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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 22.02.2006

Rechtsprechung
   BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,167
BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05 (https://dejure.org/2006,167)
BGH, Entscheidung vom 17.10.2006 - VIII ZB 94/05 (https://dejure.org/2006,167)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05 (https://dejure.org/2006,167)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB § 2032; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 2032; ; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • erbfall.eu

    Die Erbengemeinschaft ist nicht rechtsfähig | Erbengemeinschaft. internationales Erbrecht, Prozessrecht

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2032; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
    Erbengemeinschaft ist weder rechts- noch parteifähig

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Keine Rechts-/Parteifähigkeit der Erbengemeinschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragbarkeit der Grundsätze der Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf eine Erbengemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erbengemeinschaft nicht parteifähig/OLG-Zuständigkeit in der Berufung, wenn ein Streitgenosse seinen Sitz im Ausland hat; §§ 2032 BGB; 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 2032; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b
    Erbengemeinschaft nicht rechts- und parteifähig; OLG-Zuständigkeit bei Auslandsbezug

  • ra.de
  • RA Kotz

    Erbengemeinschaft - Rechtsfähig- und Parteifähigkeit

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Keine Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2032; GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b
    Rechts- und Parteifähigkeit einer Erbengemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft, GbR, Gesellschaftsrecht, Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    GVG § 119; ZPO § 13; ZPO § 522; ZPO § 574; ZPO § 575
    Zuständigkeit --> Durchführung des Verfahrens

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erbengemeinschaft weder rechts noch parteifähig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei gemeinschaftlicher Auftragserteilung durch mehrere Personen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesgerichtshof verneint Rechts- und Parteifähigkeit der Erbengemeinschaft - Erbengemeinschaft nicht mit Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Wohnungseigentümergemeinschaft vergleichbar

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    BGH lehnt Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft weiterhin ab

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Keine Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3715
  • ZIP 2006, 2125
  • MDR 2007, 340
  • DNotZ 2007, 134
  • NZM 2006, 944
  • ZMR 2007, 26
  • FamRZ 2007, 41
  • WM 2006, 2257
  • DB 2006, 2570 (Ls.)
  • AnwBl 2007, 26
  • Rpfleger 2007, 75
  • JR 2007, 250
  • NZG 2006, 940
 
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Wird zitiert von ... (75)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
    Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) und zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154) sind nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.

    Sie ist nach § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wegen grundsätzlicher Bedeutung zulässig, weil sich die Frage stellt, ob die Erbengemeinschaft in entsprechender Anwendung der Grundsätze zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (BGHZ 163, 154) als rechtsfähig und damit parteifähig anzusehen ist.

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde sind auch die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154) nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
    Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) und zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154) sind nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00, NJW 2002, 3389 unter II 1; Beschluss vom 16. März 2004 - VIII ZB 114/03, NJW-RR 2004, 1006 unter 3 a), dass die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft sich nicht aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) herleiten lässt.

  • BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00

    Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00, NJW 2002, 3389 unter II 1; Beschluss vom 16. März 2004 - VIII ZB 114/03, NJW-RR 2004, 1006 unter 3 a), dass die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft sich nicht aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) herleiten lässt.

    Die Erbengemeinschaft ist daher kein eigenständiges, handlungsfähiges Rechtssubjekt, sondern lediglich eine gesamthänderisch verbundene Personenmehrheit, der mit dem Nachlass ein Sondervermögen zugeordnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 2002 aaO m.w.Nachw. auch zur Gegenansicht).

  • BGH, 16.03.2004 - VIII ZB 114/03

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vertretung einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden (Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00, NJW 2002, 3389 unter II 1; Beschluss vom 16. März 2004 - VIII ZB 114/03, NJW-RR 2004, 1006 unter 3 a), dass die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft sich nicht aus der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) herleiten lässt.
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der …

    Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
    Ist eine Parteibezeichnung - wie hier - mehrdeutig, ist durch Auslegung zu ermitteln, welche Partei mit der Bezeichnung gemeint ist (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1987 - II ZR 21/87, WM 1988, 635 = NJW 1988, 1585 unter II 3 a m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.05.2003 - VI ZR 430/02

    Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei Zurücknahme der Berufung des einzigen …

    Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
    Für diese Auslegung spricht, wie der Senat bereits ausgeführt hat, sowohl die Vereinfachungstendenz des Gesetzes als auch sein Zweck, in Fällen mit Auslandsberührung die Rechtssicherheit durch eine obergerichtliche Rechtsprechung zu verstärken (Senat, Beschluss vom 15. Juli 2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278 unter II 2 b; BGHZ 155, 46, 48 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.07.2003 - VIII ZB 30/03

    Instanzenzug in Mietstreitigkeiten bei Wohnsitz einer Partei im Ausland

    Auszug aus BGH, 17.10.2006 - VIII ZB 94/05
    Für diese Auslegung spricht, wie der Senat bereits ausgeführt hat, sowohl die Vereinfachungstendenz des Gesetzes als auch sein Zweck, in Fällen mit Auslandsberührung die Rechtssicherheit durch eine obergerichtliche Rechtsprechung zu verstärken (Senat, Beschluss vom 15. Juli 2003 - VIII ZB 30/03, NJW 2003, 3278 unter II 2 b; BGHZ 155, 46, 48 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von …

    Rn. 23 bb) Wie das Beschwerdegericht mit Recht und von der Rechtsbeschwerde unangegriffen angenommen hat, ist der Zwangsmittelantrag nicht von der Erbengemeinschaft gestellt worden, der es an der Parteifähigkeit fehlte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05, NJW 2006, 3715 Rn. 7), sondern von den Mitgliedern der Erbengemeinschaft.
  • BFH, 09.12.2009 - II R 37/08

    Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als …

    Die Erbengemeinschaft ist nicht auf Dauer angelegt, sondern auf Auseinandersetzung gerichtet (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 11. September 2002 XII ZR 187/00, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 2002, 3389; BGH-Beschluss vom 17. Oktober 2006 VIII ZB 94/05, NJW 2006, 3715).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 142/15

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit der Verpfändung des Gesellschaftsanteils an …

    Während diese unmittelbare Beteiligung bei der Erbengemeinschaft, die anders als eine GbR nicht rechtsfähig ist (BGH, Urteil vom 11. September 2002 - XII ZR 187/00, NJW 2002, 3389, 3390; Beschluss vom 17. Oktober 2006 - VIII ZB 94/05, NJW 2006, 3715 f.), fortbesteht, hat der Gesellschafter einer GbR an den einzelnen Vermögensgegenständen keine unmittelbaren Rechte mehr.
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2657
OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2006,2657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.02.2006 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2006,2657)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 9 U 37/05 (https://dejure.org/2006,2657)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 138 BGB, § 1 HTürGG, § 9 VerbrKrG, § 286 ZPO
    Finanzierung des Kaufs einer Eigentumswohnung: Aufklärungspflicht der Bank bei Wissensvorsprung; Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach dem Haustürgeschäftewiderrufsgesetz

  • Judicialis

    BGB § 138; ; HWiG § 1; ; VerbrKrG § 9

  • IWW
  • RA Kotz

    Schrottimmobilien - Wissensvorsprung der Bank - Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung

  • rechtsportal.de

    BGB § 138; HWiG § 1; VerbrKrG § 9
    Zur Frage der Sittenwidrigkeit beim Verkauf einer überteuerten Immobilie wenn die kreditgebende Bank davon Kenntnis hatte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Aufklärungspflichten einer finanzierenden Bank hinsichtlich eines Verwendungsrisikos; Aufklärungspflicht einer Bank bei sittenwidriger Übervorteilung eines Käufers durch den Verkäufer; Anwendbarkeit des Haustürwiderrufsgesetzes (HTWG)

  • ibr-online

    Käufer muss Kenntnis der Bank für Überteuerung beweisen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Banken und Schrottimmobilien

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138; HWiG § 1; VerbrKrG § 9
    Kreditfinanzierter Kauf einer Eigentumswohnung - Aufklärungspflicht der Bank

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 3 (Leitsatz)

    Zur Frage der Aufklärungspflicht der einen Wohnungskauf finanzierenden Bank bei sittenwidriger Überteuerung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hinweispflicht der kreditgebenden Bank auf Überteuerung der Immobilie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2125 (Ls.)
  • DB 2006, 1371
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 25.10.2005 - C-350/03

    DIE MITGLIEDSTAATEN MÜSSEN DAFÜR SORGEN, DASS EIN KREDITINSTITUT, DAS EINEN …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Für einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach HWiG nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C 350/03 und C 229/04) muss die unterlassene Belehrung kausal für den eingetretenen Schaden gewesen sein.

    Soweit der EuGH ("Schulte" -C 350/03- und "Crailsheimer Volksbank e.G." -C 229/04-) aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie einen Schadensersatzanspruch des Verbrauchers in den Fällen herleitet, in denen dieser bei ordnungsgemäßer Belehrung über sein Widerrufsrecht die mit dem Erwerb der Kapitalanlage verbundenen Risiken hätte vermeiden können, liegen die Voraussetzungen dieser Ausnahme im vorliegenden Fall nicht vor.

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Der erkennende Senat folgt dabei der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - m. w. Nw. und vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 -).

    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - damit er als sittenwidrig überteuert angesehen werden kann - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02 -, jeweils m. w. Nw.).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Erforderlich dazu ist zum einen substantiierter Vortrag zum Wert der Wohnung im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses, der - damit er als sittenwidrig überteuert angesehen werden kann - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs knapp doppelt so hoch sein muss wie der Wert der Wohnung (BGHZ 146, 298, 302 ff. und Urteil vom 20.5.2003 - XI ZR 248/02 -, jeweils m. w. Nw.).
  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Der erkennende Senat folgt dabei der Rechtsprechung des BGH, der eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ausnahmsweise annimmt, wenn die Bank bei einem Vergleich von Kaufpreis und Wert des Objekts von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Urteile vom 20. Mai 2003 - XI ZR 248/02 - m. w. Nw. und vom 18.11.2003 - XI ZR 322/01 -).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576, beide m. w. Nw.).
  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576, beide m. w. Nw.).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 9 U 37/05
    Dies gilt auch bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292).
  • OLG Brandenburg, 01.03.2007 - 5 U 72/06

    Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages aufgrund wirtschaftlicher Überforderung

    Erforderlich ist dafür nicht nur ein substantiierter Vortrag zum Wert des Grundstücks, der - damit er als sittenwidrig überteuert angesehen werden kann - nur knapp die Hälfte des Kaufpreises betragen darf (OLG Frankfurt OLGR 2006, 924 m.w.N. zur BGH-Rechtspr.).
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