Rechtsprechung
| BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- erbfall.eu
Die Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig | Erbengemeinschaft. internationales Erbrecht, Prozessrecht
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2032; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
Erbengemeinschaft ist weder rechts- noch parteifähig - Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Rechts-/Parteifähigkeit der Erbengemeinschaft
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übertragbarkeit der Grundsätze der Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf eine Erbengemeinschaft
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Erbengemeinschaft nicht parteifähig/OLG-Zuständigkeit in der Berufung, wenn ein Streitgenosse seinen Sitz im Ausland hat; §§ 2032 BGB; 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 2032; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
Erbengemeinschaft nicht rechts- und parteifähig; OLG-Zuständigkeit bei Auslandsbezug - ra.de
- RA Kotz
Erbengemeinschaft - Rechtsfähig- und Parteifähigkeit
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Keine Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2032; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b
Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Erbengemeinschaft ist weder rechts- noch parteifähig
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Parteifähigkeit der Erbengemeinschaft
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 2032; ZPO § 50; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
Keine Rechts- oder Parteifähigkeit der Erbengemeinschaft
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft, GbR, Gesellschaftsrecht, Wohnungseigentümergemeinschaft
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
GVG § 119; ZPO § 13; ZPO § 522; ZPO § 574; ZPO § 575
Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens - ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Erbengemeinschaft weder rechts noch parteifähig
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bundesgerichtshof verneint Rechts- und Parteifähigkeit der Erbengemeinschaft - Erbengemeinschaft nicht mit Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Wohnungseigentümergemeinschaft vergleichbar
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Keine Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
BGH lehnt Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft weiterhin ab
- Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)
Keine Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft
Verfahrensgang
- AG München, 09.06.2005 - 434 C 5602/05
- LG München I, 12.09.2005 - 14 S 13936/05
- BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3715
- ZIP 2006, 2125
- MDR 2007, 340
- DNotZ 2007, 134
- NZM 2006, 944
- ZMR 2007, 26
- FamRZ 2007, 41
- WM 2006, 2257
- DB 2006, 2570 (Ls.)
- AnwBl 2007, 26
- Rpfleger 2007, 75
- JR 2007, 250
- NZG 2006, 940
Wird zitiert von ... (75) Zitiert selbst (7)
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) und zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154) sind nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.Sie ist nach § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung zulässig, weil sich die Frage stellt, ob die Erbengemeinschaft in entsprechender Anwendung der Grundsätze zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGHZ 163, 154) als rechtsfähig und damit parteifähig anzusehen ist.
Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde sind auch die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154) nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) und zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154) sind nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00, NJW 2002, 3389 unter II 1; Beschluss vom 16. März 2004 - VIII ZB 114/03, NJW-RR 2004, 1006 unter 3 a), dass die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft sich nicht aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) herleiten lässt.
- BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00
Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft
Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00, NJW 2002, 3389 unter II 1; Beschluss vom 16. März 2004 - VIII ZB 114/03, NJW-RR 2004, 1006 unter 3 a), dass die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft sich nicht aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) herleiten lässt.Die Erbengemeinschaft ist daher kein eigenständiges, handlungsfähiges Rechtssubjekt, sondern lediglich eine gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit, der mit dem Nachlass ein Sondervermögen zugeordnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2002 aaO m.w.Nachw. auch zur Gegenansicht).
- BGH, 16.03.2004 - VIII ZB 114/03
Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung einer Erbengemeinschaft
Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00, NJW 2002, 3389 unter II 1; Beschluss vom 16. März 2004 - VIII ZB 114/03, NJW-RR 2004, 1006 unter 3 a), dass die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft sich nicht aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) herleiten lässt. - BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87
Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der …
Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
Ist eine Parteibezeichnung - wie hier - mehrdeutig, ist durch Auslegung zu ermitteln, welche Partei mit der Bezeichnung gemeint ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1987 - II ZR 21/87, WM 1988, 635 = NJW 1988, 1585 unter II 3 a m.w.Nachw.). - BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02
Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen …
Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
Für diese Auslegung spricht, wie der Senat bereits ausgeführt hat, sowohl die Vereinfachungstendenz des Gesetzes als auch sein Zweck, in Fällen mit Auslandsberührung die Rechtssicherheit durch eine obergerichtliche Rechtsprechung zu verstärken (Senat, Beschluss vom 15. Juli 2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278 unter II 2 b; BGHZ 155, 46, 48 f. m.w.Nachw.). - BGH, 15.07.2003 - VIII ZB 30/03
Instanzenzug in Mietstreitigkeiten bei Wohnsitz einer Partei im Ausland
Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
Für diese Auslegung spricht, wie der Senat bereits ausgeführt hat, sowohl die Vereinfachungstendenz des Gesetzes als auch sein Zweck, in Fällen mit Auslandsberührung die Rechtssicherheit durch eine obergerichtliche Rechtsprechung zu verstärken (Senat, Beschluss vom 15. Juli 2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278 unter II 2 b; BGHZ 155, 46, 48 f. m.w.Nachw.).
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von …
Rn. 23 bb) Wie das Beschwerdegericht mit Recht und von der Rechtsbeschwerde unangegriffen angenommen hat, ist der Zwangsmittelantrag nicht von der Erbengemeinschaft gestellt worden, der es an der Parteifähigkeit fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05, NJW 2006, 3715 Rn. 7), sondern von den Mitgliedern der Erbengemeinschaft. - BFH, 09.12.2009 - II R 37/08
Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als …
Die Erbengemeinschaft ist nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung gerichtet (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 11. September 2002 XII ZR 187/00, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2002, 3389; BGH-Beschluss vom 17. Oktober 2006 VIII ZB 94/05, NJW 2006, 3715). - BGH, 20.05.2016 - V ZB 142/15
Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit der Verpfändung des Gesellschaftsanteils an …
Während diese unmittelbare Beteiligung bei der Erbengemeinschaft, die anders als eine GbR nicht rechtsfähig ist (BGH, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00, NJW 2002, 3389, 3390; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05, NJW 2006, 3715 f.), fortbesteht, hat der Gesellschafter einer GbR an den einzelnen Vermögensgegenständen keine unmittelbaren Rechte mehr.
- BFH, 12.02.2014 - II R 46/12
Erbengemeinschaft als selbständiger Rechtsträger im Grunderwerbsteuerrecht
Unschädlich ist auch, dass sie über keine eigenen Organe verfügt, durch die sie im Rechtsverkehr handeln könnte, und kein eigenständiges, handlungsfähiges Rechtssubjekt ist (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. Oktober 2006 VIII ZB 94/05, Neue Juristische Wochenschrift 2006, 3715, m.w.N.). - OLG Frankfurt, 20.11.2019 - 21 W 77/14
Angemessene Abfindung nach § 327b AktG (Betafaktor)
Soweit es die Antragsteller zu 51) betrifft, ist die Erbengemeinschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar weder rechts- noch parteifähig (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05, juris Rn. 7). - BGH, 19.05.2011 - V ZB 197/10
Insolvenz eines Miterben: Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch
Rn. 8 2. Rechtsfehlerfrei nimmt das Beschwerdegericht ferner an, dass ein Insolvenzvermerk gemäß § 32 Abs. 1 InsO auch dann in das Grundbuch einzutragen ist, wenn das Grundstück (teilweise) im Eigentum einer - nicht rechtsfähigen (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05, NJW 2006, 3715) - Erbengemeinschaft steht und das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines der Miterben eröffnet wird. - VGH Baden-Württemberg, 10.06.2021 - 8 S 949/19
Beschleunigtes Planverfahren zur Überplanung einer Außenbereichsinsel
Rn. 28 Das Verfahren war mit den Erben nach der vormaligen Antragstellerin zu 1 (...) fortzusetzen, nachdem der Prozessbevollmächtigte der Antragsteller keinen gegenteiligen Antrag gestellt hat (§ 173 VwGO i.V.m. § 246 Abs. 1 ZPO); Beteiligte sind nunmehr neben dem Antragsteller zu 2 die gesamthänderisch verbundenen Miterben nach ... (vgl. BGH, Beschluss vom 17.10.2006 - VIII ZB 94/05 -, NJW 2006, 3715, juris Rn. 7). - BGH, 30.06.2017 - V ZR 232/16
Nachlasssache: Wirksamkeit des Erwerbs von Eigentum an einer Garage durch die …
Die Erbengemeinschaft ist allerdings nicht rechtsfähig (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05, NJW 2006, 3715 Rn. 7) und kann folglich selbst kein Eigentum an Grundstücken erwerben. - LG Lübeck, 13.08.2025 - 7 T 329/25
Anforderungen an die Bestimmtheit des Tenors eines Urteils als Grundlage für eine …
Denn eine ungeteilte Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig (BGH NJW 2006, 3715).Eine Erbengemeinschaft ist nicht zur dauerhaften Teilnahme am Rechtsverkehr bestimmt oder geeignet (BGH NJW 2006, 3715).
Sie ist nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung gerichtet (BGH NJW 2006, 3715).
Sie verfügt nicht über eigene Organe, durch die sie im Rechtsverkehr handeln könnte (BGH NJW 2006, 3715).
Die Erbengemeinschaft ist daher kein eigenständiges, handlungsfähiges Rechtssubjekt, sondern lediglich eine gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit, der mit dem Nachlass ein Sondervermögen zugeordnet ist (BGH NJW 2006, 3715).
- OLG Köln, 11.06.2014 - 17 W 87/14
Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung mehrerer Erben des Beklagten in …
Sie ist weder rechts- noch parteifähig, kann einer BGB-Gesellschaft nicht gleichgestellt werden (BGH NJW 2006, 3715 = FamRZ 2007, 41; AnwBl 2004, 450 = FamRZ 2004, 1193; RP 2002, 625). - VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17
Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen
- OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18
Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag; …
- BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 2/09 R
Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht des einzelnen Miterben einer …
- OLG München, 06.08.2018 - 34 Wx 196/18
Übertragung von Teileigentum und von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen …
- BFH, 21.08.2024 - II R 43/22
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als …
- LG München I, 30.05.2018 - 5 HKO 10044/16
Festsetzung von Barabfindung an Aktionäre bei Verschmelzung
- OLG Stuttgart, 21.08.2018 - 20 W 2/13
Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums; …
- OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06
Rückforderung von Ansprüchen eines verarmten Miterben wegen Zuwendung eines …
- LAG Köln, 29.11.2019 - 4 Sa 323/19
Geltendmachung von Vergütungsansprüchen gegen die Erben des Arbeitgebers als BGB …
- VGH Baden-Württemberg, 25.04.2024 - 2 S 1900/23
Festsetzung eines Erschließungsbeitrags: ungeteilte Erbengemeinschaft; Umdeutung …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.03.2021 - 5 Sa 295/20
Befristung - sachlicher Grund - Eigenart der Arbeitsleistung - Zweckbefristung - …
- BFH, 11.03.2026 - II R 10/23
Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als …
- AG München, 31.05.2016 - 421 C 17180/15
Beendigung eines Mietverhältnisses durch Konfusion
- FG Köln, 09.02.2023 - 7 K 1362/21
Berücksichtigung von Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der …
- BGH, 28.04.2014 - BLw 2/13
Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen …
- BGH, 12.11.2025 - XII ZB 275/24
Zur Frage, ob der im Rahmen der Vermögenssorge tätige Ergänzungspfleger an die …
- VG Neustadt, 01.12.2014 - 3 K 272/14
Bauvorbescheid über die Zulässigkeit eines nach allen Seiten teilweise …
- OVG Sachsen, 11.03.2013 - 5 A 751/10
Beteiligungsfähigkeit und Klagebefugnis einer nicht rechtsfähigen …
- AG Köln, 09.01.2023 - 203 C 144/22
§ 566 BGB ist nicht auf Erbauseinandersetzung anwendbar
- LAG Hamm, 04.01.2012 - 2 Ta 337/11
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Mangelnde Rechtsfähigkeit einer …
- VG Sigmaringen, 20.01.2016 - 5 K 2590/14
Erbengemeinschaft; einzelne Mitglieder; Schuldnerin; Adressat
- OLG München, 30.01.2007 - 34 Wx 128/06
Aufrechnungsverbot gegenüber Gemeinschaftsforderung aus Sonderumlagebeschluss …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2022 - 21 D 14/19
Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Bezirksregierung für die …
- LG München I, 29.08.2018 - 5 HK 16585/15
Unternehmensbewertung
- VGH Baden-Württemberg, 25.09.2007 - 3 S 1492/06
Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege …
- OLG Düsseldorf, 17.06.2016 - 15 U 69/15
Begriff des Anbietens i.S. von § 9 Abs. 2 Nr. 1 PatG
- OLG Stuttgart, 30.03.2021 - 20 W 8/19
Relevanz von Vorerwerbspreisen bei der Festsetzung einer angemessenen Abfindung …
- LG München I, 16.04.2019 - 5 HKO 14963/17
Sachverständigenablehnung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Vereinfachtes …
- KG, 08.11.2024 - U 4/24
- VG Karlsruhe, 23.11.2016 - 7 K 3196/15
Prozessführungsbefugnis für den Miterben
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - L 22 R 963/09
Streitwert; Beschwerde; Bedeutung der Sache nach Ermessen; Feststellung …
- OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 20 W 8/20
Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der …
- FG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 K 3691/11
Grunderwerbsteuer: Erbengemeinschaft als Erwerberin - Anteilsvereinigung gem. § 1 …
- KG, 08.11.2024 - U 4/21
Rechtmäßigkeit eines Besitzeinweisungsbeschlusses der Enteignungsbehörde; …
- LG München I, 30.06.2023 - 5 HKO 4509/21
Einfache Insolvenzforderung, Ergebnisabführungsvertrag, …
- OLG Dresden, 11.12.2006 - 8 U 1940/06
Zuständiges Berufungsgericht bei Streitigkeit mit Auslandsbezug - Verweisung bei …
- OLG Frankfurt, 27.07.2023 - 26 Sch 15/23
Erbengemeinschaft als Antragsteller eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung
- OLG Stuttgart, 09.07.2021 - 20 W 13/19
Spruchverfahren Squeeze-out VBH Holding
- OVG Niedersachsen, 22.12.2016 - 4 LA 83/16
Befriedung; ethische Gründe; Gesamthandseigentum; Jagdausübung
- AG Berlin-Charlottenburg, 26.10.2015 - 213 C 104/15
Bürgenhaftung wegen Schäden an einer Mietwohnung Bürgschaft als zusätzliche …
- OLG Stuttgart, 11.01.2021 - 20 W 10/19
Festsetzung der angemessenen Barabfindung für die Minderheitsaktionäre einer AG …
- VGH Bayern, 10.12.2019 - 4 CS 19.712
Fremdenverkehrsbeitragspflicht einer Steuerberaterkanzlei
- LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12
Anspruch aus Direktversicherung
- FG Sachsen, 26.02.2015 - 4 K 1323/12
Bei Rückabwicklung einer Grundstücksveräußerung durch ungeteilte …
- VGH Hessen, 31.05.2011 - 5 B 1358/10
Entwässerungsbeitrag
- LAG Hessen, 08.06.2009 - 13 Ta 230/09
Kostenfestsetzungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Mehrvertretungsgebühr - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.06.2021 - 8 Sa 263/20
Auslegung eines Prozessvergleichs - Verzicht
- OLG Stuttgart, 04.05.2020 - 20 W 3/19
Barabfindung und Ausgleichszahlung für Minderheitsaktionäre anlässlich des …
- FG Köln, 22.01.2009 - 10 K 5026/06
Anfallen und Verteilen eines Entnahmegewinns im Rahmen einer …
- LG Düsseldorf, 09.06.2017 - 6 O 175/15
Schadenersatzanspruch gegen den Notar wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger …
- OLG Saarbrücken, 21.06.2012 - 8 U 451/11
Abgrenzung von Wohn- und Gewerberaummiete
- VG Stuttgart, 21.08.2008 - 2 K 2977/07
Veranlagung von Erbengemeinschaften zu Erschließungs- und Anschlussbeiträgen
- FG Düsseldorf, 15.07.2025 - 11 V 170/25
Grunderwerbsteuer; Änderung des Gesellschafterbestands bei grundbesitzender GmbH …
- OLG Nürnberg, 03.04.2025 - 3 U 2360/24
Willenserklärungen, Berufungsrücknahme, Bierbezugsverträge, …
- LG München I, 26.07.2019 - 5 HK 13831/17
Sachverständigenablehnung, Kostenerstattungsanspruch, Vereinfachtes …
- LAG Nürnberg, 05.06.2019 - 6 Ta 59/19
Kostenfestsetzung - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Gesellschafter - erhöhte …
- OLG Düsseldorf, 25.02.2020 - 4 U 130/19
Ausschluss der Eintrittspflicht einer Versicherung bei häuslicher Gemeinschaft
- OLG Brandenburg, 14.08.2018 - 2 U 13/17
Amtshaftung wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung für …
- LG Düsseldorf, 25.07.2023 - 10 O 214/23
- VGH Bayern, 14.09.2011 - 9 N 10.2275
Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Vorhaben- und Erschließungsplan der …
- KG, 13.08.2009 - 23 W 46/09
Einstweiliges Verfügungsverfahren durch Durchsetzung eines Beteiligungsanspruchs …
- LG Memmingen, 18.12.2024 - 36 O 1607/23
Kostenfestsetzungsverfahren: Bei Vertretung einer Erbengemeinschaft durch mehrere …
- VG München, 07.11.2024 - M 8 SN 24.5939
Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn, Keine Beteiligtenfähigkeit einer …
- VG Hamburg, 10.03.2026 - 5 E 1169/26
Zum fehlenden Anordnungsanspruch auf "Anpassung" eines bestandskräftig gewordenen …
- LG Dortmund, 09.09.2014 - 1 S 331/13
Erbengemeinschaft kann keine Anfechtungsklage erheben; §§ 46 WEG, 50 ZPO
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 138 BGB, § 1 HTürGG, § 9 VerbrKrG, § 286 ZPO
Finanzierung des Kaufs einer Eigentumswohnung: Aufklärungspflicht der Bank bei Wissensvorsprung; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz - Judicialis
- IWW
- RA Kotz
Schrottimmobilien - Wissensvorsprung der Bank - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung
- rechtsportal.de
BGB § 138; HWiG § 1; VerbrKrG § 9
Zur Frage der Sittenwidrigkeit beim Verkauf einer überteuerten Immobilie wenn die kreditgebende Bank davon Kenntnis hatte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Aufklärungspflichten einer finanzierenden Bank hinsichtlich eines Verwendungsrisikos; Aufklärungspflicht einer Bank bei sittenwidriger Übervorteilung eines Käufers durch den Verkäufer; Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes (HTWG)
- ibr-online
Käufer muss Kenntnis der Bank für Überteuerung beweisen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Banken und Schrottimmobilien
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 138; HWiG § 1; VerbrKrG § 9
Kreditfinanzierter Kauf einer Eigentumswohnung - Aufklärungspflicht der Bank - kanzlei-klumpe.de
, S. 3 (Leitsatz)
Zur Frage der Aufklärungspflicht der einen Wohnungskauf finanzierenden Bank bei sittenwidriger Überteuerung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Hinweispflicht der kreditgebenden Bank auf Überteuerung der Immobilie
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.04.2005 - 2 O 87/02
- OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 2125 (Ls.)
- DB 2006, 1371
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- EuGH, 25.10.2005 - C-350/03
DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
Für einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach HWiG nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C 350/03 und C 229/04) muss die unterlassene Belehrung kausal für den eingetretenen Schaden gewesen sein.Soweit der EuGH ("Schulte" -C 350/03- und "Crailsheimer Volksbank e.G." -C 229/04-) aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie einen Schadensersatzanspruch des Verbrauchers in den Fällen herleitet, in denen dieser bei ordnungsgemäßer Belehrung über sein Widerrufsrecht die mit dem Erwerb der Kapitalanlage verbundenen Risiken hätte vermeiden können, liegen die Voraussetzungen dieser Ausnahme im vorliegenden Fall nicht vor.
- BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02
Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
Der erkennende Senat folgt dabei der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - m. w. Nw. und vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 -).Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - damit er als sittenwidrig überteuert angesehen werden kann - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02 -, jeweils m. w. Nw.).
- BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99
Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - damit er als sittenwidrig überteuert angesehen werden kann - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02 -, jeweils m. w. Nw.).
- BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01
Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
Der erkennende Senat folgt dabei der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - m. w. Nw. und vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 -). - BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576, beide m. w. Nw.). - BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99
Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576, beide m. w. Nw.). - OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99
Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
Dies gilt auch bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).
- OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 72/06
Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages aufgrund wirtschaftlicher Überforderung
Erforderlich ist dafür nicht nur ein substantiierter Vortrag zum Wert des Grundstücks, der - damit er als sittenwidrig überteuert angesehen werden kann - nur knapp die Hälfte des Kaufpreises betragen darf (OLG Frankfurt OLGR 2006, 924 m.w.N. zur BGH-Rechtspr.).
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