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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2758
BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02 (https://dejure.org/2002,2758)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.2002 - 2Z BR 89/02 (https://dejure.org/2002,2758)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 2002 - 2Z BR 89/02 (https://dejure.org/2002,2758)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4; ; WEG § 21 Abs. 5; ; WEG § 23 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, 4 und 5 § 23 Abs. 2
    Eigentümerbeschluss zur Haftungsbeschränkung zugunsten des Verwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Bezeichnung des Beschlussgegenstands bei der Einberufung zur Wohnungseigentümerversammlung; Beschluss über die Haftung des Verwalters; Frage der Haftungsbegrenzung im Verwaltervertrag unter dem zutreffenden Gesichtspunkt einer ordnungsmäßigen Verwaltung; Ornungsmäßigkeit ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Laufen - UR II 2/99
  • LG Traunstein - 4 T 4107/01
  • BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 663
  • NZM 2003, 204
  • FGPrax 2003, 66
  • ZMR 2003, 282
  • BayObLGZ 2002, 422
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (15)

  • OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 133/00

    Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers, Bevollmächtigung des …

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
    Durch Mehrheitsbeschluss kann nämlich nur ein Verwaltervertrag beschlossen werden, der ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht (OLG Köln NJW 1991, 1302; OLG Hamm ZMR 2001, 138/141;… Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 26 Rn. 34).

    Denn es ist kein Grund zu erkennen, einen entgeltlich tätigen gewerblichen Verwalter durch Beschränkung der gesetzlichen Haftung nach Dauer und Höhe einseitig zu begünstigen (BayObLG vom 19.12.2002, 2Z BR 104/02 = BayObLGZ 2002 Nr. 72; siehe auch OLG Hamm ZMR 2001, 138/142; Müller ZWE 2001, 191/195).

  • BayObLG, 19.12.2002 - 2Z BR 104/02

    Entlastung des Verwalters durch Eigentümerbeschluss

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
    Denn es ist kein Grund zu erkennen, einen entgeltlich tätigen gewerblichen Verwalter durch Beschränkung der gesetzlichen Haftung nach Dauer und Höhe einseitig zu begünstigen (BayObLG vom 19.12.2002, 2Z BR 104/02 = BayObLGZ 2002 Nr. 72; siehe auch OLG Hamm ZMR 2001, 138/142; Müller ZWE 2001, 191/195).

    Ob das Anliegen der Wohnungseigentümer, die weitere Beteiligte als langjährig bewährte Verwalterin auch künftig an die Eigentümergemeinschaft zu binden (…vgl. Gottschalg Rn. 243 zum vergleichbaren Fall der Verwalterentlastung), eine Haftungsbeschränkung rechtfertigen könnte, braucht deshalb nicht entschieden zu werden (vgl. hierzu jedoch BayObLG vom 19.12.2002, 2Z BR 104/02 BayObLGZ 200.2 Nr. 72).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
    Ein Verstoß gegen die Ordnungsmäßigkeit macht die Beschlussfassung jedoch nicht nichtig (BGHZ 145, 158), weil die Ordnungsmäßigkeit nicht kompetenzbegründend ist.
  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02

    Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
    Teilweise wird für diesen Fall § 25 Abs. 5 WEG entsprechend herangezogen (KG WE 1989, 134; dazu aber jüngst BGH Beschluss vom 19.9.2002 V ZB 30/02).
  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 271/00

    Anwendung des § 181 BGB auf Beschlüsse einer GmbH

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
    Rechtsfolge ist bei annahmebedürftigen Willenserklärungen die schwebende Unwirksamkeit des Geschäfts mit der Möglichkeit, es nachträglich zu genehmigen (§§ 177, 182, 184 Abs. 1 BGB), bei nicht annahmebedürftigen Willenserklärungen deren Nichtigkeit analog § 180 BGB (BayObLG NJW-RR 2001, 469;… Palandt/Heinrichs BGB 62. Aufl. § 181 Rn. 15).
  • BGH, 21.12.1995 - V ZB 4/94

    Rechtsstellung des Verwalters bei Versagung der beantragten Zustimmung zur …

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
    Nach dem Gesetz ist die Haftung des Verwalters, etwa aus positiver Forderungsverletzung, auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt (BGH NJW 1996, 1216).
  • BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 59/00

    Beschlußgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
    Im allgemeinen reicht eine schlagwortartige Bezeichnung des Beschlussgegenstands aus; übertriebene Anforderungen dürfen nicht gestellt werden (BayObLG NZM 1998, 668; 2000, 1239).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 122/00

    Entlastung der Verwalters und positive Vertragsverletzung des Verwaltervertrags

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
    Erstverwalter werden erfahrungsgemäß häufig mit der haftungsträchtigen Tätigkeit befasst, eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche gegen den Veräußerer rechtzeitig herbeizuführen (…Palandt/Bassenge § 27 WEG Rn. 6; siehe beispielsweise BayObLG NJW-RR 2001, 731 und Beschluss vom 17.10.2002, 2Z BR 82/02).
  • BayObLG, 17.10.2002 - 2Z BR 82/02

    Haftung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage bei Ablauf von …

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
    Erstverwalter werden erfahrungsgemäß häufig mit der haftungsträchtigen Tätigkeit befasst, eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer über die Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsansprüche gegen den Veräußerer rechtzeitig herbeizuführen (…Palandt/Bassenge § 27 WEG Rn. 6; siehe beispielsweise BayObLG NJW-RR 2001, 731 und Beschluss vom 17.10.2002, 2Z BR 82/02).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.1999 - 3 Wx 394/98

    Ermessens der Eigentümergemeinschaft bei der Vergabe von Arbeiten, die über eine …

    Auszug aus BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 89/02
    Ordnungsmäßig nach § 21 Abs. 4, 5 WEG ist eine Verwaltungsmaßnahme, die dem gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer dient; Maßstab ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers, wobei den Wohnungseigentümern ein gewisser Ermessensspielraum zusteht (OLG Düsseldorf WuM 1999, 352;… Niedenführ/ Schulze § 21 Rn. 26).
  • OLG Celle, 14.02.2002 - 4 W 6/02

    Wohnungseigentum; Beschwerde; Zustellung ; Antragsschrift; …

  • BayObLG, 09.06.1975 - BReg. 2 Z 35/75

    Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen; Gestattung der Benutzung des …

  • OLG Köln, 09.07.1990 - 16 Wx 173/89

    Geltendmachung einer Sondervergütung im Kostenfestsetzungsverfahren; Wirksamkeit …

  • BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98

    Erteilung einer Untervollmacht durch einen für eine Eigentümerversammlung …

  • BayObLG, 23.04.1998 - 2Z BR 41/98

    Geltendmachen öffentlich-rechtlicher Schutzansprüche nach dem …

  • OLG Frankfurt, 19.05.2008 - 20 W 169/07

    Verwaltervertrag: Aktivlegitimation im Zusammenhang mit einem …

    So bedarf es nämlich zur Verabredung von Haftungsbeschränkungen einer ausdrücklichen Ermächtigung im bevollmächtigenden Beschluss, da ein entsprechender Vertrag über die gesetzliche Regelung in § 280 BGB bzw. § 823 BGB hinausgeht (vgl. OLG Hamm NZM 2001, 49; vgl. auch BayObLG ZMR 2003, 282;… Riecke/Abramenko, a.a.O., § 26 WEG Rz. 40;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 26 Rz. 45;… Gottschalg, a.a.O., Rz. 312).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 87/12

    Wohnungeigentum: Beauftragung eines Dritten mit der Erstellung der …

    Maßstab ist der Standpunkt eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Beurteilers, wobei den Wohnungseigentümern ein gewisser Ermessensspielraum zusteht; im Vordergrund steht das Gemeinschaftsinteresse, nicht das Sonderinteresse Dritter (BayObLG, NJW-RR 2003, 663, 664).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2007 - 11 Wx 40/06

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung des Verwaltervertrages: …

    Eine solche unzulässige Haftungsbegrenzung liegt auch vor, wenn die Verjährung abgekürzt wird (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2006, 870 ff. m.w.N.; BayObLG Beschluss vom 23.12.2002, 2 ZBR 89/02; Furmans, Der Wohnungseigentümer 2002, 77, 86).

    So bestimmt sich die Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme nach dem Gemeinschaftsinteresse, also der Nützlichkeit der Maßnahme für die Gemeinschaft, nicht für das Sonderinteresse Dritter, auch nicht des Verwalters, der vielmehr als Treuhänder der Gemeinschaft so weit wie möglich Eigeninteressen denen seiner Auftraggeber unterzuordnen hat (BayObLG, Beschluss vom 23.12.2002, 2 ZBR 89/02).

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 219/03

    Unzulässigkeit des Antrag auf Ungültigerklärung der Feststellung über Einhaltung …

    Es entspricht deshalb grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, einen durch einen laufenden Vertrag gebundenen Verwalter ohne Notwendigkeit zu begünstigen (vgl. BayObLGZ 2002, 422/425).
  • OLG Köln, 29.04.2013 - 2 Wx 77/13

    Wirksamkeit einer unter Verstoß gegen das Verbot des Selbstkontrahierens nach …

    Rn. 20 Nach dem danach maßgeblichen deutschen Recht führt bei einem einseitigen Rechtsgeschäft ein Verstoß gegen das Verbot des In-Sich-Geschäfts wegen § 180 S. 1 BGB grundsätzlich zur Nichtigkeit des Geschäfts (BayObLG, NJW-RR 2003, 663;… Palandt/Ellenberger, § 181 Rdn. 15;… Staudinger/Schilken, BGB, Neuberb. 2009 Rdn. 45).
  • AG Köln, 17.01.2023 - 215 C 58/22

    Nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung nur bei besonderem Anlass!

    Besondere Bedeutung kommt dabei die Nützlichkeit für die Gemeinschaft zu (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 23. Dezember 2002 - 2Z BR 89/02 -, juris).
  • AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21

    Beschlossene Sanierung der Heizungsanlage ordnungsmäßig?

    Bei der Beurteilung von Ordnungsmäßigkeit/Nützlichkeit ist auf den Maßstab eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden und sinnvollen Neuerungen gegenüber aufgeschlossenen Hauseigentümers abzustellen (BayObLG NJW-RR 2003, 663 (664); OLG Düsseldorf NZM 1999, 766).
  • AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18

    Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?

    Der den Wohnungseigentümern zuzubilligende Beurteilungsspielraum (BayObLG, NJW-RR 2003, 663; NJW-RR 2004, 1455; OLG Hamm, NZM 2005, 185) ist vom Gericht nur hinsichtlich eines Überschreitens zu beanstanden.
  • LG Hamburg, 07.07.2006 - 318 T 247/05

    Wohnungseigentum: Kostentragung bei Notfalleinsatz; Hauptsacheerledigung; …

    Den Wohnungseigentümern ist dabei, wie das Amtsgericht zu Recht ausgeführt hat, ein Beurteilungsspielraum zuzubilligen (BayObLG NJW-RR 2003, 663), den das Gericht nur hinsichtlich eines Überschreitens zu beanstanden hätte.
  • AG Bottrop, 26.07.2022 - 20 C 28/21

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan müssen für das Kalenderjahr erstellt werden …

    In der Rechtsprechung wird zwar die Auffassung vertreten, dass eine Honorarerhöhung während der Laufzeit eines Verwaltervertrages wegen der Gebundenheit der Vertragsparteien nicht dem gemeinschaftlichen Interesse aller Eigentümer diene und damit nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspreche (vgl. BayObLG ZMR 2003, 282), weil der freiwilligen Aufgabe von Rechtspositionen keine Vorteile für die Gemeinschaft gegenüber stünden.
  • AG Hamburg, 07.07.2015 - 22a C 17/15
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