Rechtsprechung
| BGH, 11.10.2017 - XII ZR 8/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gemischt-typischer Vertrag; Anwendbarkeit der VOB/B-Klausel über das Preisanpassungsrecht bei Überschreitung des Mengenansatzes im Leistungsverzeichnis; Mengenänderung bei einer sog. Bedarfsposition
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 3 Nr 2 VOB/B
Gemischt-typischer Vertrag; Anwendbarkeit der VOB/B-Klausel über das Preisanpassungsrecht bei Überschreitung des Mengenansatzes im Leistungsverzeichnis; Mengenänderung bei einer sog. Bedarfsposition - IWW
§ 362 HGB, § ... 2 Abs. 3 VOB/B, § 305 c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B, § 150 Abs. 2 BGB, § 362 Abs. 1 Satz 1 HGB, §§ 1 ff. HGB, § 362 Abs. 1 HGB, § 6 Abs. 1 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG, § 362 Abs. 1 Satz 2 HGB, §§ 133, 157 BGB
- Wolters Kluwer
Anpassung des Einheitspreises wegen Massenmehrung nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) ; Anwendung des § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B auf den mietrechtlichen Teil eines gemischt-typischen Vertrags über die Aufstellung, ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
VOB/B § 2 Abs. 3 Nr. 2
Keine Preisanpassung wegen Mehrmenge bei als provisorische Klassenräume aufgestellten Containern über vereinbarte Grundmiet- und Vorhaltezeit hinaus - ra.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 150 Abs. 2; HGB § 362; VOB/B § 2 Abs. 3 Nr. 2
Schweigen im Rechtsverkehr, Formularmäßige Vereinbarung der VOB/B in Mietverträgen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB /B § 2 Abs. 3 Nr. 2
Anpassung des Einheitspreises wegen Massenmehrung nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen ( VOB/B ); Anwendung des § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B auf den mietrechtlichen Teil eines gemischt-typischen Vertrags über die Aufstellung, ... - datenbank.nwb.de
Gemischt-typischer Vertrag; Anwendbarkeit der VOB/B-Klausel über das Preisanpassungsrecht bei Überschreitung des Mengenansatzes im Leistungsverzeichnis; Mengenänderung bei einer sog. Bedarfsposition
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überlassung einer Containeranlage: § 2 Abs. 3 VOB/B bei verlängerter Vorhaltung anwendbar?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an eine Preisanpassung nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Überlassung einer Containeranlage: § 2 Abs. 3 VOB/B bei verlängerter Vorhaltung anwendbar? (IBR 2017, 663)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.04.2016 - 26 O 230/15
- OLG Frankfurt, 02.12.2016 - 2 U 61/16
- BGH, 11.10.2017 - XII ZR 8/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 296
- MDR 2017, 1414
- NZBau 2018, 148
- BauR 2018, 248
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.01.2012 - VII ZR 19/11
VOB-Vertrag: Ergänzende Auslegung eines Einheitspreisvertrages bezüglich des …
Auszug aus BGH, 11.10.2017 - XII ZR 8/17
§ 2 Abs. 3 VOB/B ist deshalb nur auf die Fälle anwendbar, in denen sich das Risiko einer Fehleinschätzung verwirklicht, weil im Hinblick auf die Mengen andere Verhältnisse vorgefunden wurden, als sie im Vordersatz Eingang gefunden haben (BGHZ 192, 252 = NJW 2012, 1348 Rn. 18 mwN).Die Klausel ist daher nicht anwendbar, wenn sich der Umfang der Leistung durch Anordnungen des Auftraggebers ändert (vgl. BGHZ 192, 252 = NJW 2012, 1348 Rn. 18 mwN) oder die Massenänderung aufgrund von Umständen erfolgt, die aus dem Risikobereich des Auftraggebers stammen (…vgl. Keldungs in Ingenstau/Korbion VOB 20. Aufl. B. § 2 Abs. 3 Rn. 14;… Jansen in Beck'scher VOB-Kommentar Teil B. 3. Aufl. § 2 Abs. 3 Rn. 9).
- BGH, 11.04.2013 - VII ZR 201/12
Gerüstbauvertrag: Vorhaltezeit für ein Baugerüst; Vergütung bei Überschreitung …
Auszug aus BGH, 11.10.2017 - XII ZR 8/17
Zur Anwendbarkeit von § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B auf den mietrechtlichen Teil eines gemischt-typischen Vertrags über die Aufstellung, die Vorhaltung und den Abbau einer Containeranlage (Abgrenzung zu BGH Urteil vom 11. April 2013, VII ZR 201/12, NJW 2013, 1670).Rn. 27 Dabei kann die vom Berufungsgericht für zulassungsrelevant erachtete Frage nach der Rechtsnatur des vorliegenden Vertrags ebenso dahin stehen wie die Frage, ob die Regelungen der VOB/B auf Mietverträge Anwendung finden können (vgl. hierzu BGH Urteil vom 11. April 2013 - VII ZR 201/12 - NJW 2013, 1670 Rn. 18).
- BGH, 14.04.2005 - VII ZR 14/04
Zeitliche Grenzen des Rechts auf Preisanpassung
Auszug aus BGH, 11.10.2017 - XII ZR 8/17
Diese Klausel trifft eine spezielle Regelung für die ansonsten als Wegfall der Geschäftsgrundlage einzuordnende Mengenänderung und begründet hinsichtlich der Mehrmengen einen vertraglichen Anspruch auf Einwilligung in einen neuen Einheitspreis (vgl. BGH Urteil vom 14. April 2005 - VII ZR 14/04 - NJW-RR 2005, 1041, 1042).Kommt es trotz der insoweit bestehenden Kooperationspflicht der Parteien zu keiner Vereinbarung, kann der neue Preis unmittelbar zum Gegenstand eines Rechtsstreits gemacht werden (BGH Urteil vom 14. April 2005 - VII ZR 14/04 - NJW-RR 2005, 1041, 1042 mwN).
- BGH, 27.07.2006 - VII ZR 202/04
Zusätzliche Vergütung von Leistungen nach vorzeitiger Beendigung des Vertrages; …
- BGH, 12.09.2013 - VII ZR 227/11
Mehrkostennachforderung des Bauunternehmers nach Vergabe von Brückenbauarbeiten …
Auszug aus BGH, 11.10.2017 - XII ZR 8/17
Eine revisionsrechtliche Überprüfung findet nur dahingehend statt, ob Verstöße gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, sonstige Erfahrungssätze oder Denkgesetze vorliegen oder ob die Auslegung auf Verfahrensfehlern beruht (BGH Urteil vom 12. September 2013 - VII ZR 227/11 - NJW 2013, 3511 Rn. 11 mwN). - BGH, 01.06.1994 - XII ZR 227/92
Rechtsnatur der Einigung der Vertragsparteien über die vertraglich vereinbarte …
Auszug aus BGH, 11.10.2017 - XII ZR 8/17
Deshalb kann das Schweigen des Empfängers auf ein ihm unterbreitetes Vertragsangebot - auch im kaufmännischen Verkehr - grundsätzlich nicht als Annahme des Angebots verstanden werden (vgl. Senatsurteil vom 1. Juni 1994 - XII ZR 227/92 - NJW-RR 1994, 1163, 1165 mwN). - BGH, 09.02.1995 - VII ZR 143/93
Auslegung eines Leistungsverzeichnisses; Sachverständige Begutachtung eines …
Auszug aus BGH, 11.10.2017 - XII ZR 8/17
Es ist dabei nicht am Buchstaben zu haften, sondern ein Sinn zu ermitteln, wie er sich für einen verständigen Empfänger der Erklärungen unter Berücksichtigung von Verkehrssitte und Treu und Glauben ergibt (BGH Urteil vom 9. Februar 1995 - VII ZR 143/93 - NJW-RR 1995, 914, 915). - BGH, 11.07.1966 - II ZR 153/63
Lagervertrag
Auszug aus BGH, 11.10.2017 - XII ZR 8/17
Geschäftsbesorgung in diesem Sinn ist jede selbständige Tätigkeit wirtschaftlicher Art für einen anderen und in dessen Interesse, wobei die Tätigkeit rechtsgeschäftlicher oder rein tatsächlicher Art sein kann (BGHZ 46, 43 = NJW 1966, 1966, 1967;… vgl. auch MünchKommHGB/Welter 3. Aufl. § 362 Rn. 19 mwN;… Baumbach/Hopt/Hopt HGB 37. Aufl. § 362 Rn. 2 f. mwN).
- BGH, 08.10.2025 - IV ZR 161/24
Wer trägt das Risiko für den "Verlust" einer Geldüberweisung?
Das ist der Fall, wenn das Schweigen bei verständiger Würdigung aller Umstände nur die Bedeutung einer Willenserklärung haben kann (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - XII ZR 8/17, NJW 2018, 296 Rn. 21;… Beschluss vom 19. September 2002 - V ZB 37/02, BGHZ 152, 63 [juris Rn. 11] m.w.N.). - OLG Jena, 10.01.2020 - 4 U 812/15
Gerüstbauvertrag: Anspruch auf Mehrmengenausgleich bei Vorhaltung von Gerüsten
Denn auch ein Mietvertrag lässt eine Vereinbarung zu, nach der der Mieter eine Anpassung der Miete unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten verlangen kann, wenn der vertragliche Zeitansatz für die Überlassung um 10 % überschritten wird (BGH, Urteil vom 11. April 2013 - VII ZR 201/12 -, Rn 20, juris; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - XII ZR 8/17 -, Rn 27, juris).Diese Klausel trifft eine spezielle Regelung für die ansonsten als Wegfall der Geschäftsgrundlage einzuordnende Mengenänderung und begründet hinsichtlich der Mehrmengen einen vertraglichen Anspruch auf Einwilligung in einen neuen Einheitspreis (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - XII ZR 8/17 -, Rn. 28, juris; vgl. BGH Urteil vom 14. April 2005 - VII ZR 14/04 - NJW-RR 2005, 1041, 1042).
§ 2 Abs. 3 VOB/B ist deshalb nur auf die Fälle anwendbar, in denen sich das Risiko einer Fehleinschätzung verwirklicht, weil im Hinblick auf die Mengen andere Verhältnisse vorgefunden wurden, als sie im Vordersatz Eingang gefunden haben (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - XII ZR 8/17 -, Rn. 28, juris;… BGHZ 192, 252 = NJW 2012, 1348 Rn. 18 mwN).
Kommt es trotz der insoweit bestehenden Kooperationspflicht der Parteien zu keiner Vereinbarung, kann der neue Preis unmittelbar zum Gegenstand eines Rechtsstreits gemacht werden (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - XII ZR 8/17 -, Rn. 28, juris; BGH Urteil vom 14. April 2005 - VII ZR 14/04 - NJW-RR 2005, 1041, 1042 mwN).
Rn. 56 bb) Allerdings sieht § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B ein Preisanpassungsrecht nur für unerwartete Abweichungen der verbauten Massen von den in der Leistungsbeschreibung verbindlich vereinbarten Vordersätzen vor (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - XII ZR 8/17 -, Rn. 29, juris vgl. Keldungs in Ingenstau/Korbion VOB 20. Aufl. B. § 2 Abs. 3 Rn. 6).
Enthält das Leistungsverzeichnis hinsichtlich der Mehrmenge, die Gegenstand der Bedarfsposition ist, keine verbindliche Mengenangabe, ist die Mehrleistung, wenn sie vom Auftraggeber in Anspruch genommen wurde, nach dem vereinbarten Vertragspreis abzurechnen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - XII ZR 8/17 -, Rn. 29, juris;… vgl. Jansen in Beck'scher VOB-Kommentar Teil B 3. Aufl. § 1 Abs. 1 Rn. 48).
Es ist dabei nicht am Buchstaben zu haften, sondern ein Sinn zu ermitteln, wie er sich für einen verständigen Empfänger der Erklärungen unter Berücksichtigung von Verkehrssitte und Treu und Glauben ergibt (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - XII ZR 8/17 -, Rn. 30; BGH Urteil vom 9. Februar 1995 - VII ZR 143/93 - NJW-RR 1995, 914, 915).
- OLG Brandenburg, 16.10.2019 - 4 U 80/18
Voraussetzungen eines Mindermengenzuschlags bei Unterschreitung des vorgesehenen …
Enthält das Leistungsverzeichnis hingegen insoweit keine verbindliche Mengenangabe, ist die Leistung, wenn sie vom Auftraggeber in Anspruch genommen wurde, nach dem vereinbarten Vertragspreis abzurechnen (BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - XII ZR 8/17 -, Rdnr. 29, unter Hinweis auf Keldungs, in: Ingenstau/Korbion, VOB 20. Auflage § 2 Abs. 3 VOB/B Rdnr. 6 und auf Jansen, in: Beck'scher VOB-Kommentar Teil B, 3. Auflage, § 1 Abs. 1 VOB/B Rdnr. 48).
- OLG Köln, 29.08.2019 - 7 U 113/18
Voraussetzungen des Anspruchs auf Vergütung wegen Bauzeitverlängerung
Rn. 35 Soweit sich die Klägerin in diesem Zusammenhang ergänzend auf die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 11.10.2017 - XII ZR 8/17 -, NJW 2018, 296 und 11.04.2013 - VII ZR 201/12 - NJW 2013, 1670 beruft, sind die den dortigen Rechtsstreiten zugrunde liegenden Sachverhalte nicht vergleichbar. - OLG Karlsruhe, 13.11.2024 - 6 U 38/24
automatische Versicherungsvertragserweiterung - Unlautere geschäftliche Handlung; …
Deshalb kann das Schweigen des Empfängers auf ein ihm unterbreitetes Vertragsangebot grundsätzlich nicht als Annahme des Angebots verstanden werden (vgl. BGH, NJW 2018, 296 Rn. 21 mwN).Eine Verpflichtung, einen empfangenen Antrag ausdrücklich abzulehnen, besteht jedoch grundsätzlich nicht, und zwar auch dann nicht, wenn die andere Partei - wie hier - erklärt, Schweigen als Annahme verstehen zu wollen (vgl. BGH, NJW 2018, 296 Rn. 21 mwN).
- OLG Brandenburg, 03.04.2024 - 4 U 105/23
Anspruch einer Immobilienmaklerin auf Zahlung einer Maklerprovision aus der …
Dies schließt allerdings nicht aus, auch dem Schweigen nach der Verkehrssitte unter bestimmten Umständen einen Erklärungswert beizumessen und es daher als Annahme zu werten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - XII ZR 8/17 - Rn. 21 juris). - OLG Köln, 10.11.2021 - 26 UF 92/20
Beschwerde gegen einen Beschluss zum Zugewinnausgleich; Berücksichtigung von …
Schweigen ist im Rechtsverkehr keine Zustimmung (BGH, Urteil vom 11.10.2017 - XII ZR 8/17, NJW 2018, 296 ff., juris Rn. 21). - OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 5 U 171/18
Vergütung für die verlängerte Standzeit einer Baustelleneinrichtung
Auch bei dieser Auslegung ist nicht am Buchstaben zu haften, sondern ein Sinn zu ermitteln, wie er sich für einen verständigen Empfänger der Erklärungen unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017, XII ZR 8/17, Rz. 30 m. w. N. - Juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2021 - 5 Sa 278/20
Betriebsbedingte ordentliche Kündigung - außerordentliche Kündigung wegen …
Eine Verpflichtung, einen empfangenen Antrag ausdrücklich abzulehnen, besteht jedoch grundsätzlich nicht, und zwar selbst dann nicht, wenn der Anbietende erklärt, Schweigen als Annahme verstehen zu wollen (vgl. BGH 11.10.2017 - XII ZR 8/17 - Rn. 21 mwN). - LG Berlin II, 06.05.2025 - 27 O 303/23
Zumutbare Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch presseberichterstattende …
Dieses Verständnis entspricht nicht nur den tragenden Prinzipien des Strafverfahrens- und Zivilrechts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.7.1995 - 2 BvR 326/92, NStZ 1995, 555, juris Tz. 32; BGH, Urt. v. 11.10.2017 - XII ZR 8/17, NJW 2018, 296, Tz. 21), sondern auch den daran orientierten Vorstellungen eines verständigen und unvoreingenommenen durchschnittlichen Lesers. - LG Münster, 13.04.2023 - 8 O 186/22
Konkludenter Vertragsschluss durch Abholung eines Fahrzeugs aus einer Werkstatt; …
- AG Seligenstadt, 23.11.2022 - 1 C 93/22
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