Rechtsprechung
| BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Unterwerfung durch PDF - Die Übersendung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als PDF-Datei per E-Mail genügt, genügt nicht, genügt, genügt nicht...
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- bundesgerichtshof.de
Unterwerfung durch PDF
- rechtsinformationen.bund.de
Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung durch einen Kaufmann: Formfreiheit der Erklärung; fristgemäße Übersendung der unterschriebenen Erklärung als PDF-Datei per E-Mail - Unterwerfung durch PDF
- rechtsprechung-im-internet.de
Unterwerfung durch PDF
§ 126 Abs 1 BGB, § 126b BGB, § 339 BGB, § 780 S 1 BGB, § 781 S 1 BGB
Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung durch einen Kaufmann: Formfreiheit der Erklärung; fristgemäße Übersendung der unterschriebenen Erklärung als PDF-Datei per E-Mail - Unterwerfung durch PDF - IWW
§ 823 Abs. 1, § ... 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 126b BGB, § 823 Abs. 1 BGB, § 126 Abs. 1 BGB, § 780 Satz 1, § 781 Satz 1 BGB, § 343 Abs. 1, § 350 HGB, § 150 Abs. 2 BGB, § 127 Abs. 1 BGB, § 93 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Formfreiheit einer von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung; Übersendung einer unterschriebenen Erklärung als PDF-Datei per E-Mail statt einer unterschriebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung im Original ...
- Betriebs-Berater
Unterwerfung durch PDF
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formfreiheit einer von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung; Übersendung einer unterschriebenen Erklärung als PDF-Datei per E-Mail statt einer unterschriebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung im Original ...
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Unterwerfung durch PDF
Kurzfassungen/Presse (16)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung per PDF-Anhang genügt - aber nur unter bestimmten Voraussetzungen
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Für die Unterlassungserklärung eines Unternehmers reichte es aus, wenn sie nur als PDF per E-Mail übersandt wird
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Ist Unterlassungsschuldner ein Kaufmann kann dieser eine Unterlassungserklärung auch wirksam als PDF-Datei per E-Mail abgegeben - Kein Original per Post erforderlich
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterlassungsverpflichtungserklärung per Telefax
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Ernstlichkeit einer als PDF übersandten Unterlassungserklärung - Ernstlichkeit einer als PDF übersandten Unterlassungserklärung
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Eine als PDF übersandte Unterlassungserklärung ernstlich und damit ausreichend sein
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Eine als PDF übersandte Unterlassungserklärung ernstlich und damit ausreichend sein
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Eine als PDF übersandte Unterlassungserklärung ernstlich und damit ausreichend sein
- die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)
Unterwerfung durch PDF
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Formfreiheit einer von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgegebenen Unterlassungsverpflichtungserklärung
- das-gruene-recht.de (Kurzinformation und Auszüge)
Unterlassungserklärung eines Kaufmanns auch via E-Mail ausreichend
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung als PDF
- anwalt.de (Kurzinformation)
Form und Übermittlungsweg der strafbewehrten Unterlassungserklärung
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Eine als PDF übersandte Unterlassungserklärung ist ausreichend
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Unterlassungserklärung per E-Mail durch Unternehmer ist ausreichend
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Unterlassungsverpflichtungserklärung in PDF-Form
Besprechungen u.ä.
- it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)
Unterlassungserklärung muss nicht unbedingt im Original vorliegen
Verfahrensgang
- AG Kirchheim unter Teck, 14.10.2021 - 1 C 216/21
- LG Stuttgart, 30.03.2022 - 4 S 230/21
- BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
Papierfundstellen
- NJW 2023, 2197
- ZIP 2023, 2093
- MDR 2023, 711
- GRUR 2023, 742
- WM 2023, 1799
- MMR 2023, 569
- MIR 2023, Dok. 032
- K&R 2023, 433
- WRP 2023, 709
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (21)
- BGH, 08.03.1990 - I ZR 116/88
Unterwerfung durch Fernschreiben - Unterlassungsverpflichtungserklärung
Auszug aus BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob die Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr beseitigt, ist derjenige der Abgabe der Erklärung (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1990 - I ZR 116/88, GRUR 1990, 530 [juris Rn. 31] = WRP 1990, 685 - Unterwerfung durch Fernschreiben;… Urteil vom 21. Februar 2008 - I ZR 142/05, GRUR 2008, 815 [juris Rn. 14] = WRP 2008, 1180 - Buchführungsbüro;… Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 92/14, GRUR 2016, 395 [juris Rn. 34] = WRP 2016, 454 - Smartphone-Werbung;… Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 117/15, GRUR 2018, 1258 [juris Rn. 53] = WRP 2018, 1476 - YouTube-Werbekanal II;… Urteil vom 1. Dezember 2022 - I ZR 144/21, GRUR 2023, 255 [juris Rn. 35] = WRP 2023, 184 - Wegfall der Wiederholungsgefahr III).Fehlt diese Bereitschaft, so bestehen grundsätzlich berechtigte Zweifel an der Ernstlichkeit der abgegebenen Erklärung und des Unterwerfungswillens (BGH, GRUR 1990, 530 [juris Rn. 34] - Unterwerfung durch Fernschreiben).
Rn. 22 (1) Der Bundesgerichtshof hat allerdings angenommen, dass die Übersendung einer Unterlassungsverpflichtung in Form eines Fernschreibens nicht dem berechtigten Verlangen eines Gläubigers nach einer schriftlichen Bestätigung der Unterlassungsverpflichtung entspricht, weil sich aus der Natur eines Fernschreibens als maschinell gefertigter und nicht unterzeichneter Erklärung grundsätzliche Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Urheberschaft oder der Autorisierung des tatsächlichen Absenders durch den Schuldner ergeben können (BGH, GRUR 1990, 530 [juris Rn. 35] - Unterwerfung durch Fernschreiben).
Maßgeblich für die Frage der Ernstlichkeit der Erklärung ist nicht die Weigerung des Schuldners an sich, sondern vielmehr, ob sich aus der Nichteinhaltung der vom Gläubiger verlangten Form eine relevante Beeinträchtigung seiner Möglichkeit ergibt, aufgrund der vom Schuldner gewählten Übermittlung der Unterlassungsverpflichtungserklärung sein Unterlassungsbegehren ohne rechtliche Zweifelsgründe und Beweisschwierigkeiten - etwa mit Blick auf die einer bestimmten technischen Form der Übermittlung der Erklärung regelmäßig anhaftenden Zweifel hinsichtlich der rechtlichen Urheberschaft - durchzusetzen (vgl. BGH, GRUR 1990, 530 [juris Rn. 34 f.] - Unterwerfung durch Fernschreiben).
- BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95
Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens; …
Auszug aus BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
Gerichte sind nicht an eine feststehende Rechtsprechung gebunden, die sich im Lichte besserer Erkenntnis als nicht mehr zutreffend erweist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95, BGHZ 132, 119 [juris Rn. 25];… Urteil vom 19. Juli 2011 - II ZR 300/08, NZI 2011, 864 [juris Rn. 40], jeweils mwN).Bei der danach zu treffenden Abwägung ist insbesondere zu beachten, dass die materielle Gerechtigkeit einen dem Grundsatz der Rechtssicherheit mindestens ebenbürtigen Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips verkörpert (vgl. BGHZ 132, 119 [juris Rn. 26];… BGH, NZI 2011, 864 [juris Rn. 40] mwN).
Die Beschränkung der unechten Rückwirkung infolge einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt damit etwa in Fällen in Betracht, in denen es um den Fortbestand eines - häufig Versorgungscharakter tragenden - Dauerschuldverhältnisses geht und die Rückwirkung für den davon Betroffenen möglicherweise existenzbedrohende Auswirkungen hat (vgl. BGHZ 132, 119 [juris Rn. 27 f.] mwN).
- BGH, 01.12.2022 - I ZR 144/21
Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Wegfall der Wiederholungsgefahr bei …
Auszug aus BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob die Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr beseitigt, ist derjenige der Abgabe der Erklärung (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 8. März 1990 - I ZR 116/88, GRUR 1990, 530 [juris Rn. 31] = WRP 1990, 685 - Unterwerfung durch Fernschreiben;… Urteil vom 21. Februar 2008 - I ZR 142/05, GRUR 2008, 815 [juris Rn. 14] = WRP 2008, 1180 - Buchführungsbüro;… Urteil vom 17. September 2015 - I ZR 92/14, GRUR 2016, 395 [juris Rn. 34] = WRP 2016, 454 - Smartphone-Werbung;… Urteil vom 13. September 2018 - I ZR 117/15, GRUR 2018, 1258 [juris Rn. 53] = WRP 2018, 1476 - YouTube-Werbekanal II; Urteil vom 1. Dezember 2022 - I ZR 144/21, GRUR 2023, 255 [juris Rn. 35] = WRP 2023, 184 - Wegfall der Wiederholungsgefahr III).Ob dies der Fall ist, muss in umfassender Würdigung aller hierfür in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unter Anlegung der gebotenen strengen Maßstäbe geprüft werden (BGH, GRUR 2023, 255 [juris Rn. 35] - Wegfall der Wiederholungsgefahr III, mwN).
Die durch die Verletzungshandlung begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr kann mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aber nur solange widerlegt werden, wie die erforderliche Abschreckungswirkung durch eine - nach Ablehnung durch den Gläubiger nicht mehr bestehende - effektive Sanktionsdrohung gesichert ist (vgl. BGH, GRUR 2023, 255 [juris Rn. 40 f.] - Wegfall der Wiederholungsgefahr III).
- BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07
Testfundstelle
Auszug aus BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
In der Unterlassungsverpflichtungserklärung des Schuldners ist deshalb nicht die Annahme eines vom Gläubiger mit der Abmahnung unterbreiteten Angebots, sondern ein neues Angebot zum Abschluss des Unterlassungsvertrags zu sehen, wenn die Unterlassungsverpflichtungserklärung unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen im Sinne von § 150 Abs. 2 BGB erfolgt (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 [juris Rn. 14 f.] = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung; Urteil vom 17. September 2009 - I ZR 217/07, GRUR 2010, 355 [juris Rn. 19] = WRP 2010, 649 - Testfundstelle).Schon geringfügige, unwesentliche Änderungsvorschläge gegenüber dem unterbreiteten Vertragsangebot führen dazu, dass es für das Zustandekommen des Vertrags einer neuen Erklärung des Gläubigers bedarf (BGH, GRUR 2010, 355 [juris Rn. 19] - Testfundstelle, mwN).
- BGH, 19.07.2011 - II ZR 300/08
Kapitalanlagegesellschaft: Außenhaftung der Treugeber/Gesellschafter eines …
Auszug aus BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
Gerichte sind nicht an eine feststehende Rechtsprechung gebunden, die sich im Lichte besserer Erkenntnis als nicht mehr zutreffend erweist (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Februar 1996 - IX ZR 153/95, BGHZ 132, 119 [juris Rn. 25]; Urteil vom 19. Juli 2011 - II ZR 300/08, NZI 2011, 864 [juris Rn. 40], jeweils mwN).Bei der danach zu treffenden Abwägung ist insbesondere zu beachten, dass die materielle Gerechtigkeit einen dem Grundsatz der Rechtssicherheit mindestens ebenbürtigen Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips verkörpert (…vgl. BGHZ 132, 119 [juris Rn. 26]; BGH, NZI 2011, 864 [juris Rn. 40] mwN).
- BGH, 07.04.2003 - II ZR 56/02
Zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen …
Auszug aus BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
Erwägungen des Vertrauensschutzes könnten es außerdem gebieten, die Änderung einer seit langem bestehenden gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Neugesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für deren Altverbindlichkeiten nicht mit seinem Privatvermögen haftet, erst auf künftige Fälle des Beitritts eines Gesellschafters anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2003 - II ZR 56/02, BGHZ 154, 370 [juris Rn. 21]). - GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98
Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit …
Auszug aus BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
Die Beurteilung des Berufungsgerichts hat überdies zutreffend den technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Telekommunikation in den Blick genommen (zum Verfahrensrecht vgl. Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000 - Gms-OGB 1/98, BGHZ 144, 160 [juris Rn. 15]) und bei der nach den Gesamtumständen vorzunehmenden Bewertung der Ernstlichkeit der Unterlassungsverpflichtungserklärung berücksichtigt. - BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03
Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
In der Unterlassungsverpflichtungserklärung des Schuldners ist deshalb nicht die Annahme eines vom Gläubiger mit der Abmahnung unterbreiteten Angebots, sondern ein neues Angebot zum Abschluss des Unterlassungsvertrags zu sehen, wenn die Unterlassungsverpflichtungserklärung unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen im Sinne von § 150 Abs. 2 BGB erfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 32/03, GRUR 2006, 878 [juris Rn. 14 f.] = WRP 2006, 1139 - Vertragsstrafevereinbarung;… Urteil vom 17. September 2009 - I ZR 217/07, GRUR 2010, 355 [juris Rn. 19] = WRP 2010, 649 - Testfundstelle). - BGH, 31.05.1990 - I ZR 285/88
Vertragsstrafe ohne Obergrenze - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
Rn. 33 aa) Nach der - vom Berufungsgericht ersichtlich seiner Entscheidung zugrunde gelegten - früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führte allein der Zugang der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch dann zum Wegfall der Wiederholungsgefahr, wenn der Gläubiger deren Annahme gegenüber dem Schuldner ablehnte (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Mai 1982 - I ZR 205/80, GRUR 1982, 688 [juris Rn. 2 und 41] = WRP 1982, 634 - Senioren-Paß;… Urteil vom 24. November 1983 - I ZR 192/81, GRUR 1984, 214 [juris Rn. 8 und 23] = WRP 1984, 199 - Copy-Charge;… Urteil vom 17. Dezember 1987 - I ZR 190/85, GRUR 1988, 459 [juris Rn. 8 und 29] = WRP 1988, 368 - Teilzahlungsankündigung; Urteil vom 31. Mai 1990 - I ZR 285/88, GRUR 1990, 1051 [juris Rn. 16] = WRP 1991, 27 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze). - BGH, 24.11.1983 - I ZR 192/81
Copy-Charge
Auszug aus BGH, 12.01.2023 - I ZR 49/22
Rn. 33 aa) Nach der - vom Berufungsgericht ersichtlich seiner Entscheidung zugrunde gelegten - früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führte allein der Zugang der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch dann zum Wegfall der Wiederholungsgefahr, wenn der Gläubiger deren Annahme gegenüber dem Schuldner ablehnte (vgl. BGH…, Urteil vom 13. Mai 1982 - I ZR 205/80, GRUR 1982, 688 [juris Rn. 2 und 41] = WRP 1982, 634 - Senioren-Paß; Urteil vom 24. November 1983 - I ZR 192/81, GRUR 1984, 214 [juris Rn. 8 und 23] = WRP 1984, 199 - Copy-Charge;… Urteil vom 17. Dezember 1987 - I ZR 190/85, GRUR 1988, 459 [juris Rn. 8 und 29] = WRP 1988, 368 - Teilzahlungsankündigung;… Urteil vom 31. Mai 1990 - I ZR 285/88, GRUR 1990, 1051 [juris Rn. 16] = WRP 1991, 27 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze). - BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80
Senioren-Paß
- BGH, 17.12.1987 - I ZR 190/85
"Teilzahlungsankündigung"; Irreführung eines Ratenzahlungsangebots
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
- BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14
Facebook-Funktion "Freunde finden"
- BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14
Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und …
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17
Energieeffizienzklasse III
- BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05
Buchführungsbüro
- BGH, 12.07.1995 - I ZR 176/93
Kurze Verjährungsfrist - Verjährung
- BGH, 13.09.2018 - I ZR 117/15
Wettbewerbsverstoß: Fehlende Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die …
- BGH, 05.03.1998 - I ZR 202/95
"Altunterwerfung III"; Konditierung eines in der Unterwerfungserklärung liegenden …
- LG Stuttgart, 30.03.2022 - 4 S 230/21
Kein kartellbedingter Schaden bei mittelbarem Erwerb eines Lkw über sog. …
- BGH, 27.03.2025 - I ZR 186/17
Verfahren gegen Facebook wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht
Rn. 78 aa) Die Wiederholungsgefahr wird aufgrund der festgestellten Verletzungshandlung tatsächlich vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - I ZR 49/22, GRUR 2023, 742 [juris Rn. 14] = WRP 2023, 709 - Unterwerfung durch PDF, mwN.). - BGH, 27.03.2025 - I ZR 222/19
Befugnis von Wettbewerbern zur Verfolgung von Verstößen gegen das …
Rn. 73 6. Die für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG erforderliche Wiederholungsgefahr wird aufgrund der festgestellten Verletzungshandlung tatsächlich vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - I ZR 49/22, GRUR 2023, 742 [juris Rn. 14] = WRP 2023, 709 - Unterwerfung durch PDF, mwN). - BGH, 27.03.2025 - I ZR 223/19
Befugnis von Wettbewerbern zur Verfolgung von Verstößen gegen das …
Rn. 80 6. Die für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG erforderliche Wiederholungsgefahr wird aufgrund der festgestellten Verletzungshandlung tatsächlich vermutet (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - I ZR 49/22, GRUR 2023, 742 [juris Rn. 14] = WRP 2023, 709 - Unterwerfung durch PDF, mwN).
- BGH, 25.06.2024 - VI ZR 64/23
Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines …
Insofern stellt sich die Sach- und Rechtslage anders dar als bei unverlangt zugesandter E-Mail-Werbung an Gewerbetreibende (…vgl. Senatsurteil vom 14. März 2017 - VI ZR 721/15, BGHZ 214, 204 Rn. 15; BGH, Urteile vom 12. Januar 2023 - I ZR 49/22, NJW 2023, 2197 Rn. 14 - Unterwerfung durch PDF;… vom 12. September 2013 - I ZR 208/12, VersR 2014, 1462 Rn. 15 - Empfehlungs-E-Mail ), mit der der Werbende in die geschäftliche Sphäre des Gewerbetreibenden eindringt. - BGH, 25.06.2024 - EnVR 3/22
Netzreservekapazität III - Anpassung der Erlösobergrenzen durch …
Rn. 70 aa) Die Änderung einer höchstrichterlichen Rechtsprechung entfaltet nicht nur Wirkungen für die Zukunft, sondern auch für früher begründete, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen (BGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - I ZR 49/22, WRP 2023, 709 Rn. 40 mwN - Unterwerfung durch PDF).Rn. 72 In diesen Fällen muss die Bundesnetzagentur, wie sie zutreffend erkannt hat, unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes nach allgemeinen Regeln abwägen, ob die Anwendung des § 18 Abs. 2 StromNEV unter Berücksichtigung der späteren Rechtsprechung auch für die hier maßgeblichen Jahre angemessen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2020 - EnVR 122/18, RdE 2020, 941 Rn. 11, 19 bis 23 - Anpassung der Erlösobergrenze;… zur rückwirkenden Änderung einer Festlegung wegen geänderter Rechtsprechung s.a. Beschluss vom 23. März 2021 - EnVR 74/19, juris Rn. 23 f. - Individuelles Netzentgelt V; s.a. BGH, WRP 2023, 709 Rn. 40 - Unterwerfung durch PDF).
Bei der danach zu treffenden Abwägung ist insbesondere zu beachten, dass die materielle Gerechtigkeit einen dem Grundsatz der Rechtssicherheit mindestens ebenbürtigen Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips verkörpert (BGH, WRP 2023, 709 Rn. 40 - Unterwerfung durch PDF).
- BGH, 25.06.2024 - EnVR 4/22
Verbuchung der Kosten für die Bestellung von Netzreservekapazität; Berechtigung …
Rn. 70 a) Die Änderung einer höchstrichterlichen Rechtsprechung entfaltet nicht nur Wirkungen für die Zukunft, sondern auch für früher begründete, noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen (BGH, Urteil vom 12. Januar 2023 - I ZR 49/22, WRP 2023, 709 Rn. 40 - Unterwerfung durch PDF).Rn. 72 In diesen Fällen muss die Bundesnetzagentur, wie sie zutreffend erkannt hat, unter Beachtung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes nach allgemeinen Regeln abwägen, ob die Anwendung des § 18 Abs. 2 StromNEV unter Berücksichtigung der späteren Rechtsprechung auch für die hier maßgeblichen Jahre angemessen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2020 - EnVR 122/18, RdE 2020, 941 Rn. 11, 19 bis 23 - Anpassung der Erlösobergrenze;… zur rückwirkenden Änderung einer Festlegung wegen geänderter Rechtsprechung s.a. Beschluss vom 23. März 2021 - EnVR 74/19, juris Rn. 23 f. - Individuelles Netzentgelt V; s.a. BGH, WRP 2023, 709 Rn. 40 - Unterwerfung durch PDF).
Bei der danach zu treffenden Abwägung ist insbesondere zu beachten, dass die materielle Gerechtigkeit einen dem Grundsatz der Rechtssicherheit mindestens ebenbürtigen Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips verkörpert (BGH, WRP 2023, 709 Rn. 40 - Unterwerfung durch PDF).
- OLG Hamburg, 31.08.2023 - 5 U 99/20
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Fehlende bzw. unzureichende …
Die durch die Verletzungshandlung begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr kann mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nur solange widerlegt werden, wie die erforderliche Abschreckungswirkung durch eine - nach Ablehnung durch den Gläubiger nicht mehr bestehende - effektive Sanktionsdrohung (weiterhin) gesichert ist (…BGH GRUR 2023, 255, 259 Rn. 41 - Wegfall der Wiederholungsgefahr III; BGH GRUR 2023, 742, 745 Rn. 34 - Unterwerfung durch PDF).Die durch die Verletzungshandlung begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr kann mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nur solange widerlegt werden, wie die erforderliche Abschreckungswirkung durch eine - nach Ablehnung durch den Gläubiger nicht mehr bestehende - effektive Sanktionsdrohung (weiterhin) gesichert ist (…BGH GRUR 2023, 255, 259 Rn. 41 - Wegfall der Wiederholungsgefahr III; BGH GRUR 2023, 742, 745 Rn. 34 - Unterwerfung durch PDF).
- OLG Frankfurt, 20.03.2025 - 6 U 189/23
Vertraglicher Unterlassungsanspruch - Zustandekommen, Inhalt, Verhältnis zum …
aa) Für das Zustandekommen eines Unterlassungsvertrags gelten die allgemeinen Vorschriften über Vertragsschlüsse (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 12.01.2023 - I ZR 49/22, GRUR 2023, 742 Rn. 37 - Unterwerfung durch PDF).Nach seinerzeitiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führte allein der Zugang der strafbewehrten Unterlassungserklärung zum Wegfall der Wiederholungsgefahr, selbst wenn der Gläubiger deren Annahme gegenüber dem Schuldner ablehnte (BGH, GRUR 2023, 742 Rn. 33 mwN -Unterwerfung durch PDF).
Die Klägerin hat auch keine Änderungen oder Erweiterungen der Unterlassungserklärung gefordert, die ein geändertes Vertragsangebot dargestellt hätten, das die Beklagte ihrerseits hätte annehmen müssen (vgl. insofern z.B. BGH, GRUR 2023, 742 Rn. 37 - Unterwerfung durch PDF).
- OLG Frankfurt, 14.12.2023 - 6 U 197/22
Irreführende Werbung mit einer Spitzenstellung
d) Für die erforderliche Wiederholungsgefahr besteht aufgrund des begangenen Wettbewerbsverstoßes eine tatsächliche Vermutung (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 12.01.2023 I ZR 49722, GRUR 2023, 742 Rn. 14 mwN - Unterwerfung durch PDF). - LG Cottbus, 26.09.2024 - 1 O 286/19 Die Erstbegehung der hier unstreitigen Eigentumsbeeinträchtigung der Klägerin zu 1) indiziert die Wiederholungsgefahr (BGH, Urt. v. 12.01.2023 - I ZR 49/22, GRUR 2023, 742;… Urt. v. 01.03.2013 - V ZR 14/12, NJW 2013, 1809;… BeckOGK-BGB/Spohnheimer, Stand 01.08.2024, § 1004 Rn. 270).
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob die Unterlassungsverpflichtungserklärung die Wiederholungsgefahr beseitigt, ist derjenige der Abgabe der Erklärung (BGH, Urt. v. 12.01.2023 - I ZR 49/22, GRUR 2023, 742).
- KG, 02.04.2025 - 5 U 112/23
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- LG Potsdam, 07.05.2024 - 52 O 44/24
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- OLG Frankfurt, 16.04.2026 - 6 U 37/23
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Mitteilung der Versendung einer Unterlassungserklärung auf dem Postweg
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