Rechtsprechung
| EuGH, 13.07.2023 - C-265/22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Banco Santander (Référence à un indice officiel)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Hypothekendarlehensverträge - Einen variablen Zinssatz vorsehende Klausel - Auf den effektiven Jahreszinssätzen für von Kreditinstituten gewährte ...
- Europäischer Gerichtshof
Banco Santander (Référence à un indice officiel)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Hypothekendarlehensverträge - Einen variablen Zinssatz vorsehende Klausel - Auf den effektiven Jahreszinssätzen für von Kreditinstituten gewährte ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Verbraucherschutz; Richtlinie 93/13/EWG; Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Hypothekendarlehensverträge; Einen variablen Zinssatz vorsehende Klausel; Auf den effektiven Jahreszinssätzen für von Kreditinstituten gewährte ...
- Betriebs-Berater
Zur Beurteilung der Transparenz und etwaigen Missbräuchlichkeit einer Klausel eines Hypothekendarlehensvertrag mit variablem Zinssatz aufgrund Referenzindex
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Hypothekendarlehensverträge - Einen variablen Zinssatz vorsehende Klausel - Auf den effektiven Jahreszinssätzen für von Kreditinstituten gewährte ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Rechtsangleichung - Variabler Zinssatz auf der Grundlage der Referenzindexe für Hypothekendarlehen (IRPH) in Spanien: Die Verbraucher müssen über die Modalitäten der Berechnung dieser Indexe hinreichend informiert werden
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Erforderliche Information der Verbraucher über die Modalitäten der variablen Zinssätze für Hypothekendarlehen
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Zur Aufklärungspflicht beim Abschluss von Darlehensverträgen
- zbb-online.com (Leitsatz)
Zu Transparenz und Missbräuchlichkeit der Klausel eines Hypothekendarlehensvertrags mit variablem Zinssatz
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Banco Santander
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Banco Santander
Papierfundstellen
- EuZW 2024, 288
- WM 2023, 1915
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 20.09.2017 - C-186/16
Vergibt ein Kreditinstitut einen Kredit, der auf eine Fremdwährung lautet, muss …
Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Insbesondere auf der Grundlage dieser Information entscheidet er, ob er sich durch die vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen binden möchte (Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a., C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 52 Angesichts dessen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass das mit dieser Richtlinie eingeführte Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden u. a. einen geringeren Informationsstand besitzt, muss dieses Erfordernis umfassend verstanden werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a., C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 53 Konkret bedeutet das Erfordernis der klaren und verständlichen Abfassung einer Vertragsklausel, dass die Finanzinstitute bei Darlehensverträgen den Darlehensnehmern Informationen zur Verfügung stellen müssen, die ausreichen, um die Darlehensnehmer in die Lage zu versetzen, umsichtige und besonnene Entscheidungen zu treffen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a., C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 51).
Insoweit hat der nationale Richter in Anbetracht aller den Vertragsschluss begleitender Umstände zu prüfen, ob dem betroffenen Verbraucher sämtliche Tatsachen mitgeteilt wurden, die sich auf den Umfang seiner Verpflichtung auswirken könnten und ihm u. a. erlauben, diese Verpflichtung insbesondere hinsichtlich der Gesamtkosten des Kredits einzuschätzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a., C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 54 Eine entscheidende Rolle bei dieser Beurteilung spielt es zum einen, ob die Klauseln klar und verständlich abgefasst sind und es einem Durchschnittsverbraucher, d. h. einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, dadurch ermöglichen, diese Kosten einzuschätzen, und zum anderen, ob in dem Kreditvertrag Informationen fehlen, die in Anbetracht der Natur der Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Vertrags sind, als wesentlich angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2017, Andriciuc u. a., C-186/16, EU:C:2017:703, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.01.2017 - C-421/14
Banco Primus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Verträge …
Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Rn. 64 Zur Klarstellung dieser Begriffe ist zum einen in Bezug auf die Frage, unter welchen Umständen ein solches Missverhältnis "entgegen dem Gebot von Treu und Glauben" verursacht wird, festzustellen, dass in Anbetracht des 16. Erwägungsgrundes der Richtlinie 93/13 das nationale Gericht prüfen muss, ob der Gewerbetreibende bei loyalem und billigem Verhalten gegenüber dem Verbraucher vernünftigerweise erwarten durfte, dass der Verbraucher sich nach individuellen Verhandlungen auf eine solche Klausel einlässt (Urteil vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 65 Zum anderen sind bei der Frage, ob eine Klausel ein "erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis" der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Nachteil des Verbrauchers verursacht, insbesondere diejenigen Vorschriften zu berücksichtigen, die im nationalen Recht anwendbar sind, wenn die Parteien in diesem Punkt keine Vereinbarung getroffen haben, um zu bewerten, ob - und gegebenenfalls inwieweit - der Vertrag für den Verbraucher eine weniger günstige Rechtslage schafft, als sie das geltende nationale Recht vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 59).
Wenn es um eine Klausel über die Berechnung der Zinsen aus einem Darlehensvertrag geht, sind auch die in der Klausel vorgesehene Methode zur Berechnung des ordentlichen Zinssatzes und die sich daraus ergebende tatsächliche Höhe des Satzes mit den üblicherweise angewandten Berechnungsmethoden und dem gesetzlichen Zinssatz sowie den Zinssätzen zu vergleichen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vertrags für ein Darlehen in gleicher Höhe und mit gleicher Laufzeit wie der betreffende Darlehensvertrag auf dem Markt praktiziert wurden (Urteil vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 65).
- EuGH, 03.03.2020 - C-125/18
Die spanischen Gerichte müssen die Klausel in Hypothekendarlehensverträgen, der …
Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Infolgedessen muss sich der Gerichtshof darauf beschränken, dem vorlegenden Gericht Hinweise an die Hand zu geben, die dieses zu beachten hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2014, Constructora Principado, C-226/12, EU:C:2014:10, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. März 2020, Gómez del Moral Guasch, C-125/18, EU:C:2020:138, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 55 Was insbesondere eine Klausel betrifft, die im Rahmen eines Hypothekendarlehensvertrags ein Entgelt für dieses Darlehen in Form von Zinsen vorsieht, die auf der Grundlage eines variablen Satzes berechnet werden, der wie im Ausgangsverfahren unter Bezugnahme auf einen offiziellen Index festgelegt wird, ist das Transparenzerfordernis so zu verstehen, dass es u. a. verlangt, dass ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in die Lage versetzt werden muss, zu verstehen, wie dieser Zinssatz konkret berechnet wird, und somit auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien die möglicherweise beträchtlichen wirtschaftlichen Folgen einer solchen Klausel für seine finanziellen Verpflichtungen einzuschätzen (Urteil vom 3. März 2020, Gómez del Moral Guasch, C-125/18, EU:C:2020:138, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 56 Zu den relevanten Gesichtspunkten, die das nationale Gericht bei der Vornahme der insoweit erforderlichen Prüfungen zu berücksichtigen hat, gehören nicht nur der Inhalt der vom Darlehensgeber im Rahmen der Aushandlung des betreffenden Darlehensvertrags bereitgestellten Information, sondern auch der Umstand, dass die Hauptelemente zur Berechnung des Referenzindex aufgrund ihrer Veröffentlichung leicht zugänglich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2020, Gómez del Moral Guasch, C-125/18, EU:C:2020:138, Rn. 52, 53 und 56).
- EuGH, 03.10.2019 - C-621/17
Kiss und CIB Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - …
Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Rn. 63 Im Rahmen der Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer nicht im Einzelnen ausgehandelten Vertragsklausel, die das nationale Gericht nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 vorzunehmen hat, hat es unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände der Rechtssache zunächst zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben vorliegt, und dann, ob zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis im Sinne dieser Bestimmung besteht (Urteil vom 3. Oktober 2019, Kiss und CIB Bank, C-621/17, EU:C:2019:820, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 66 Desgleichen ist darauf hinzuweisen, dass die Transparenz einer Vertragsklausel, wie sie in Art. 5 der Richtlinie 93/13 verlangt wird, einen der Gesichtspunkte darstellt, die bei der Beurteilung der Missbräuchlichkeit dieser Klausel zu berücksichtigen sind (Urteil vom 3. Oktober 2019, Kiss und CIB Bank, C-621/17, EU:C:2019:820, Rn. 49).
- EuGH, 17.11.2021 - C-655/20
Gómez del Moral Guasch II - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …
Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Dagegen ergibt sich aus Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie, dass der Umstand, dass eine Klausel nicht klar und verständlich abgefasst ist, für sich allein nicht geeignet ist, sie missbräuchlich zu machen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 17. November 2021, Gómez del Moral Guasch, C-655/20, EU:C:2021:943, Rn. 37). - EuGH, 26.01.2023 - C-205/21
Die systematische Erhebung biometrischer und genetischer Daten aller …
Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Rn. 35 Um es dem Gerichtshof zu ermöglichen, zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, muss das Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 94 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichtshofs eine Darstellung der Gründe, aus denen das vorlegende Gericht Zweifel bezüglich der Auslegung oder der Gültigkeit bestimmter Vorschriften des Unionsrechts hat, und den Zusammenhang, den es zwischen diesen Vorschriften und dem auf den Ausgangsrechtsstreit anwendbaren nationalen Recht herstellt, enthalten (Urteil vom 26. Januar 2023, Ministerstvo na vatreshnite raboti [Registrierung biometrischer und genetischer Daten durch die Polizei], C-205/21, EU:C:2023:49, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde" …
Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.01.2019 - C-258/17
E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - …
Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Rn. 38 Was insbesondere Richtlinien anbelangt, fallen somit in der Regel nur nach Ablauf der Umsetzungsfrist einer Richtlinie erworbene Rechtspositionen in zeitlicher Hinsicht in deren Geltungsbereich (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2019, E. B., C-258/17, EU:C:2019:17, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 16.12.2010 - C-266/09
Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Etwas anderes gilt nur - und vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten -, wenn zusammen mit der Neuregelung besondere Vorschriften getroffen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (Urteile vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 32, …sowie vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 32). - EuGH, 16.01.2014 - C-226/12
Constructora Principado - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherverträge - …
Auszug aus EuGH, 13.07.2023 - C-265/22
Infolgedessen muss sich der Gerichtshof darauf beschränken, dem vorlegenden Gericht Hinweise an die Hand zu geben, die dieses zu beachten hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Januar 2014, Constructora Principado, C-226/12, EU:C:2014:10, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 3. März 2020, Gómez del Moral Guasch, C-125/18, EU:C:2020:138, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 26.03.2015 - C-596/13
Kommission / Moravia Gas Storage - Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - …
- BayObLG, 28.02.2024 - 101 MK 1/20
Zwei Musterfeststellungsverfahren - Zinsanpassungsklauseln in …
Rn. 138 Das im nationalen Recht in § 307 Abs. 1 Satz 2, § 305c Abs. 2 BGB verankerte und im Lichte des Art. 5 Satz 1 der Klausel-Richtlinie verstandene Transparenzgebot verpflichtet den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar, verständlich und durchschaubar abzufassen, sodass der Vertragspartner des Verwenders bereits bei Vertragsschluss erkennen kann, was gegebenenfalls "auf ihn zukommt" (…vgl. EuGH, Urt. v. 23. November 2023, C-321/22 - Provident Polska, WM 2024, 112 Rn. 56; Urt. v. 13. Juli 2023, C-265/22 - ZR und PI, WM 2023, 1915 Rn. 53 ff.;… BGH, Urt. v. 21. November 2023, XI ZR 290/22, WM 2024, 17 Rn. 22 f.;… Urt. v. 11. Oktober 2023, IV ZR 41/22, NJW 2024, 65 Rn. 35;… Urt. v. 5. Oktober 2023, III ZR 216/22, ZIP 2023, 2524 Rn. 21 f.;… Urt. v. 16. Januar 2020, IX ZR 351/18, NJW 2020, 986 Rn. 24 bis 26;… Urt. v. 7. Februar 2019, III ZR 38/18, NJW-RR 2019, 942 Rn. 22).Ein solches Missverhältnis kann sich auch aus einer hinreichend schwerwiegenden Beeinträchtigung der rechtlichen Stellung ergeben, die der Verbraucher als Partei des betreffenden Vertrags nach den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften innehat (…EuGH WM 2024, 112 Rn. 45 - Provident Polska; WM 2023, 1915 Rn. 61 ff. - ZR und PI).
Das Verdikt der Missbräuchlichkeit nach unionsrechtlich-autonomem Begriffsverständnis erfordert in einem ersten Schritt die Feststellung, dass unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände der Rechtssache ein Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben vorliegt, und in einem zweiten Schritt die Bewertung, dass dadurch zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis verursacht wird (EuGH WM 2023, 1915 Rn. 63 - ZR und PI;… Urt. v. 12. Januar 2023, C-395/21 - D. V. / M. A., ZIP 2023, 360 Rn. 47;… BKR 2020, 245 [juris Rn. 49] - Kiss und CIB Bank).
Für sich allein ist der Umstand, dass eine Klausel nicht klar und verständlich abgefasst ist, auch nach Unionsrecht nicht geeignet, sie als missbräuchlich zu bewerten (EuGH WM 2023, 1915 Rn. 66 - ZR und PI;… auch OLG Bamberg, Urt. v. 15. Juni 2023, 12 U 89/22, NJW 2023, 3516 Rn. 75 ff.).
In der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache ZR und PI (Urt. v. 13. Juli 2023, C-265/22), sind die Begrifflichkeiten der Transparenz und der Missbräuchlichkeit sowie ihres Verhältnisses zueinander geklärt.
Rn. 179 In zahlreichen Entscheidungen hat der Gerichtshof die Maßstäbe aufgestellt, nach denen die Transparenz und die etwaige Missbräuchlichkeit von Klauseln in Darlehensverträgen mit variablem Zinssatz zu beurteilen sind (vgl. nur: EuGH WM 2023, 1915 Rn. 50 - ZR und PI;… Urt. v. 25. November 2020, C-269/19 - Banca B., WM 2020, 2366 Rn. 26 ff.;… Urt. v. 3. März 2020, C-125/18 - Gómez del Moral Guasch, juris Rn. 52;… Urt. v. 16. Januar 2014, C-226/12 - Constructora Principado, juris Rn. 20 f.).
- EuGH, 12.12.2024 - C-300/23
Kutxabank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …
Insbesondere auf der Grundlage dieser Information entscheidet er, ob er sich durch die vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen binden möchte (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 76 Angesichts dessen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass das mit der Richtlinie 93/13 eingeführte Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden u. a. einen geringeren Informationsstand besitzt, muss dieses Erfordernis umfassend verstanden werden (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Insoweit hat der nationale Richter in Anbetracht aller den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu prüfen, ob dem betroffenen Verbraucher sämtliche Tatsachen mitgeteilt wurden, die sich auf den Umfang seiner Verpflichtung auswirken könnten und ihm u. a. erlauben, diese Verpflichtung insbesondere hinsichtlich der Gesamtkosten des Kredits einzuschätzen (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 78 Eine entscheidende Rolle bei dieser Beurteilung spielt es zum einen, ob die Klauseln klar und verständlich abgefasst sind und es einem Durchschnittsverbraucher, d. h. einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, dadurch ermöglichen, diese Kosten einzuschätzen, und zum anderen, ob in dem Kreditvertrag Informationen fehlen, die in Anbetracht der Natur der Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand dieses Vertrags sind, als wesentlich angesehen werden (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 79 Was insbesondere eine Klausel betrifft, die im Rahmen eines Hypothekendarlehensvertrags ein Entgelt für dieses Darlehen in Form von Zinsen vorsieht, die auf der Grundlage eines variablen Satzes berechnet werden, der wie im Ausgangsverfahren unter Bezugnahme auf einen offiziellen Index festgelegt wird, ist das Transparenzerfordernis so zu verstehen, dass es u. a. verlangt, dass ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher in die Lage versetzt werden muss, zu verstehen, wie dieser Zinssatz konkret berechnet wird, und somit auf der Grundlage genauer und nachvollziehbarer Kriterien die möglicherweise beträchtlichen wirtschaftlichen Folgen einer solchen Klausel für seine finanziellen Verpflichtungen einzuschätzen (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 80 Zu den relevanten Gesichtspunkten, die das nationale Gericht bei der Vornahme der insoweit erforderlichen Prüfungen zu berücksichtigen hat, gehören nicht nur der Inhalt der vom Darlehensgeber im Rahmen der Aushandlung des betreffenden Darlehensvertrags bereitgestellten Information, sondern auch der Umstand, dass die Hauptelemente zur Berechnung des Referenzindex aufgrund ihrer Veröffentlichung leicht zugänglich sind (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 84 Was insbesondere die Zugänglichkeit von Informationen angeht, die nicht unmittelbar vom Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt werden, ergibt sich aus Rn. 60 des Urteils vom 13. Juli 2023, Banco Santander (Bezugnahme auf einen offiziellen Index) (C-265/22, EU:C:2023:578), dass es relevant ist, ob der Gewerbetreibende den potenziellen Darlehensnehmern hinreichend genaue und präzise Angaben gemacht hat, damit diese Kenntnis von den Informationen nehmen können, ohne dass ein Vorgehen erforderlich ist, das von einem Durchschnittsverbraucher vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, da es bereits zur juristischen Recherche gehört.
Rn. 88 Zu dieser Eigenschaft und diesem Hinweis hat der Gerichtshof in Rn. 59 des Urteils vom 13. Juli 2023, Banco Santander (Bezugnahme auf einen offiziellen Index) (C-265/22, EU:C:2023:578), ausgeführt, dass der Umstand, dass die Einrichtung, von der das Rundschreiben 5/1994 stammt, es für angebracht hielt, mit Hilfe dieser Präambel die Kreditinstitute auf die Höhe der IRPH im Vergleich zum Marktzinssatz und auf die Erforderlichkeit der Anwendung eines negativen Korrekturwerts zur Anpassung der IRPH an diesen Marktzinssatz hinzuweisen, ein relevanter Anhaltspunkt für den Nutzen solcher Informationen für den Verbraucher ist.
Rn. 89 Vorbehaltlich der diesbezüglichen Überprüfung des genauen Wortlauts durch das vorlegende Gericht kann dieser Hinweis, der in Rn. 14 des Urteils vom 13. Juli 2023, Banco Santander (Bezugnahme auf einen offiziellen Index) (C-265/22, EU:C:2023:578), wiedergegeben wird, auch einen relevanten Anhaltspunkt für die Beantwortung der Frage darstellen, ob ein Durchschnittsverbraucher den Begriff des effektiven Jahreszinses in einem solchen Zusammenhang versteht, da der Banco de España es offenbar für sinnvoll erachtet hat, zu präzisieren, dass die mittleren Zinssätze der Hypothekendarlehen, die zur Berechnung des Wertes des IRPH herangezogen werden, effektive Jahreszinssätze darstellen, da sie auch die Auswirkungen von Provisionen miteinbeziehen.
Rn. 96 Wie der Gerichtshof in Rn. 40 des Urteils vom 13. Juli 2023, Banco Santander (Bezugnahme auf einen offiziellen Index) (C-265/22, EU:C:2023:578), festgestellt hat, wurde die Richtlinie 2005/29 durch die Ley 29/2009 por la que se modifica el régimen legal de la competencia desleal y de la publicidad para la mejora de la protección de los consumidores y usuarios (Gesetz 29/2009 zur Änderung der Regelung über den unlauteren Wettbewerb und die Werbung zwecks Verbesserung des Schutzes der Verbraucher und Nutzer) vom 30. Dezember 2009 (…BOE Nr. 315 vom 31. Dezember 2009, S. 112039) in spanisches Recht umgesetzt.
Rn. 97 Aus denselben Gründen, wie sie in den Rn. 37 bis 39 und 42 des Urteils vom 13. Juli 2023, Banco Santander (Bezugnahme auf einen offiziellen Index) (C-265/22, EU:C:2023:578), dargelegt werden, steht die Auslegung der Richtlinie 2005/29 in keinem Zusammenhang mit der Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits, da sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des im Ausgangsverfahren streitigen Darlehensvertrags, der am 11. September 2006 erfolgte, nicht anwendbar war.
Dagegen ergibt sich aus Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie, dass der Umstand, dass eine Klausel nicht klar und verständlich abgefasst ist, für sich allein nicht geeignet ist, sie missbräuchlich zu machen (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 112 Im Rahmen der Beurteilung der Missbräuchlichkeit, die das nationale Gericht nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 vorzunehmen hat, hat es unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände der Rechtssache zunächst zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben vorliegt, und dann, ob zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis im Sinne dieser Bestimmung besteht (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 113 In Bezug auf die Frage, unter welchen Umständen ein solches Missverhältnis "entgegen dem Gebot von Treu und Glauben" verursacht wird, ist festzustellen, dass in Anbetracht des 16. Erwägungsgrundes der Richtlinie 93/13 das nationale Gericht prüfen muss, ob der Gewerbetreibende bei loyalem und billigem Verhalten gegenüber dem Verbraucher vernünftigerweise erwarten durfte, dass der Verbraucher sich nach individuellen Verhandlungen auf eine solche Klausel einlässt (…Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 69, und vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wenn es um eine Klausel über die Berechnung der Zinsen aus einem Darlehensvertrag geht, sind auch die in der Klausel vorgesehene Methode zur Berechnung des ordentlichen Zinssatzes und die sich daraus ergebende tatsächliche Höhe des Satzes mit den üblicherweise angewandten Berechnungsmethoden und dem gesetzlichen Zinssatz sowie den Zinssätzen zu vergleichen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Vertrags für ein Darlehen in gleicher Höhe und mit gleicher Laufzeit wie das Darlehen dieses Darlehensvertrags auf dem Markt praktiziert wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 115 Der Gerichtshof hat bereits anerkannt, dass im Fall eines Hypothekendarlehensvertrags, der eine Klausel wie die in Rede stehende enthält, die in einem Rundschreiben enthaltenen Informationen von Bedeutung sind, in denen auf die Erforderlichkeit hingewiesen wird, aufgrund der Methode zur Berechnung des Referenzindex einen negativen Korrekturwert anzuwenden, um den effektiven Jahreszins des Vertrags mit dem marktüblichen effektiven Jahreszins in Einklang zu bringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 67).
- EuGH, 12.02.2026 - C-471/24
Immobilienkredite: Die Informationspflicht einer Bank verpflichtet sie nicht, dem …
Angesichts dessen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass das mit der Richtlinie 93/13 eingeführte Schutzsystem auf dem Gedanken beruht, dass der Verbraucher gegenüber dem Gewerbetreibenden u. a. einen geringeren Informationsstand besitzt, muss das Erfordernis der Transparenz umfassend verstanden werden (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 51 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 109 Insoweit ist zu beachten, dass die etwaige Nichteinhaltung dieses Transparenzgebots zwar einen der Gesichtspunkte darstellt, die bei der Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel zu berücksichtigen sind, doch ergibt sich aus Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13, dass ein Verstoß gegen dieses Gebot für sich allein nicht geeignet ist, die Klausel missbräuchlich zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 112 Im Rahmen der Beurteilung, die das nationale Gericht nach dieser Bestimmung vorzunehmen hat, hat es unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände der Rechtssache zunächst zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben vorliegt, und dann, ob zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis im Sinne dieser Bestimmung besteht (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 113 In Bezug auf die Frage, unter welchen Umständen ein solches Missverhältnis "entgegen dem Gebot von Treu und Glauben" verursacht wird, muss das nationale Gericht in Anbetracht des 16. Erwägungsgrundes der Richtlinie 93/13 zum einen prüfen, ob der Gewerbetreibende bei loyalem und billigem Verhalten gegenüber dem Verbraucher vernünftigerweise erwarten durfte, dass der Verbraucher sich nach individuellen Verhandlungen auf eine solche Klausel einlässt (…Urteile vom 14. März 2013, Aziz, C-415/11, EU:C:2013:164, Rn. 69, und vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 114 Zum anderen sind bei der Frage, ob eine Klausel ein "erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis" der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Nachteil des Verbrauchers verursacht, insbesondere diejenigen Vorschriften zu berücksichtigen, die im nationalen Recht anwendbar sind, wenn die Parteien in diesem Punkt keine Vereinbarung getroffen haben, um zu bewerten, ob - und gegebenenfalls inwieweit - der Vertrag für den Verbraucher eine weniger günstige Rechtslage schafft, als sie das geltende nationale Recht vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 131 Was die Beurteilung der beanstandeten Klausel des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Kreditvertrags in ihrer Gesamtheit angeht, ist außerdem zu beachten, dass bei der Beurteilung der etwaigen Missbräuchlichkeit einer Klausel über die Berechnung der Zinsen aus einem Darlehensvertrag u. a. die in der Klausel vorgesehene Methode zur Berechnung des ordentlichen Zinssatzes und die sich daraus ergebende tatsächliche Höhe des Satzes mit den üblicherweise angewandten Berechnungsmethoden und dem gesetzlichen Zinssatz sowie den Zinssätzen zu vergleichen sind, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des in Rede stehenden Vertrags für ein Darlehen in gleicher Höhe und mit gleicher Laufzeit wie der betreffende Darlehensvertrag auf dem Markt praktiziert wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 20.03.2025 - C-365/23
Verbraucherschutz: Eine Vertragsklausel, die einen jungen Sportler verpflichtet, …
Zudem ergibt sich aus dieser Bestimmung, dass der Umstand, dass eine Klausel nicht klar und verständlich abgefasst ist, für sich allein nicht geeignet ist, sie missbräuchlich zu machen (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).Infolgedessen muss sich der Gerichtshof darauf beschränken, dem vorlegenden Gericht Hinweise an die Hand zu geben, die dieses zu beachten hat (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 50).
Rn. 80 Im Rahmen der Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer nicht im Einzelnen ausgehandelten Vertragsklausel, die das nationale Gericht nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13 vorzunehmen hat, hat es unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände der Rechtssache zunächst zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben vorliegt, und dann, ob zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis im Sinne dieser Bestimmung besteht (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 63).
Rn. 81 Zur Klarstellung dieser Begriffe ist zum einen in Bezug auf die Frage, unter welchen Umständen ein solches Missverhältnis "entgegen dem Gebot von Treu und Glauben" verursacht wird, festzustellen, dass in Anbetracht des 16. Erwägungsgrundes der Richtlinie 93/13 das nationale Gericht prüfen muss, ob der Gewerbetreibende bei loyalem und billigem Verhalten gegenüber dem Verbraucher vernünftigerweise erwarten durfte, dass der Verbraucher sich nach individuellen Verhandlungen auf eine solche Klausel einlässt (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 64).
Rn. 82 Zum anderen sind bei der Frage, ob eine Klausel ein "erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis" der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner zum Nachteil des Verbrauchers verursacht, insbesondere diejenigen Vorschriften zu berücksichtigen, die im nationalen Recht anwendbar sind, wenn die Parteien in diesem Punkt keine Vereinbarung getroffen haben, um zu bewerten, ob - und gegebenenfalls inwieweit - der Vertrag für den Verbraucher eine weniger günstige Rechtslage schafft, als sie das geltende nationale Recht vorsieht (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 65).
- EuGH, 10.09.2026 - C-655/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
Etwas anderes gilt nur - und vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten -, wenn zusammen mit der Neuregelung besondere Vorschriften getroffen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 27 Was insbesondere Richtlinien anbelangt, fallen somit in der Regel nur nach Ablauf der Umsetzungsfrist einer Richtlinie erworbene Rechtspositionen in zeitlicher Hinsicht in deren Anwendungsbereich (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.06.2025 - C-749/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …
Etwas anderes gilt nur - und vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten -, wenn zusammen mit der Neuregelung besondere Vorschriften getroffen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 27 Was insbesondere Richtlinien anbelangt, fallen somit in der Regel nur nach Ablauf der Umsetzungsfrist einer Richtlinie erworbene Rechtspositionen in zeitlicher Hinsicht in deren Geltungsbereich (Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Gleichwohl ergibt sich aus Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie, dass der Umstand, dass eine Klausel nicht klar und verständlich abgefasst ist, für sich allein nicht geeignet ist, sie missbräuchlich zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 66).
- EuGH, 25.04.2024 - C-561/21
Banco Santander (Départ du délai de prescription) - Vorlage zur Vorabentscheidung …
Rn. 49 Obwohl die Rechtsprechung eines obersten Gerichts eines Mitgliedstaats bei angemessener Veröffentlichung einem Durchschnittsverbraucher erlaubt, Kenntnis von der Missbräuchlichkeit einer Standardklausel zu erlangen, die in seinem mit einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrag enthalten ist, kann von diesem Verbraucher, der angesichts seiner schwächeren Position gegenüber dem Gewerbetreibenden durch die Richtlinie 93/13 geschützt werden soll, dennoch nicht erwartet werden, dass er Schritte unternimmt, die zur juristischen Recherche gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 60). - EuGH, 25.04.2024 - C-484/21
Caixabank (Délai de prescription) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 42 Obwohl die höchstrichterliche Rechtsprechung eines Mitgliedstaats bei angemessener Veröffentlichung einem Verbraucher erlauben kann, Kenntnis von der Missbräuchlichkeit einer Standardklausel zu erlangen, die in seinem mit einem Gewerbetreibenden geschlossenen Vertrag enthalten ist, kann nämlich von diesem Verbraucher, der angesichts seiner schwächeren Position gegenüber dem Gewerbetreibenden durch die Richtlinie 93/13 geschützt werden soll, dennoch nicht erwartet werden, dass er Schritte unternimmt, die zur juristischen Recherche gehören (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander [Bezugnahme auf einen offiziellen Index], C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 60). - OLG Brandenburg, 03.05.2024 - 4 MK 1/21
Verbraucherschutzrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Verwendung von …
Überdies ist allein der Umstand, dass eine Klausel nicht klar und verständlich abgefasst ist, für sich allein nicht geeignet, sie missbräuchlich zu machen (EuGH, Urteil vom 13.07.2023 - C-265/22 - Rn 66 mit Verweis auf den - nicht in deutscher Sprache veröffentlichten - Beschluss vom 17.11.2021, G…, - C-655/20, EU:C:2021:943, Rn 37). - Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2025 - C-471/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Missbräuchliche Vertragsklauseln - Richtlinie …
{FN:54} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander (Bezugnahme auf einen offiziellen Index) (C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:61} Urteil vom 13. Juli 2023, Banco Santander (Bezugnahme auf einen offiziellen Index) (C-265/22, EU:C:2023:578, Rn. 66).
- OLG Brandenburg, 20.03.2024 - 4 MK 1/21
Musterklage gegen eine Bank auf Durchführung der vertraglich vereinbarten …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2026 - C-323/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche Klauseln in …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2024 - C-365/23
Nach Ansicht von Generalanwalt Rantos kann eine Vertragsklausel, die einen jungen …
- EuGH, 29.07.2024 - C-174/23
Twenty First Capital - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2024 - C-351/23
GR REAL - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - …
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