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Rechtsprechung
   BFH, 09.07.2025 - X B 111/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,19950
BFH, 09.07.2025 - X B 111/24 (https://dejure.org/2025,19950)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2025 - X B 111/24 (https://dejure.org/2025,19950)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2025 - X B 111/24 (https://dejure.org/2025,19950)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 56, ZPO § 78b, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3, FGO § 155 S 1
    Wiedereinsetzung, wenn ein Prozessbevollmächtigter erst unmittelbar vor Fristablauf gefunden werden kann

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzung, wenn ein Prozessbevollmächtigter erst unmittelbar vor Fristablauf gefunden werden kann

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 56 FGO, § 78b ZPO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 FGO, § 155 S 1 FGO
    Wiedereinsetzung, wenn ein Prozessbevollmächtigter erst unmittelbar vor Fristablauf gefunden werden kann

  • IWW

    § 19 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 des Versorgungsausgleichsgesetzes (V... ersAusglG), § 19 Abs. 3 VersAusglG, § 1573 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 242 BGB, § 10 Abs. 1a Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG, § 10 Abs. 1a Nr. 4 EStG, § 33a Abs. 1 EStG, § 56 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO, § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung, § 155 Satz 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 3 FGO, § 78b ZPO, § 56 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 19 VersAusglG, § 19 Abs. 2 Nr. 4 VersAusglG, § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 33 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Wiedereinsetzung, wenn ein Prozessbevollmächtigter erst unmittelbar vor Fristablauf gefunden werden kann

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 ; ZPO § 78b
    Wiedereinsetzung, wenn ein Prozessbevollmächtigter erst unmittelbar vor Fristablauf gefunden werden kann

  • rechtsportal.de

    FGO § 56 ; ZPO § 78b
    Wiedereinsetzung, wenn ein Prozessbevollmächtigter erst unmittelbar vor Fristablauf gefunden werden kann

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung, wenn ein Prozessbevollmächtigter erst unmittelbar vor Fristablauf gefunden werden kann

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Hinweispflicht des Gerichts - und ihre Grenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der erst unmittelbar vor Fristablauf gefundene Prozessbevollmächtigte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kumulative Entscheidungsgründe - und die Begründung der Grundsatzrevision

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung nach schwieriger Anwaltssuche: Zeit zur Einarbeitung nötig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.06.2008 - III R 57/05

    Eine Abfindung von Unterhaltsansprüchen des geschiedenen Ehegatten kann nur …

    Auszug aus BFH, 09.07.2025 - X B 111/24
    Rn. 34 In den beiden weiteren vom Kläger angeführten vermeintlichen Divergenzentscheidungen (BFH-Urteile vom 22.01.1971 - VI R 47/69, BFHE 101, 384, BStBl II 1971, 325 und vom 19.06.2008 - III R 57/05, BFHE 222, 338, BStBl II 2009, 365, unter II.1.a) ist ausgesprochen, dass nicht typischer Unterhaltsaufwand (zum Beispiel infolge schwerer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit) unter der Voraussetzung, dass zusätzlich auch laufender Unterhalt geleistet wird, nach § 33 EStG abgezogen werden kann, wobei in den beiden konkreten Fällen jeweils das Vorliegen nicht typischer Unterhaltszahlungen verneint wurde.
  • BFH, 30.08.2017 - II R 48/15

    Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen …

    Auszug aus BFH, 09.07.2025 - X B 111/24
    Rn. 39 c) Soweit der Kläger unter dem Gesichtspunkt einer Verfahrensrüge auch Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der vom FG vorgenommenen Auslegung des gerichtlichen Vergleichs erhebt, kann damit die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreicht werden (BFH-Urteil vom 30.08.2017 - II R 48/15, BFHE 259, 127, BStBl II 2018, 24, Rz 30).
  • BFH, 11.10.2012 - VIII S 20/12

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BFH, 09.07.2025 - X B 111/24
    Insoweit muss der Beteiligte nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung substantiiert vortragen, welche --mehr als vier-- zur Vertretung berechtigten Personen er um die Übernahme des Mandats gebeten hat, und dass diese aus anderen Gründen als der Nichtzahlung eines Vorschusses das Mandat abgelehnt haben (vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 11.10.2012 - VIII S 20/12, BFH/NV 2013, 219 …und vom 18.06.2014 - X S 13/14, BFH/NV 2014, 1565, Rz 6, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BFH, 18.06.2014 - X S 13/14

    Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts; Ausnahme vom Vertretungszwang

    Auszug aus BFH, 09.07.2025 - X B 111/24
    Insoweit muss der Beteiligte nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung substantiiert vortragen, welche --mehr als vier-- zur Vertretung berechtigten Personen er um die Übernahme des Mandats gebeten hat, und dass diese aus anderen Gründen als der Nichtzahlung eines Vorschusses das Mandat abgelehnt haben (…vgl. zum Ganzen BFH-Beschlüsse vom 11.10.2012 - VIII S 20/12, BFH/NV 2013, 219 und vom 18.06.2014 - X S 13/14, BFH/NV 2014, 1565, Rz 6, m.w.N. auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BFH, 30.08.2013 - X B 28/13

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BFH, 09.07.2025 - X B 111/24
    An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere, wenn das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, die Beschwerdebegründung jedoch nur auf einen der das FG-Urteil tragenden Gründe eingeht (Senatsbeschluss vom 30.08.2013 - X B 28, 29/13, BFH/NV 2013, 1800, Rz 10).
  • BFH, 16.01.2025 - X B 23/24

    Vorläufigkeitsvermerk wegen noch unklarer Beurteilung der …

    Auszug aus BFH, 09.07.2025 - X B 111/24
    Er legt aber nicht dar (zu den für eine ordnungsgemäße Sachaufklärungsrüge geltenden Darlegungsanforderungen vgl. Senatsbeschluss vom 16.01.2025 - X B 23/24, BFH/NV 2025, 294, Rz 9), welche entscheidungserheblichen Tatsachen --hier: welche Inhalte des zwischenstaatlichen Rechts-- sich bei einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Sachaufklärungspflicht ergeben hätten.
  • BFH, 05.02.2014 - III B 108/13

    Überraschungsentscheidung; Beweisantrag und nachfolgender Verzicht auf mündliche …

    Auszug aus BFH, 09.07.2025 - X B 111/24
    Ein FG ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, seine vorläufige Beweiswürdigung oder das Ergebnis einer Gesamtwürdigung zahlreicher Einzelumstände offenzulegen (BFH-Beschluss vom 05.02.2014 - III B 108/13, BFH/NV 2014, 706, Rz 12, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1966 - VI R 101/66

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen

    Auszug aus BFH, 09.07.2025 - X B 111/24
    Rn. 33 b) Im Übrigen befasst sich das vom Kläger genannte BFH-Urteil vom 09.12.1966 - VI R 101/66 (BFHE 87, 613, BStBl III 1967, 246) mit der Nachzahlung von Unterhalt für frühere Jahre und ordnet solche Zahlungen dem § 33 EStG zu.
  • BFH, 22.01.1971 - VI R 47/69

    Geschiedener Steuerpflichtiger - Ablösung künftiger Unterhaltsverpflichtungen - …

    Auszug aus BFH, 09.07.2025 - X B 111/24
    Rn. 34 In den beiden weiteren vom Kläger angeführten vermeintlichen Divergenzentscheidungen (BFH-Urteile vom 22.01.1971 - VI R 47/69, BFHE 101, 384, BStBl II 1971, 325 und vom 19.06.2008 - III R 57/05, BFHE 222, 338, BStBl II 2009, 365, unter II.1.a) ist ausgesprochen, dass nicht typischer Unterhaltsaufwand (zum Beispiel infolge schwerer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit) unter der Voraussetzung, dass zusätzlich auch laufender Unterhalt geleistet wird, nach § 33 EStG abgezogen werden kann, wobei in den beiden konkreten Fällen jeweils das Vorliegen nicht typischer Unterhaltszahlungen verneint wurde.
  • BFH, 24.11.2025 - V B 23/25

    Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde bei kumulativer Begründung des …

    Rn. 5 a) Hat das FG sein Urteil kumulativ auf mehrere Gründe gestützt, muss hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund im Sinne des § 115 Abs. 2 FGO dargelegt werden und vorliegen (…ständige Rechtsprechung, z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13.03.2024 - V B 67/22, BFH/NV 2024, 682, Rz 21; zu § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO z.B. BFH-Beschluss vom 09.07.2025 - X B 111/24, BFH/NV 2025, 1305, Rz 30;… zu § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO z.B. BFH-Beschluss vom 02.07.2019 - VIII B 99/18, BFH/NV 2019, 1348, Rz 13;… zu § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, falls es sich nicht um einen absoluten Revisionsgrund handelt, z.B. BFH-Beschluss vom 02.12.2020 - II B 38/20, BFH/NV 2021, 636, Rz 10).
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