Rechtsprechung
| BFH, 16.12.1998 - X R 139/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 34f; ; EStG § 10e; ; BGB § 414; ; BGB § 415; ; BGB § 609 Abs. 1; ; AO 1977 § 42; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Wohnung - Verlust - Vermietung - Darlehen - Werbungskosten - Steuerermäßigung - Kind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10e Abs. 1
Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 26.07.1994 - 11 K 5487/93
- BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Wird zitiert von ... (71) Zitiert selbst (13)
- BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94
Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen …
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Die Grundsätze des Fremdvergleichs gelten nicht nur für die Abgrenzung des privaten vom betrieblichen/beruflichen Bereich (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468;… vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590) bzw. vom Bereich der Einkunftserzielung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106), sondern auch, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich begünstigt sind (…Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106).
- BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97
Mietvertrag zwischen Angehörigen
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Die Grundsätze des Fremdvergleichs gelten nicht nur für die Abgrenzung des privaten vom betrieblichen/beruflichen Bereich (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468;… vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590) bzw. vom Bereich der Einkunftserzielung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106), sondern auch, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich begünstigt sind (…Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24).Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196, und in BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106).
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Denn auch hier besteht infolge der innerhalb der Familie typischerweise fehlenden Interessengegensätze die Gefahr des steuerlichen Mißbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34, m.w.N.).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704;… vom 9. November 1994 X R 97/91, BFH/NV 1995, 506). - BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85
Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und "dem Anlaß nach wie von einem Fremden" gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, daß es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Mißbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838;… vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460). - BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89
Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung …
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und "dem Anlaß nach wie von einem Fremden" gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, daß es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Mißbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH-Urteile vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BFHE 165, 53, BStBl II 1991, 838; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460). - BFH, 12.02.1992 - X R 121/88
Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Die Grundsätze des Fremdvergleichs gelten nicht nur für die Abgrenzung des privaten vom betrieblichen/beruflichen Bereich (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468;… vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590) bzw. vom Bereich der Einkunftserzielung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106), sondern auch, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich begünstigt sind (…Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24). - BFH, 29.07.1998 - X R 54/95
§ 10 e EStG bei mittelbarer Grundstücksschenkung
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Da die Wohneigentumsförderung den Steuerpflichtigen von den zur Erlangung des Wohneigentums erforderlichen Aufwendungen entlasten soll, hat nach der Rechtsprechung des Senats nur derjenige Anspruch auf die Grundförderung, dem tatsächlich eigene Aufwendungen in Form von Anschaffungs- oder Herstellungskosten erwachsen sind (BFH-Urteil vom 29. Juli 1998 X R 54/95, BFHE 186, 400, m.w.N.). - BFH, 24.03.1993 - X R 25/91
Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Veräußerers führt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, da dem Erwerber durch die Begleichung der Verbindlichkeit Aufwendungen entstehen, die er auf sich nimmt, um Eigentümer der Wohnung zu werden (z.B. BFH-Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847; BFH-Urteile vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704;… vom 9. November 1994 X R 97/91, BFH/NV 1995, 506). - BFH, 22.04.1998 - X R 163/94
Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten
Auszug aus BFH, 16.12.1998 - X R 139/95
Die Grundsätze des Fremdvergleichs gelten nicht nur für die Abgrenzung des privaten vom betrieblichen/beruflichen Bereich (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, BStBl II 1992, 468;… vom 28. Januar 1993 IV R 109/91, BFH/NV 1993, 590) bzw. vom Bereich der Einkunftserzielung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106), sondern auch, wenn es sich um private Vorgänge handelt, die steuerlich begünstigt sind (Senatsurteil vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24). - BFH, 28.01.1993 - IV R 109/91
Schuldzinsen und Beurkundungsgebühren als Betriebsausgaben - Betriebliche …
- BFH, 09.11.1994 - X R 97/91
§ 10 e EStG bei teilentgeltlichem Erwerb eines Rohbaus
- BFH, 26.07.1991 - VI R 100/90
Anforderungen an wirksame Vertretung vor dem Finanzgericht
- BFH, 27.02.2019 - I R 73/16
Rechtsprechungsänderung zur sog. Sperrwirkung nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk
Auch die Rechtsprechung teilt diese Ansicht (…z.B. Senatsurteil vom 7. September 2016 I R 11/14, BFH/NV 2017, 165, Rz 21, im Zusammenhang mit einem "weitergeleiteten Konzerndarlehen" und § 8a Abs. 1 KStG 2002 n.F.; BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, und vom 28. November 1990 X R 109/89, BFHE 163, 264, BStBl II 1991, 327). - BFH, 22.10.2013 - X R 26/11
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Differenzierung nach dem Anlass der …
Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (zum Ganzen BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1., und vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a, m.w.N.). - BFH, 17.07.2013 - X R 31/12
Arbeitsverträge zwischen nahen Angehörigen - Unschädliche Erwähnung überholter …
Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (zum Ganzen Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1., und vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a, m.w.N.).
- BFH, 18.11.2020 - VI R 28/18
Zu den Anforderungen an die steuerliche Anerkennung eines geringfügigen …
Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (BFH-Urteile vom 16.12.1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, und vom 13.07.1999 - VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386). - BFH, 13.09.2018 - I R 19/16
Wertaufstockung bei Einbringung eines Mitunternehmeranteils mit negativem …
Je mehr Umstände auf eine gesellschaftliche Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, m.w.N.). - BFH, 13.07.2017 - VI R 62/15
Abzinsung von Angehörigendarlehen
Jedoch schließt nicht mehr jede Abweichung einzelner Sachverhaltsmerkmale vom Üblichen die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus (zum Ganzen BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1., und vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a, m.w.N.; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Dezember 2010, BStBl I 2011, 37, Rz 8). - BFH, 17.07.2014 - IV R 52/11
Vollzug einer Schenkung bei unentgeltlicher Zuwendung einer atypisch stillen …
Vielmehr sind einzelne Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine privat veranlasste Vereinbarung zulassen (zum Ganzen BFH-Urteile vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780, unter II.1.; vom 13. Juli 1999 VIII R 29/97, BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386, unter 2.a; vom 17. Juli 2013 X R 31/12, BFHE 242, 209, BStBl II 2013, 1015, Rz 24). - FG München, 10.03.2005 - 15 K 5224/03
Keine Eigenheimzulage bei mittelbarer Grundstücksschenkung oder bei Finanzierung …
Denn infolge des innerhalb der Familie typischerweise fehlenden Interessengegensatzes besteht die Gefahr des steuerlichen Missbrauchs zivilrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 ).Der Fremdvergleich muss insgesamt zu dem Ergebnis führen, dass ein ernst gemeintes Darlehen und keine verschleierte Schenkung oder ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch gewollt ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 780 ).
Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH in BFH/NV 1999, 780 ).
Wird das Darlehen zwischen volljährigen, voneinander wirtschaftlich unabhängigen Verwandten vereinbart und dem Anlass nach wie von einem Fremden gewährt (z.B. zur Anschaffung oder Herstellung eines Gebäudes), ist es nach der Rechtsprechung aber unschädlich, dass es unter im einzelnen anderen Bedingungen als unter Fremden überlassen wird, soweit es sich nicht um eine verschleierte Schenkung oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten handelt (BFH in BFH/NV 1999, 780 ).
Zudem müssen die Grundlagen, auf denen die entsprechenden Zahlungen beruhen, klar und eindeutig - in aller Regel durch schriftliche Vereinbarungen - nachvollziehbar sein (BFH in BFH/NV 1999, 780 ).
- FG Sachsen, 23.09.1999 - 4 K 210/98
Anerkennung eines Darlehens zwischen von einander wirtschaftlich unabhängigen …
Der Darlehensvertrag vom 29. Dezember 1993 scheitert schließlich auch nicht an den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des Fremdvergleichs von Verträgen unter nahen Angehörigen, die grundsätzlich auch bei privaten Vorgängen, die steuerlich begünstigt sind, zur Anwendung kommen (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, BFH/NV 1999, 780 ).Maßgebend ist hier aber die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten, so daß nicht bereits jede Abweichung vom Üblichen die einkommensteuerliche Anerkennung der vertraglichen Vereinbarung sperrt (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, a.a.O.; vgl. des Weiteren BFH…, Urteil vom 26. November 1996 - IX R 51/94, a.a.O.).
Bei Darlehensvereinbarungen zwischen volljährigen und wirtschaftlich unabhängigen nahen Angehörigen, die dem Anlaß nach wie von einem Fremden gewährt werden - insbesondere als ein objektgebundenes Darlehen zur Finanzierung der Anschaffung eines Eigenheims -, bleibt es für die einkommensteuerliche Anerkennung unschädlich, wenn das Darlehen unter im Einzelnen anderen Bedingungen als zwischen fremden Vertragsparteien überlassen wird (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, a.a.O.).
Die Verzinsung der Darlehensschuld ist genauso wie ihre Besicherung und die Vereinbarung über die Rückzahlung des Darlehens im bürgerlichrechtlichen Leitbild des Darlehensvertrages nach § 607 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB ) kein unverzichtbares Tatbestandsmerkmal des Vertragstyps "Darlehensvertrag" (…vgl. den Wortlaut von § 608 BGB , vgl. des Weiteren Palandt-Putzo, Bürgerliches Gesetzbuch Kommentar, 53. Auflage 1994, § 608 Rz. 1; vgl. auch BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, a.a.O.).
Der Beklagte verkennt schließlich, daß Regelungen zwischen den Vertragsparteien in ihrer zeitlichen Abfolge anders als unter Fremden üblich auch erst nach Auszahlung des Darlehens getroffen werden können (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, a.a.O.).
Selbst wenn der streitgegenständliche Darlehensvertrag vom 29. Dezember 1993 wegen der hier noch nicht vereinbarten Verzinsung der Darlehensschuld und ihre Besicherung einkommensteuerlich nicht anerkannt werden könnte, spricht vieles dafür, daß auf Grund der im geänderten notariellen Vertrag vom 6. Februar 1995 nachgeholten Zins- und Besicherungsvereinbarung mit zivilrechtlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses der streitgegenständliche Darlehensvertrag vom 29. Dezember 1993 auch steuerrechtlich anerkannt werden müßte (vgl. BFH, Urteil vom 16. Dezember 1998 - X R 139/95, a.a.O.).
- FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10
Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen …
Es handelte sich dagegen nicht um verschleierte Schenkungen oder um einen Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1998 X R 139/05, BFH/NV 1999, 780;… BFH-Beschluss vom 30. November 2007 IV B 162/06, juris, Rz. 10). - FG Rheinland-Pfalz, 26.06.2002 - 1 K 1294/01
Eigenheimzulage nur bei eigenen Aufwendungen
- BFH, 12.07.2017 - VI R 59/15
Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.09.2017 - 4 K 1702/16
Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses und zur Frage des Nachweises …
- BFH, 28.10.2020 - X R 1/19
Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer …
- BFH, 14.02.2008 - V R 12/06
Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft bei Betriebsaufspaltung - …
- BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01
Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid - …
- FG Hamburg, 03.11.2017 - 6 K 20/17
Keine steuerliche Anerkennung eines Verwandtendarlehens bei sehr langer Laufzeit …
- BFH, 21.08.2006 - X B 154/05
Zeuge im Ausland
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 157/02
Änderung der Festsetzung einer Eigenheimzulage nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
- BFH, 06.03.2003 - IV R 21/01
PersG; Darlehen der Gesellschaft an teilweise beteiligungsidentische KapG
- FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3703/16
Kein Werbungskostenabzug von Schuldzinsen bei fremdunüblichem Darlehensvertrag …
- FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 94/99
Maßgebender Zeitpunkt für die Entgeltlichkeit des Erwerbs einer eigen-genutzten …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.06.2015 - 2 K 1036/13
Tarifbelastung der Einkünfte aus Kapitalvermögen eines bloß mittelbar Beteiligten …
- BFH, 12.07.2017 - VI R 60/15
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12. 07. 2017 VI R 59/15 - …
- BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96
Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen
- FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 288/99
Abgrenzung der verschleierten Schenkung gegen eine Darlehensgewährung bei Erwerb …
- FG Niedersachsen, 05.03.2001 - 14 K 105/96
Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen ohne konkrete …
- FG Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 4 K 250/01
Veräußerung eines Hauses an nahen Angehörigen bei verzinslicher Stundung des …
- FG Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 1 K 189/16
Betriebsausgabenabzug für Zuwendungen an eine Unterstützungskasse in Form einer …
- BFH, 02.03.2011 - IX B 144/10
Greifbare Gesetzwidrigkeit einer FG-Entscheidung - Anforderungen an Verträge …
- FG Schleswig-Holstein, 28.01.2008 - 5 K 255/05
Die von § 2 EigZulG geforderte Entgeltlichkeit des Erwerbs muss zum …
- FG Saarland, 03.12.2003 - 1 K 64/02
Nachweis der Entgeltlichkeit eines innerfamiliären Wohnungskaufvertrages/Umbau …
- FG München, 02.04.2009 - 10 V 234/09
Kein Anspruch auf Eigenheimzulage bei verschleierter Schenkung
- FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 158/02
Keine Begünstigung eines kontenmäßig nicht belegten Wohnungserwerbs unter nahen …
- BFH, 26.02.2002 - X R 4/00
Postulationsfähigkeit des Behördenvertreters; Wohneigentumsförderung nach § 10 e …
- FG Münster, 11.07.2014 - 8 K 586/12
- FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
Geschäftslokal eines Friseurs als wesentliche Betriebsgrundlage; Darlehen unter …
- BFH, 07.07.2005 - IX R 77/03
EigZul - Anschaffungskosten bei Übernahme von Verbindlichkeiten
- FG Nürnberg, 06.08.1999 - VII 221/96
Bemessungsgrundlage nach § 10e EStG bei Übertragung
- BFH, 01.03.2005 - IX R 70/03
EigZul; Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
- BFH, 14.02.2008 - V R 13/06
Anforderungen an das Vorliegen einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft; …
- FG Niedersachsen, 05.09.2003 - 13 K 99/98
Anspruch auf Eigenheimzulage; Förderung des entgeltlichen Erwerbs; Erfordernis …
- FG Hamburg, 26.05.2016 - 6 K 148/14
Passivierung von Verbindlichkeiten bei geringer Wahrscheinlichkeit einer …
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 5 K 5173/08
Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem ehemaligen …
- FG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - 11 K 3860/16
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des FG Baden-Württemberg vom 19.12.2017 11 K …
- FG München, 17.06.2013 - 5 K 2877/10
Darlehensgewährung unter Schwestergesellschaften; Abgrenzung der betrieblichen …
- BFH, 14.07.2009 - IX R 10/08
Keine Eigenheimzulage mangels Aufwendung von Anschaffungskosten - Vertrag …
- BFH, 25.01.2008 - IV B 4/07
Darlehen zwischen einander nahe stehenden Personen - Stundung der Zinsen - …
- BFH, 30.11.2007 - IV B 162/06
Darlehen zwischen nahen Angehörigen zu unüblichen Konditionen - Anforderungen an …
- BFH, 26.07.2006 - IX B 169/05
NZB: EigZulG , Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen
- FG Hamburg, 23.03.2007 - 2 K 147/05
Abgabenordnung: Gesamtplan und Gestaltungsmissbrauch
- BFH, 16.11.2005 - IX B 159/05
Fremdvergleich
- FG Niedersachsen, 29.09.2005 - 16 K 193/02
Entstehung von Anschaffungskosten beim Übernehmer durch Übernahme von …
- FG München, 17.03.2022 - 13 K 766/20
Berücksichtigen eines Veräußerungsverlusts aus der Veräußerung der Aktien bei der …
- FG Baden-Württemberg, 28.06.2021 - 10 K 3032/19
Außerbilanzielle Hinzurechnung von Ausgleichszahlungen als verdeckte …
- FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 4 K 12348/07
Vertrag zwischen nahen Angehörigen: Schuldzinsen als Betriebsausgabe - Keine …
- FG Saarland, 26.05.2004 - 1 K 284/02
Steuerrechtliche Anerkennung eines mit einem Darlehensvertrag wirtschaftlich …
- LSG Baden-Württemberg, 18.02.2020 - L 11 EG 2314/19
Elterngeld - Anspruch auf Partnerschaftsbonusmonate nach § 4 Abs 4 S 3 BEEG - …
- FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
Einkommensteuer: Angehörigendarlehen
- FG Thüringen, 24.09.2014 - 3 K 1014/13
Wechselseitige Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten (hier: selbständige …
- SG Lüneburg, 17.12.2020 - S 44 AS 518/17
Darlehen; Verwandtendarlehen; Schenkung; Unterhaltsleistung
- FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 202/98
Verbindlichkeiten als Schuldposten im Einheitswertverfahren über das …
- FG Saarland, 25.11.2009 - 1 K 2368/05
Anschaffungskosten einer Wohnung; Abgrenzung mittelbare / verschleierte …
- FG Nürnberg, 10.05.2007 - IV 173/05
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Gewährung von Eigenheimzulage mit …
- FG Schleswig-Holstein, 09.09.2002 - 3 K 102/01
Eigenheimzulage: Anschaffungskosten bei fremdfinanziertem Grundstückserwerb, wenn …
- FG Saarland, 05.06.2002 - 1 K 178/99
Verschleierte Darlehensgewährung führt nicht zu Anschaffungskosten
- FG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 K 268/01
Eigenheimzulage bei Kaufvertrag zwischen Angehörigen und nicht dem Fremdvergleich …
- FG München, 10.12.2002 - 2 K 2802/01
Darlehen zwischen Angehörigen
- FG München, 30.01.2001 - 6 K 452/99
Höhe des Abzugsbetrages nach § 10e Einkommensteuergesetz
- FG Nürnberg, 05.12.2002 - IV 32/01
1. Zur Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen; 2. Grenzen der …
- FG München, 13.07.2000 - 10 K 2973/94
Nutzung einer Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, wenn Eigentümer die Wohnung …
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