Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.03.2016 - I-13 U 223/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Dem Anspruch auf Wiedergutschrift bei Ausführung nach Anfechtung eines unwiderruflich autorisierten Zahlungsauftrags steht ein Schadensersatzanspruch der ausführenden Bank entgegen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 675p Abs. 1 ; BGB § 675u
Schadensersatzansprüche eines Bankkunden wegen Nichtbeachtung des Widerrufs eines Überweisungsauftrages - ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Anspruch gegen die Bank auf Wiedergutschrift eines Überweisungsbetrags wegen Nichtverhinderung der Zahlung trotz unverzüglich geäußerter Bitte des Anweisenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
Kein Anspruch gegen die Bank auf Wiedergutschrift eines Überweisungsbetrags wegen Nichtverhinderung der Zahlung trotz unverzüglich geäußerter Bitte des Anweisenden
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14
- OLG Köln, 21.03.2016 - I-13 U 223/15
- OLG Köln, 20.04.2016 - 13 U 223/15
Papierfundstellen
- ZIP 2016, 2114
- WM 2016, 1780
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14
Nachweis eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs im Rahmen einer …
Auszug aus OLG Köln, 21.03.2016 - 13 U 223/15
Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 16.10.2015 (30 O 330/14) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
- OLG Dresden, 05.06.2025 - 8 U 1482/24
Autorisierung von Zahlungsvorgängen und einer Limiterhöhung durch mehrfache …
(bb) Gleichwohl wurde und wird zum Teil im Schrifttum und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung im Fall schadsoftwaregestützter Manipulationen eine Zahlungsautorisierung unter bestimmten Voraussetzungen und mit verschiedenen Begründungsansätzen - vornehmlich nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht - bejaht (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2014 - 28 O 36/14, juris für einen Man-in-the-Middle-Angriff (Schadsoftware mit Freischaltungstrojaner) im Smart-TAN-plus-Verfahren; OLG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 19.07.2010 - 3 W 47/10, juris Rn. 3 für die Weitergabe von Zugangsdaten wie Kontonummer, Online-PIN, nicht verbrauchter TAN an einen Dritten; KG…, Urteil vom 29.11.2010 - 26 U 159/09, juris Rn. 35 für eine angeblich fehlgeschlagene Anmeldung und Aufforderung zur Eingabe von vier unverbrauchten TAN für Login; OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - 13 U 223/15, juris und (vorangehend) LG Köln, Urteil vom 16.10.2015 - 30 O 330/14, juris für sogenannte Testüberweisungen (durch Freischaltungs-Trojaner); zustimmend: Zahrte, BKR 2016, 315, 316 f.; so auch LG Bonn, Urteil vom 11.10.2016 - 17 O 30/15, juris; offen gelassen bei schadsoftwaregesteuerter Testüberweisung: OLG Oldenburg, Beschluss vom 28.06.2018 - 8 U 163/17, juris, dort über § 675v Abs. 2 Nr. 2 BGB (a.F.) unter Annahme grober Fahrlässigkeit gelöst; ähnlich AG Bonn, Urteil vom 15.04.2014 - 109 C 223/13, juris sowie OLG Frankfurt…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 51;… OLG Schleswig-Holstein, Hinweisbeschluss vom 11.09.2024 - 5 U 99/24, juris Rn. 46 ff. und OLG Bremen, Hinweisbeschluss vom 30.08.2024, 1 U 32/24, juris Rn. 20 f. für sog. Rücküberweisungsfälle bei Verwendung der pushTAN- App).Zu dieser Fallgruppe werden zuweilen auch die sogenannten Test- oder Probeüberweisungsfälle gezählt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - 13 U 223/15, juris und (vorangehend) LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14, juris; Zahrte, BKR 2016, 315, 316;… MüKoHGB/Linardatos, K, 5. Aufl., Rn. 67), da - ähnlich wie bei den Rücküberweisungsfällen - ein auf Vornahme einer Überweisung gerichteter Geschäftswille und damit eine Autorisierung anzunehmen sei.
- OLG Dresden, 06.04.2023 - 8 U 578/22
Wiedergutschrift eines ohne Autorisierung von einem Bankkonto abgebuchten …
(2) Gleichwohl wurde und wird zum Teil im Schrifttum und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung im Falle schadsoftwaregestützter Manipulationen eine Zahlungsautorisierung unter bestimmten Voraussetzungen und mit verschiedenen Begründungsansätzen - vornehmlich nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht - bejaht (…vgl. LG Darmstadt, Urt. v. 28.08.2014 - 28 O 36/14 für einen Man-in-the-Middle-Angriff (Schadsoftware mit Freischaltungstrojaner) im Smart-TAN-plus-Verfahren;… OLG Schleswig- Holstein, Beschl. v. 19.07.2010 - 3 W 47/10, Rn. 3 für die Weitergabe von Zugangsdaten wie Kontonummer, online-PIN, nicht verbrauchter TAN an einen Dritten;… KG, Urt. v. 29.11.2010 - 26 U 159/09, Rn. 35 für eine angeblich fehlgeschlagene Anmeldung und Aufforderung zur Eingabe von vier unverbrauchten TAN für Login; OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2016 - 13 U 223/15 und (vorangehend) LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14 für sogenannte Testüberweisungen (durch Freischaltungs-Trojaner); zustimmend: Zahrte, BKR 2016, 315, 316 f.;… so auch LG Bonn, Urt. v. 11.10.2016 - 17 O 30/15; offen gelassen bei schadsoftwaregesteuerter Testüberweisung: OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.06.2018 - 8 U 163/17, dort über § 675v Abs. 2 Nr. 2 BGB (a.F.) unter Annahme grober Fahrlässigkeit gelöst;… ähnlich AG Bonn, Urt. v. 15.04.2014 - 109 C 223/13).Zu dieser Fallgruppe werden zuweilen auch die sogenannten Test- oder Probeüberweisungsfälle gezählt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2016 - 13 U 223/15 und (vorangehend) LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14; Zahrte, BKR 2016, 315, 316;… MüKoHGB/Linardatos, K, 4. Aufl. 2019, Rn. 66), da - ähnlich wie bei den Rücküberweisungsfällen - ein auf Vornahme einer Überweisung gerichteter Geschäftswille und damit eine Autorisierung anzunehmen sei.
Verletzt ein Kunde diese selbstverständliche Pflicht, so handelt er im Regelfall auch grob fahrlässig (…vgl. OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.06.2018 - 8 U 163/17, Rn. 10, juris, zu grob fahrlässigen Freigaben vgl. ferner LG Frankfurt, Urt. v. 04.06.2020 - 2-02 O 271/19, juris;… AG Bonn, Urt. v. 15.04.2014 - 109 C 223/13, juris; vgl. ferner zu sog. Testüberweisungen (Freischaltungs- Trojaner, wobei der Kunde - anders als beim sog. Rücküberweisungs-Trojaner, bei dem der Kunde eine vermeintliche (Rück-)Überweisung von versehentlich überwiesenen Beträgen auslöst, nicht den Willen hat, eine Überweisung auszulösen: OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2016 - 13 U 223/15, juris und (vorangehend) LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14, juris: dort wurden bereits die Autorisierung des Zahlungsvorgangs und ein Anspruch auf Wiedergutschrift nach § 675u Satz 2 BGB bejaht; zustimmend: Zahrte, BKR 2016, 315, 316 f.; so auch LG Bonn, Urt. v. 11.10.2016 - 17 O 30/15, juris).
- OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24
Online-Banking aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter - …
Rn. 24 Die Erteilung einer Autorisierung nach § 675j BGB kann nach allgemeinen Regeln durch den Zahler angefochten werden und die Anfechtung ist auch nicht auf Fälle des § 123 BGB begrenzt (wie hier OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - 13 U 223/15, juris Rn. 3 f., WM 2016, 1780; LG Bonn…, Urteil vom 31.03.2015 - 3 O 387/14, juris Rn. 37, VuR 2015, 264; LG Karlsruhe…, Urteil vom 23.05.2014 - 20 O 24/13, juris Rn. 24, BKR 2015, 86; LG Köln…, Urteil vom 16.10.2015 - 30 O 330/14, juris Rn. 18, BKR 2016, 350;… Baas/Buck-Heeb/Werner-Böger, Anlegerschutzgesetze, § 675p BGB Rn. 9;… BeckOGK/Zahrte, Ed. 01.06.2024, § 675p BGB Rn. 111;… BeckOK/Schmalenbach, 71. Ed., § 675p BGB Rn. 3;… MüKo/Armbrüster, 9. Aufl., § 119 BGB Rn. 22;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., Bd. 6 K Onlinebanking Rn. 90; Zahrte, BKR 2016, 315, 317;… für eine Anfechtbarkeit nur nach § 123 BGB siehe Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger-Frey/Ahmedi, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675j BGB Rn. 7;… Erman/v. Westphalen, 17. Aufl., § 675j BGB Rn. 2;… MüKo/Jungmann, 9. Aufl., § 675p BGB Rn. 11).Hat der Zahler seine Autorisierung eines Zahlungsauftrags wirksam angefochten, dann kann neben einen Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters aus § 675v BGB auch ein Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters aus § 122 BGB treten (so auch OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - 13 U 223/15, juris Rn. 3 f., WM 2016, 1780; LG Köln…, Urteil vom 16.10.2015 - 30 O 330/14, juris Rn. 18, BKR 2016, 350;… siehe ferner Baas/Buck-Heeb/Werner-Böger, Anlegerschutzgesetze, § 675p BGB Rn. 9;… BeckOGK/Zahrte, Ed. 01.06.2024, § 675p BGB Rn. 111;… BeckOK/Schmalenbach, 71. Ed., § 675p BGB Rn. 3;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., Bd. 6 K Onlinebanking Rn. 90).
- OLG Dresden, 13.10.2022 - 8 U 760/22
Wiedergutschrift eines ohne Autorisierung von einem Bankkonto abgebuchten …
(bb) Gleichwohl wurde und wird zum Teil im Schrifttum und in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung im Falle schadsoftwaregestützter Manipulationen eine Zahlungsautorisierung unter bestimmten Voraussetzungen und mit verschiedenen Begründungsansätzen - vornehmlich nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht - bejaht (…vgl. LG Darmstadt, Urt. v. 28.08.2014 - 28 O 36/14 für einen Man-in-the-Middle-Angriff (Schadsoftware mit Freischaltungstrojaner) im Smart-TAN-plus-Verfahren;… OLG Schleswig- Holstein, Beschl. v. 19.07.2010 - 3 W 47/10, Rn. 3 für die Weitergabe von Zugangsdaten wie Kontonummer, online-PIN, nicht verbrauchter TAN an einen Dritten;… KG, Urt. v. 29.11.2010 - 26 U 159/09, Rn. 35 für eine angeblich fehlgeschlagene Anmeldung und Aufforderung zur Eingabe von vier unverbrauchten TAN für Login; OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2016 - 13 U 223/15 und (vorangehend) LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14 für sogenannte Testüberweisungen (durch Freischaltungs-Trojaner); zustimmend: Zahrte, BKR 2016, 315, 316 f.;… so auch LG Bonn, Urt. v. 11.10.2016 - 17 O 30/15; offen gelassen bei schadsoftwaregesteuerter Testüberweisung: OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.06.2018 - 8 U 163/17, dort über § 675v Abs. 2 Nr. 2 BGB (a.F.) unter Annahme grober Fahrlässigkeit gelöst;… ähnlich AG Bonn, Urt. v. 15.04.2014 - 109 C 223/13).Zu dieser Fallgruppe werden zuweilen auch die sogenannten Test- oder Probeüberweisungsfälle gezählt (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2016 - 13 U 223/15 und (vorangehend) LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14; Zahrte, BKR 2016, 315, 316;… MüKoHGB/Linardatos, K, 4. Aufl. 2019, Rn. 66), da - ähnlich wie bei den Rücküberweisungsfällen - ein auf Vornahme einer Überweisung gerichteter Geschäftswille und damit eine Autorisierung anzunehmen sei.
Danach handelte die Klägerin - anders als der Kunde in dem vom Oberlandesgericht Köln behandelten Fall einer Testüberweisung (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2016 - 13 U 223/15 und (vorangehend) LG Köln, 16.10.2015 - 30 O 330/14) - genauso wie bei einem sogenannten Freischaltungs-Trojaner nicht in dem Bewusstsein, eine Überweisung zu tätigen, sondern lediglich in der Absicht, ihre Kontoberechtigung nachzuweisen bzw. zu bestätigen.
- LG Bonn, 13.04.2017 - 17 O 77/15 Rn. 55 4. Selbst wenn man dies anders sehen würde und in dem Anruf der Klägerin bei der Beklagten eine Anfechtung erblicken würde, stünde einem hierauf gestützten Anspruch der Klägerin aus § 675u S. 2 BGB jedenfalls die dolo-petit-Einrede der Beklagten entgegen, weil der Beklagten ihrerseits dann entsprechend § 122 Abs. 1 BGB ein Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe zustünde, den sie dem Erstattungsverlangen des Klägers entgegenhalten könnte (…vgl. LG Köln, Urt. v. 16.10.2015 - 30 O 330/14 und bestätigt durch OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - Az. 13 U 223/15, BKR 2016, 349).
Rn. 59 Die Beklagte war nach Eingang des Überweisungsauftrags bei ihr nicht verpflichtet, die Ausführung der Überweisung zu unterbrechen oder diese rückgängig zu machen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - Az. 13 U 223/15).
Wie bereits unter Ziff. I. 4. und wie durch das Oberlandesgericht Köln im Beschluss vom 21.03.2016 - Az. 13 U 223/15 zutreffend ausgeführt, dürfen die gesetzliche Verkürzung der Ausführungsfristen und die damit einhergehende Vorverlagerung des Zeitpunkts der Unwiderruflichkeit des Zahlungsauftrags nicht durch eine schadensersatzbewehrte Pflicht des Zahlungsinstituts, einen nach der gesetzlichen Regelung und den vertraglichen Vereinbarungen nicht mehr widerruflichen Zahlungsauftrag bei Mitteilung von Verdachtsmomenten seitens des Zahlers anzuhalten, unterlaufen werden.
- OLG Köln, 06.12.2018 - 12 U 144/17
Ansprüche wegen Überweisungen von einem Geschäftsgirokonto; Versuch der …
Soweit die Beklagte auf den Hinweisbeschluss des 13. Zivilsenat des OLG Köln vom 21.03.2016, 13 U 223/15, verwiesen hat, ist schon der vorliegende Sachverhalt entgegen der Auffassung der Beklagten ganz offensichtlich nicht vergleichbar mit demjenigen, der dem vorzitierten Hinweisbeschluss des 13. Zivilsenat des OLG Köln zugrunde lag und hat sich der 13. Zivilsenat dort auch nur zu der Frage geäußert, ob die Bank die Überweisung vor Ausführung hätte anhalten müssen, nicht aber dazu, ob und in welchem Umfang nach Ausführung Nebenpflichten bestehen.Abgesehen davon, dass das von der Beklagten in Bezug genommene Verfahren OLG Köln, 13 U 223/15 nicht durch Entscheidung, sondern durch Berufungsrücknahme beendet worden ist, hat der 13. Zivilsenat in seinem Hinweisbeschluss vom 21.03.2016 die kontoführende Bank lediglich nicht für verpflichtet erachtet, die Überweisung - nach Anruf des Bankkunden bei einer Hotline außerhalb der üblichen Geschäftszeiten - noch zu stoppen bzw. anzuhalten, also gar nicht erst auszuführen; mit der hier entscheidenden Frage, ob eine Bank nach Ausführung einer autorisierten Überweisung verpflichtet sein kann, sich in angemessener Zeit bei dem das Konto des Überweisungsempfängers führenden Geldinstitut zu melden, wenn - wie vorliegend - zwischen der der Bank umgehend mitgeteilten Überweisung und der Abverfügung durch den Empfänger nahezu zwei volle Bankarbeitstage liegen und nicht nur feststeht, dass der Empfänger bei einem zumutbaren früheren Tätigwerden der Bank an der Abverfügung gehindert worden wäre, sondern die Bank sogar selbst behauptet hat, das Konto des Überweisungsempfängers führende Geldinstitut unverzüglich informiert zu haben (vgl. LGU S.5), hat sich der 13. Zivilsenat dagegen nicht befasst.
- LG Bonn, 11.10.2016 - 17 O 30/15
Rückzahlungsbegehren betreffend eine nicht autorisierte Überweisung von einem …
Rn. 52 Jedenfalls sähe sich der Kläger bei einer Anfechtung dem dolo-agit-Einwand gemäß § 242 BGB ausgesetzt, da er sich in diesem Fall gemäß § 122 Abs. 1 BGB seinerseits schadensersatzpflichtig gegenüber der Beklagten in gleicher Höhe machen würde (vgl. LG Köln, Urteil vom 16.10.2015 - 30 O 330/14 -, BKR 2016, 350 und diese Entscheidung bestätigend OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2016 - 13 U 223/15 -, BKR 2016, 349).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 128/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverfassungsgericht
Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der Lebensversicherungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Zum Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungsverträgen nach altem Recht - gespaltene Auslegung des § 8 VVG aF wahrt Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 8 Abs 4 VVG vom 21.07.1994, § 8 Abs 5 S 4 VVG vom 21.07.1994
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Zum Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungsverträgen nach altem Recht - gespaltene Auslegung des § 8 VVG aF wahrt Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung - Wolters Kluwer
Teleologische Reduktion des § 8 Versicherungsvertragsgesetz (VVG a.F.)
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Teleologische Reduktion des § 8 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG a.F.)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b; VVG § 8
Teleologische Reduktion des § 8 Versicherungsvertragsgesetz ( VVG a.F.) - datenbank.nwb.de (Tenor)
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Zum Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungsverträgen nach altem Recht - gespaltene Auslegung des § 8 VVG aF wahrt Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 12.02.2015 - 3 O 157/13
- OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 3 U 51/15
- BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 128/16
Papierfundstellen
- WM 2016, 1780
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15
Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 128/16
Auf den Beschluss der Kammer vom 23. Mai 2016 in den Verfahren 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15 wird hingewiesen. - OLG Frankfurt, 10.12.2015 - 3 U 51/15
Lebensversicherung: Unwirksame Belehrung über Rücktrittsrecht nach § 8 Abs. 5 VVG …
Auszug aus BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 128/16
das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 10. Dezember 2015 - 3 U 51/15 -.
- BGH, 25.01.2017 - IV ZR 173/15
Altvertrag über eine private Rentenversicherung: Verwirkung und Ausschluss des …
Diese Befristung ist unwirksam, wie der Senat aufgrund einer richtlinienkonformen Auslegung des § 8 VVG a.F. entschieden und im Einzelnen begründet hat (…Senatsurteil vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 260/11, VersR 2015, 224 Rn. 20 ff.; vgl. BVerfG WM 2016, 1780). - BGH, 21.06.2017 - IV ZR 176/15
Altvertrag über eine Lebensversicherung: Rücktrittsrecht wegen falscher Belehrung …
Diese Befristung ist unwirksam, wie der Senat aufgrund einer richtlinienkonformen Auslegung des § 8 VVG a.F. entschieden und im Einzelnen begründet hat (…Senatsurteil vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 260/11, VersR 2015, 224 Rn. 20 ff.; vgl. BVerfG WM 2016, 1780). - OLG Stuttgart, 03.05.2018 - 7 U 210/17
Fondsgebundene Lebensversicherung: Ordnungsgemäßheit einer Belehrung über das …
Die Befristung ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie im Anwendungsbereich der Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG nicht gilt (BVerfG, Beschluss vom 28.07.2016 - 1 BvR 128/16;… BGH, Urteile vom 17.12.2014 - IV ZR 260/11, VersR 2015, 244 Rn. 20ff. und vom 21.06.2017 - IV ZR 176/15). - LG Ulm, 30.10.2017 - 3 O 133/16
Fondsgebundene Lebensversicherung: Anforderungen an eine Belehrung über das …
Diese Befristung ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie im Anwendungsbereich der Richtlinien 90/619/EWG (Zweite Richtlinie Lebensversicherung) und 92/96/EWG (Dritte Richtlinie Lebensversicherung) nicht gilt (BGH, Urteil vom 17.12.2014 - IV ZR 260/11, vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28.07.2016 - 1 BvR 128/16). - LG Tübingen, 13.05.2022 - 4 O 328/21 Diese Befristung ist unwirksam, wie der BGH aufgrund einer richtlinienkonformen Auslegung des § 8 VVG a.F. entschieden und im Einzelnen begründet hat (…vgl. Urteil vom 17.12.2014 - IV ZR 260/11, VersR 2015, 224 Rn. 20 ff.; vgl. BVerfG WM 2016, 1780).
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