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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 27.03.2002

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3326
OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01 (https://dejure.org/2002,3326)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2002 - 6 U 150/01 (https://dejure.org/2002,3326)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2002 - 6 U 150/01 (https://dejure.org/2002,3326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Judicialis

    InsO § 131; ; InsO § ... 143; ; InsO § 129 Abs. 1; ; InsO § 131 Abs. 1; ; InsO § 141 Alt. 1; ; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 845; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 845 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 2; ; KO § 30; ; BGB § 291 Satz 1

  • zvi-online.de

    InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
    Inkongruente Deckung durch Ratenzahlungsvereinbarung und Zahlung der Raten in kritischer Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Vermeidung von Störungen der Kundenbeziehungen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Anfechtung im Insolvenzverfahren; Eingehung einer Ratenzahlungsvereinbarung vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Zahlung zur Vermeidung einer Störung der Kundenbeziehungen durch Vorpfändung und Zustellung eines Pfändungsbeschlusses und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1591
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01
    Denn die Voraussetzungen von § 131 Abs. 1 InsO liegen schon dann vor, wenn der Gemeinschuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf eine fällige Forderung zahlt (BGHZ 136, 309; OLG Jena OLGR 2001, 43; OLG München ZIP 2001, 1924; AG Bonn ZIP 1999, 976).

    Diese soll nach dem Gesetz wenigstens nicht insolvenzfest sein (so ausdrücklich der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung zur Vorgängervorschrift des § 30 Nr. 2 KO in BGHZ 136, 309, 312 f.).

    Schon mit Rücksicht auf die von der Meinung des Bundesgerichtshofs abweichende Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG ZIP 1998, 33, 35), die in der (knapp drei Monate später ergangenen) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 309) nicht erwähnt wird, und wegen der Ablösung von § 30 KO durch § 131 InsO besteht ein Bedürfnis nach erneuter höchstrichterlicher Klärung dieser Rechtsfrage.

  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 753/95

    Hat ein Arbeitnehmer kurz vor Eröffnung des Konkursverfahrens überwiesenes …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01
    Schon mit Rücksicht auf die von der Meinung des Bundesgerichtshofs abweichende Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG ZIP 1998, 33, 35), die in der (knapp drei Monate später ergangenen) Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 309) nicht erwähnt wird, und wegen der Ablösung von § 30 KO durch § 131 InsO besteht ein Bedürfnis nach erneuter höchstrichterlicher Klärung dieser Rechtsfrage.
  • OLG Jena, 23.08.2000 - 2 U 92/00

    Inkongruente Deckung und Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01
    Denn die Voraussetzungen von § 131 Abs. 1 InsO liegen schon dann vor, wenn der Gemeinschuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf eine fällige Forderung zahlt (BGHZ 136, 309; OLG Jena OLGR 2001, 43; OLG München ZIP 2001, 1924; AG Bonn ZIP 1999, 976).
  • OLG München, 25.07.2001 - 7 U 3576/00

    Anfechtung von Zahlungen der Muttergesellschaft; Anforderungen an den Nachweis …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01
    Denn die Voraussetzungen von § 131 Abs. 1 InsO liegen schon dann vor, wenn der Gemeinschuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf eine fällige Forderung zahlt (BGHZ 136, 309; OLG Jena OLGR 2001, 43; OLG München ZIP 2001, 1924; AG Bonn ZIP 1999, 976).
  • AG Bonn, 24.02.1999 - 4 C 181/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2002 - 6 U 150/01
    Denn die Voraussetzungen von § 131 Abs. 1 InsO liegen schon dann vor, wenn der Gemeinschuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf eine fällige Forderung zahlt (BGHZ 136, 309; OLG Jena OLGR 2001, 43; OLG München ZIP 2001, 1924; AG Bonn ZIP 1999, 976).
  • OLG Hamburg, 16.02.2022 - 12 U 12/18

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Zahlungen eines Insolvenzschuldners aufgrund …

    Die Frage, wie der "Druck", um in den Bereich der Inkongruenz zu kommen, aus der verobjektivierten Sicht der Schuldnerin beschaffen sein muss, wird in der Rechtsprechung und Literatur durchaus differenziert erörtert (vgl. z.B. OLG Rostock, Urteil vom 29.03.2004, 3 U 160/03 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.03.2002, 6 U 150/01 - juris; LG München I, Urteil vom 31.07.2003, 32 O 15557/02 - juris; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.07.2009, 6 Sa 146/09 m.w.N. - juris; LG Stade, Urteil vom 19.01.2005, 2 S 55/04 - juris; Berbuer, Inkongruenz durch Drohung des Gläubigers nicht nur bei Drohung mit Zwangsvollstreckung oder Insolvenzantrag?, NZI 2016, 717 ff.).
  • OLG Stuttgart, 13.11.2002 - 3 U 19/02

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Deckung bei Zahlungen zur Abwendung der …

    Auch die schon mehrfach zitierte Entscheidung BGH ZIP 2002, 1159, 1161 bezieht sich nur auf solche Zahlungen des Schuldners, die in den von § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO erfassten 3-Monats-Zeitraum vor dem Eröffnungsantrag fielen (ZIP 2002, 1161 - rechte Spalte, 2. Abschn. von oben; vgl. auch OLG Karlsruhe, ZIP 2002, 1591, 1592: Anfechtungsrecht nach § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO bejaht für zwei Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung, von denen die erste im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die zweite sogar erst nach diesem Antrag erfolgte).
  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 12 U 216/06

    Zum Begriff der Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung als inkongruente …

    Vor diesem Hintergrund kann die Zahlung entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht als eine freiwillige Leistung aufgrund der getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung angesehen werden, sondern muss dahin verstanden werden, dass die Schuldnerin durch die Zahlung die ansonsten zu erwartende Zwangsvollstreckung abwenden wollte (vgl. im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.03.2002, Az. 6 U 150/01).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - 12 U 216/06

    Insolvenzanfechtung - Zahlungen aufgrund einer Ratenzahlungsvereinbarung - …

    Vor diesem Hintergrund kann die Zahlung entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht als eine freiwillige Leistung aufgrund der getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung angesehen werden, sondern muss dahin verstanden werden, dass die Schuldnerin durch die Zahlung die ansonsten zu erwartende Zwangsvollstreckung abwenden wollte (vgl. im Ergebnis auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.03.2002, Az. 6 U 150/01).
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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.03.2002 - 6 U 150/01 (https://dejure.org/2002,10203)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. März 2002 - 6 U 150/01 (https://dejure.org/2002,10203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; UWG § 24 Abs. 2 Satz 1; ; UWG § 24 Abs. 2 Satz 2; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; UWG § 1; ; UWG § 3

  • rechtsanwaltmoebius.de

    § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 ZPO

  • rechtsportal.de

    Zur Unterscheidung konkretes und abstraktes Wettbewerbsverhältnis bei Rechtsanwälten

  • Wolters Kluwer

    Gerichtsstand des Begehungsorts; Konkreten Wettbewerbsverhältnis bei Immobilienanbietern; Inserate von Immobilienanbietern; "Online"-Rechtsberatung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Gerichtsstand bei Wettbewerbsverstößen im Internet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2002, 1591
  • MMR 2002, 463
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 210/98

    Immobilienpreisangaben - Vorsprung durch Rechtsbruch; wesentliche …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2002 - 6 U 150/01
    Der Bundesgerichtshof hat im Hinblick auf Immobilienanbieter die Ansicht vertreten, dass Anbieter, die in denselben überregionalen Tageszeitungen werben, in keinem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen, weil in aller Regel keine Gefahr bestehe, dass eine konkrete Werbemaßnahme unmittelbar einen bestimmten anderen Anbieter beeinträchtigen könnte (BGH, GRUR 2001, 258, 259 - "Immobilienpreisangaben")- Angesichts der Größe des Immobilienmarktes in der Bundesrepublik Deutschland, sowohl nach der Zahl der Anbieter als auch nach der Zahl der angebotenen Objekte, sei es im Allgemeinen außerordentlich unwahrscheinlich, dass sich die konkrete Art und Weise der Werbung für ein bestimmtes Immobilienangebot dahingehend auswirken könne, dass sich ein Käufer für dieses statt für ein gleichzeitig angebotenes Objekt eines bestimmten, die Werbung beanstandenden Wettbewerbers entscheide (…BGH, a.a.O.).
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