Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 138 Abs 1 BGB, § 138 Abs 2 BGB, § 312c BGB, § 355 BGB, § 611 BGB
Wirksamkeit eines sog. Mentoring-Vertrages im Unternehmerbereich - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 271 Abs. 1 ; BGB § 614 S. 1
Zahlungsbegehren aus einem sog. Mentoring-Vertrag - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht: Zur Wirksamkeit eines sog. Mentoring-Vertrages im Unternehmerbereich
Kurzfassungen/Presse (5)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Wucher im Coachingvertrag? Äusserung zur Sittenwidrigkeit und FernUSG
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Streit um die Wirksamkeit eines sogenannten Mentoring-Vertrages im Unternehmerbereich.
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Sittenwidrig? Mentoring-Programm für 60.000 Euro
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Anwendung des FernUSG auf Mentoring-Verträge
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zahlungsbegehren aus einem sog. Mentoring-Vertrag
Verfahrensgang
- LG Kiel, 08.02.2024 - 6 O 143/23
- LG Kiel, 09.02.2024 - 6 O 143/23
- OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Papierfundstellen
- WRP 2024, 1401
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- OLG Köln, 06.12.2023 - 2 U 24/23
Vergütungsansprüche aus einem Vertrag über die Erbringung von sog. …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Rn. 31 Während damit einerseits der Beklagte nicht ausreichend zu Angeboten anderer Anbieter vorträgt, die eine wucherische Überhöhung des von der Klägerin verlangten Preises erkennen ließen, kann andererseits die Klägerin auf einen von dem OLG Köln entschiedenen Fall verweisen, der - wie sie behauptet - einen ihrem Angebot vergleichbaren Fall betraf (OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 - 2 U 24/23).Rn. 34 Ob das FernUSG auch auf Verträge zwischen Unternehmern Anwendung findet (wofür jedenfalls der uneingeschränkte Gesetzeswortlaut spricht; vgl. auch: OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22; diese Frage offenlassend OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 - 2 U 24/23), braucht der Senat nicht zu entscheiden, denn bei den angebotenen Kursen der Klägerin handelt es sich nicht um Fernunterricht im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG.
Zum einen ließe sich so jede Art Vortrag, der nur ein Mindestmaß an Fragestellung durch die Teilnehmer zulässt, in eine Lernkontrolle wandeln, zum anderen erfolgte diese im Rahmen einer Art Selbstkontrolle und nicht durch den Lehrenden oder Beauftragten, wie es aber der Gesetzeswortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG verlangt (so auch OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 - 2 U 24/23).
Wenn hingegen die Vermittlung von spezifischen Fertigkeiten im Vordergrund steht, so etwa bei bestimmten Formen des Coachings, kann nicht unbedingt von einem Kündigungsrecht nach § 627 BGB ausgegangen werden (OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 - 2 U 24/23; LG Trier, Urteil vom 07.12.2016 - 5 O 128/16; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.09.2023 - 2-21 O 323/21).
- OLG Celle, 01.03.2023 - 3 U 85/22
Anwendbarkeit FernUSG; Verbraucher; Unternehmer; Anwendbarkeit des FernUSG auf …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Wenngleich zum Teil auch konkrete Handlungen, z.B. die Übersendung von VIP-Tickets, vereinbart waren, so war das Programm der Klägerin nach seiner Leistungsbeschreibung doch überwiegend auf die Vermittlung von Inhalten in Präsenzveranstaltungen bzw. die Freischaltung von Zugängen zu Online-Medien ausgelegt, über die der Mentor sein Wissen an den noch unerfahrenen Kunden weitergeben und ihn bei seiner persönlichen und/oder beruflichen Entwicklung unterstützen sollte (vgl. auch die Sachverhalte und rechtliche Einordnung bei OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22; LG Ravensburg, Urteil vom 11.07.2023 - 5 O 25/23; LG Stuttgart Urteil vom 30.03.2023 - 30 O 266/22).Rn. 34 Ob das FernUSG auch auf Verträge zwischen Unternehmern Anwendung findet (wofür jedenfalls der uneingeschränkte Gesetzeswortlaut spricht; vgl. auch: OLG Celle, Urteil vom 01.03.2023 - 3 U 85/22; diese Frage offenlassend OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 - 2 U 24/23), braucht der Senat nicht zu entscheiden, denn bei den angebotenen Kursen der Klägerin handelt es sich nicht um Fernunterricht im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG.
Rn. 48 Aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 01.03.2020 - 3 U 85/22 -, wonach das FernUSG auf einen Coaching-Vertrag anwendbar sei, ergibt sich schon deshalb nichts anderes, weil der dortige Sachverhalt sich von dem hiesigen unterscheidet.
- LG Frankfurt/Main, 15.09.2023 - 21 O 323/21
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Wenn hingegen die Vermittlung von spezifischen Fertigkeiten im Vordergrund steht, so etwa bei bestimmten Formen des Coachings, kann nicht unbedingt von einem Kündigungsrecht nach § 627 BGB ausgegangen werden (OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 - 2 U 24/23; LG Trier, Urteil vom 07.12.2016 - 5 O 128/16; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.09.2023 - 2-21 O 323/21).
- OLG Hamm, 22.01.2015 - 17 U 143/14
Außerordentliche Kündigung einer Vereinbarung für interne Schulung, Beratung und …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Die Tätigkeit vieler Unternehmensberater ist nicht nur Dienstleistung, sondern auch ein Vertrauensverhältnis i.S.d. § 627 BGB, dies jedenfalls dann, wenn und soweit einem solchen Berater auch Einblicke in interne Vorgänge gewährt werden, was nur bei vorhandenem Vertrauen möglich ist (s. OLG München, Urteil vom 10.01.2001 - 7 U 21005/00; OLG Hamm, Beschluss vom 22.01.2015 - 17 U 143/14). - LG Trier, 07.12.2016 - 5 O 128/16
Dienstvertrag: Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung bei Vertrauensstellung
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Wenn hingegen die Vermittlung von spezifischen Fertigkeiten im Vordergrund steht, so etwa bei bestimmten Formen des Coachings, kann nicht unbedingt von einem Kündigungsrecht nach § 627 BGB ausgegangen werden (OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 - 2 U 24/23; LG Trier, Urteil vom 07.12.2016 - 5 O 128/16; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 15.09.2023 - 2-21 O 323/21). - BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Dabei liegt ein auffälliges Missverhältnis vor, wenn der Wert der Leistung rund doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, wobei es jeweils auf die objektiven Werte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99;BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 237/00; BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06).Eine tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung besteht allerdings dann nicht, wenn es sich bei dem benachteiligten Vertragspartner um einen Kaufmann (§§ 1 Abs. 1, 5 HGB) handelt (BGH, Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02 - "Benachteiligter" war dort eine größere GmbH). - BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Dabei liegt ein auffälliges Missverhältnis vor, wenn der Wert der Leistung rund doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, wobei es jeweils auf die objektiven Werte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99;BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 237/00; BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06).Eine tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung besteht allerdings dann nicht, wenn es sich bei dem benachteiligten Vertragspartner um einen Kaufmann (§§ 1 Abs. 1, 5 HGB) handelt (BGH, Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02 - "Benachteiligter" war dort eine größere GmbH). - BGH, 06.05.2003 - XI ZR 226/02
Wirksamkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Dabei liegt ein auffälliges Missverhältnis vor, wenn der Wert der Leistung rund doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, wobei es jeweils auf die objektiven Werte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99;BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 237/00; BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06).Eine tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung besteht allerdings dann nicht, wenn es sich bei dem benachteiligten Vertragspartner um einen Kaufmann (§§ 1 Abs. 1, 5 HGB) handelt (BGH, Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02 - "Benachteiligter" war dort eine größere GmbH). - BGH, 15.10.2009 - III ZR 310/08
Vertraglich vereinbarte Überwachung eines Lernerfolgs als Voraussetzung für die …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
In dem Urteil des BGH vom 15.10.2019 - III ZR 310/08 - heißt es insoweit:. - BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00
Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 05.07.2024 - 19 U 65/24
Dabei liegt ein auffälliges Missverhältnis vor, wenn der Wert der Leistung rund doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung, wobei es jeweils auf die objektiven Werte im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ankommt (BGH, Urteil vom 19.01.2001 - V ZR 437/99;BGH, Urteil vom 05.10.2001 - V ZR 237/00; BGH, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06).Eine tatsächliche Vermutung für die verwerfliche Gesinnung besteht allerdings dann nicht, wenn es sich bei dem benachteiligten Vertragspartner um einen Kaufmann (§§ 1 Abs. 1, 5 HGB) handelt (BGH, Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 226/02 - "Benachteiligter" war dort eine größere GmbH). - LG Ravensburg, 11.07.2023 - 5 O 25/23
Widerruf Business-Coaching-Dienstvertrag
- LG Stuttgart, 30.03.2023 - 30 O 266/22
- BGH, 12.06.2025 - III ZR 109/24
Zum Rückzahlungsanspruch bei Coaching- oder Mentoring-Verträgen und zum …
Rn. 33 (1) Der Wortlaut des FernUSG sieht eine Einschränkung des Anwendungsbereichs auf Verbraucher im Sinne von § 13 BGB nicht vor (vgl. OLG Celle…, Urteil vom 4. Februar 2025 aaO unter II. 1. a) bb) (2); dass., NJW-RR 2025, 113 Rn. 18; dass., MMR 2023, 864 Rn. 33; OLG Düsseldorf aaO Rn. 25, 27; OLG Oldenburg aaO unter II. (4); OLG Schleswig, WRP 2024, 1401 Rn. 28). - OLG Celle, 29.04.2025 - 5 U 1/25
Vertrag über Dienste höherer Art; juristische Person; …
Denn nach Maßgabe des eigenen Vorbringens der Beklagten hätte es sich bei dem streitgegenständlichen Vertragsverhältnis gerade nicht um einen "bloßen" Unterrichts-/Coachingvertrag gehandelt, der regelmäßig nicht auf die Erbringung höherer Dienste i.S.v. § 627 Abs. 1 BGB gerichtet ist (vgl. z.B. BGH…, Urteil vom 18. Oktober 1984 - IX ZR 14/84, juris Rn. 11; OLG Schleswig, Urteil vom 5. Juni 2024 - 19 U 65/24, juris Rn. 57; OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 U 24/23, juris Rn. 64). - OLG Naumburg, 26.11.2024 - 1 U 41/24
Dienstvertrag über ein Coaching-Programm: Anwendbarkeit der gesetzlichen …
Vielmehr räumte sie dem Teilnehmer die Möglichkeit ein, individuelle Fragen zu den Inhalten des Steuercoachings zu stellen, was keine Lernerfolgskontrolle darstellt (vgl. auch OLG Schleswig-Holstein Urteil vom 5. Juli 2024, 19 U 65/24, Rn. 47;… OLG Hamburg Urteil vom 20. Februar 2024, 10 U 44/23, Rn. 28;… OLG München GRUR-RS 2024, 19897, Rn. 17).
- OLG Celle, 01.06.2026 - 24 U 92/25
Dienste höherer Art; fristlose Kündigung; Dienstvertrag; Coaching; …
Gleiches gilt für Coachings, bei denen ohne besonderes Vertrauensverhältnis die Vermittlung von spezifischen Fertigkeiten im Vordergrund steht (OLG Schleswig, Urteil vom 5. Juli 2024 - 19 U 65/24, WRP 2024, 1401 Rn. 45 mwN; vgl. OLG Köln…, Urteil vom 6. Dezember 2023 - 2 U 24/23, WRP 2024, 250 Rn. 43). - OLG Düsseldorf, 11.02.2025 - 10 U 138/24
Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts; Rückzahlung des auf einen …
Sollten Antworten auf Verständnisfragen eine Selbstkontrolle ermöglichen oder eine Kontrolle durch die Teilnehmer untereinander stattfinden, ist das keine Lernerfolgskontrolle durch den Lehrenden wie es aber nach dem Gesetz zu verlangen ist (s. hierzu: OLG Schleswig, Urteil vom 5. Juli 2024 - 19 U 65/24, BeckRS 2024, 21413, Rn. 40). - OLG Stuttgart, 08.04.2025 - 12 U 115/24
Rückzahlung einer geleisteten Vergütung wegen Nichtigkeit i.R.e. …
Danach ist vielmehr erforderlich, dass das Fragerecht jedenfalls auch der Kontrolle des Lernerfolgs durch den Lehrenden dient (OLG Köln, Urteil vom 06.12.2023 - 2 U 24/23 - juris Rn 52 ff.; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2024 - 10 U 44/23 - juris Rn 28 ff.; OLG Naumburg, Urteil vom 26.11.2024 - 1 U 41/24 - juris Rn 9; (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.07.2024 - 19 U 65/24 - juris Rn 44 ff.).
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