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Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 19.02.2004 | BayObLG, 15.01.2004 | BayObLG, 29.01.2004

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 217/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10786
BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 217/03 (https://dejure.org/2004,10786)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.2004 - 2Z BR 217/03 (https://dejure.org/2004,10786)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 2Z BR 217/03 (https://dejure.org/2004,10786)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 22
    Umfang der Genehmigung zum Dachausbau in der Teilungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Recht zum Dachbodenausbau: Auch Loggia erlaubt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gestattung des Ausbaus eines Dachbodens als Wohnung; Anwendung der für Grundbucheintragungen maßgeblichen Grundsätze bei der Auslegung einer Teilungserklärung ; Möglichkeit des Einbaus von Dachfenstern oder Dachgauben in die Dachfläche zur notwendigen Lichtzufuhr für die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 157 (Ls.)
  • WuM 2004, 744
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 10.02.1993 - 2Z BR 126/92

    Ungültigkeit des Beschlusses einer Eigentümerversammlung hinsichtlich der Nutzung …

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 217/03
    a) Nach ständiger Rechtsprechung (z.B. BayOblG WuM 1993, 289) sind für die Auslegung einer Teilungserklärung die für Grundbucheintragungen anzuwendenden Grundsätze maßgebend.
  • OLG München, 27.03.2007 - 32 Wx 179/06

    Einbau von Dachgauben bei Berechtigung zum Einbau von Dachfenstern

    aa) Richtig ist allerdings zunächst der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass eine in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung "die Speicherräume nach Belieben und im Rahmen der behördlichen Genehmigung auszubauen und hierzu das Gemeinschaftseigentum im erforderlichen Umfang zu benützen" auch das Recht einschließt, durch den Einbau von Dachfenstern oder Dachgauben das notwendige Licht in die auszubauenden Räume zuzuführen (vgl. BayObLG BauR 2006, 157).
  • LG Hamburg, 06.02.2013 - 318 S 57/12

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Unterlassungsanspruch gegen die Nutzung eines in …

    Gleiches gilt für die weitergehende Frage, ob die Ausbaumaßnahmen in Gestalt der vorgelegten Pläne und Unterlagen überhaupt von dem in Ziff. VI TE 2001 geregelten Ausbaurecht erfasst werden, wenngleich dazu auch anerkannt ist, dass ein solches etwa den Einbau von Dachflächen- und -gaubenfenstern erlaubt, nicht jedoch die Errichtung einer Loggia (vgl. dazu BayObLG, NJOZ 2004, 2652).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8025
BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03 (https://dejure.org/2004,8025)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 2Z BR 219/03 (https://dejure.org/2004,8025)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 2Z BR 219/03 (https://dejure.org/2004,8025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; FGG § 12; ; WEG § 26; ; WEG § 28 Abs. 5; ; WEG § 43; ; WEG § 44

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit des Antrag auf Ungültigerklärung der Feststellung über Einhaltung der Ladungsfrist - Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Bestellung eines Schriftführers - Einschränkung der Darlegungslast im Beschlussanfechtungsverfahren - Erhöhung der ...

  • ibr-online

    Ungültigerklärung der Abrechnung:Umfang der Darlegungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerdeberechtigung des ehemaligen Verwalters; Regelungsgehalt der festgestellten Einhaltung der Ladungsfrist; Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Wahl eines Schriftführers; Anfechtung eines Geschäftsordnungsbeschlusses; Formerfordernisse der Einladung zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2004, 794
  • ZMR 2005, 211
  • WuM 2004, 744
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03
    Es entspricht deshalb grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, einen durch einen laufenden Vertrag gebundenen Verwalter ohne Notwendigkeit zu begünstigen (vgl. BayObLGZ 2002, 422/425).
  • BayObLG, 09.06.1988 - BReg. 2 Z 12/88

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Abrechnung; Wohngeld; Zahlung; Verwalter; …

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03
    Die Heizkostenverordnung ist im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander nicht bereits gemäß § 2 HeizkostenV kraft Gesetzes anwendbar, sondern gemäß § 3 HeizkostenV nur, wenn die Wohnungseigentümer dies durch Vereinbarung oder Beschluss geregelt haben (BayObLG ZMR 1988, 349 = WuM 1988, 332).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/04

    Teilweise Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses über Jahresabrechnung - …

    Der Senat hat durch Entscheidung vom 19.2.2004 (2Z BR 219/03) auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers die Entscheidung des Landgerichts teilweise aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • OLG München, 22.11.2006 - 34 Wx 55/06

    Beteiligte des Rechtsbeschwerdeverfahrens - kein wechselseitiger Anspruch der …

    Die gegen diese Entscheidung eingelegte sofortige Beschwerde wurde schließlich am 27.1.2006 zurückgenommen, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht durch Entscheidungen vom 19.2.2004 (2Z BR 219/03 = ZMR 2005, 211) und vom 23.3.2005 (2Z BR 236/04 = ZMR 2005, 969) die in dem Verfahren ergangenen Beschwerdeentscheidungen aufgehoben und die Sache jeweils an das Landgericht zurückverwiesen hatte.
  • AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22

    Nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung nur bei besonderem Anlass!

    Rn. 35 Im Ergebnis entspricht die hier vertretene Auffassung auch der teilweise vom Kläger angeführten älteren obergerichtlichen Rechtsprechung, die freilich strenger ist als das Gericht und statt guter Gründe für eine Vergütungserhöhung eine Gegenleistung des Verwalters fordert (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Februar 2004 - 2Z BR 219/03 -, Rn. 30, juris; vgl. auch OLG Frankfurt…, Beschluss vom 15. März 2005 - 20 W 153/03 -, Rn. 44, juris).
  • BayObLG, 23.03.2005 - 2Z BR 236/0

    Anforderungen an eine gerichtliche Teilungültigerklärung

    Der Senat hat durch Entscheidung vom 19.2.2004 (2Z BR 219/03) auf die sofortige weitere Beschwerde des Antragstellers die Entscheidung des Landgerichts teilweise aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10636
BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03 (https://dejure.org/2004,10636)
BayObLG, Entscheidung vom 15.01.2004 - 2Z BR 227/03 (https://dejure.org/2004,10636)
BayObLG, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 2Z BR 227/03 (https://dejure.org/2004,10636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 23 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    WEG § 22 Abs. 1 § 23 Abs. 4
    Voraussetzungen für die Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses - Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Anfechtungsfrist

  • ibr-online

    Wiedereinsetzung nach Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses bezüglich baulicher Veränderungen; Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Anfechtungsfrist bezüglich des Eigentümerbeschlusses; Erfordernis der unverschuldeten Versäumung der Anfechtugsfrist für ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 744
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 17.01.2003 - 2Z BR 130/02

    Wiedereinsetzung im Wohnungseigentumsverfahren - verzögerte Protokollerstellung

    Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
    Er hätte, wenn er in der Versammlung nicht anwesend war, sich vor Ablauf der Anfechtungsfrist über die gefassten Beschlüsse beim Verwalter erkundigen können und müssen (BayObLG ZMR 2003, 435).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
    Für bauliche Veränderungen fehlt den Wohnungseigentümern jedenfalls nicht grundsätzlich die Beschlusskompetenz, die zur Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses führen würde (BGHZ 145, 158/168 = NJW 2000, 3500/3503; BayObLG NZM 2001, 133).
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 2 Z 67/88

    Rechtmäßigkeit eines Eigentümerbeschlusses in dem die Erweiterung der Terasse …

    Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann zwar bei Versäumung dieser Frist grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG gewährt werden (BayObLGZ 1989, 13/15; zuletzt trotz der Einwendungen hiergegen Beschluss des Senats vom 28.8.2003, 2Z BR 160/03).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines …

    Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
    Es genügt vielmehr eine schlagwortartige Bezeichnung (BayObLGZ 1992, 79/84 f.).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
    Für bauliche Veränderungen fehlt den Wohnungseigentümern jedenfalls nicht grundsätzlich die Beschlusskompetenz, die zur Nichtigkeit des Eigentümerbeschlusses führen würde (BGHZ 145, 158/168 = NJW 2000, 3500/3503; BayObLG NZM 2001, 133).
  • BayObLG, 28.08.2003 - 2Z BR 160/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Anfechtung …

    Auszug aus BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 227/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kann zwar bei Versäumung dieser Frist grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 2 FGG gewährt werden (BayObLGZ 1989, 13/15; zuletzt trotz der Einwendungen hiergegen Beschluss des Senats vom 28.8.2003, 2Z BR 160/03).
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dejure.org Übersicht BayObLG

Rechtsprechung
   BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14168
BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03 (https://dejure.org/2004,14168)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.2004 - 2Z BR 129/03 (https://dejure.org/2004,14168)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 2Z BR 129/03 (https://dejure.org/2004,14168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,14168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 1; ; WEG § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Beteiligung am Wohnungseigentumsverfahren - Zurpckverweisung durch das Beschwerdegericht - Abgrabungen an einer Gartensondernutzungsfläche als bauliche Veränderung

  • ibr-online

    Beschwerde:Begründungspfl. für Absehen von mündl. Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Streit über die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern untereinander; Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer wegen Bindung aller Beteiligter an eine rechtskräftige Entscheidung des Wohnungseigentumsgerichts; Vorliegen eines Verfahrensfehlers durch fehlende ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WuM 2004, 744
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 86/02

    Umgestaltung der Grundstücksoberfläche als bauliche Veränderung der …

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03
    Denn eine auf Dauer angelegte Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums ist begrifflich eine bauliche Veränderung (Senatsbeschluss vom 29.8.2002 - Az. 2Z BR 74/02, Leitsatz in NZM 2003, 121; BayObLG NZM 2003, 242).

    Ein solcher Nachteil kann nicht nur in der optisch nachteiligen Veränderung des Gesamtbilds der Wohnanlage, sondern vor allem auch in der Möglichkeit einer intensiveren Nutzung der Gartenfläche, etwa durch Aufstellen eines Gartenzelts, liegen (BayObLG NZM 2003, 242).

  • OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03
    Deshalb ist eine Zurückverweisung an das Landgericht unumgänglich (vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 868).
  • BayObLG, 29.08.2002 - 2Z BR 74/02

    Beseitigungsanspruch der Wohnungseigentümer - Erweiterung einer Terasse - …

    Auszug aus BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03
    Denn eine auf Dauer angelegte Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums ist begrifflich eine bauliche Veränderung (Senatsbeschluss vom 29.8.2002 - Az. 2Z BR 74/02, Leitsatz in NZM 2003, 121; BayObLG NZM 2003, 242).
  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des …

    Diesen Verfahrensfehler kann der Senat nicht beheben (vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 868; dazu auch BayObLG Beschluss vom 29.1.2004, 2Z BR 129/03), weil die Entscheidung des Landgerichts auch an materiell-rechtlichen Fehlern leidet und eine Entscheidung in der Sache nicht ohne weitere Tatsachenfeststellungen möglich ist.
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