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Rechtsprechung
   BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,10701
BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22 (https://dejure.org/2023,10701)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2023 - XII ZB 285/22 (https://dejure.org/2023,10701)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2023 - XII ZB 285/22 (https://dejure.org/2023,10701)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betreuungsverfahren: Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung des Betroffenen; Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen; Amtsermittlungspflicht in Fällen der Auswahl eines Berufsbetreuers statt eines vom ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 68 Abs 3 S 2 FamFG, § 278 Abs 1 S 1 FamFG, § 1816 Abs 2 S 1 BGB, § 1816 Abs 3 BGB
    Betreuungsverfahren: Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung des Betroffenen; Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen; Amtsermittlungspflicht in Fällen der Auswahl eines Berufsbetreuers statt eines vom ...

  • IWW

    § 36 Abs. 3 GNotKG, § ... 1896 Abs. 4 BGB, § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 280 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, § 26 FamFG, § 1816 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 1816 Abs. 3 BGB, § 1897 Abs. 5 BGB, § 1816 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BGB, § 74 Abs. 5, Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Sicherung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör durch die persönliche Anhörung i.R.d. Einrichtung einer Betreuung und Bestellung eines Berufsbetreuers; Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung des Anspruchs eines Betroffenen auf rechtliches Gehör durch die persönliche Anhörung i.R.d. Einrichtung einer Betreuung und Bestellung eines Berufsbetreuers; Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungsverfahren: Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung des Betroffenen; Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen; Amtsermittlungspflicht in Fällen der Auswahl eines Berufsbetreuers statt eines vom ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bestellung eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen - und die Amtsermittlungspflicht des Gerichts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - oder: das neue Sachverständigengutachten für das Beschwerdegericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren - durch den vom Beschwerdegericht beauftragten Richter

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einrichtung einer Betreuung und die persönliche Anhörung des Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch die Kammer oder durch einen beauftragten Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 782
  • MDR 2023, 800
  • FamRZ 2023, 1062
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur …

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Holt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren ein neues Sachverständigengutachten ein, kommt ein Absehen von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138).

    In derartigen Fällen kommt daher ein Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138 Rn. 18 mwN …und vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - FamRZ 2020, 1671 Rn. 8 f. mwN).

  • BVerfG, 31.03.2021 - 1 BvR 413/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidung zur …

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Denn der Angehörige ist nach Maßgabe dieser Vorschrift "erst recht" zu bestellen, wenn der Betroffene selbst diesen Angehörigen ausdrücklich als Betreuer seiner Wahl benannt hat (…Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 9; vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 24).

    Rn. 21 In Würdigung der in § 1816 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein Kind des Betroffenen, das zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und das der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Kindes entgegenstehen (…vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 16; vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 34).

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 165/10

    Auswahl eines Berufsbetreuers statt des vorgeschlagenen Angehörigen: Umfang der …

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Rn. 21 In Würdigung der in § 1816 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein Kind des Betroffenen, das zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und das der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Kindes entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 16;… vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 34).

    Als tatrichterliche Basis einer Entscheidung, durch die ein Kind des Betroffenen, obschon mit diesem persönlich verbunden und von diesem wiederholt als Betreuer benannt, als Betreuer übergangen wird, ist eine solche Verfahrensweise jedoch jedenfalls rechtsfehlerhaft (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 17).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 358/16

    Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der …

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Beschwerdekammer im Betreuungsverfahren eines ihrer Mitglieder mit der Anhörung des Betroffenen beauftragen kann (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16, FamRZ 2017, 996).

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag durch die Kammer verwertet werden darf (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 18.08.2021 - XII ZB 151/20

    Betreuungssache: Betreuervorschlag des Betroffenen; Voraussetzung für die …

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 7 mwN zu § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB aF;… vgl. auch Grüneberg/Götz BGB 82. Aufl. § 1816 Rn. 4).

    Denn der Angehörige ist nach Maßgabe dieser Vorschrift "erst recht" zu bestellen, wenn der Betroffene selbst diesen Angehörigen ausdrücklich als Betreuer seiner Wahl benannt hat (Senatsbeschluss vom 18. August 2021 - XII ZB 151/20 - FamRZ 2021, 1822 Rn. 9;… vgl. auch BVerfG FamRZ 2021, 1055 Rn. 24).

  • BGH, 22.07.2020 - XII ZB 228/20

    Fehlerhaftigkeit der Anhörung eines Betreuten im Betreuungsverfahren ohne …

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    In derartigen Fällen kommt daher ein Absehen des Beschwerdegerichts von der persönlichen Anhörung gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht in Betracht (…vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 227, 161 = FamRZ 2021, 138 Rn. 18 mwN und vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - FamRZ 2020, 1671 Rn. 8 f. mwN).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 72/18

    Unterbringungssache: Beauftragung eines Mitglieds der Beschwerdekammer mit der …

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - XII ZB 285/22
    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 72/18 - FamRZ 2018, 1594 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 24.09.2025 - XII ZB 513/24

    Bedeutung der Benennung eines Betreuers durch den Betroffenen; gewichtige Gründe …

    Ein Elternteil des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, ist bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen und kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Elternteils entgegenstehen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22, FamRZ 2023, 1062).

    Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen als (Verhinderungs-)Betreuer vorgeschlagenen Elternteils einen Berufsbetreuer auswählt (Fortführung von Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22, FamRZ 2023, 1062).

    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 19 mwN).

    Denn der Angehörige ist nach Maßgabe dieser Vorschrift "erst recht" zu bestellen, wenn der Betroffene selbst diesen Angehörigen ausdrücklich als Betreuer seiner Wahl benannt hat (Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 20 mwN).

    Rn. 12 bb) Der Senat hat bereits entschieden, dass in Würdigung der in § 1816 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 BGB getroffenen Wertentscheidungen ein Kind des Betroffenen, das zu diesem persönliche Bindungen unterhält und das der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein wird und nur dann zugunsten eines beruflichen Betreuers übergangen werden kann, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten einer Bestellung seines Kindes entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 21 mwN).

    Als tatrichterliche Basis einer Entscheidung, durch die ein Elternteil des Betroffenen, obschon mit diesem persönlich verbunden und von diesem wiederholt als Betreuer benannt, als Betreuer übergangen wird, ist eine solche Verfahrensweise jedoch jedenfalls rechtsfehlerhaft (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. November 2024 - XII ZB 176/24 - FamRZ 2025, 221 Rn. 19 und vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 06.11.2024 - XII ZB 176/24

    Nichtberücksichtigung der vom Betroffenen vorgeschlagenen Person bei der …

    Zum Umfang der Amtsermittlungspflicht nach § 26 FamFG in Fällen, in denen statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen eine andere Person zum Betreuer bestellt wird (in Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22, FamRZ 2023, 1062).

    Denn ein Angehöriger ist nach Maßgabe dieser Vorschrift erst recht zu bestellen, wenn der Betroffene diesen Angehörigen ausdrücklich als Betreuer seiner Wahl benannt hat (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2023 - XII ZB 514/21 - FamRZ 2024, 643 Rn. 18 und vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 20 mwN).

    Angesichts der in § 1816 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein Kind des Betroffenen, das zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und das der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein (Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 21) und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn sich nach umfassender Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von ganz erheblichem Gewicht ergeben, die auf einen Eignungsmangel schließen lassen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 2023 - XII ZB 514/21 - FamRZ 2024, 643 Rn. 18 …und vom 3. Mai 2023 - XII ZB 442/22 - FamRZ 2023, 1310 Rn. 16).

    Daher verstößt es nach der Rechtsprechung des Senats gegen den Amtsermittlungsgrundsatz, wenn der Tatrichter in seiner Entscheidung ausdrücklich die Eignung des benannten Kindes zum Betreueramt oder die Redlichkeit des Kindes gegenüber dem Elternteil in Zweifel zieht und sich hierbei auf Mitteilungen Dritter beruft, ohne zuvor das als Betreuer vorgeschlagene Kind - bei gravierenden Vorwürfen sogar regelmäßig persönlich - zu den von Dritten mitgeteilten Tatsachen anzuhören (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 05.03.2025 - XII ZB 260/24

    Betreuerauswahl: Übergehen eines zur Betreuung bereiten Angehörigen zugunsten …

    Durch diese Regelung wird dem Schutz der Familie auch bei der Betreuerbestellung Rechnung getragen (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 20).
  • BGH, 20.12.2023 - XII ZB 514/21

    Betreuungsverfahren: Anhörung des Betroffenen; Feststellung des freien Willens …

    In diesem Fall ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur als dessen persönlicher Eindruck und nur in ihrem objektiven Ertrag durch die Kammer verwertet werden darf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 14 mwN …und vom 22. Juli 2020 - XII ZB 228/20 - FamRZ 2020, 1671 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 18.03.2026 - XII ZB 409/25

    Wunsch eines Betroffenen zur Bestellung einer bestimmten Person zum Betreuer …

    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 19 mwN).

    Es verstößt gegen den Amtsermittlungsgrundsatz, wenn der Tatrichter in seiner Entscheidung ausdrücklich die Eignung der benannten Person für das Betreueramt oder deren Redlichkeit in Zweifel zieht und sich hierbei auf Mitteilungen Dritter beruft, ohne zuvor den als Betreuer vorgeschlagenen Ehegatten zu den von Dritten mitgeteilten Tatsachen anzuhören (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. November 2024 - XII ZB 176/24 - FamRZ 2025, 221 Rn. 19 und vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 22 mwN).

    Die - diesen Wunsch übergehende - Überzeugungsbildung des Beschwerdegerichts, die Ehefrau des Betroffenen sei für die Übernahme des Amts des Betreuers als ungeeignet anzusehen, setzt verfahrensrechtlich voraus, dass diese zunächst mit den Mitteilungen Dritter, auf die das Beschwerdegericht seine Zweifel an ihrer Eignung und Redlichkeit stützen will, konfrontiert wird und Gelegenheit erhält, sich hierzu gegenüber dem Gericht zu äußern (vgl. Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 22 mwN).

  • BGH, 05.11.2025 - XII ZB 396/25

    Wunsch des Betroffenen als maßgeblich für die Betreuerauswahl; Kein erforderliche …

    Vielmehr genügt es, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. September 2025 - XII ZB 513/24 - juris Rn. 10 und vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 139/23

    Verlängerung einer geschlossenen Unterbringung: Durchführung der Anhörung des …

    Dabei ist jedoch stets zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag verwertet werden darf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - MDR 2023, 800 Rn. 14 …und vom 22. März 2017 - XII ZB 358/16 - FamRZ 2017, 996 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 23.07.2025 - XII ZB 145/25
    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag durch die Kammer verwertet werden darf (Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 14 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 15 mwN).

  • BGH, 23.07.2025 - XII ZB 145/22
    Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Anhörung durch den beauftragten Richter nur in ihrem objektiven Ertrag durch die Kammer verwertet werden darf (Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 14 mwN).

    Das Rechtsbeschwerdegericht hat jedoch unter anderem nachzuprüfen, ob das Beschwerdegericht die Grenzen seines Ermessens eingehalten hat, ferner, ob es von zutreffenden Tatsachenfeststellungen ausgegangen ist (Senatsbeschluss vom 1. März 2023 - XII ZB 285/22 - FamRZ 2023, 1062 Rn. 15 mwN).

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