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Weitere Entscheidung unten: AG Kerpen, 23.03.2010

Rechtsprechung
   BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,119
BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08 (https://dejure.org/2010,119)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2010 - 6 AZR 911/08 (https://dejure.org/2010,119)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 (https://dejure.org/2010,119)
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Volltextveröffentlichungen (17)

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  • lexetius.com

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung

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  • Bundesarbeitsgericht

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung - Rechtfertigung durch beschäftigungspolitisches Ziel - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

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    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung - Rechtfertigung durch beschäftigungspolitisches Ziel - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

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    § 3 Abs 1 S 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 10 S 1 AGG, § 10 S 2 AGG, § 10 S 3 Nr 6 AGG
    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung - Rechtfertigung durch beschäftigungspolitisches Ziel - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen

  • bag-urteil.com

    Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung - Rechtfertigung durch beschäftigungspolitisches Ziel - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • hensche.de

    Aufhebungsvertrag, Gleichbehandlung, Diskriminierung: Alter

  • Betriebs-Berater

    Keine Altersdiskriminierung durch Aufhebungsverträge

  • Betriebs-Berater

    Keine Altersdiskriminierung durch Aufhebungsverträge

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Abfindungsangebot für alte Mitarbeiter diskriminierend, § 3 AGG ?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (22)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Erhalt des Arbeitsplatzes ist keine Altersdiskriminierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersdiskriminierung per Aufhebungsvertrag

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Abfindungsangebot nur für jüngere Mitarbeiter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Abfindungsangebot nur für jüngere Arbeitnehmer: Diskriminierung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Altersgrenze bei Angebot von Aufhebungsverträgen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Altersdiskriminierung von Jüngeren bei Aufhebungsverträgen

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Diskriminierung durch Aufhebungsverträge an jüngere Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Altersdiskriminierung durch Aufhebungsverträge

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Altersdiskriminierung durch Aufhebungsverträge

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Diskriminierungsrecht

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Angebot eines Aufhebungsvertrags nur für Jüngere

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Aufhebungsvertrag - Anspruch des Arbeitnehmers unter dem Gesichtspunkt der Altersdiskriminierung bzw. unter dem Gesichtspunkt des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nur älteren Arbeitnehmern keinen Aufhebungsvertrag anzubieten ist keine Altersdiskrimierung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung durch Angebot von Aufhebungsverträgen an jüngere Arbeitnehmer

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Keine Altersdiskriminierung - Auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen des Alters nicht immer diskriminierend

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Altersdiskriminierung durch auf jüngere Arbeitnehmer beschränktes Angebot von Aufhebungsverträgen - Arbeitgeber bot nur Arbeitnehmern unter 55 Jahren einen Aufhebungsvertrag an

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Weiterbeschäftigung ist keine Diskriminierung // Kein Anspruch auf Abfindungsangebot für Ältere bei VW

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kein Gleichbehandlungsverstoß bei freiwilligem Abfindungsprogramm nur für jüngere Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine Diskriminierung durch Angebot von Aufhebungsverträgen nur an jüngere Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 265
  • ZIP 2010, 1145
  • MDR 2010, 817
  • NZA 2010, 340
  • NZA 2010, 561
  • BB 2010, 1211
  • BB 2010, 2635
  • DB 2010, 16
  • DB 2010, 960
  • NZG 2010, 340
 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (24)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN …

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
    Erfährt eine Person wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung als andere Personen in vergleichbaren Situationen, stellt eine solche Ungleichbehandlung begrifflich zunächst einmal eine "unmittelbare Diskriminierung" iSd. Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie dar (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 59, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9)..

    Die darin genannten Ziele sind nicht abschließend, sondern haben nur Hinweischarakter (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 43, 52, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9;… BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 49, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12;… 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 36, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31)..

    Der Gesetzgeber kann über eine solche Regelung Tarif-, Betriebsparteien oder auch einzelnen Arbeitgebern Ermessens- und Gestaltungsbefugnisse bei der Festlegung von Zielen, die als rechtmäßig iSv. Art. 6 der Richtlinie angesehen werden können, einräumen und damit den Arbeitgebern bei der Verfolgung der in der Umsetzungsnorm genannten rechtmäßigen Ziele eine gewisse Flexibilität gewähren (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9; Schlussantrag des Generalanwalts Mazák vom 23. September 2008 - C-388/07 - Rn. 83; Sprenger EuZA 2009, 355, 358;… vgl. für Tarifvertrags- und Betriebsparteien BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 50, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12;… 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 38, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31). Dies hat der nationale Gesetzgeber getan, der in der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch einzel- und kollektivvertragliche Regelungen einer Rechtfertigung über die Generalklausel zugänglich machen will (BT-Drucks. 16/1780 S. 36)..

    Derjenige, der eine Ungleichbehandlung vornimmt, muss den nationalen Gerichten in geeigneter Weise die Möglichkeit zur Prüfung einräumen, ob mit der Ungleichbehandlung ein Ziel angestrebt wird, das die Ungleichbehandlung unter Beachtung der Ziele der Richtlinie 2000/78/EG rechtfertigt (vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 45 ff., EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9;… BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 36 ff., AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31). Inwieweit danach auch betriebs- und unternehmensbezogene Interessen Berücksichtigung finden können (…bejahend BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 53 mwN zum Streitstand in Rn. 45 ff., EzA AGG § 15 Nr. 1), kann dahinstehen, weil die Beklagte solche nicht anführt.

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
    In § 10 Satz 3 AGG sind dann sechs nicht abschließende Anwendungsfälle von denkbaren Rechtfertigungen aufgeführt (vgl. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 40, EzA AGG § 15 Nr. 1). Zur weitergehenden Festlegung von rechtfertigenden Zielen war der nationale Gesetzgeber nicht verpflichtet.

    Derjenige, der eine Ungleichbehandlung vornimmt, muss den nationalen Gerichten in geeigneter Weise die Möglichkeit zur Prüfung einräumen, ob mit der Ungleichbehandlung ein Ziel angestrebt wird, das die Ungleichbehandlung unter Beachtung der Ziele der Richtlinie 2000/78/EG rechtfertigt (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 45 ff., EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9;… BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 36 ff., AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31). Inwieweit danach auch betriebs- und unternehmensbezogene Interessen Berücksichtigung finden können (bejahend BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 53 mwN zum Streitstand in Rn. 45 ff., EzA AGG § 15 Nr. 1), kann dahinstehen, weil die Beklagte solche nicht anführt.

    Dies ist ein legitimes beschäftigungspolitisches Ziel iSd. § 10 Satz 1 AGG, das sich mit dem dargelegten Regelungsziel der Richtlinie 2000/78/EG und des diese umsetzenden AGG deckt und deshalb die Herausnahme älterer Arbeitnehmer aus dem Personenkreis, mit dem die Beklagte den Abschluss von Aufhebungsverträgen gegen Zahlung von Abfindungen auf freiwilliger Basis zum Zwecke des Personalabbaus in Betracht gezogen hat, sachlich rechtfertigt (zum Verständnis der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 10 Satz 1 AGG BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 55, EzA AGG § 15 Nr. 1). Zur Erreichung dieses Ziels einer weiteren Integration älterer Arbeitnehmer in das Erwerbsleben war der Ausschluss älterer Arbeitnehmer aus dem Personalabbau auch ein verhältnismäßiges Mittel iSd. § 10 Satz 2 AGG.

  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
    Auch die subjektive Einschätzung einzelner älterer Arbeitnehmer, es sei für sie wirtschaftlich attraktiver, unter Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden als im Arbeitsverhältnis zu verbleiben - etwa in der Hoffnung oder Erwartung, sich neue Einkommensquellen zu erschließen -, kann nach dem Regelungszweck des AGG, der mit dem der Richtlinie 2000/78/EG in Einklang steht, eine Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG nicht begründen (vgl. bereits Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - Rn. 31, NZA 2010, 273). Das Verbot der Altersdiskriminierung zwingt deshalb Arbeitgeber im Rahmen eines von ihnen geplanten Personalabbaus im Regelfall nicht dazu, auf Verlangen älterer Arbeitnehmer mit diesen einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung zu schließen.

    Insoweit genießt die Vertragsfreiheit Vorrang vor dem Gleichbehandlungsgrundsatz (st. Rspr., zuletzt Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - Rn. 29, NZA 2010, 273)..

    In einem solchen Fall fehlt es bereits an einer verteilenden Entscheidung des Arbeitgebers nach einer von ihm selbst aufgestellten Regel (vgl. Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 242/09 - Rn. 30, NZA 2010, 273). Auf die vom Kläger angezogene Entscheidung (BAG 18. September 2007 - 9 AZR 788/06 - AP BGB § 307 Nr. 29 = EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 15) kommt es deshalb nicht an.

  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
    Die darin genannten Ziele sind nicht abschließend, sondern haben nur Hinweischarakter (…EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 43, 52, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9;… BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 49, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12; 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 36, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31)..

    Der Gesetzgeber kann über eine solche Regelung Tarif-, Betriebsparteien oder auch einzelnen Arbeitgebern Ermessens- und Gestaltungsbefugnisse bei der Festlegung von Zielen, die als rechtmäßig iSv. Art. 6 der Richtlinie angesehen werden können, einräumen und damit den Arbeitgebern bei der Verfolgung der in der Umsetzungsnorm genannten rechtmäßigen Ziele eine gewisse Flexibilität gewähren (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9;… Schlussantrag des Generalanwalts Mazák vom 23. September 2008 - C-388/07 - Rn. 83; Sprenger EuZA 2009, 355, 358;… vgl. für Tarifvertrags- und Betriebsparteien BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 50, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12; 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 38, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31). Dies hat der nationale Gesetzgeber getan, der in der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch einzel- und kollektivvertragliche Regelungen einer Rechtfertigung über die Generalklausel zugänglich machen will (BT-Drucks. 16/1780 S. 36)..

    Derjenige, der eine Ungleichbehandlung vornimmt, muss den nationalen Gerichten in geeigneter Weise die Möglichkeit zur Prüfung einräumen, ob mit der Ungleichbehandlung ein Ziel angestrebt wird, das die Ungleichbehandlung unter Beachtung der Ziele der Richtlinie 2000/78/EG rechtfertigt (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 45 ff., EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9; BAG 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 36 ff., AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31). Inwieweit danach auch betriebs- und unternehmensbezogene Interessen Berücksichtigung finden können (…bejahend BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 53 mwN zum Streitstand in Rn. 45 ff., EzA AGG § 15 Nr. 1), kann dahinstehen, weil die Beklagte solche nicht anführt.

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten …

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
    In diesen Fällen kann von ihm das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (BGH 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - Rn. 16, NJW 2008, 982;… BAG 6. September 2007 - 2 AZR 715/06 - Rn. 38, BAGE 124, 48). Der Gegner der primär darlegungs- und beweispflichtigen Partei muss deren Vortrag also positive Gegenangaben gegenüberstellen (…Stein/Jonas/Leipold 22. Aufl. § 138 Rn. 36 f.;… umfassend zu den Modifizierungen der Darlegungslast unter dem Gesichtspunkt der sekundären Behauptungslast Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. Vor § 284 Rn. 34 ff.)..

    Dass die Beklagte die 24 Arbeitnehmer nicht namentlich benannt hat, hatte deshalb entgegen der Auffassung des Klägers nicht zur Folge, dass sein Vortrag, diese Arbeitnehmer seien zu den Bedingungen des Rundschreibens von Mai 2006 ausgeschieden, gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden anzusehen war (vgl. BGH 17. Januar 2008 - III ZR 239/06 - Rn. 18 f., NJW 2008, 982)..

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
    Die darin genannten Ziele sind nicht abschließend, sondern haben nur Hinweischarakter (…EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 43, 52, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9; BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 49, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12;… 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 36, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31)..

    Der Gesetzgeber kann über eine solche Regelung Tarif-, Betriebsparteien oder auch einzelnen Arbeitgebern Ermessens- und Gestaltungsbefugnisse bei der Festlegung von Zielen, die als rechtmäßig iSv. Art. 6 der Richtlinie angesehen werden können, einräumen und damit den Arbeitgebern bei der Verfolgung der in der Umsetzungsnorm genannten rechtmäßigen Ziele eine gewisse Flexibilität gewähren (…vgl. EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 46, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 9;… Schlussantrag des Generalanwalts Mazák vom 23. September 2008 - C-388/07 - Rn. 83; Sprenger EuZA 2009, 355, 358; vgl. für Tarifvertrags- und Betriebsparteien BAG 17. Juni 2009 - 7 AZR 112/08 (A) - Rn. 50, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 12;… 26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 - Rn. 38, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 200 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 31). Dies hat der nationale Gesetzgeber getan, der in der Gesetzesbegründung ausdrücklich auch einzel- und kollektivvertragliche Regelungen einer Rechtfertigung über die Generalklausel zugänglich machen will (BT-Drucks. 16/1780 S. 36)..

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
    Rn. 42 IV. Die zu I. und II. dargestellten Grundsätze zum Verständnis und zur Anwendung von Art. 2 Abs. 2 Buchst. a sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Richtlinie 2000/78/EG sind, soweit sie nicht ohnehin offenkundig sind, durch die angeführte jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt, so dass ein erneutes Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 Abs. 3 EGV nicht erforderlich war (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - Ls. 4, Slg. 1982, 3415, 3429;… 15. September 2005 - C-495/03 - [Intermodal Transports] Rn. 33, Slg. 2005, I-8151)..
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 486/08

    Gleichbehandlung bei Lohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
    Damit hat sie der ihr obliegenden Verpflichtung, die Gründe für eine Differenzierung zwischen beiden Arbeitnehmergruppen offenzulegen und so substantiiert darzutun, dass die Beurteilung möglich ist, ob die Gruppenbildung sachlichen Kriterien entspricht (BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 486/08 - Rn. 14, EzA BGB 2002 § 242 Gleichbehandlung Nr. 20), genügt.
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen prozessuales Obsiegen zu verschaffen (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - BAGE 113, 55, 58 f.; BGH 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151)..
  • BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89

    Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
    Im Grundsatz gilt, dass keine Partei gehalten ist, dem Gegner das Material für dessen prozessuales Obsiegen zu verschaffen (BAG 1. Dezember 2004 - 5 AZR 664/03 - BAGE 113, 55, 58 f.; BGH 11. Juni 1990 - II ZR 159/89 - NJW 1990, 3151)..
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 722/08

    Altersdiskriminierung - Punkteschema

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 715/06

    Ordentliche Kündigung - Vermutung der Betriebsbedingtheit - Verfassungsgemäßheit

  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in …

  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 788/06

    Abfindungsbemessung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - …

  • BAG, 19.11.2009 - 6 AZR 561/08

    Abfindung bei Rentenberechtigung

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    Kücükdeveci - Kündigungsfrist in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB verstößt gegen …

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund …

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit …

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft …

  • BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 943/06

    Geschlechtsbezogene Benachteiligung - arbeitsrechtlicher …

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08

    Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung

  • LAG Niedersachsen, 15.09.2008 - 9 Sa 525/07

    Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes …

  • EuGH, 16.02.1982 - 19/81

    Burton / British Railways Board

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    § 10 Satz 3 AGG enthält eine nicht abschließende Aufzählung von Tatbeständen, nach denen unterschiedliche Behandlungen wegen des Alters iSv. § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG insbesondere gerechtfertigt sein können (…vgl. etwa BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 429/11 - Rn. 45; 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 35, BAGE 133, 265;… 22. Januar 2009 - 8 AZR 906/07 - Rn. 40 , BAGE 129, 181 ).
  • BAG, 16.02.2012 - 6 AZR 553/10

    Frage nach der Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis

    Ob ein solcher Nachteil vorliegt, ist objektiv aus der Sicht eines verständigen Dritten zu beurteilen (vgl. BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 33, BAGE 133, 265).

    Rn. 21 (1) Durch die Frage nach der Schwerbehinderung und deren wahrheitsgemäße Beantwortung werden behinderte Arbeitnehmer gegenüber Nichtbehinderten nicht zurückgesetzt (zu dieser Definition des Nachteils iSd. § 3 Abs. 1 AGG für das Merkmal "Alter" siehe BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 25, BAGE 133, 265).

  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Rn. 8 I. Die von der Beschäftigungsdauer abhängige Staffelung der Kündigungsfristen in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB verletzt nicht das in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) normierte Verbot der Altersdiskriminierung, das durch die RL 2000/78/EG konkretisiert wird (zu dieser Konkretisierung BAG 25. Februar 2010 - 6 AZR 911/08 - Rn. 17, BAGE 133, 265).
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Rechtsprechung
   AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/2009, 104 C 419/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21641
AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/2009, 104 C 419/09 (https://dejure.org/2010,21641)
AG Kerpen, Entscheidung vom 23.03.2010 - 104 C 419/2009, 104 C 419/09 (https://dejure.org/2010,21641)
AG Kerpen, Entscheidung vom 23. März 2010 - 104 C 419/2009, 104 C 419/09 (https://dejure.org/2010,21641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Abgrenzung von kongruenten zu inkongruenten Leistungen des Schuldners ; Verstoß der Rechtsprechung des BGH gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung aufgrund des Überschreitens der Grenzen richterlichen Rechtsfortbildung; Voraussetzungen für eine ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (26)

  • AG Hagen, 12.07.2004 - 10 C 289/04

    Zulässigkeit der Einziehung von Teilbeträgen durch den Gerichtsvollzieher; …

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
    Es desavouiert daher auch die staatlichen Organe, die zur Zwangsvollstreckung berufen sind, wenn ihrem rechtmäßigen Vorgehen innerhalb der Zivilprozessordnung nachträglich - und für den Gläubiger nicht vorhersehbar - der Erfolg versagt wird (vgl. dazu auch AG Hagen, ZinsO 2004, 935 = KKZ 2005, 80 mit zust. Anm. App ).

    Gehört es aber zur Werteordnung des Grundgesetzes , dem Bürger ein funktionierendes System zur Titulierung und Vollstreckung zur Verfügung zu stellen, so widerspricht es dem Grundgesetz , wenn auf diese Weise rechtmäßig erlangte Vermögensvorteile nachträglich ohne zureichende gesetzliche Grundlage wieder entzogen werden (vgl. dazu auch AG Hagen, ZinsO 2004, 935).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 65.78

    Vorbeugender Rechtsschtutz gegen drohende Exmatrikutation; Exmatrikulation bei …

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Gerichte ohne eine (zureichende) Grundlage in Recht und Gesetz keine den Bürger belastende Entscheidung treffen dürfen, was sich aus dem so genannten Vorbehalt des Gesetzes ergibt (…vgl. Sachs, a.a.O., Rz. 119; vgl. auch Jarass /Pieroth, GG., 10. Aufl. 2009, Art. 20, Rz. 25: "Schutz gegenüber der Rechtsprechung bietet der Vorrang des Gesetzes [BVerfGE 9, 89/102 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55] , BVerwGE 59, 242/247 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 65/78] ...]").

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass eine Rechtsfortbildung besonders engen Grenzen unterworfen ist, wenn es zu einer "Verkürzung von Rechtspositionen" führt (…vgl. Jarass /Pieroth, a.a.O., Rz. 43 unter Hinweis auf BVerfGE 65, 182/194 f.; 69, 315/371 f.; 71, 354/362 f.; BVerwGE 59, 242/247f.).

  • AG Kerpen, 08.11.2005 - 22 C 158/05

    Anfechtbarkeit einer mit staatlichen Mitteln erwirkten Zahlung als sog. …

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
    Dazu wird zunächst auf ein Urteil vom 8.11.2005 - 22 C 158/05 - (abgedruckt in ZIP 2005, 2327 [AG Kerpen 08.11.2005 - 22 C 158/05] sowie in der ZinsO 2006, 219 - mit einer Anmerkung von Marotzke - ZinsO 2006, 190) Bezug genommen (…vgl. dazu auch Eckardt, EWiR § 131 InsO 2/06, S. 215 f. sowie App, ZfS 2005, 193 ff.).

    Das Gericht hat dazu (auszugsweise) schon in der zitierten Entscheidung vom 8.11.2005 ( 22 C 158/05 ) wie folgt ausgeführt:.

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
    Der BGH geht inzwischen in ständiger Rechtsprechung (vgl. zunächst Urteil vom 9.9.1997 - IX ZR 14/97 -, BGHZ 136, 309 ff. = NJW 1997, 3445; Urteil vom 15.11.1990 - IX ZR 92/90 -, WPM 1991, 150; Urteil vom 15.12.1994 - IX ZR 24/94 -, WPM 1995, 446; Urteil vom 20.11.2001 - IX ZR 159/00 -, ZIP 2002, 228) davon aus, dass die Abgrenzung von kongruenten zu inkongruenten Leistungen des Schuldners nicht alleine mit Blick darauf bestimmt werden kann, ob der Gläubiger die Leistung zu beanspruchen hatte.

    Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung kann daher die Rechtsprechung, welche in dieser Ausprägung vom BGH erst seit 1997 verfolgt wird (vgl. das Urteil vom 9.9.1997 -IX ZR 14/97 = BGHZ 136, 309 = NJW 1997, 3445), nicht bekannt gewesen sein.

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Gerichte ohne eine (zureichende) Grundlage in Recht und Gesetz keine den Bürger belastende Entscheidung treffen dürfen, was sich aus dem so genannten Vorbehalt des Gesetzes ergibt (…vgl. Sachs, a.a.O., Rz. 119; vgl. auch Jarass /Pieroth, GG., 10. Aufl. 2009, Art. 20, Rz. 25: "Schutz gegenüber der Rechtsprechung bietet der Vorrang des Gesetzes [BVerfGE 9, 89/102 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55] , BVerwGE 59, 242/247 [BVerwG 13.12.1979 - 7 C 65/78] ...]").

    Auch nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. BVerfGE 9, 89 [BVerfG 08.01.1959 - 1 BvR 396/55] [102]) sind der richterlichen Auslegung Grenzen gezogen, "wenn ein eindeutiger Wille des Gesetzgebers vorliegt (BVerfGE 4, 331 [351]; 8, 28 [33 ff.]". Ein solcher Sachverhalt liegt hier aber vor. So hat der Gesetzgeber das Anfechtungsrecht des Insolvenzverwalters in den §§ 130 ff. InsO im einzelnen geregelt. Ein Anhaltspunkt für die Annahme, dass geschuldete (!) Leistungen, welche "unter dem Druck einer Zwangsvollstreckung" in der kritischen Phase erbracht werden, alleine deshalb (fiktiv) wie eine inkongruente Deckung beurteilt werden könnten, findet sich nicht.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass eine Rechtsfortbildung besonders engen Grenzen unterworfen ist, wenn es zu einer "Verkürzung von Rechtspositionen" führt (…vgl. Jarass /Pieroth, a.a.O., Rz. 43 unter Hinweis auf BVerfGE 65, 182/194 f.; 69, 315/371 f.; 71, 354/362 f.; BVerwGE 59, 242/247f.).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
    Weiter hat der BGH nicht einsichtig machen können, dass das Gesetz seine Funktion nicht erfüllt, um dem sich stellenden Rechtsproblem gerecht zu werden (vgl. zu diesem Aspekt BVerfGE 34, 269 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65] [287]).
  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
    Da die Rechtsprechung des BGH - nach Auffassung des Gerichts - diese Grenzziehung des Gesetzgebers nicht respektiert, stellt sie (…woran das Gericht trotz der geäußerten Kritik festhält - vgl. Marotzke und Eckardt, jeweils a.a.O. ) einen Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz dar (vgl. dazu die schon zitierten Entscheidungen sowie ergänzend BVerfGE 87, 273 [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88] [278 ff.]; 109, 190 [251 f.]; 111, 54 [81 f.]; 118, 212 [243]).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
    Da die Rechtsprechung des BGH - nach Auffassung des Gerichts - diese Grenzziehung des Gesetzgebers nicht respektiert, stellt sie (…woran das Gericht trotz der geäußerten Kritik festhält - vgl. Marotzke und Eckardt, jeweils a.a.O. ) einen Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz dar (vgl. dazu die schon zitierten Entscheidungen sowie ergänzend BVerfGE 87, 273 [BVerfG 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88] [278 ff.]; 109, 190 [251 f.]; 111, 54 [81 f.]; 118, 212 [243]).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Analoge Rechtsanwendung

    Auszug aus AG Kerpen, 23.03.2010 - 104 C 419/09
    Dem Bürger muss nämlich nach der Rechtsprechung des BVerfG zugebilligt werden, dass er sein Verhalten auf den Inhalt der Rechtsordnung einstellt und dem entsprechend disponiert (vgl. BVerfGE 82, 6, 1 [BVerfG 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89] [13]).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

  • BGH, 11.04.2002 - IX ZR 211/01

    Anfechtbarkeit einer Leistungauf eine fällige Forderung zur Vermeidung einer …

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

  • BVerfG, 17.06.2004 - 2 BvR 383/03

    Rechenschaftsbericht

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus …

  • RG, 06.12.1883 - II 213/83

    Anfechtung eines Vollstreckungspfandrechtes

  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 182/08

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs für die Anfechtungsklage eines …

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

  • BAG, 15.07.2009 - GmS-OGB 1/09

    Rechtsweg - Insolvenzanfechtung

  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 159/00

    Kenntnis des Gläubigers von der Krise; Ersatzaussonderung von …

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52

    Besoldungsrecht

  • OLG Frankfurt, 25.06.2003 - 7 U 190/02

    Deckungsklage gegen die Kfz-Teilkaskoversicherung: Anfangsbeweis für …

  • BGH, 15.11.1990 - IX ZR 92/90

    Feststellung der Kenntnis von der Zahlungseinstellung nach § 30 KO - Führung des …

  • LG Köln, 12.04.2006 - 13 S 327/05

    Anfechtungsmöglichkeit einer unter dem Druck einer anstehenden …

  • BAG, 08.05.2014 - 6 AZR 722/12

    Insolvenzanfechtung - Zwangsvollstreckung - inkongruente Deckung

    Bei ihrer Argumentation, die Rechtsordnung sehe vor, dass Gläubiger ihre Ansprüche titulieren und im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen könnten, so dass diese Zahlung "in der Art" zu beanspruchen sei, übersieht die Revision, dass der Vertragsgläubiger nach dem ursprünglichen Pflichtenprogramm des Vertragsverhältnisses auf einen Vollstreckungserfolg unter Einschaltung staatlicher Vollstreckungsorgane gerade keinen Rechtsanspruch hat (Rendels/Frölich Anm. EWiR 2010, 369, 370).
  • LG Köln, 21.07.2010 - 13 S 89/10

    Ablösung des Grundsatzes des Vorrangs des schnelleren Gläubigers durch den …

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 23.03.2010 - Az.: 104 C 419/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Rn. 9 den Beklagten unter Aufhebung des am 23.03.2010 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Kerpen, Az. 104 C 419/2009 zu verurteilen, an ihn 764, 30 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.10.2008 zu zahlen.

    Rn. 16 Das Amtsgericht (im LS veröffentlicht in ZIP 2010, 1145) hat zwar zutreffend erkannt, dass ausreichender Sachvortrag für eine positive Kenntnis des Beklagten von der finanziellen Schieflage der Insolvenzschuldnerin fehlt und somit eine Insolvenzanfechtung ausscheiden muss, soweit sie subjektive Tatbestandsmerkmale voraussetzt.

    Sie würde diesem vielmehr bei einer (entgegen S. 17 der angegriffenen Entscheidung) nach der sogleich zu erörternden Gesetzgebungsgeschichte dann gegebenen planwidrigen Regelungslücke mit den Mitteln der juristischen Methodenlehre überhaupt erst zur Durchsetzung verhelfen (gegen die Annahme eines Verfassungsverstoßes auch Marotzke, ZInsO 2006, 190; Eckhardt, EWiR 2006, 215 f. und speziell in Kritik zur angegriffenen Entscheidung auch Rendels/Frölich, EWiR 2010, 369).

  • AG Bergen auf Rügen, 19.02.2013 - 23 C 513/12

    Insolvenzanfechtung: Inkongruenz und Anfechtbarkeit einer unter …

    Die gegenteilige herrschende Auffassung ist mit dem Gesetzeswortlaut unvereinbar; sie überschreitet auch den Rahmen zulässiger Normauslegung (entgegen BGH, 11. April 2002, IX ZR 211/01, ZIP 2002, 1159; BAG, 31. August 2010, 3 ABR 139/09, NJW 2011, 473 und LG Köln, 21. Juli 2010, 13 S 89/10, ZInsO 2010, 2238; im Anschluss u.a. an AG Kerpen, 8. November 2005, 22 C 158/05, ZIP 2005, 2327; AG Kerpen, 23. März 2010, 104 C 419/09, ZIP 2010, 1145; AG Hagen, 12. Juli 2004, 10 C 289/04, ZinsO 2004, 935 und AG Reinbek, 27. Oktober 2011, 5 C 414/11, ZIP 2012, 189).

    Mit einer Reihe gleichlautender Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (so u. a. aus der Rspr.: AG Kerpen, Urteil vom 08.11.2005 - 22 C 158/05, ZIP 2005, 2327, und Urteil vom 23.03.2010 - 104 C 419/09, red. Leits. u. a. in ZIP 2010, 1145, Volltext bei Juris; AG Hagen, Urteil vom 12.07.2004 - 10 C 289/04, ZInsO 2004, 935 f.; AG Reinbek, Urteil vom 27.10.2011 - 5 C 414/11, ZIP 2012, 189, hier zitiert nach Juris, dort Tz. 7 ff.; ebenso - unveröffentlicht - LG Stralsund, Urteil vom 07.05.2012 - 6 O 247/11, S. 5, wobei insoweit anzumerken ist, dass diese [Einzelrichter-] Entscheidung auf den hier erkennenden Richter zurückgeht; aus der Lit.: Marotzke, DZWiR 2007, 265 ff., und ZInsO 2006, 7 ff., 190 ff.; Paulus/Allgayer, ZInsO 2001, 241 ff.; Foerste, JZ 2007, 122, 131;… weitere umfassende Nachweise zum Ganzen bei LG Köln, 13 S 89/10, a.a.O., Tz. 16) ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass eine Leistung, auf die ein nach materiellem Recht unstreitig vorhandener, im Übrigen sogar titulierter - damit unter Umständen sogar bereits rechtskräftig als bestehend festgestellter - Anspruch besteht, der fällig und auch sonst einredefrei und seinem Inhalt nach auf Geldzahlung gerichtet ist und sich in einem Geldzufluss beim Gläubiger realisiert, sowohl seiner "Art" nach als auch zu der "Zeit" zu beanspruchen war, wie es § 131 Abs. 1 InsO wörtlich formuliert.

  • AG Reinbek, 27.10.2011 - 5 C 414/11

    Verfassungswidrigkeit der BGH-Rechtsprechung zur Inkongruenz einer Zahlung des …

    Der BGH überschreitet in dieser Frage die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung, verstößt daher gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig (AG Kerpen, Urteil vom 23.3.2010, 104 C 419/09).
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