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   EuGH, 26.03.2015 - C-596/13 P   

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EuGH, 26.03.2015 - C-596/13 P (https://dejure.org/2015,5322)
EuGH, Entscheidung vom 26.03.2015 - C-596/13 P (https://dejure.org/2015,5322)
EuGH, Entscheidung vom 26. März 2015 - C-596/13 P (https://dejure.org/2015,5322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Moravia Gas Storage

    Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - Verpflichtung der Erdgasunternehmen - Einrichtung eines Systems, um Dritten auf Vertragsbasis Zugang zu Gasspeichern einzuräumen - Entscheidung der tschechischen Behörden - Befristete Ausnahme für zukünftige unterirdische Gasspeicher in ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Moravia Gas Storage

    Rechtsmittel - Erdgasbinnenmarkt - Verpflichtung der Erdgasunternehmen - Einrichtung eines Systems, um Dritten auf Vertragsbasis Zugang zu Gasspeichern einzuräumen - Entscheidung der tschechischen Behörden - Befristete Ausnahme für zukünftige unterirdische Gasspeicher in ...

  • Wolters Kluwer

    Zeitliche Anwendbarkeit neuer Rechtsvorschriften auf laufende Fälle; Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen die Stattgabe der Nichtigkeitsklage eines Gasunternehmens zum Kommissionsbeschluss über den Widerruf einer mitgliedstaatlich erteilten Ausnahmegenehmigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitliche Anwendbarkeit neuer Rechtsvorschriften auf laufende Fälle; Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen die Stattgabe der Nichtigkeitsklage eines Gasunternehmens zum Kommissionsbeschluss über den Widerruf einer mitgliedstaatlich erteilten Ausnahmegenehmigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Moravia Gas Storage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. September 2013 in der Rechtssache T"465/11, Globula/Kommission, mit dem der Beschluss der Kommission vom 27. Juni 2011 (K[2011] 4509) für nichtig erklärt wurde, mit dem der Tschechischen Republik ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-596/13
    Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es davon ausgegangen sei, dass das Urteil Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270) auf den vorliegenden Fall übertragbar sei, und entschieden habe, dass die durch Art. 36 der Richtlinie 2009/73 eingeführten verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Änderungen ein untrennbares Ganzes bildeten.

    Die aus dem Urteil Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270) resultierende Ausnahme lasse sich auf einen Sachverhalt anwenden, bei dem eine Unionsrichtlinie an die Stelle einer älteren Richtlinie trete, und das Gericht habe diese Ausnahme im vorliegenden Fall ordnungsgemäß angewendet.

    Insbesondere ist nach ständiger Rechtsprechung bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie ab dem Datum ihres Inkrafttretens Anwendung finden (Urteil Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), während materiell-rechtliche Vorschriften in der Regel so ausgelegt werden, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. Urteile Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9, Molenbergnatie, C-201/04, EU:C:2006:136, Rn. 31, und Kommission/Freistaat Sachsen, C-334/07 P, EU:C:2008:709, Rn. 44).

    Im vorliegenden Fall hat das Gericht entschieden, dass die durch Art. 36 der Richtlinie 2009/73 eingeführten verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Änderungen ein untrennbares Ganzes bildeten, so dass nach dem Urteil Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270) der Gesamtheit der in Rede stehenden Bestimmungen keine Rückwirkung beigelegt werden könne und folglich die Bestimmungen der Richtlinie 2003/55 sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht anwendbar gewesen seien.

    Hierzu ist festzustellen, dass der Sachverhalt der Rechtssache, in der das Urteil Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270) ergangen ist, und der im vorliegenden Fall in Rede stehende Sachverhalt nicht vergleichbar sind.

    Wie die Generalanwältin in den Nrn. 48 und 49 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, ist in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die Verfahrensbestimmungen der Richtlinie 2003/55 durch die Richtlinie 2009/73 geändert wurden, für sich genommen - entgegen den Ausführungen des Gerichts in Rn. 36 des angefochtenen Urteils - nicht zum Nachweis dafür geeignet, dass die in Art. 36 der Richtlinie 2009/73 vorgesehenen verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Bestimmungen ein einheitliches Ganzes im Sinne des Urteils Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270) bilden.

  • EuG, 06.09.2013 - T-465/11

    Globula / Kommission - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2003/55/EG - Verpflichtung

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-596/13
    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Globula/Kommission (T-465/11, EU:T:2013:406) wird aufgehoben.

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union Globula/Kommission (T-465/11, EU:T:2013:406, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht den Beschluss K(2011) 4509 der Kommission vom 27. Juni 2011 betreffend die für einen unterirdischen Gasspeicher in Damborice gewährte Ausnahme von den Binnenmarktvorschriften über den Zugang von Dritten (im Folgenden: streitiger Beschluss) für nichtig erklärt hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union Globula/Kommission (T-465/11, EU:T:2013:406) wird aufgehoben.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-201/04

    Molenbergnatie - Zollkodex der Gemeinschaften - Nacherhebung von Einfuhr- oder

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-596/13
    Insbesondere ist nach ständiger Rechtsprechung bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie ab dem Datum ihres Inkrafttretens Anwendung finden (Urteil Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), während materiell-rechtliche Vorschriften in der Regel so ausgelegt werden, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. Urteile Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9, Molenbergnatie, C-201/04, EU:C:2006:136, Rn. 31, und Kommission/Freistaat Sachsen, C-334/07 P, EU:C:2008:709, Rn. 44).

    Diese Ausnahme war dadurch gerechtfertigt, dass die bestehenden nationalen Regelungen durch eine neue Gemeinschaftsregelung ersetzt werden sollten, um eine kohärente und einheitliche Anwendung dieser zollrechtlichen Gemeinschaftsbestimmungen zu erreichen (vgl. Urteil Molenbergnatie, C-201/04, EU:C:2006:136, Rn. 32).

  • EuGH, 11.12.2008 - C-334/07

    Kommission / Freistaat Sachsen - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Vorhaben

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-596/13
    Insbesondere ist nach ständiger Rechtsprechung bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie ab dem Datum ihres Inkrafttretens Anwendung finden (Urteil Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), während materiell-rechtliche Vorschriften in der Regel so ausgelegt werden, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. Urteile Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9, Molenbergnatie, C-201/04, EU:C:2006:136, Rn. 31, und Kommission/Freistaat Sachsen, C-334/07 P, EU:C:2008:709, Rn. 44).

    Zu dem in diesem Zusammenhang von MGS und der Tschechischen Republik gerügten Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes genügt der Hinweis, dass dieser Grundsatz nach ständiger Rechtsprechung nicht so weit ausgedehnt werden darf, dass die Anwendung einer neuen Vorschrift auf die künftigen Folgen von Sachverhalten, die unter der Geltung der früheren Vorschrift entstanden sind, schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. Urteile Tomadini, 84/78, EU:C:1979:129, Rn. 21, Kommission/Freistaat Sachsen, C-334/07 P, EU:C:2008:709, Rn. 43, und Stadt Papenburg, C-226/08, EU:C:2010:10, Rn. 46).

  • EuGH, 14.01.2010 - C-226/08

    Die Mitgliedstaaten dürfen sich nur aus naturschutzfachlichen Gründen weigern,

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-596/13
    Zu dem in diesem Zusammenhang von MGS und der Tschechischen Republik gerügten Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes genügt der Hinweis, dass dieser Grundsatz nach ständiger Rechtsprechung nicht so weit ausgedehnt werden darf, dass die Anwendung einer neuen Vorschrift auf die künftigen Folgen von Sachverhalten, die unter der Geltung der früheren Vorschrift entstanden sind, schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. Urteile Tomadini, 84/78, EU:C:1979:129, Rn. 21, Kommission/Freistaat Sachsen, C-334/07 P, EU:C:2008:709, Rn. 43, und Stadt Papenburg, C-226/08, EU:C:2010:10, Rn. 46).
  • EuGH, 16.05.1979 - 84/78

    Tomadini

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-596/13
    Zu dem in diesem Zusammenhang von MGS und der Tschechischen Republik gerügten Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes genügt der Hinweis, dass dieser Grundsatz nach ständiger Rechtsprechung nicht so weit ausgedehnt werden darf, dass die Anwendung einer neuen Vorschrift auf die künftigen Folgen von Sachverhalten, die unter der Geltung der früheren Vorschrift entstanden sind, schlechthin ausgeschlossen ist (vgl. Urteile Tomadini, 84/78, EU:C:1979:129, Rn. 21, Kommission/Freistaat Sachsen, C-334/07 P, EU:C:2008:709, Rn. 43, und Stadt Papenburg, C-226/08, EU:C:2010:10, Rn. 46).
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-596/13
    Etwas anderes gilt nur - vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten -, wenn zusammen mit der Neuregelung besondere Vorschriften getroffen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, EU:C:2013:712, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.03.2011 - C-352/09

    ThyssenKrupp Nirosta / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-596/13
    Der Gerichtshof hat ferner entschieden, dass die Bestimmung, die die Rechtsgrundlage eines Rechtsakts bildet und ein Unionsorgan zu dessen Erlass ermächtigt, zum Zeitpunkt seines Erlasses in Kraft sein muss (vgl. Urteil ThyssenKrupp Nirosta/Kommission, C-352/09 P, EU:C:2011:191, Rn. 88).
  • EuGH, 11.12.2012 - C-610/10

    Spanien wird, weil es ein Urteil des Gerichtshofs nicht durchgeführt hat, zur

    Auszug aus EuGH, 26.03.2015 - C-596/13
    Insbesondere ist nach ständiger Rechtsprechung bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie ab dem Datum ihres Inkrafttretens Anwendung finden (Urteil Kommission/Spanien, C-610/10, EU:C:2012:781, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung), während materiell-rechtliche Vorschriften in der Regel so ausgelegt werden, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. Urteile Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9, Molenbergnatie, C-201/04, EU:C:2006:136, Rn. 31, und Kommission/Freistaat Sachsen, C-334/07 P, EU:C:2008:709, Rn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 3 Kart 1203/16

    Kosten eines Beschwerdeverfahrens gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur

    Spätestens mit der hierauf veranlassten Veröffentlichung von Informationen zum Vertragsabschluss sowie der in Gang gesetzten Beteiligung der Europäischen Kommission bewegte sich das Handeln der Bundesnetzagentur indes erkennbar im verfahrensmäßigen Rahmen (zur intertemporalen Anwendbarkeit des Art. 36 RL 2009/73/EG vgl. EuGH, Urteil vom 26. März 2015 - C-596/13, juris Rn. 32 ff.).

    Dem steht allerdings gegenüber, dass Art. 36 RL 2009/73/EG weder ein an Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV und Art. 3 VO (EU) 2015/1589 angelehntes ausdrückliches Durchführungsverbot bis zur abschließenden Entscheidung der Europäischen Kommission normiert noch eine Zustimmungsfiktion (so allerdings offenbar Wegner, Regulierungsfreistellungen für neue Elektrizitäts- und Erdgasinfrastrukturen, S. 288) vorsieht für den Fall, dass eine fristgerechte Beanstandung der Europäischen Kommission unterbleibt (vgl. auch - zur punktuell anders gefassten Vorgängerregelung in Art. 22 RL 2003/55/EG - EuG, Beschluss vom 24. November 2010 - T-317/09, BeckRS 2010, 144324 Rn. 45 ff.; siehe auch EuGH, Urteil vom 4. Dezember 2019 - C-117/18, BeckRS 2019, 31870 Rn. 42 f.; EuG, Urteil vom 10. September 2019 - T-883/16, juris Rn. 57; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 11. Dezember 2014 - C-596/13, BeckRS 2014, 82615 Rn. 71 ["vorläufig anwendbar"]).

    Zwar ergibt sich aus einer solchen Entscheidung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht eine sogenannte entstandene und endgültig erworbene Position (EuGH, Urteil vom 26. Mai 2015 - C-596/13, juris Rn. 44 siehe dazu auch die Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 11. Dezember 2014, BeckRS 2014, 82615 Rn. 71 f.).

  • EuGH, 15.01.2019 - C-258/17

    E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Etwas anderes gilt nur - und vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten -, wenn zusammen mit der Neuregelung besondere Vorschriften getroffen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (Urteile vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 32, sowie vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 32).
  • EuG, 27.06.2017 - T-151/16

    NC / Kommission - Subventionen - Untersuchung des OLAF - Feststellung von

    Die Klägerin verweist insoweit insbesondere auf das Urteil vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage (C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 33 und 41).

    Dagegen ist sie normalerweise nicht auf unter dem alten Recht entstandene und endgültig erworbene Rechtspositionen anwendbar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. Dezember 1965, Singer, 44/65, EU:C:1965:122, S. 1200, vom 15. Februar 1978, Bauche, 96/77, EU:C:1978:26, Rn. 48, und vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 32).

    Aus ständiger Rechtsprechung ergibt sich auch, dass Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Verfahren anwendbar sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9, vom 6. Juli 1993, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, C-121/91 et C-122/91, EU:C:1993:285, Rn. 22, und vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 33).

  • EuGH, 25.02.2021 - C-129/20

    Ein Mitgliedstaat darf das Recht auf Elternurlaub nicht von dem Erfordernis

    Insbesondere ist bei Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Anwendung finden, während materiell-rechtliche Vorschriften in der Regel so ausgelegt werden, dass sie für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte nur gelten, wenn aus ihrem Wortlaut, ihrer Zielsetzung oder ihrem Aufbau eindeutig hervorgeht, dass ihnen eine solche Wirkung beizumessen ist (vgl. Urteil vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 32 und 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.01.2022 - C-181/20

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie 2012/19 über Elektro- und

    Etwas anderes kann indessen - vorbehaltlich des Verbots der Rückwirkung von Rechtsakten - dann gelten, wenn zusammen mit der Neuregelung besondere Vorschriften getroffen werden, die speziell die Voraussetzungen für ihre zeitliche Geltung regeln (Urteile vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 32, vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 32, und vom 15. Januar 2019, E.B., C-258/17, EU:C:2019:17, Rn. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-825/19

    Beeren-, Wild-, Feinfrucht - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion -

    6 Urteil vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage (C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    7 Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, EU:C:1981:270, Rn. 9), vom 23. Februar 2006, Molenbergnatie (C-201/04, EU:C:2006:136, Rn. 31), vom 11. Dezember 2008, Kommission/Freistaat Sachsen (C-334/07 P, EU:C:2008:709, Rn. 44), und vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage (C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2017 - C-625/15

    Schniga / CPVO

    37 Siehe die vollständige Prüfung, die Generalanwältin Kokott in den Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Moravia Gas Storage (C-596/13 P, EU:C:2014:2438, Nrn. 26 bis 33), vorschlägt.

    38 Urteil vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage (C-596/13 P, EU:2014:2438, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 07.09.2022 - T-631/19

    BNetzA/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) 2019/942 -

    Zweitens ist nach der ständigen Rechtsprechung zu Verfahrensvorschriften im Allgemeinen davon auszugehen, dass sie ab dem Datum ihres Inkrafttretens Anwendung finden (vgl. Urteil vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung zu den Vorschriften über die Zuständigkeit der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, dass die Bestimmung, die die Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt bildet und das Unionsorgan zum Erlass des betreffenden Rechtsakts ermächtigt, zum Zeitpunkt seines Erlasses in Kraft sein muss (vgl. Urteile vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 3. Februar 2011, Cantiere navale De Poli/Kommission, T-584/08, EU:T:2011:26, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.06.2021 - C-39/20

    Jumbocarry Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 952/2013

    Es sollte nämlich eine kohärente und einheitliche Anwendung der Zollvorschriften der Union erreicht werden (vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage, C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2021 - C-267/20

    Lkw-Kartell in Spanien: Generalanwalt Rantos macht nähere Ausführungen zum

    9 Urteile vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a. (C-266/09, EU:C:2010:779, Rn. 32), vom 26. März 2015, Kommission/Moravia Gas Storage (C-596/13 P, EU:C:2015:203, Rn. 32), und vom 15. Januar 2019, E.B. (C-258/17, EU:C:2019:17, Rn. 50).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-265/22

    Variabler Zinssatz auf der Grundlage der Referenzindexe für Hypothekendarlehen

  • EuGH, 14.05.2020 - C-15/19

    Azienda Municipale Ambiente - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2020 - C-504/19

    Banco de Portugal u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Bankenaufsicht - Sanierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2018 - C-258/17

    E.B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung - Verbot

  • EuG, 16.03.2022 - T-684/19

    Das Gericht erklärt die Bestimmungen der Verordnung 2017/459 über das Verfahren

  • EuGH, 07.11.2018 - C-432/17

    O'Brien

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-387/17

    Fallimento Traghetti del Mediterraneo - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-17/17

    Grenville Hampshire - Vorabentscheidungsverfahren - Schutz von Arbeitnehmern bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2016 - C-361/14

    Kommission / McBride u.a. - Rechtsmittel - Auslegung von Art. 266 AEUV - Art. 4

  • EuGH, 19.12.2019 - C-236/18

    GRDF

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2021 - C-39/20

    Jumbocarry Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Frist zur Mitteilung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-496/18

    HUNGEOD u.a.

  • EuG, 15.02.2023 - T-492/21

    Aquind u.a./ ACER

  • EuG, 15.02.2023 - T-606/20

    Das Gericht bestätigt die erweiterten Befugnisse der Agentur der Europäischen

  • EuG, 10.09.2015 - T-91/14

    Schniga / OCVV - Brookfield New Zealand (Gala Schnitzer)

  • EuG, 15.02.2023 - T-607/20

    Austrian Power Grid u.a./ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt -

  • EuG, 10.10.2017 - T-281/16

    Solelec u.a. / Parlament

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