Rechtsprechung
| BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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InsO § 51 Nr. 1, § 91 Abs. 1, § 170 Abs. 1; BGB §§ 774, 675, 670
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
InsO § 51 Nr. 1; ; InsO § 91 Abs. 1; ; InsO § 170 Abs. 1; ; BGB § 774; ; BGB § 675; ; BGB § 670
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Absonderungsrecht eines Kautionsversicherers bei Inanspruchnahme aus einer von ihm erteilten Bürgschaft in der Insolvenz des Versicherungsnehmers an einem ihm vor Insolvenzeröffnung sicherungshalber abgetretenen Festgeldguthaben; Erlöschen eines ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Absonderungsrecht eines Kautionsversicherers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kautionsversicherer hat Absonderungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO § 51 Nr. 1, § 91 Abs. 1, § 170; BGB § 774
Absonderungsrecht des Kautionsversicherers an sicherungshalber abgetretenem Festgeldguthaben des insolventen Versicherungsnehmers - ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Kautionsversicherern steht bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft ein insolvenzfestes Absonderungsrecht zu
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Entwarnung für die Bauwirtschaft: Kautionsversicherer sind insolvenzfest gesichert! (IBR 2008, 323)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 27.05.2005 - 9 O 5200/04
- OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
- BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 1007
- ZIP 2008, 885
- MDR 2008, 768
- NZI 2008, 11
- NZI 2008, 20
- NZI 2008, 371
- VersR 2008, 826
- WM 2008, 803
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (11)
- BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03
Bestand des Vermieterpfandrechts in der Insolvenz des Mieters
Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Entscheidend ist, ob das Recht aus dem Vermögen des Schuldners bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ausgeschieden war, so dass für ihn keine Möglichkeit mehr bestand, es auf Grund alleiniger Entscheidung wieder zurück zu erlangen (vgl. BGHZ 135, 140, 145; 155, 87, 93; 170, 196, 203;… BGH, Urt. v. 17. November 2005 - IX ZR 162/04, WM 2006, 144, 145).Entgegen der von der Revision in der mündlichen Verhandlung geäußerten Ansicht steht dieses Ergebnis nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats zur Insolvenzfestigkeit des Vermieterpfandrechts (BGHZ 170, 196).
Die angeführten Erwägungen beziehen sich auf die Sicherung künftiger Forderungen (BGHZ 170, 196, 203), die - abgesehen von den systematischen Unterschieden zwischen dem dort einschlägigen § 140 InsO und dem hier maßgeblichen § 91 InsO - schon deshalb nicht auf die Beurteilung bedingt begründeter Rechte übertragen werden können.
- BGH, 27.05.2003 - IX ZR 51/02
Erlöschen einer Vollmacht im Gesamtvollstreckungsverfahren
Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
a) Bedingt begründete Rechte werden im Insolvenzfall als bereits bestehend behandelt (BGHZ 155, 87, 92).Insolvenzfest ist nicht nur die uneingeschränkte Übertragung eines bedingten Rechts, sondern auch die unter einer Bedingung erfolgte Übertragung eines unbedingten Rechts (BGHZ 155, 87, 92 f).
Entscheidend ist, ob das Recht aus dem Vermögen des Schuldners bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ausgeschieden war, so dass für ihn keine Möglichkeit mehr bestand, es auf Grund alleiniger Entscheidung wieder zurück zu erlangen (vgl. BGHZ 135, 140, 145; 155, 87, 93; 170, 196, 203;… BGH, Urt. v. 17. November 2005 - IX ZR 162/04, WM 2006, 144, 145).
- BGH, 06.07.2006 - IX ZR 121/05
Rechtsnatur eines Kautionsversicherungsvertrages; Erlöschen des Vertrages bei …
Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Kautionsversicherungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zu qualifizieren, der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 116 Satz 1, § 115 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Zukunft erlischt (BGHZ 168, 276, 278 f;… BGH, Urt. v. 18. Januar 2007 - IX ZR 202/05, ZIP 2007, 543 f).Deren Fortgeltung folgt aus der bürgschaftsvertraglichen Verpflichtung der Klägerin gegenüber den Vertragspartnern der Schuldnerin, die durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerade nicht beendet worden ist (BGHZ 168, 276, 285).
- OLG Dresden, 11.01.2007 - 13 U 2119/05
Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Insolvenz des Versicherungsnehmers
Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Das Berufungsgericht, dessen Urteil in ZIP 2007, 640 (mit zustimmender Anm. Vogel ZIP 2007, 2198 u. Stahlschmidt EWiR 2007, 309) veröffentlicht ist, hat ausgeführt, die Klägerin habe einen Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus dem eingezogenen Festgeld.bb) Die Auffassung des Senats steht in Einklang mit der im Schrifttum ganz überwiegend vertretenen Ansicht, dass auch solche Rückgriffsansprüche des Kautionsversicherers insolvenzfest gesichert werden können, die erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf ihn übergehen (…HmbKomm-InsO/Kuleisa, 2. Aufl. § 91 Rn. 5;… Palandt/Sprau, BGB 67. Aufl. § 774 Rn. 5; Proske ZIP 2006, 1035, 1038; Vogel ZIP 2007, 2198, 2201; Stahlschmidt EWiR 2007, 309, 310).
- BGH, 17.11.2005 - IX ZR 162/04
Behandlung einer aufschiebenden bedingten Verfügung in der Insolvenz
Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Entscheidend ist, ob das Recht aus dem Vermögen des Schuldners bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ausgeschieden war, so dass für ihn keine Möglichkeit mehr bestand, es auf Grund alleiniger Entscheidung wieder zurück zu erlangen (vgl. BGHZ 135, 140, 145; 155, 87, 93; 170, 196, 203; BGH, Urt. v. 17. November 2005 - IX ZR 162/04, WM 2006, 144, 145). - BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96
Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung …
Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Entscheidend ist, ob das Recht aus dem Vermögen des Schuldners bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ausgeschieden war, so dass für ihn keine Möglichkeit mehr bestand, es auf Grund alleiniger Entscheidung wieder zurück zu erlangen (vgl. BGHZ 135, 140, 145; 155, 87, 93; 170, 196, 203;… BGH, Urt. v. 17. November 2005 - IX ZR 162/04, WM 2006, 144, 145). - BGH, 18.01.2007 - IX ZR 202/05
Rechtsstellung des Kautionsversicherers in der Gesamtvollstreckung
Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Kautionsversicherungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zu qualifizieren, der durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 116 Satz 1, § 115 Abs. 1 InsO mit Wirkung für die Zukunft erlischt (BGHZ 168, 276, 278 f; BGH, Urt. v. 18. Januar 2007 - IX ZR 202/05, ZIP 2007, 543 f). - BGH, 06.11.1989 - II ZR 62/89
Zulässigkeit der Aufrechnung des bürgenden Gesellschafters gegen eine Forderung …
Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Hinsichtlich des Regressanspruchs aus § 774 BGB ist anerkannt, dass der Rechtsgrund des Regressanspruchs bereits mit Übernahme der Bürgschaft entsteht und insoweit aufschiebend bedingt begründet wird (…BGH, Urt. v. 9. Mai 1960 - II ZR 95/58, WM 1960, 720 f; v. 1. Juli 1974 - II ZR 115/72, NJW 1974, 2000, 2001; v. 6. November 1989 - II ZR 62/89, ZIP 1990, 53, 55). - BGH, 30.11.1977 - VIII ZR 26/76
Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs
Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Dies gilt selbst dann, wenn die Bedingung erst nach Insolvenzeröffnung eintritt (BGHZ 70, 75, 77). - BGH, 01.07.1974 - II ZR 115/72
Ansprüche auf Zahlung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge - …
Auszug aus BGH, 13.03.2008 - IX ZR 14/07
Hinsichtlich des Regressanspruchs aus § 774 BGB ist anerkannt, dass der Rechtsgrund des Regressanspruchs bereits mit Übernahme der Bürgschaft entsteht und insoweit aufschiebend bedingt begründet wird (…BGH, Urt. v. 9. Mai 1960 - II ZR 95/58, WM 1960, 720 f; v. 1. Juli 1974 - II ZR 115/72, NJW 1974, 2000, 2001; v. 6. November 1989 - II ZR 62/89, ZIP 1990, 53, 55). - BGH, 09.05.1960 - II ZR 95/58
Voraussetzungen der Aufrechnungslage gegen einen in Konkurs gegangenen Schuldner …
- BGH, 16.12.2021 - IX ZR 81/21
Entscheidung zur Verjährung von Ansprüchen gegenüber Gesellschaftern einer …
Der aus dieser Vorschrift folgende Regressanspruch entsteht bereits mit Übernahme der Bürgschaft und wird insoweit aufschiebend bedingt begründet (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2008 - IX ZR 14/07, NZI 2008, 371 Rn. 11).Der uneingeschränkten Übertragung eines bedingten Rechts steht insbesondere § 91 InsO auch dann nicht entgegen, wenn die Bedingung erst nach oder mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2008 - IX ZR 14/07, ZIP 2008, 885 Rn. 9 mwN).
- BGH, 08.01.2009 - IX ZR 217/07
Pfandrecht der Genossenschaft am Auseinandersetzungsguthaben?
Für die Anwendbarkeit des § 91 InsO ist danach entscheidend, ob ein Vermögensgegenstand bereits im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung aus dem Vermögen des Schuldners ausgeschieden war, ohne dass für ihn die Möglichkeit bestand, diesen aufgrund alleiniger Entscheidung wieder zurückzuerlangen (BGHZ 135, 140, 145 ;… BGH, Urt. v. 17. November 2005 - IX ZR 162/04, ZIP 2006, 87, 89 Rn. 13;…vom 14. Dezember 2006 - IX ZR 102/03, ZIP 2007, 191, 193 Rn. 17;…v. 21. Februar 2008 - IX ZR 255/06, ZIP 2008, 703, 704 Rn. 10;v. 13. März 2008 - IX ZR 14/07, ZIP 2008, 885, 886 Rn. 9). - BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15
Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den …
Die Einrede der fehlenden Valutierung des zur Verfügung gestellten Sicherungsgegenstandes ist eine nach § 91 InsO beachtliche Rechtsposition (BGH, Urteil vom 13. März 2008 - IX ZR 14/07, WM 2008, 803 Rn. 11).
- BGH, 17.12.2020 - IX ZR 205/19
Anfechtung einer Sicherungsabtretung durch den Insolvenzverwalter
Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei dem Regressanspruch, welchen der Schuldner der Beklagten nach Ansicht des Berufungsgerichts erlassen hat, um einen aufschiebend durch Eintritt des Sicherungsfalls bedingten Anspruch handelt, welcher mit der Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag entstanden ist (vgl. für den Anspruch aus § 774 BGB: BGH, Urteil vom 13. März 2008 - IX ZR 14/07, NZI 2008, 371 Rn. 11), oder ob es sich um einen erst mit Eintritt des Sicherungsfalls entstandenen (künftigen) Anspruch handelt (für den Anspruch aus § 667 BGB: BGH…, Urteil vom 14. Juni 2007 - IX ZR 56/06, NJW 2007, 2640 Rn. 11). - OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 23 U 431/09
Nach Insolvenzeröffnung zur Abwehr der Inanspruchnahme zuvor gestellter …
Auf der Grundlage des Urteils des BGH (NJW-RR 2008, 1007) würden bereits gestellte Bürgschaften nicht von den §§ 116 Satz 1, 115 Abs. 1 InsO erfasst, sondern nach Insolvenzeröffnung fort gelten, so dass der Regressanspruch des Bürgen aus § 774 BGB insolvenzfest sei.Der BGH habe mit Urteil vom 13.3.2008 (IX ZR 14/07, NJW-RR 2008, 1007) entschieden, dass für vertragliche Aufwendungsersatzansprüche des Bürgen die gleichen Rechtsgrundsätze wie zu § 774 BGB gelten würden.
Der Anspruch muss danach vor Insolvenzverfahrenseröffnung bereits entstanden sein, wobei Bedingungen und Betagungen unschädlich sind, weshalb auch aufschiebend bedingte Ansprüche, bei den die Bedingung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintritt, im Insolvenzfall als (nach § 38 InsO) feststehend behandelt werden (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1007 unter Verweis auf BGHZ 155, 87 und BGHZ 70, 75;… Braun-Bäuerle, InsO, 4. Aufl. 2010, § 38 Rn 6;… Münchener Kommentar-Ehricke, InsO, 2.Aufl. 2007, § 38 Rn 17;… Uhlenbruck-Sinz, InsO, 13. Aufl. 2010, § 38 Rn 26; Hess, Insolvenzrecht, 2007, § 38 Rn 32).
Die uneingeschränkte Übertragung eines bedingten Rechts ist insolvenzfest (BGH NJW-RR 2008, 1007), denn es genügt, dass der Schuldgrund vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist (…Braun-Bäuerle a.a.O.), also das anspruchsbegründende Schuldverhältnis schon vor der Insolvenzverfahrenseröffnung bestand, selbst wenn sich hieraus eine Forderung erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergibt (…Uhlenbruck-Sinz a.a.O.; Münchener Kommentar-Ehricke § 38 Rn 15f).
Diese Rechtsentwicklung konnte die Schuldnerin auch nicht mehr beeinflussen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 1.12.2009, 9 U 1093/09, IBR 2010, 209 unter Bezugnahme auf BGH NJW-RR 2008, 1007), vergleichbar mit der Rechtslage bei einem Anwartschaftsrecht.
Denn das Erlöschen ist nach der Rechtsprechung des BGH ex nunc, d.h. lediglich mit Wirkung für die Zukunft erfolgt, und lässt den Bestand bereits erteilter Bürgschaften unberührt (siehe BGH NJW-RR 2008, 1007; BGHZ 168, 276; NJW-RR 2007, 848).
Diese AGB der Klägerin für das Avalgeschäft stellen eine vertragliche Konkretisierung der Regelungen der §§ 670, 675 BGB dar, wobei für den daraus folgenden vertraglichen Aufwendungsersatzanspruch des Bürgen aus dem Bürgschaftsauftrag die gleichen Rechtsgrundsätze bezüglich der Insolvenzfestigkeit wie zu § 774 BGB gelten, wie der BGH mit seinem o.g. Urteil vom 13.3.2008 (NJW-RR 2008, 1007, unter Verweis auf Vogel, ZIP 2007, 2198) ebenfalls entschieden hat.
Abschließend ist in Übereinstimmung mit dem Landgericht festzuhalten, dass nicht nur in der vorliegend für die Anspruchsgrundlage maßgeblichen Ziffer 3 der AGB der Klägerin für das Avalgeschäft nicht zwischen Aufwendungen für die Erfüllung der Bürgschaft oder solchen zur Abwehr der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft differenziert wird, sondern auch weder der zitierten Entscheidung des BGH vom 13.3.2008 (NJW-RR 2008, 1007) noch den gesetzlichen Regelungen oder den Stimmen in der Literatur Anhaltspunkte dafür zu entnehmen sind, dass vertragliche Aufwendungsersatzansprüche des Bürgen in der vorliegenden Ausgestaltung insolvenzrechtlich unterschiedlich behandelt werden müssen, wenn die Aufwendungen zur Befriedigung des Bürgschaftsgläubigers oder zur Abwehr der Inanspruchnahme getätigt werden.
- OLG Karlsruhe, 07.10.2014 - 19 U 18/13
17 Nr. 8 VOB/B wirksam oder unwirksam?
Der Regressanspruch aus § 774 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht bereits mit Übernahme der Bürgschaft, ist jedoch aufschiebend bedingt (vgl. BGHZ 140, 270; BGH NJW-RR 2008, 1007;… Münchener Kommentar/Habersack, BGB, 6. Aufl., § 774 Rn, 17).Die gleichen Rechtsgrundsätze wie zu § 774 BGB gelten auch für den Aufwendungsersatzanspruch des Bürgen aus §§ 675, 670 BGB (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1007).
- BGH, 10.12.2009 - IX ZR 1/09
Auswirkungen der Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts auf die Wirksamkeit einer …
Weil die Schuldnerin den Eintritt der Bedingung - den Ankauf der Forderungen durch die Klägerin - noch verhindern könnte, indem sie die Forderungen nicht andient, gehörten diese noch zum Vermögen der Schuldnerin (vgl. BGHZ 155, 87, 93;… 167, 363, 365 f Rn. 6; BGH, Urt. v. 13. März 2008 - IX ZR 14/07, ZIP 2008, 885, 886 Rn. 9;… v. 8. Januar 2009 - IX ZR 217/07, ZIP 2009, 380, 382 Rn. 29;… v. 25. Juni 2009 - IX ZR 98/08, WM 2009, 1515, 1516 Rn. 11, z. V. in BGHZ bestimmt). - BGH, 26.09.2013 - IX ZR 148/12
Absonderungsrecht eines Kautionsversicherers an einem ihm vor Insolvenzeröffnung …
Dem Kautionsversicherer steht bei Inanspruchnahme aus einer von ihm erteilten Bürgschaft in der Insolvenz des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht an einem ihm vor Insolvenzeröffnung sicherungshalber abgetretenem Sparguthaben auch dann zu, wenn es den gesicherten Anspruch erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat (BGH, Urteil vom 13. März 2008 - IX ZR 14/07, ZIP 2008, 885 Rn. 8 ff).Hinsichtlich des Regressanspruches nach § 774 BGB wie hinsichtlich des Aufwendungsersatzanspruches nach §§ 675, 670 BGB ist anerkannt, dass der Rechtsgrund bereits mit Übernahme der Bürgschaft entsteht und insoweit aufschiebend bedingt begründet wird (BGH, Urteil vom 13. März 2008, aaO Rn. 11, 13 mwN).
Die weitere Rechtsentwicklung konnte die Schuldnerin nicht mehr beeinflussen; denn mit der Erteilung der Bürgschaft durch die Klägerin war der Rechtsboden für die gesicherte Forderung begründet (BGH, Urteil vom 13. März 2008, aaO Rn. 11).
- OLG Hamburg, 22.12.2009 - 3 U 244/08
Kautionsversicherungsvertrag: Prämienansprüche des Versicherers nach Eröffnung …
Soweit man davon ausgehen wolle, was falsch sei, der Prämienanspruch sei befristet, wäre bei Zugrundelegung der Entscheidung des BGH vom 13.3.2008 (Az. IX ZR 14/07, NJW-RR 2008, 1007) von deren Insolvenzfestigkeit auszugehen.Ein solcher Geschäftsbesorgungsvertrag erlischt durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß §§ 115, 116 InsO für die Zukunft (BGH, Urteil vom 13.3.2008, Az. IX ZR 14/07; NJW-RR 2008, 1007 Rz. 7).
Die Entscheidung des BGH vom 13. März 2008 (Az. IX ZR 14/07; NJW-RR 2008, 1007), auf die die Beklagte sich ebenfalls beruft, betrifft in der von der Beklagten zitierten Passage den Regressanspruchs nach § 774 BGB und gerade nicht den hier streitgegenständlichen Prämienanspruch.
- OLG München, 25.11.2008 - 25 U 3731/08
Avalkredit/Bürgschaftsvertrag einer Bank mit einer Baugesellschaft: Rückforderung …
Entgegen der Auffassung der Beklagten lässt sich auch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die in ZIP 2008, 885 veröffentlicht wurde, nicht ableiten, dass der streitgegenständliche Prämienanspruch bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sei.Vergeblich führt die Beklagte dagegen ins Feld, dass der Rechtsgrund der Regressansprüche bereits mit Übernahme der Bürgschaft entsteht (BGH ZIP 2008, 885 unter II 2 b aa).
- OLG Hamm, 07.07.2010 - 8 U 106/09
Voraussetzungen des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung; …
- OLG München, 30.01.2009 - 25 U 2011/08
Zeitkonten-Versicherung: Ansprüche aus einem Vertrag zur Absicherung von …
- BGH, 08.10.2009 - IX ZR 205/06
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend das Wahlrecht des …
- OLG Dresden, 01.12.2009 - 9 U 1093/09
Muss Gewährleistungsbürge Schlüssigkeit der Forderung prüfen?
- BGH, 18.03.2010 - IX ZR 228/08
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
- FG München, 23.03.2011 - 4 K 1008/08
Keine Versicherungsteuerbefreiung für Kautionsrückversicherungen
- LG Chemnitz, 08.03.2013 - 7 O 1815/11
Pfandrecht bei Übernahme der Bankbürgschaft
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