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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 13.01.1972 | BVerwG, 09.02.1972

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,55
BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71 (https://dejure.org/1972,55)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1972 - V C 6.71 (https://dejure.org/1972,55)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1972 - V C 6.71 (https://dejure.org/1972,55)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BSHG §§ 23, 76, 77 ; GG Art. 6 Abs. 2 ; VwGO § 134

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 314
  • MDR 1972, 892
  • ZLA 1972, 84
 
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Wird zitiert von ... (65)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Da jeder einzelne Hilfsbedürftige einen selbständigen Anspruch auf Sozialhilfe hat (BVerwGE 25, 307 [310]), können die Leistungen für die Familiengemeinschaft im Ergebnis nur dadurch erhöht werden, daß jeder einzelne Hilfsbedürftige klagt.

    Wie in dem Urteil vom 30. November 1966 (BVerwGE 25, 307 [312]) ausgeführt, kann das Kindergeld allenfalls bis zur Höhe des sozialhilferechtlichen Bedarfs an die Kinder weitergereicht werden.

  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Zur Behandlung des Kinderzuschusses zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Rentenempfängers (Fortentwicklung von BVerwGE 20, 188).

    Freilich hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 1965 (BVerwGE 20, 188) ausgeführt, daß sich eine Mutter, die das ihr gewährte Zweitkindergfeld ihrem einkommens- und vermögenslosen minderjährigen Kind zuwendet, sich dieses Kindergeld nicht als eigenes Einkommen anrechnen lassen muß.

  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Von diesem Obersatz her ist auch der Begriff des Einkommens in § 76 BSHG dahin zu verstehen, daß alle geldwerten Zuflüsse unabhängig von dem Rechtsgrund der Zahlung als Einkommen zu beachten sind (BVerwGE 21, 208 [211]).
  • BVerwG, 18.06.1962 - V C 92.61
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18. Juni 1962 [BVerwGE 14, 259 [BVerwG 18.06.1962 - V C 92/61]]) kann die Zustimmungserklärung auch im Termin vor dem Verwaltungsgericht zu Protokoll erklärt werden, weil eine Erklärung zu Protokoll die Schriftform ersetzt (§ 126 Abs. 3 BGB).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 80.68
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Die Zustimmungserklärung unterliegt nicht dem Anwaltszwang (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1970 - BVerwG V C 80.68 -).
  • BVerwG, 25.01.1967 - V C 112.66

    Umfang der Gewährung von Sozialhilfe für eine Familie mit vier Kindern - …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Kindergeld Einkommen im Sinne des § 76 BSHG und muß auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt auch im Rahmen der Tuberkuloshilfe angerechnet werden, weil ihm eine von dieser Hilfe abweichende Zweckbestimmung im Sinne des § 77 BSHG ermangelt (dazu etwa Urteil vom 25. Januar 1967 - BVerwG V C 112.66 -).
  • BSG, 08.02.2007 - B 9b SO 6/06 R

    Keine Anrechnung von Kindergeld der Eltern bei den Grundsicherungsleistungen …

    Der erkennende Senat folgt dem BVerwG, das bisher in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen ist, dass Kindergeld sozialhilferechtlich anrechenbares Einkommen ist (vgl nur BVerwGE 114, 339; 94, 326, 328 mwN; 21, 208; 39, 314).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe - …

    Nach der langjährigen und ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesondere der des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 307 [310]; 29, 295 [299]; 39, 314 [316]; Urteil vom 17. Mai 1972 - BVerwG V C 43.72 - FEVS 21, 1; BVerwGE 50, 73 [75]), hat jeder Hilfebedürftige einen eigenständigen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.

    Die Leistungen für die Familiengemeinschaft können nur dadurch erhöht werden, daß außer dem Kläger dessen Ehefrau und die beiden Kinder klagen (vgl. BVerwGE 39, 314 [316]).

  • BVerwG, 17.12.2003 - 5 C 25.02

    Einkommen, Kindergeld als - dessen, an den es gezahlt wird; Kindergeld als …

    An seiner früheren Rechtsprechung, die eine solche familieninterne Einkommenszuordnung des Kindergeldes nach der Rechtslage vor der Neuregelung des Kindergeldrechts durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (BGBl I S. 1250) und vor der Einfügung der jetzt geltenden Sätze 2 und 3 in § 48 Abs. 1 SGB I durch Gesetze vom 20. Juli 1988 (BGBl I S. 1046) und vom 30. Juni 1989 (BGBl I S. 1294) als zulässig erachtete (vgl. BVerwGE 20, 188; 25, 307; 39, 314; 60, 6), hält der Senat für das jetzt geltende Kindergeldrecht nicht fest.
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dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,414
BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70 (https://dejure.org/1972,414)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1972 - III C 48.70 (https://dejure.org/1972,414)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1972 - III C 48.70 (https://dejure.org/1972,414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Verfolgungszeit - Einbeziehung von Verfolgungsschaden in den Lastenausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 239
  • ZLA 1972, 84
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 07.10.1971 - III C 143.69

    Einbeziehung des Memelgebietes am 22. März 1939 in den unmittelbaren …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
    Für den Regelfall muß allerdings davon ausgegangen werden, daß in diesen außerdeutschen Gebieten Entziehungstatbestände im Sinne des § 1 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV nur verwirklicht werden konnten, wenn sich zuvor der deutsche Machtbereich auch auf diese Gebiete in einer Weise erstreckt hatte, daß deutsche Dienststellen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 der 7. FeststellungsDV über die Macht zur Durchführung der in Absatz 1 Satz 1 dieser Vorschrift angeführten Ziele verfügten (Urteil vom 7. Oktober 1971 - BVerwG III C 143.69 -).

    Sie gilt nur für Entziehungsfälle im Bereich des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 und in den Fällen des § 1 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV (Urteil vom 7. Oktober 1971 - BVerwG III C 143.69 -).

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67

    Einbeziehung der Slowakei in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - (BVerwGE 38, 122 = ZLA 1971, 168) entschieden, daß die Verfolgungszeit für die Slowakei, in der P. gelegen ist, am 28. Juli 1940 begonnen hat.
  • BVerwG, 10.04.1970 - III C 3.69

    Vereinbarter Kaufpreis als Gegenleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 7. …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
    Die in diesem Gesetz enthaltenen Vorschriften sind - wie der Senat wiederholt entschieden hat - bei der Anwendung feststellungsrechtlicher Vorschriften ergänzend heranzuziehen (Urteil vom 10. April 1970 - BVerwG III C 3.69 - [BVerwGE 35, 135 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 10];… Beschluß vom 2. Juli 1970 - BVerwG III B 44.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11]).
  • BVerwG, 21.10.1971 - III C 102.67

    Unmittelbarer Einfluss der deutschen Staatsführung auf fremde Territorien - …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 1971 - BVerwG III C 102.67 - entschieden, daß die militärische Besetzung der sogenannten Schutzzone in der Slowakei durch deutsche Truppen im März 1939 nicht zu einer Einbeziehung dieses Gebietes in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV geführt hat.
  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69

    Ersatzfähigkeit von Vertreibungsschäden der Erben bei Tod des kriegsvermissten …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
    Das ist zu bejahen, wenn ein Zugriff auf das Wirtschaftsgut geschehen ist, der in seinen wirtschaftlichen Auswirkungen dem förmlichen Entzug entspricht (vgl. hierzu auch § 6 Abs. 1 RepG und Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 96.69 -).
  • BVerwG, 13.10.1964 - III C 115.62

    Antragsberechtigung bei Feststellung von Kriegssachschäden an rückerstatteten …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
    So hat der Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 115.62 - (BVerwGE 19, 300 = Buchholz 427.3 § 359 Nr. 32) dahin erkannt, daß der Verlust des wirtschaftlichen Eigentums eine Entziehung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV darstelle und zugleich darauf hingewiesen, daß sein Urteil vom 6. April 1961 - BVerwG III C 128.58 - (Buchholz 427.3 § 359 Nr. 12) dieser Auffassung nicht entgegenstehe.
  • BVerwG, 02.07.1970 - III B 44.70

    Maßstäbe zur Feststellung von Entziehungsschäden - Unter dem Einheitswert …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
    Die in diesem Gesetz enthaltenen Vorschriften sind - wie der Senat wiederholt entschieden hat - bei der Anwendung feststellungsrechtlicher Vorschriften ergänzend heranzuziehen (Urteil vom 10. April 1970 - BVerwG III C 3.69 - [BVerwGE 35, 135 = Buchholz 427.207 § 2 Nr. 10]; Beschluß vom 2. Juli 1970 - BVerwG III B 44.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11]).
  • BVerwG, 06.04.1961 - III C 128.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
    So hat der Senat in seinem Urteil vom 13. Oktober 1964 - BVerwG III C 115.62 - (BVerwGE 19, 300 = Buchholz 427.3 § 359 Nr. 32) dahin erkannt, daß der Verlust des wirtschaftlichen Eigentums eine Entziehung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV darstelle und zugleich darauf hingewiesen, daß sein Urteil vom 6. April 1961 - BVerwG III C 128.58 - (Buchholz 427.3 § 359 Nr. 12) dieser Auffassung nicht entgegenstehe.
  • BVerwG, 18.11.1971 - III C 53.70

    Begriff des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
    Geht die entsprechende Aufklärung des Sachverhalts zugunsten des Klägers aus, so wird das Verwaltungsgericht zu prüfen haben, ob er die weiteren Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV erfüllt, insbesondere ob er deutscher Volkszugehöriger war und ob er 1945 in sein Vertreibungsgebiet (Slowakei) "nicht nur vorübergehend" zurückgekehrt ist (vgl. hierzu Urteil vom 18. November 1971 - BVerwG III C 53.70 -).
  • BVerwG, 01.06.1967 - III C 148.65

    Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichem Vermögen - …

    Auszug aus BVerwG, 13.01.1972 - III C 48.70
    Die im Urteil vom 13. Oktober 1964 vertretene Auffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Juni 1967 - BVerwG III C 148.65 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 6) nochmals überprüft und bestätigt.
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 51.82

    Vertreibungsschaden durch Entziehung in außerdeutschen Gebieten vor Beginn der …

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den in der Beschwerdeschrift angegebenen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 1970 - BVerwG 3 C 66.68 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 18 = ZLA 1971, 147), vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 24 = ZLA 1972, 84) und vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 10.74 - (Buchholz 427.207 § 1 Nr. 34 = ZLA 1976, 103) ab.

    Auch von der Entscheidung des Senats vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - (…a.a.O.) weicht das angefochtene Urteil nicht ab.

    Das Verwaltungsgericht ist mithin nicht von einem im Urteil des Senats vom 13. Januar 1972 (a.a.O.) aufgestellten Rechtssatz abgewichen, sondern hat nur im tatsächlichen Bereich das Vorliegen eines Ausnahmefalles im Sinne jener Entscheidung verneint.

    Dieser im Altreich vorhanden gewesene verschärfte allgemeine Druck kann indessen nicht auf die in der Entscheidung des Senats vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - (…a.a.O.) angesprochenen Ausnahmefälle außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches von 1937, also auf Veräußerungen von Wirtschaftsgütern in Gebieten ausgedehnt werden, in denen noch keine unmittelbare Einflußnahme der Deutschen Staatsführung gegeben war, wo sich also die Verschärfung der Judengesetzgebung im Altreich noch nicht konkret auswirken konnte.

    Dies folgt aus dem Umstand, daß in der Entscheidung (…vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 10.74 - a.a.O.) die Annahme einer Zwangssituation wegen verschräfter Judengesetzgebung im Altreich ausschließlich auf § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der 7. FeststellungsDV gestützt wird und daß im Gegensatz dazu nach dem Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - (…a.a.O.) zur Annahme einer Entziehung außerhalb der Verfolgungszeit des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV im Vertreibungsgebiet - also nicht im Altreich - ausdrücklich eine gezielte Verfolgungsmaßnahme deutscher Stellen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 der 7. FeststellungsDV nachgewiesen oder glaubhaft gemacht sein muß.

  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 17.80

    Entziehungstatbestand - Veräußerung von Betriebsvermögen - Verfolgungszeit - …

    Die Vorschrift des § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG ist auch im Rahmen der 7. FeststellungsDV entsprechend anzuwenden, wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. Urteile vom 1. Juni 1967 - BVerwG 3 C 148.65 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 6], vom 21. November 1968 - BVerwG 3 C 97.67 - [ZLA 1969, 103], vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - [BVerwGE 39, 239] und vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 60.77 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 40]).

    Soweit sich das Verwaltungsgericht zur Erörterung dieser Fragen möglicherweise durch das Urteil des erkennenden (Senats vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - [BVerwGE 39, 239 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 24]) veranlaßt gesehen hat, ist folgendes zu bemerken: Der Senat hat in diesem Urteil entschieden, daß die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Satz 1 der 7. FeststellungsDV über den Beginn der Verfolgungszeit in den außerdeutschen Vertreibungsgebieten den für diese Gebiete geltenden Regelfall im Auge gehabt habe, daß Entziehungstatbestände nur hätten verwirklicht werden können, wenn sich der deutsche Machtbereich zuvor auch auf diese Gebiete erstreckt hatte.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2021 - 11 B 10831/21

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in Disziplinarverfahren nach …

    Das Bundesverwaltungsgericht ist als Gericht der Hauptsache für einen Antrag nach dieser Vorschrift bei einer Nichtzulassungsbeschwerde zuständig, sobald das Oberverwaltungsgericht über die Nichtabhilfe entschieden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1972 - VIII CB 120.71 -, BVerwGE 39, 239 [240]; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. August 1987 - NC 9 S 2138/86 -, NJW 1988, 222;… W.-R. Schenke, in: Kopp, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 80 Rn. 143;… Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 78;… Gersdorf, in: Posser/Wolf, BeckOK VwGO, Stand Oktober 2019, § 80 Rn. 141;… Puttler, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 80 Rn. 115;… Schoch, in: Schoch-Schneider, VwGO, Loseblattkomm., Stand Juli 2020, § 80 Rn. 480).
  • BVerwG, 21.10.1971 - III C 102.67

    Unmittelbarer Einfluss der deutschen Staatsführung auf fremde Territorien - …

    Über diese Frage wird der Senat in der Sache BVerwG III C 48.70 demnächst zu befinden haben.
  • BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 60.77

    Ersatz von Entziehungsschäden an Grundvermögen - Nationalisierung durch …

    So hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß nicht nur der Verlust des formellen Eigentums eine Entziehung im Sinne des § 1 der 7. FeststellungsDV darstellt, sondern daß dies auch bei Verlust des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des § 229 Abs. 2 Satz 2 LAG in Verbindung mit § 11 des Steueranpassungsgesetzes (jetzt § 39 Abs. 2 der Abgabenordnung) zutreffen kann (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1964 - BVerwG 3 C 115.62 - [BVerwGE 19, 300] und vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 25]).
  • BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76

    Anspruch auf Vertreibungsschaden wegen aus rassischen Gründen unterbliebener …

    Wie das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats festgestellt hat, war 1940, als der Kläger seine Vermögenseinbuße durch sowjetische Maßnahmen erlitt, das fragliche Gebiet weder in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung einbezogen, noch lag nach den unangegriffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts ein Zugriff deutscher Stellen auf das Vermögen des Klägers vor, der eine Berücksichtigung des dadurch entstandenen Schadens auch ohne gebietliche Einbeziehung des gesamten Vertreibungslandes in den unmittelbaren Einflußbereich der deutschen Staatsführung ermöglichen würde (vgl. BVerwGE 39, 239 und insbesondere hinsichtlich der ... BVerwGE 48, 343 [352] = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 32. = RzW 1976, 71).
  • BVerwG, 07.11.1974 - III C 21.73

    Begehren einer Schadensfeststellung wegen Verlustes von Gesellschaftsanteilen …

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Vorschriften des Reparationsschädengesetzes grundsätzlich bei Anwendung feststellungsrechtlicher Vorschriften ergänzend heranzuziehen sind (Urteile vom 13. Januar 1972 - BVerwG III C 48.70 - und vom 5. Juni 1973 - BVerwG III C 87.72 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 24 und § 2 Nr. 24]).
  • BVerwG, 05.06.1973 - III C 87.72

    Vertreibungsschaden an einem entzogenen Unternehmen - Erwerb des …

    Dieser Grundsatz, der z.B. in §§ 816 Abs. 1 Satz 2, 822, 988, 1390 Abs. 1 BGB seinen Niederschlag gefunden hat, ist auch im Reparationsschädengesetz verankert, dessen Vorschriften nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich bei der Anwendung feststellungsrechtlicher Normen ergänzend heranzuziehen sind (Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG III C 48.70 - mit weiteren Nachweisen [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 24]).
  • BVerwG, 22.05.1986 - 3 C 64.84
    Für diese Ausnahmefälle greift allerdings die Vermutensregelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 der 7. FeststellungsDV nicht ein (vgl. u.a. Urteile vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 48.70 - <BVerwGE 39, 239 [BVerwG 13.01.1972 - III C 48/70] = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 24>, vom 26. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 57.71 - <BVerwGE 41, 132 - Buchholz 427.207 § 1 Nr. 28> und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 17.80 - ).
  • BVerwG, 10.11.1977 - 3 B 11.76
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist darüber hinaus auch geklärt, daß ausnahmsweise auch ohne gebietliche Einbeziehung ein Entziehungsschaden in Betracht kommen kann, wenn nämlich der Vermögensverlust außerhalb eines bereits einbezogenen Gebietes auf Maßnahmen deutscher Stellen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 der 7. FeststellungsDV beruht (Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG III C 48.70 - [BVerwGE 39, 239, 245 [BVerwG 13.01.1972 - III C 48/70]];… Urteil vom 13. Juni 1975 - BVerwG III C 81.70 - [a.a.O. hinsichtlich der Nordbukowina]).
  • BVerwG, 19.05.1976 - III B 95.74

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Entziehung von Vermögensgegenständen im …

  • BVerwG, 07.12.1972 - III C 121.70

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist - …

  • BVerwG, 10.07.1972 - III CB 2.72

    Erwerb durch Zwangsversteigerung nach Kauf einer gegen den Verfolgten …

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   BVerwG, 09.02.1972 - III C 36.72, III B 81.71   

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BVerwG, 09.02.1972 - III C 36.72, III B 81.71 (https://dejure.org/1972,8585)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1972 - III C 36.72, III B 81.71 (https://dejure.org/1972,8585)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1972 - III C 36.72, III B 81.71 (https://dejure.org/1972,8585)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vertrauensschutz - Beschwerdeverfahren - Vertrauensschutz - Verrechnung von Ausgleichsleistungen mit Überzahlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1972, 84
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