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   OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - I-10 U 46/06   

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OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - I-10 U 46/06 (https://dejure.org/2006,3598)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2006 - I-10 U 46/06 (https://dejure.org/2006,3598)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2006 - I-10 U 46/06 (https://dejure.org/2006,3598)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht bzw. schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen, Mängelbeseitigungsarbeiten und Rückbauarbeiten ; Anforderungen an die Auslegung einer mietvertraglichen Endrenovierungsvereinbarung ; Voraussetzungen für den ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung von Ersatzansprüchen wg. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache; Schönheitsreparaturen vor Mietende; Rückgabe der Mietsache mit Schlüsselübergabe

  • Judicialis

    BGB § 200 Satz 1; ; BGB § ... 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 205; ; BGB § 212 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 212 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 213; ; BGB § 214 Abs. 1; ; BGB § 548; ; BGB § 548 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 548 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 167; ; ZPO § 253 Abs. 1; ; ZPO § 256

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 200 Satz 1 § 548 Abs. 1 Satz 2
    Verjährungsbeginn von Ersatzansprüchen des Vermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährungsbeginn der Ersatzansprüche mit Rückgabe der Mietsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verjährungsfrist beginnt mit Schlüsselübergabe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermieter fordert Schadenersatz für Rückbauarbeiten drei Jahre nach Rückgabe der Schlüssel: Wann verjährt sein Anspruch?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit Schlüsselübergabe kann Verjährungsfrist nach § 548 BGB in Gang gesetzt werden - Vermieter erhält durch Schlüsselübergabe unmittelbaren Besitz an der Mietsache zurück

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährungseintritt schon vor Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs? (IMR 2007, 147)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 13
  • NZM 2006, 866
  • ZMR 2006, 925
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
    Entgegen der Ansicht des Klägers gilt das nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (unausgesprochen bereits BGH, NJW 2005, 2004; BGH, ZMR 2006, 507; zuletzt Urt. v. 23.5.2006, VI ZR 259/04).

    Entscheidend für den Beginn der Verjährung nach § 548 BGB ist nicht die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter, sondern nur, dass der Vermieter in die Lage versetzt wird, sich durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen zu machen, und dass der Mieter mit Kenntnisnahme des Vermieters den Besitz vollständig und unzweideutig aufgibt, weil das Mietverhältnis sonst sein tatsächliches Ende nicht findet (st. Rspr., BGH, Urt. v. 23.5.2006, VI ZR 259/04; Urt. v. 22.2.2006, GE 2006, 646 - XII ZR 48/03; Urt. v. 28.7.2004, NJW-RR 2004, 1566 - XII ZR 153/03).

  • BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 123/05

    Beginn der Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
    Der Senat hat den Klägervertreter durch den Berichterstatter telefonisch am 13.6.2006 auf die Entscheidung BGH VIII ZR 123/05 hingewiesen.

    Entgegen der Ansicht des Klägers gilt das nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (unausgesprochen bereits BGH, NJW 2005, 2004; BGH, ZMR 2006, 507; zuletzt Urt. v. 23.5.2006, VI ZR 259/04).

  • BGH, 04.05.2005 - VIII ZR 93/04

    Hemmung der Verjährung bei Abschluss eines Widerrufsvergleichs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH wird die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB auch dann mit dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen; denn mit § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB ist im Sinne des § 200 Satz 1 BGB "ein anderer Verjährungsbeginn" als der der Entstehung des Anspruchs bestimmt worden (BGHZ 162, 30, 35 ff.; BGH, NJW 2005, 2004).

    Entgegen der Ansicht des Klägers gilt das nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung aber nicht nur dann, wenn der Mietvertrag zum Zeitpunkt der Rückgabe der Wohnung bereits beendet ist, sondern auch dann, wenn er, wie hier, erst später endet (unausgesprochen bereits BGH, NJW 2005, 2004; BGH, ZMR 2006, 507; zuletzt Urt. v. 23.5.2006, VI ZR 259/04).

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH wird die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters gemäß §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB auch dann mit dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem er die Mietsache zurückerhält, wenn die Ansprüche erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen; denn mit § 548 Abs. 1 Satz 2 BGB ist im Sinne des § 200 Satz 1 BGB "ein anderer Verjährungsbeginn" als der der Entstehung des Anspruchs bestimmt worden (BGHZ 162, 30, 35 ff.; BGH, NJW 2005, 2004).
  • BGH, 22.02.2006 - XII ZR 48/03

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Mieters wegen Um- und Rückbaukosten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
    Entscheidend für den Beginn der Verjährung nach § 548 BGB ist nicht die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter, sondern nur, dass der Vermieter in die Lage versetzt wird, sich durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen zu machen, und dass der Mieter mit Kenntnisnahme des Vermieters den Besitz vollständig und unzweideutig aufgibt, weil das Mietverhältnis sonst sein tatsächliches Ende nicht findet (st. Rspr., BGH, Urt. v. 23.5.2006, VI ZR 259/04; Urt. v. 22.2.2006, GE 2006, 646 - XII ZR 48/03; Urt. v. 28.7.2004, NJW-RR 2004, 1566 - XII ZR 153/03).
  • BGH, 28.07.2004 - XII ZR 153/03

    Anforderungen an den Besitz des Entleihers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
    Entscheidend für den Beginn der Verjährung nach § 548 BGB ist nicht die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter, sondern nur, dass der Vermieter in die Lage versetzt wird, sich durch Ausübung der unmittelbaren Sachherrschaft ungestört ein umfassendes Bild von den Mängeln, Veränderungen und Verschlechterungen zu machen, und dass der Mieter mit Kenntnisnahme des Vermieters den Besitz vollständig und unzweideutig aufgibt, weil das Mietverhältnis sonst sein tatsächliches Ende nicht findet (st. Rspr., BGH, Urt. v. 23.5.2006, VI ZR 259/04; Urt. v. 22.2.2006, GE 2006, 646 - XII ZR 48/03; Urt. v. 28.7.2004, NJW-RR 2004, 1566 - XII ZR 153/03).
  • BGH, 11.11.2004 - IX ZR 240/03

    Abtretung von Honorarforderungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.2006 - 10 U 46/06
    Für den Fall der hier vereinbarten Endrenovierung hatte er die Möglichkeit, gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB die Hemmung der Verjährung - nach § 213 BGB auch für den Schadensersatzanspruch - noch vor Beendigung des Mietverhältnisses durch Erhebung der Feststellungsklage (§ 256 ZPO), dass der Mieter zur Renovierung verpflichtet ist, herbeizuführen (BGH, NJW 2005, 507).
  • LG Krefeld, 27.12.2018 - 2 T 27/18

    Unangekündigte Schlüsselübersendung: Wann ist die Mietsache zurückgegeben?

    Zwar ist mit einer kommentarlosen Übersendung der Wohnungsschlüssel eine konkludente Besitzaufgabe des Mieters verbunden, wenn sich aus den Umständen gegenteilige Anhaltspunkte nicht ergeben (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.08.2006 - 10 U 46/06).
  • OLG Brandenburg, 19.06.2018 - 3 U 72/17

    Beendeter Gewerberaummietvertrag: Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche wegen

    Der Vermieter soll gerade nicht den Eintritt der kurzen Verjährung dadurch zulasten des Mieters hinauszögern können, dass er davon absieht, die Mieträume in Besitz zu nehmen, obwohl er von der Besitzaufgabe durch den Mieter weiß und die Möglichkeit der Inbesitznahme hat (so auch Schmidt-Futterer/Streyl aaO u.H.a. OLG Düsseldorf NZM 2006, 866; OLG München WuM 2003, 279 für den Fall, dass der Mieter dem Vermieter die Schlüssel zum Mietobjekt zukommen lässt).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2007 - 24 U 111/06

    Zur Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen nicht ausgeführter

    Entscheidend für die Rückgabe im Sinne von § 548 BGB ist, dass der Mieter den Besitz an den gemieteten Räumen aufgegeben hat (BGH, NJW 1991, 2416, 2418; Bub/Treier/Gramlich, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Auflage, VI Rn. 40), mithin - wie hier - eine Änderung der Besitzlage eingetreten ist (vgl. OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, ZMR 1993, 519; 2006, 925; Senat, Grundeigentum 2002, 1196; Bub/Treier/Gramlich, a.a.O.).

    Im übrigen hätte die Klägerin für den Fall der hier vereinbarten Renovierung auf einen Verzicht der Beklagten auf die Einrede der Verjährung drängen und, falls dieser nicht zu erreichen war, Feststellungsklage zur Herbeiführung der Hemmung der Verjährung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB erklären können (vgl. OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat, ZMR 2006, 925, 926).

  • LG Karlsruhe, 15.07.2011 - 6 O 250/09

    Anwaltshaftung: Beweisverwertung eines mitgehörten Telefongesprächs;

    Zwar kann bei Mietstreitigkeiten geboten sein, bei Zweifeln über den tatsächlichen Umfang von Schäden zur Verjährungsunterbrechung Feststellungsklage zu erheben (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, in ZMR 2006, 925/926; sowie in DWW 2007, 246).
  • AG Passau, 20.12.2022 - 4 M 3959/22

    Zur Verpflichtung des Räumungsschuldners zur Herausgabe der Wohnungsschlüssel

    Anders wäre es allerdings dann, wenn der Mieter dem Vermieter die Schlüssel zu dem Mietobjekt zukommen lässt bzw. wenn der Vermieter sich nach Besitzaufgabe die zurückgelassenen Schlüssel verschafft hat oder sie sonst wie zurückerhält (vgl. OLG Düsseldorf NZM 2006, 866; OLG München ZMR 1989, 298).
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