Rechtsprechung
| BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20), XI R 15/24, XI R 17/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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EGRL 112/2006 Art 16 S 1, UStG § 3 Abs 1b S 1, UStG § 3 Abs 1b S 2, UStG § 10 Abs 4, UStG § 15 Abs 4, UStG VZ 2008, UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3, EGRL 112/2006 Art 74, AO § 162
Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit; Entnahmebesteuerung; Bemessungsgrundlage - rechtsinformationen.bund.de
Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit; Entnahmebesteuerung; Bemessungsgrundlage
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 16 S 1 EGRL 112/2006, § 3 Abs 1b S 1 UStG 2005, § 3 Abs 1b S 2 UStG 2005, § 10 Abs 4 UStG 2005, § 15 Abs 4 UStG 2005
Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit; Entnahmebesteuerung; Bemessungsgrundlage - IWW
§ 8 Abs. 3 EEG, § 3 Abs. 4 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, ... § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG, Abschn. 2.5 Abs. 22 Satz 8 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, Richtlinie 2006/112/EG, Art. 16 MwStSystRL, Art. 74 MwStSystRL, Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG, Art. 74 der Richtlinie 2006/112, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG, Art. 16 der Richtlinie 2006/112/EG, § 3 Abs. 1b Satz 2 UStG, Art. 16 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 15 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Art. 16 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie, Richtlinie 77/388, Art. 16 der Mehrwertsteuerrichtlinie, § 3 Abs. 1b UStG, § 15 Abs. 4 UStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 16 UStG, § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 UStG, § 150 Abs. 1 Satz 3, § 167 Satz 1, § 168 Satz 1 und 2 der Abgabenordnung, § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO
- Betriebs-Berater
Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit; Entnahmebesteuerung; Bemessungsgrundlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unentgeltliche Wärmelieferungen an andere Unternehmer als unentgeltliche Zuwendungen
Sonstiges (2)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 1
Unentgeltliche Wertabgabe, Blockheizkraftwerk, Bemessungsgrundlage, Selbstkosten, Aufteilungsmethode - nwb.de (Verfahrensmitteilung)
UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 3, UStG § 10 Abs 4 S 1 Nr 1
Aufteilungsmethode; Bemessungsgrundlage; Blockheizkraftwerk; Selbstkosten; Unentgeltliche Wertabgabe
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 28.11.2013 - 16 K 247/12
- BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14
- FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 195/17
- BFH, 22.11.2022 - XI R 17/20
- EuGH, 25.04.2024 - C-207/23
- BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20), XI R 15/24, XI R 17/20
- BFH - XI B 104/19 (anhängig)
Papierfundstellen
- BB 2024, 2645 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (16)
- EuGH, 25.04.2024 - C-207/23
Finanzamt X () und transmission d'un bien à titre gratuit) - Vorlage zur …
Auszug aus BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Rn. 17 Der EuGH hat mit seinem Urteil Finanzamt X vom 25.04.2024 - C-207/23, EU:C:2024:352 über das Vorabentscheidungsersuchen entschieden und die Vorlagefragen wie folgt beantwortet:.Rn. 37 b) Dies hat der EuGH auf Vorlage des Senats als unionsrechtlich zutreffend bestätigt (vgl. Urteil Finanzamt X vom 25.04.2024 - C-207/23, EU:C:2024:352, Tenor Ziffer 2): Art. 74 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass der Selbstkostenpreis im Sinne dieser Bestimmung nicht nur die unmittelbaren Herstellungskosten oder Erzeugungskosten umfasst, sondern auch mittelbar zurechenbare Kosten wie Finanzierungsaufwendungen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um vorsteuerbelastete Kosten handelt oder nicht.
Soweit die gesetzgebenden Körperschaften die Begriffe zunächst nicht synonym verstanden haben sollten, weil sie den Unternehmergewinn nicht in die Selbstkosten einbeziehen wollten (…BTDrucks 11/5970, S. 45), ist dies nach der Rechtsprechung des BFH (…vgl. Urteil vom 10.03.1994 - V R 91/91, BFH/NV 1995, 451) weder bei den Selbstkosten noch nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil Finanzamt X vom 25.04.2024 - C-207/23, EU:C:2024:352, Rz 59) beim Selbstkostenpreis der Fall.
Rn. 39 d) Soweit die Klägerin darauf verweist, dass nach Rz 55 des EuGH-Urteils Finanzamt X vom 25.04.2024 - C-207/23, EU:C:2024:352 der Steuerbehörde die Ermittlung des Selbstkostenpreises obliegt, versteht der Senat dies in der Weise, dass bei der Überprüfung der Steueranmeldungen das FA als "Steuerbehörde" die genannten Umstände zu beachten hat.
Hieran ändert sich durch Rz 55 des EuGH-Urteils Finanzamt X vom 25.04.2024 - C-207/23, EU:C:2024:352 aufgrund des nationalen Verfahrensrechts nichts; denn bei fehlenden Unionsregeln zu einer verfahrensrechtlichen Frage ist es nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, wobei diese dem Äquivalenzgrundsatz und dem Effektivitätsgrundsatz genügen müssen (vgl. z.B. EuGH-Urteil Farkas vom 26.04.2017 - C-564/15, EU:C:2017:302, Rz 31), was hier der Fall ist.
- BFH, 12.12.2012 - XI R 3/10
Erzeugung von Strom und Wärme durch Blockheizkraftwerk im selbst genutzten …
Auszug aus BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Dies richte sich nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG gemäß den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 12.12.2012 - XI R 3/10 (BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809) und vom 16.11.2016 - V R 1/15 (BFHE 255, 354, BStBl II 2022, 777).Sowohl der EuGH (Urteile Property Development Company vom 23.04.2015 - C-16/14, EU:C:2015:265; Het Oudeland Beheer vom 28.04.2016 - C-128/14, EU:C:2016:306) als auch der BFH (Urteil vom 12.12.2012 - XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809) setzen auch bei selbst hergestellten Wirtschaftsgütern den Einkaufspreis, gegebenenfalls einen fiktiven Einkaufspreis an, sofern ein solcher am Markt zu ermitteln ist.
Die Selbstkosten sind daher nur dann als Bemessungsgrundlage anzusetzen, wenn ein Einkaufspreis für den entnommenen oder für einen gleichartigen Gegenstand am Markt nicht zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 12.12.2012 - XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 22, 28).
Rn. 38 c) Dies ist im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG in das nationale Recht zu übertragen; die Begriffe "Selbstkostenpreis" und "Selbstkosten" sind identisch auszulegen und synonym zu verwenden (vgl. bereits BFH-Urteil vom 12.12.2012 - XI R 3/10, BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 42).
Der Senat hält daher an seinem synonymen Verständnis der Begriffe im BFH-Urteil vom 12.12.2012 - XI R 3/10 (BFHE 239, 377, BStBl II 2014, 809, Rz 42) fest.
- BFH, 09.11.2022 - XI R 31/19
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
Auszug aus BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Dies hat die Rechtsprechung später dahingehend weiter präzisiert, dass sie die von der Finanzverwaltung angewendete, ausschließlich energetische Methode als nicht sachgerecht verworfen hat und stattdessen eine zweistufige, ausschließlich umsatzbezogene Schätzung (ohne Berücksichtigung der nicht genutzten Wärme) als sachgerecht angesehen hat (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 22; vom 09.11.2022 - XI R 31/19, BFHE 279, 227, Rz 15 und 25).Die Heranziehung der Verkaufspreise von zwei Anbietern von Fernwärme in der Nähe der Anlage der Klägerin begegnet ebenfalls keinen Bedenken, da das FG im Rahmen seiner eigenen Schätzungsbefugnis auf Grundlage speziellerer Wertermittlungen Werte für die Lieferung von Wärme ermitteln darf (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.2022 - XI R 31/19, BFHE 279, 227, Rz 15).
Da außerdem bei der Ermittlung der Selbstkosten die bestehende Regelungslücke entsprechend § 15 Abs. 4 UStG durch sachgerechte Schätzung nach dem Kriterium der wirtschaftlichen Zurechnung zu schließen ist (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 19), ist die Schätzung grundsätzlich Sache des Unternehmers, der zu entscheiden hat, welche Schätzungsmethode er wählt, wobei die Steuerbehörde (und damit auch das FG) nachprüfen kann, ob diese Schätzung sachgerecht ist (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.2022 - XI R 31/19, BFHE 279, 227, Rz 12).
- BFH, 15.03.2022 - V R 34/20
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk
Auszug aus BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Rn. 25 b) Im Streitfall ist die Entscheidung des FG, dass kein Einkaufspreis am Markt für einen gleichartigen Gegenstand ermittelt werden könne, weil die Klägerin nicht an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist, revisionsrechtlich nicht zu beanstanden; denn von einem Fernwärmeversorger produzierte und angebotene Fernwärme kann nur dann als "gleichartiger Gegenstand" im Sinne der Vorschrift angesehen werden, wenn sie für den jeweiligen Verbraucher (hier: die Klägerin) zum Zeitpunkt des Umsatzes grundsätzlich ebenso erreichbar und einsetzbar ist wie die selbst erzeugte Wärme (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 16).Dies hat die Rechtsprechung später dahingehend weiter präzisiert, dass sie die von der Finanzverwaltung angewendete, ausschließlich energetische Methode als nicht sachgerecht verworfen hat und stattdessen eine zweistufige, ausschließlich umsatzbezogene Schätzung (ohne Berücksichtigung der nicht genutzten Wärme) als sachgerecht angesehen hat (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 22; vom 09.11.2022 - XI R 31/19, BFHE 279, 227, Rz 15 und 25).
Da außerdem bei der Ermittlung der Selbstkosten die bestehende Regelungslücke entsprechend § 15 Abs. 4 UStG durch sachgerechte Schätzung nach dem Kriterium der wirtschaftlichen Zurechnung zu schließen ist (vgl. BFH-Urteil vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 19), ist die Schätzung grundsätzlich Sache des Unternehmers, der zu entscheiden hat, welche Schätzungsmethode er wählt, wobei die Steuerbehörde (und damit auch das FG) nachprüfen kann, ob diese Schätzung sachgerecht ist (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.2022 - XI R 31/19, BFHE 279, 227, Rz 12).
- BFH, 31.05.2017 - XI R 2/14
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Wärmeabgabe aus einer sog. KWK-Anlage …
Auszug aus BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Auf die Revision des FA hob der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 31.05.2017 - XI R 2/14 (BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024) das Urteil des FG auf und verwies die Sache an das FG zurück.Für die gleichwohl erforderliche Aufteilung kann --wie der Senat bereits im ersten Rechtsgang entschieden hat (vgl. BFH-Urteil vom 31.05.2017 - XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024, Rz 44)-- der Rechtsgedanke des § 15 Abs. 4 UStG heranzuziehen sein.
- EuGH, 26.04.2017 - C-564/15
Farkas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Von Amts wegen zu prüfende Frage eines …
Auszug aus BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Hieran ändert sich durch Rz 55 des EuGH-Urteils Finanzamt X vom 25.04.2024 - C-207/23, EU:C:2024:352 aufgrund des nationalen Verfahrensrechts nichts; denn bei fehlenden Unionsregeln zu einer verfahrensrechtlichen Frage ist es nach dem Grundsatz der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung jedes Mitgliedstaats, entsprechende Regeln festzulegen, wobei diese dem Äquivalenzgrundsatz und dem Effektivitätsgrundsatz genügen müssen (vgl. z.B. EuGH-Urteil Farkas vom 26.04.2017 - C-564/15, EU:C:2017:302, Rz 31), was hier der Fall ist. - BFH, 25.11.2021 - V R 45/20
Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe
Auszug aus BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Eine Anbindung an ein Fernwärmenetz ist Voraussetzung für den Ansatz eines (fiktiven) Einkaufspreises (vgl. BFH-Urteil vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 31). - BFH, 26.06.1997 - VII R 10/97
Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision
Auszug aus BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Rn. 40 5. Die Kostenentscheidung ist nach dem Grundsatz der einheitlichen Kostenverteilung nach Quoten der Gesamtkosten zu treffen, wenn --wie hier-- beide Beteiligte Revision eingelegt haben (vgl. BFH-Urteil vom 26.06.1997 - VII R 10-11/97, BFH/NV 1997, 906, unter II.3.). - BFH, 10.03.1994 - V R 91/91
Bemessung eines Umsatzes nach dem Teilwert oder gemeinen Wert
Auszug aus BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Soweit die gesetzgebenden Körperschaften die Begriffe zunächst nicht synonym verstanden haben sollten, weil sie den Unternehmergewinn nicht in die Selbstkosten einbeziehen wollten (…BTDrucks 11/5970, S. 45), ist dies nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 10.03.1994 - V R 91/91, BFH/NV 1995, 451) weder bei den Selbstkosten noch nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil Finanzamt X vom 25.04.2024 - C-207/23, EU:C:2024:352, Rz 59) beim Selbstkostenpreis der Fall. - EuGH, 16.09.2020 - C-528/19
Mitteldeutsche Hartstein-Industrie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht …
Auszug aus BFH, 04.09.2024 - XI R 15/24
Rz 46 "Schließlich hat der Gerichtshof zwar in Rn. 68 des Urteils vom 16. September 2020, Mitteldeutsche Hartstein-Industrie (C-528/19, EU:C:2020:712), auf das sich insbesondere Y beruft, entschieden, dass zugunsten einer Gemeinde durchgeführte Arbeiten zum Ausbau einer Gemeindestraße, die der Öffentlichkeit offensteht, aber im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, der diese Arbeiten unentgeltlich durchgeführt hat, von ihm sowie von der Öffentlichkeit genutzt wird, keinen Umsatz darstellen, der einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt im Sinne von Art. 5 Abs. 6 der Sechsten Richtlinie 77/388 (entspricht Art. 16 der Mehrwertsteuerrichtlinie) gleichzustellen ist.". - BFH, 16.11.2016 - V R 1/15
Vorsteueraufteilung für ein Strom und Wärme produzierendes Blockheizkraftwerk
- EuGH, 30.09.2010 - C-581/08
EMI Group - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 5 Abs. 6 Satz 2 - Begriff …
- BFH, 22.11.2022 - XI R 17/20
Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage
- FG Niedersachsen, 19.09.2019 - 11 K 195/17
Bemessungsgrundlage für die Wärmeabgabe an andere Unternehmer trotz Zahlung eines …
- EuGH, 28.04.2016 - C-128/14
Het Oudeland Beheer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
- EuGH, 23.04.2015 - C-16/14
Property Development Company - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - …
- BFH, 11.12.2024 - XI R 4/23
Unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel zur Erlangung eines KWK-Bonus …
Rn. 18 bb) Wird Wärme, die nach Art. 15 Abs. 1 MwStSystRL unter anderem einem körperlichen Gegenstand gleichgestellt ist (vgl. BFH-Urteil vom 31.05.2017 - XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024, Rz 32), unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben, handelt es sich als unentgeltliche Zuwendung um eine einer Lieferung von Gegenständen gegen Entgelt gleichgestellte Entnahme eines Gegenstands durch den Unternehmer aus seinem Unternehmen im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG, Art. 16 Abs. 1 Fall 3 MwStSystRL; dabei kommt es nicht darauf an, ob diese anderen Steuerpflichtigen die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen (vgl. EuGH-Urteil Finanzamt X vom 25.04.2024 - C-207/23, EU:C:2024:352, Rz 48; BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, Rz 8; vom 04.09.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20), BFH/NV 2025, 120, Rz 20 ff.; ferner BFH-Beschluss vom 22.11.2022 - XI R 17/20, BFHE 279, 264, BStBl II 2023, 601, Rz 23 ff.).Rn. 38 (1) Dies unterscheidet die unentgeltliche sonstige Leistung gemäß § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG von der unentgeltlichen Lieferung eines Gegenstands gemäß § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG, da es dem zuletzt genannten Entnahmetatbestand nicht entgegensteht, wenn eine Weitergabe für die Zwecke des Unternehmens stattfindet (vgl. zur unentgeltlichen Lieferung von Wärme bei Bezug eines KWK-Bonus BFH-Urteil vom 04.09.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20), BFH/NV 2025, 120).
In diesem Fall bleibt es dabei, dass der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- und Betriebskosten zu versagen ist, wenn --wie hier im Hinblick auf die unentgeltliche Trocknung fremder Holzhackschnitzel-- die Annahme unternehmensfremder Zwecke zu verneinen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22.11.2022 - XI R 17/20, BFHE 279, 264, BStBl II 2023, 601, Rz 28).
Ebenso wenig hat das FG untersucht, welchen Anteil die nichtwirtschaftliche Tätigkeit an der Gesamttätigkeit der Klägerin hat und insoweit zu einer Einschränkung des Vorsteuerabzugs aus den Errichtungs- und Betriebskosten des BHKW führt (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 22.11.2022 - XI R 17/20, BFHE 279, 264, BStBl II 2023, 601, Rz 27 und 28, Fall D).
Hierbei kann das FG im zweiten Rechtsgang beachten, dass die von der Finanzverwaltung angewendete, ausschließlich energetische Methode zur (mangels Einkaufspreis notwendigen) Aufteilung von Selbstkosten bei einer unentgeltlichen Wertabgabe von der Rechtsprechung als nicht sachgerecht verworfen und stattdessen eine zweistufige, ausschließlich umsatzbezogene Schätzung als sachgerecht angesehen wurde (vgl. BFH-Urteile vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 22; vom 09.11.2022 - XI R 31/19, BFHE 279, 227, Rz 15 und 25; vom 04.09.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20), BFH/NV 2025, 120, Rz 27).
- FG Niedersachsen, 28.11.2024 - 5 K 22/24
Biogasanlage; energetisch; Marktwertmethode; Nahwärmenetz; Selbstkosten; …
Die Selbstkosten sind daher nur dann als Bemessungsgrundlage anzusetzen, wenn ein Einkaufspreis für den entnommenen oder für einen gleichartigen Gegenstand am Markt nicht zu ermitteln ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFHE 239, 377 [BFH 26.09.2012 - V R 22/11], BStBl II 2014, 809; BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23]).Die Selbstkosten im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG umfassen nicht nur die unmittelbaren Herstellungskosten oder Erzeugungskosten, sondern auch mittelbar zurechenbare Kosten wie Finanzierungsaufwendungen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um vorsteuerbelastete Kosten handelt oder nicht (BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533).
Dies ist im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG in das nationale Recht zu übertragen; die Begriffe "Selbstkostenpreis" und "Selbstkosten" sind identisch auszulegen und synonym zu verwenden (BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23]).
Für die gleichwohl erforderliche Aufteilung kann nach der Rechtsprechung des BFH der Rechtsgedanke des § 15 Abs. 4 UStG heranzuziehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2017 XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024; BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533).
Bei der Ermittlung der Selbstkosten ist die bestehende Regelungslücke entsprechend § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG durch sachgerechte Schätzung nach dem Kriterium der wirtschaftlichen Zurechnung zu schließen (…vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2022 V R 34/20, BFHE 276, 369, BFH/NV 2022, 1013; BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533).
Dies hat die Rechtsprechung dahingehend weiter präzisiert, dass sie die von der Finanzverwaltung angewendete, ausschließlich energetische Methode als nicht sachgerecht verworfen hat und stattdessen eine zweistufige, ausschließlich umsatzbezogene Schätzung (ohne Berücksichtigung der nicht genutzten Wärme) als sachgerecht angesehen hat (…vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2022 V R 34/20, BFHE 276, 369, BFH/NV 2022, 1013, Rz. 22;… vom 9. November 2022 XI R 31/19, BFHE 279, 227, BFH/NV 2023, 470, Rz. 15 und 25, sowie XI R 38/20, BFH/NV 2023, 389 [BFH 09.11.2022 - XI R 38/20]; vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23], Rz. 27).
- FG Niedersachsen, 28.11.2024 - 5 K 20/24
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wärmeabgaben von einer …
Die Selbstkosten sind daher nur dann als Bemessungsgrundlage anzusetzen, wenn ein Einkaufspreis für den entnommenen oder für einen gleichartigen Gegenstand am Markt nicht zu ermitteln ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFHE 239, 377 [BFH 26.09.2012 - V R 22/11], BStBl II 2014, 809; BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23]).Die Selbstkosten im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG umfassen nicht nur die unmittelbaren Herstellungskosten oder Erzeugungskosten, sondern auch mittelbar zurechenbare Kosten wie Finanzierungsaufwendungen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um vorsteuerbelastete Kosten handelt oder nicht (BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533).
Dies ist im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG in das nationale Recht zu übertragen; die Begriffe "Selbstkostenpreis" und "Selbstkosten" sind identisch auszulegen und synonym zu verwenden (BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23]).
Für die gleichwohl erforderliche Aufteilung kann nach der Rechtsprechung des BFH der Rechtsgedanke des § 15 Abs. 4 UStG heranzuziehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2017 XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024; BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533).
Bei der Ermittlung der Selbstkosten ist die bestehende Regelungslücke entsprechend § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG durch sachgerechte Schätzung nach dem Kriterium der wirtschaftlichen Zurechnung zu schließen (…vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2022 V R 34/20, BFHE 276, 369, BFH/NV 2022, 1013; BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533).
Dies hat die Rechtsprechung dahingehend weiter präzisiert, dass sie die von der Finanzverwaltung angewendete, ausschließlich energetische Methode als nicht sachgerecht verworfen hat und stattdessen eine zweistufige, ausschließlich umsatzbezogene Schätzung (ohne Berücksichtigung der nicht genutzten Wärme) als sachgerecht angesehen hat (…vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2022 V R 34/20, BFHE 276, 369, BFH/NV 2022, 1013, Rz. 22;… vom 9. November 2022 XI R 31/19, BFHE 279, 227, BFH/NV 2023, 470, Rz. 15 und 25, sowie XI R 38/20, BFH/NV 2023, 389 [BFH 09.11.2022 - XI R 38/20]; vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23], Rz. 27).
- FG Niedersachsen, 28.11.2024 - 5 K 19/24
Biogasanlage; energetisch; Marktwertmethode; Nahwärmenetz; Selbstkosten; …
Die Selbstkosten sind daher nur dann als Bemessungsgrundlage anzusetzen, wenn ein Einkaufspreis für den entnommenen oder für einen gleichartigen Gegenstand am Markt nicht zu ermitteln ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2012 XI R 3/10, BFHE 239, 377 [BFH 26.09.2012 - V R 22/11], BStBl II 2014, 809; BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23]).Die Selbstkosten im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG umfassen nicht nur die unmittelbaren Herstellungskosten oder Erzeugungskosten, sondern auch mittelbar zurechenbare Kosten wie Finanzierungsaufwendungen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um vorsteuerbelastete Kosten handelt oder nicht (BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533).
Dies ist im Wege einer richtlinienkonformen Auslegung von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG in das nationale Recht zu übertragen; die Begriffe "Selbstkostenpreis" und "Selbstkosten" sind identisch auszulegen und synonym zu verwenden (BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23]).
Für die gleichwohl erforderliche Aufteilung kann nach der Rechtsprechung des BFH der Rechtsgedanke des § 15 Abs. 4 UStG heranzuziehen sein (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2017 XI R 2/14, BFHE 258, 191, BStBl II 2017, 1024; BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533).
Bei der Ermittlung der Selbstkosten ist die bestehende Regelungslücke entsprechend § 15 Abs. 4 Satz 2 UStG durch sachgerechte Schätzung nach dem Kriterium der wirtschaftlichen Zurechnung zu schließen (…vgl. BFH-Urteil vom 15. März 2022 V R 34/20, BFHE 276, 369, BFH/NV 2022, 1013; BFH-Urteil vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533).
Dies hat die Rechtsprechung dahingehend weiter präzisiert, dass sie die von der Finanzverwaltung angewendete, ausschließlich energetische Methode als nicht sachgerecht verworfen hat und stattdessen eine zweistufige, ausschließlich umsatzbezogene Schätzung (ohne Berücksichtigung der nicht genutzten Wärme) als sachgerecht angesehen hat (…vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2022 V R 34/20, BFHE 276, 369, BFH/NV 2022, 1013, Rz. 22;… vom 9. November 2022 XI R 31/19, BFHE 279, 227, BFH/NV 2023, 470, Rz. 15 und 25, sowie XI R 38/20, BFH/NV 2023, 389 [BFH 09.11.2022 - XI R 38/20]; vom 4. September 2024 XI R 15/24 (XI R 17/20), DStR 2024, 2533 [BFH 13.08.2024 - IX R 29/23], Rz. 27).
- BFH, 30.04.2025 - XI R 15/23
(E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
Rn. 59 Legen --wie hier-- beide Beteiligte Revision ein, ist die Kostenentscheidung nach dem Grundsatz der einheitlichen Kostenverteilung nach Quoten der Gesamtkosten zu treffen (z.B. BFH-Urteile vom 27.09.2012 - III R 70/11, BFHE 239, 116, BStBl II 2013, 544; vom 04.09.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20), BStBl II 2025, 465, Rz 40). - BFH, 22.01.2025 - XI R 19/23
Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit …
Rn. 35 cc) Soweit ein Verkaufspreis für ein bestimmtes Produkt nicht existiert, ist im Rahmen einer Aufteilung nach der Marktwertmethode die Berechnung mit fiktiven Verkaufspreisen vorzunehmen (vgl. zur Aufteilung von Selbstkosten im Rahmen einer unentgeltlichen Lieferung BFH-Urteile vom 25.11.2021 - V R 45/20, BFHE 275, 392, BStBl II 2025, 173, Rz 32; vom 15.03.2022 - V R 34/20, BFHE 276, 369, Rz 22; vom 09.11.2022 - XI R 31/19, BFHE 279, 227; vom 04.09.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20), BFHE 285, 557, BFH/NV 2025, 120). - FG Nürnberg, 18.03.2025 - 2 K 1246/22
Leistungsempfänger, Rechtsvorgänger, Abschlagszahlungen, Umsatzsteuerbescheid, …
Als sachlich dem Verfahrensrecht zuzuordnende Korrekturregelung (…Wäger in Wäger, UStG, 3. Auflage 2024, § 27 Rn. 41) ist § 27 Abs. 19 UStG ohne unmittelbare unionsrechtliche Grundlage, der im Wege richtlinienkonformer Auslegung eine Definition zu entnehmen sein könnte, sondern unterfällt der Verfahrensautonomie der Mitgliedstaaten (…vgl. z. B. EuGH-Urteil vom 26.04.2017 - C-564/15 Farkas, Rn. 31; BFH-Urteil vom 04.09.2024 - XI R 15/24 (XI R 17/20), zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen, Rn. 39).
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