteil vom 7. Juli 1993 (IV ZR 190/92, BGHZ 123, 132, 135) unter Hinweis auf die frühere Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 12. Juli 1985 - V ZR 56/84, NJW-RR 1986, 158) eine Ermächtigung als jederzeit widerruflich angesehen hat, beruht die Entscheidung hierauf nicht.
- BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88
Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters
Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Dem haben sich andere Senate des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92, BGHZ 123, 132, 135; BGH…, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/14, NJW 2014, 1970 Rn. 8: "grundsätzlich"; im Ergebnis wohl auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 1988 - VII ZR 129/88, NJW 1989, 1932) und auch Teile der Literatur angeschlossen (…vgl. PG/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl., § 50 Rn. 39;… im Ergebnis ebenfalls für die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs Musielak/Weth, ZPO, 12. Aufl., § 51 Rn. 26 und Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl., § 51 Rn. 33 u. 38).Rn. 21 (1) Die Qualifizierung der Ermächtigung zur Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen als Prozesshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1998 - VII ZR 129/88, NJW 1989, 1932, 1933;… Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., Vor § 50 Rn. 56 mwN;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., Vor § 50 Rn. 45) ändert nichts daran, dass sich Erteilung, Bestand und Willensmängel der Ermächtigung mangels näherer Regelung in der Zivilprozessordnung grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsgebiets richten, dem das streitige Recht angehört, im Zivilprozess also regelmäßig nach bürgerlichem Recht (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, NJW 2000, 738, 739;… Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., Vor § 50 Rn. 56, Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., Vor § 50 Rn. 45;… Musielak/Weth, ZPO, 12. Aufl., § 51 Rn. 26;… PG/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl., § 50 Rn. 39;… BeckOK-ZPO/Hübsch, Stand 1. Januar 2015, § 51 Rn. 47).
Auch in dem Urteil des VII. Zivilsenats vom 22. Dezember 1989(VII ZR 129/88, NJW 1989, 1932 f.) fehlte es an einem Widerruf der Ermächtigung.
- BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98
Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung - …
Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hat der Senat als Revisionsgericht selbständig von Amts wegen zu prüfen, ohne an die Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, NJW 2000, 738 mwN).Rn. 15 d) Die Voraussetzungen für eine Prozessstandschaft müssen (noch) im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, NJW 2000, 738, 739).
Rn. 21 (1) Die Qualifizierung der Ermächtigung zur Geltendmachung eines fremden Rechts im eigenen Namen als Prozesshandlung (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1998 - VII ZR 129/88, NJW 1989, 1932, 1933;… Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., Vor § 50 Rn. 56 mwN;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., Vor § 50 Rn. 45) ändert nichts daran, dass sich Erteilung, Bestand und Willensmängel der Ermächtigung mangels näherer Regelung in der Zivilprozessordnung grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsgebiets richten, dem das streitige Recht angehört, im Zivilprozess also regelmäßig nach bürgerlichem Recht (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1999 - VIII ZR 78/98, NJW 2000, 738, 739;… Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., Vor § 50 Rn. 56, Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., Vor § 50 Rn. 45;… Musielak/Weth, ZPO, 12. Aufl., § 51 Rn. 26;… PG/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl., § 50 Rn. 39;… BeckOK-ZPO/Hübsch, Stand 1. Januar 2015, § 51 Rn. 47).
- BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 31/13
Leasingvertrag über Fitnessgeräte eines Fitnessstudios: Wegfall der Ermächtigung …
Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Dem haben sich andere Senate des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 7. Juli 1993 - IV ZR 190/92, BGHZ 123, 132, 135; BGH, Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/14, NJW 2014, 1970 Rn. 8: "grundsätzlich"; im Ergebnis wohl auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 1988 - VII ZR 129/88, NJW 1989, 1932) und auch Teile der Literatur angeschlossen (…vgl. PG/Gehrlein, ZPO, 6. Aufl., § 50 Rn. 39;… im Ergebnis ebenfalls für die Möglichkeit eines jederzeitigen Widerrufs Musielak/Weth, ZPO, 12. Aufl., § 51 Rn. 26 und Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl., § 51 Rn. 33 u. 38).Schließlich weicht der Senat auch nicht von dem Beschluss des VIII. Zivilsenats vom 11. März 2014 (VIII ZR 31/14, NJW 2014, 1970 Rn. 8) ab.
- BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94
Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen …
Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Rn. 18 (2) Demgegenüber soll sich nach Auffassung des VI. Zivilsenats und weiter Teile der Literatur der Widerruf einer rechtswirksam erteilten Ermächtigung während des gerichtlichen Verfahrens auf ihren Fortbestand nicht auswirken (BGH, Urteil vom 19. September 1995 - VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186, 3187;… MüKoZPO/Lindacher, 4. Aufl., Vorbem. zu § 50 Rn. 56;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., Vor § 50 Rn. 45;… BeckOK-ZPO/Hübsch, Stand 1. Januar 2015, § 51 Rn. 48; Rosenberg, JZ 1952, 137;… Staudinger/Gursky, BGB [2014], § 183 Rn. 12;… MüKoBGB/Bayreuther, 6. Aufl., § 183 Rn. 13;… Palandt/Ellenberger, BGB, 74 Aufl., § 183 Rn. 1;… Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 183 Rn. 3).Soweit der VI. Zivilsenat in seinem Urteil vom 19. September 1995(VI ZR 166/94, NJW 1995, 3186, 3187) die Auffassung vertreten hat, der Widerruf einer rechtswirksam erteilten Ermächtigung wirke sich auf ihren Fortbestand nicht aus, beruht die Entscheidung hierauf nicht, weil in dem zugrunde liegenden Fall dem Widerruf eine erneute Ermächtigung nachgefolgt war.
- RG, 10.05.1940 - VII 246/39
1. Ist die Zustimmung der Ehefrau zu einem Rechtsstreit über das eingebrachte …
Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
In diesem Sinne hat auch das Reichsgericht entschieden (RGZ 164, 240, 242).Diese Ähnlichkeit zwischen Verfügungsermächtigung und Prozessführungsermächtigung rechtfertigt es, die Regelung über die Widerruflichkeit einer Verfügungsermächtigung (§ 183 BGB) auch auf die Prozessführungsermächtigung anzuwenden (im Ausgangspunkt ebenso RGZ 164, 240, 242 sowie Staudinger/Gursky, BGB [2014], § 183 Rn. 12;… MüKoBGB/Bayreuther, 6. Aufl., § 183 Rn. 13;… Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 183 Rn. 1).
- BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03
Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von …
Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Sie kann auch in der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu einer Klageerhebung durch einzelne Wohnungseigentümer liegen (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03, NJW 2005, 3146, 3147).Dabei kann die Zustimmung in der gemeinsamen Erhebung der Klage zum Ausdruck kommen (vgl. Senat, Urteil vom 24. Juni 2005 - V ZR 350/03, aaO) oder gegenüber dem klagenden Wohnungseigentümer erklärt werden.
- BGH, 08.07.2013 - VII ZB 35/12
Möglichkeit eines vorsorglichen Widerrufs der Klagerücknahme im Zivilprozess
Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Rn. 27 (aa) Prozesshandlungen sind wegen ihrer prozessgestaltenden Wirkung grundsätzlich unwiderruflich, wenn sie als so genannte Bewirkungshandlungen die Prozesslage unmittelbar beeinflussen, wie dies etwa bei der Rücknahme der Klage oder der Rücknahme eines Rechtsmittels der Fall ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2013 - VII ZB 35/12, juris Rn. 1;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., Vor § 128 Rn. 18 mwN). - BGH, 13.07.2012 - V ZR 254/11
Wohnungseigentümerversammlung: Widerruflichkeit einer Stimmabgabe
Auszug aus BGH, 27.02.2015 - V ZR 128/14
Anders als die Revision meint, kommt es deshalb nicht darauf an, dass die von einem Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung abgegebene Stimme nach ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 254/11, NJW 2012, 3372, Rn. 8). - BGH, 15.03.2013 - V ZR 156/12
Kirchengesetzliche Regelungen von "Jehovas Zeugen in Deutschland KdöR" über die …
- OLG Celle, 08.06.2006 - 4 W 82/06
Eindeutiges Tätigwerden im Hinblick auf die Herbeiführung einer schriftlichen …
- BGH, 19.07.2013 - V ZR 109/12
Wohnungseigentumssache: Benutzungszwang einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
- BGH, 05.12.2012 - I ZB 7/12
Zwischenstreit über die Nebenintervention: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde …
- BGH, 10.07.1963 - V ZR 132/61
- BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20
Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg
Prozesshandlungen, deren bezweckter Erfolg erst aufgrund eines Tätigwerdens des Gerichts eintritt (sog. Erwirkungshandlungen), sind dagegen widerruflich, solange durch sie keine geschützte Position der Gegenseite entstanden ist (BGH 27. Februar 2015 - V ZR 128/14 - Rn. 28). - OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18
Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing
Rn. 220 γ) Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der zur Abtretung ausgeführten Umstände ist im vorliegenden Fall auch kein konkludenter Widerruf der Ermächtigung (vgl. § 183 BGB) und der Prozessführungsbefugnis feststellbar (zur Widerruflichkeit der Prozessführungsbefugnis siehe BGH, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, juris Rn. 24;… Beschluss vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/13, juris Rn. 8 mwN). - BGH, 23.10.2015 - V ZR 76/14
Notwendige Streitgenossenschaft: Widerruf der Prozesshandlung eines anwesenden …
Wegen ihrer prozessgestaltenden Wirkung sind Prozesshandlungen grundsätzlich unwiderruflich, wenn sie als so genannte Bewirkungshandlungen die Prozesslage unmittelbar beeinflussen (Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, NJW 2015, 2425 Rn. 27).
- BGH, 18.10.2022 - XI ZR 606/20
Befugnis eines Berufungsgerichts zum Erlass eines Grundurteils und zur …
Diese sind wegen ihrer prozessgestaltenden Wirkung grundsätzlich unwiderruflich, wenn sie als sogenannte Bewirkungshandlungen die Prozesslage unmittelbar beeinflussen, wie dies etwa bei der Rücknahme der Klage oder der Rücknahme eines Rechtsmittels der Fall ist (BGH, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, WM 2015, 1810 Rn. 27; BGH…, Beschluss vom 8. Juli 2013 - VII ZB 35/12, juris Rn. 1).Prozesshandlungen, deren bezweckter Erfolg erst aufgrund eines Tätigwerdens des Gerichts eintritt (Erwirkungshandlung;… vgl. Greger in Zöller, ZPO, 34. Aufl., Vorb. § 128 Rn. 14 mwN), sind dagegen widerruflich, solange durch sie keine geschützte Position der Gegenseite entstanden ist (BGH, Urteil vom 27. Februar 2015, aaO Rn. 28;… Zöller/Greger, ZPO, 34. Aufl., Vorb. § 128 Rn. 23;… Kern in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl., Vorb. § 128 Rn. 251 ff.;… Musielak/Voit/Musielak, ZPO, 19. Aufl., Einl. Rn. 63).
Vorliegend hat die Beklagte, da zur Hauptsache mündlich verhandelt worden ist, eine geschützte Rechtsposition zwar nach dem Rechtsgedanken des § 269 Abs. 1 ZPO auf den Erhalt einer gerichtlichen Sachentscheidung erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2015, aaO Rn. 29).
- BGH, 26.06.2020 - V ZR 106/19
Wirksames Einlegen der Berufung durch den Streithelfer für die Hauptpartei i.R.d. …
Da es gegen dieses - mit dem Endurteil verbundene - Zwischenurteil (vgl. § 71 Abs. 1 i.V.m. § 74 Abs. 1 ZPO) kein Rechtsmittel gibt und die Entscheidung deshalb sogleich rechtskräftig geworden ist (vgl. Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, NJW 2015, 2425 Rn. 5 mwN), endete damit zwar die Befugnis der Streithelferin, gemäß § 67 ZPO für die Klägerin Rechtsmittel einzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1982 - III ZR 184/80, NJW 1982, 2070). - BSG, 24.03.2016 - B 12 R 12/14 R
Anfrageverfahren - Widerruf der Zustimmungserklärung nach § 7a Abs 6 S 1 Nr 1 SGB …
So ist nach § 183 S 1 BGB die Einwilligung eines Dritten zu einem fremden Rechtsgeschäft noch bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts widerruflich, soweit sich nicht aus dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ein anderes ergibt (zur Berücksichtigung schutzwürdiger Belange der Gegenseite vgl BGH NJW 2015, 2425 <Widerruf der Prozessführungsermächtigung während des Rechtsstreits>; BAG Urteile vom 11.12.2014 - 8 AZR 1010/13 = BAGE 150, 195 und vom 19.2.2015 - 8 AZR 1011/13 - Juris <Widerruf einer Einwilligung nach § 22 KunstUrhG>). - BGH, 15.02.2024 - V ZB 44/23
Widerrufbarkeit einer Rücknahme des Versteigerungsantrags
Rn. 9 aa) Im Ausgangspunkt sind Prozesshandlungen wegen ihrer prozessgestaltenden Wirkung dann grundsätzlich unwiderruflich, wenn sie als so genannte Bewirkungshandlungen die Prozesslage unmittelbar beeinflussen, wie dies etwa bei der Rücknahme der Klage oder der Rücknahme eines Rechtsmittels der Fall ist (vgl. Senat…, Urteil vom 23. Oktober 2015 - V ZR 76/14, NJW 2016, 716 Rn. 18; Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, NJW 2015, 2425 Rn. 27; BGH…, Urteil vom 18. Oktober 2022 - XI ZR 606/20, WM 2022, 2421 Rn. 27).Prozesshandlungen, deren bezweckter Erfolg erst auf Grund eines Tätigwerdens des Gerichts eintritt (so genannte Erwirkungshandlungen), sind dagegen widerruflich, solange durch sie keine geschützte Position der Gegenseite entstanden ist (Senat, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, aaO Rn. 28).
- BGH, 13.10.2025 - X ZR 107/24
Spenderteil
Rn. 8 a) Unanfechtbar im Sinne dieser Vorschrift sind auch solche Entscheidungen, die selbständig mit einem Rechtsmittel anfechtbar sind, etwa mit einer sofortigen Beschwerde (BGH, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, NJW 2015, 2425 Rn. 5).Deshalb unterliegen solche Entscheidungen auch dann nicht der Nachprüfung im Revisionsverfahren, wenn sie erst im Endurteil ergehen (BGH, Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14, NJW 2015, 2425 Rn. 5).
- OLG München, 27.07.2023 - 29 U 7919/21
Unangemessene Benachteiligung, Nebenintervention, Feststellungsinteresse, …
Rn. 147 Die Zurückweisung der Nebenintervention war auch im Kostenpunkt nicht für vorläufig vollstreckbar zu erklären, weil Entscheidungen des Oberlandesgerichts über Anträge auf Zurückweisung einer Nebenintervention unanfechtbar sind (BGH NJW 2015, 2425 Rn. 5 m.w.N.). - BGH, 25.03.2020 - XII ZR 29/19
Möglichkeit der Rücknahme einer Hilfsaufrechnung im Verfahren über die Beschwerde …
Eine Prozesserklärung ist - mangels abweichender Regelung wie etwa in § 269 Abs. 1 ZPO - nach der Dispositionsmaxime frei rücknehmbar, wenn sie noch keine unmittelbar prozessgestaltende Wirkung hatte, die angestrebte gerichtliche Entscheidung noch nicht ergangen ist und durch sie auch keine geschützte Position der Gegenseite entstanden ist (vgl. BGH Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 157/98 - NJW 2002, 442 - zum Widerruf einer einseitigen Erledigungserklärung in der Revisionsinstanz; BGH Urteil vom 27. Februar 2015 - V ZR 128/14 - NJW 2015, 2425 Rn. 28 mwN - zum Widerruf der Prozessführungsermächtigung). - OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 133/22
Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer Sammelklage eines …
- OLG Düsseldorf, 21.08.2019 - 3 Wx 151/19
Fehlende Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum
- LG Baden-Baden, 30.07.2025 - 2 O 156/24
Eigentümer statt Gemeinschaft klagt: Anwalt haftet!
- BGH, 14.04.2021 - IV ZA 7/20
Beiordnung eines Notanwalts für eine Nichtzulassungsbeschwerde oder …
- LG Bremen, 02.09.2022 - 4 S 212/20
- OLG Naumburg, 17.03.2026 - 1 U 96/24
- OLG Saarbrücken, 10.07.2024 - 5 U 96/23
Rückdeckende Unterstützungskasse: Eigener Anspruch eines Arbeitnehmers auf …
- OLG Braunschweig, 16.09.2022 - 3 U 22/21
Gewillkürte Prozessstandschaft der Eltern für ein minderjähriges Kind
- BGH, 30.03.2016 - IX ZB 4/16
Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein im ersten Rechtszug …
- OLG München, 01.08.2025 - 34 Wx 153/25
Aufgebotsverfahren, Gewillkürte Verfahrensstandschaft, Verzichtserklärung, …
- OLG Celle, 05.10.2023 - 5 U 30/21
Zulässigkeit der Klage des Leasingnehmers auf Schadensersatz nach einem …
- OLG Karlsruhe, 15.09.2017 - 6 W 31/17
Patentverletzungsverfahren: Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der zum …
- OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20
Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines …
- OLG Düsseldorf, 10.08.2023 - 6 U 147/22
- OLG Schleswig, 04.09.2024 - 9 U 40/22
Zurückweisung einer Nebenintervention: Statthaftes Rechtsmittel bei Verbindung …
- OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 25 U 22/22
Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers und -verkäufers im Rahmen des sog. …
- OLG Karlsruhe, 30.06.2022 - 25 U 370/21
Dieselskandal - Prozessführungsbefugnis des Leasingnehmers nach Rückgabe des …
- BGH, 26.05.2020 - XI ZR 182/19
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei grundsätzlicher Bedeutung …
- OLG Karlsruhe, 09.02.2026 - 19 W 77/25
Beschluss über Bestellung eines WEG-Verwalters und Verbot der Insichvertretung …
- LG Mannheim, 29.01.2020 - 14 O 194/19
Rechtsschutz gegen Auswahlkriterien und deren Gewichtung nach § 47 Abs. 5 EnWG
- LG Stuttgart, 05.02.2026 - 49 O 107/22
- LG Hamburg, 12.05.2023 - 418 HKO 5/21
Kriegsrisikoversicherung: Entziehung eines Schiffs durch Verfügung von hoher Hand
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15 |
Papierfundstellen
- WM 2015, 1810
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.02.1997 - XI ZB 3/97
Streitwert bei Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15
Dass die Kläger daneben möglicherweise auch Interesse daran hatten, aus den Verträgen ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung - die mit den Anträgen freilich nicht geltend gemacht wurde - entlassen zu werden, ändert daran nichts (vgl. zum spiegelbildlichen Fall einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung, bei dem der Wert dem vollen Betrag der von der Kündigung betroffenen Darlehenssumme entspricht bereits BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - XI ZB 3/97, WM 1997, 741 sowie zur Beschwer BGH…, Beschluss vom 17.03.2009 - XI ZR 142/08, juris Rn. 2). - OLG Karlsruhe, 10.01.2005 - 15 W 29/04
Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Streitwertbeschwerde
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15
und Anwaltsgebühren, mit denen der Beschwerdeführer, bezogen auf den festgesetzten und den angestrebten Streitwert, belastet wird (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.01.2005 15 W 29/04, JurBüro 2005, 542;… Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., § 68 GKG Rn. 6 m.w.N.). - OLG Karlsruhe, 11.04.2005 - 17 W 21/05
Streitwertbestimmung für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15
Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 11.04.2005 (17 W 21/05 - OLGR Karlsruhe 2005, 353) entschieden hat, bestimmt sich der Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass ein Darlehensvertrag unwirksam ist, nach der Höhe der noch offenen Darlehensvaluta, im Streitfall mithin nach den noch bestehenden Restverbindlichkeiten in Höhe von unstreitig 272.700 EUR (…vgl. zum Parallelfall einer negativen Feststellungklage eines Versicherungsnehmers, dass ein Versicherungsvertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt wegen Kündigung nicht mehr besteht auch OLG Karlsruhe, MDR 2011, 1420 Rn. 9 ff.). - BGH, 17.03.2009 - XI ZR 142/08
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2015 - 17 W 22/15
Dass die Kläger daneben möglicherweise auch Interesse daran hatten, aus den Verträgen ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung - die mit den Anträgen freilich nicht geltend gemacht wurde - entlassen zu werden, ändert daran nichts (vgl. zum spiegelbildlichen Fall einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Darlehenskündigung, bei dem der Wert dem vollen Betrag der von der Kündigung betroffenen Darlehenssumme entspricht bereits BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - XI ZB 3/97, WM 1997, 741 sowie zur Beschwer BGH, Beschluss vom 17.03.2009 - XI ZR 142/08, juris Rn. 2).
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