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Weitere Entscheidungen unten: BayObLG, 10.08.2001 | BayObLG, 28.01.2003

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3310
BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02 (https://dejure.org/2003,3310)
BayObLG, Entscheidung vom 30.01.2003 - 2Z BR 121/02 (https://dejure.org/2003,3310)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - 2Z BR 121/02 (https://dejure.org/2003,3310)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 14 Nr. 1
    Kriterien für Nachteil durch bauchliche Veränderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1
    Bauliche Veränderung in Eigentumswohnanlage - Zustimmungspflicht - Neubau einer Doppelgarage auf Sondernutzungsfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist eine bauliche Veränderung nachteilig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beurteilung der Auswirkung baulicher Veränderungen auf Wohnungseigentümer aufgrund der Feststellung der tatsächlichen Gesichtspunkte; Anspruch auf Beseitigung der Doppelgarage; Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands von Gemeinschaftseigentum ; ...

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 110/01
  • LG München I - 1 T 72/02
  • BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 952
  • NZM 2003, 720
  • ZMR 2003, 514
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
    Allerdings kann die Teilungserklärung in Abweichung von § 22 Abs. 1 WEG (siehe etwa BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 829 sowie Niedenführ/Schulze § 22 R n. 30 m. w. N.) bestimmen, dass kein Wohnungseigentümer die äußere Gestalt des Bauwerks oder von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Bauteilen ändern darf.

    Schließlich folgt aus § 6 Abs. 1 GO, dass die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untereinander weitgehend dem von Nachbarn annähern wollten (siehe z.B. BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 472).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
    Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (siehe BGHZ 116, 392/396).
  • BayObLG, 01.06.1995 - 2Z BR 34/95

    Tatrichterliche Feststellung über die Nachteiligkeit einer Veränderung des …

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
    Aber nicht jede Veränderung, etwa des optisch-architektonischen Erscheinungsbilds, stellt bereits eine das Maß des § 14 Nr. 1 WEG übersteigende Beeinträchtigung dar (BayObLG WuM 1995, 449; NJW-RR 1993, 337;… Staudinger/Bub WEG § 22 Rn. 75 m. w. N.).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
    Nach herrschender Rechtsprechung bedarf die Zustimmung zur baulichen Veränderung nicht der Form eines Eigentümerbeschlusses (§ 23 WEG; BayObLG ZWE 2001, 609;… Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 14); sie kann formlos, auch konkludent, erteilt werden.
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
    Aber nicht jede Veränderung, etwa des optisch-architektonischen Erscheinungsbilds, stellt bereits eine das Maß des § 14 Nr. 1 WEG übersteigende Beeinträchtigung dar (BayObLG WuM 1995, 449; NJW-RR 1993, 337;… Staudinger/Bub WEG § 22 Rn. 75 m. w. N.).
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die …

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
    Allerdings kann die Teilungserklärung in Abweichung von § 22 Abs. 1 WEG (siehe etwa BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 829 sowie Niedenführ/Schulze § 22 R n. 30 m. w. N.) bestimmen, dass kein Wohnungseigentümer die äußere Gestalt des Bauwerks oder von in gemeinschaftlichem Eigentum stehenden Bauteilen ändern darf.
  • OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95

    Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen …

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
    An die formlose Zustimmung ist grundsätzlich auch ein Rechtsnachfolger gebunden (OLG Hamm WE 1996, 351 f.;… Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 22 Rn. 12 m. w. N.).
  • BayObLG, 23.01.2001 - 2Z BR 116/00

    Vorschriften über Abstandsflächen in Privatrecht und öffentlichem Recht, mit …

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
    Schließlich folgt aus § 6 Abs. 1 GO, dass die Wohnungseigentümer ihr Verhältnis untereinander weitgehend dem von Nachbarn annähern wollten (siehe z.B. BayObLGZ 2001, 41; BayObLG ZMR 2001, 472).
  • BayObLG, 18.01.2001 - 2Z BR 65/00

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer zur erstmaligen Herstellung eines …

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
    Auf die Frage, ob die Antragstellerin aufgrund der Teilungserklärung einen Anspruch auf die erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands von Gemeinschaftseigentum hätte (vgl. etwa BayObLG ZMR 2001, 469), kommt es nicht an.
  • BayObLG, 18.01.1995 - 2Z BR 118/94

    Verlangen, eine bauliche Veränderung zu beseitigen

    Auszug aus BayObLG, 30.01.2003 - 2Z BR 121/02
    a) Der Entscheidung steht nicht bereits der durch Zurückweisungsbeschluss des Senats vom 18.1.1995 (2Z BR 118/94 = WE 1995, 377) rechtskräftige Beschluss der Kammer vom 30.9.1994 entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 28.11.2006 - 3 Wx 197/06

    WEG : Zustimmungsfreie bauliche Veränderungen

    Die danach erforderliche Zustimmung kann formfrei und auch außerhalb einer Wohnungseigentümerversammlung erklärt werden (…Staud./Bub, a.a.O., § 22, 50; BayObLG NJW-RR 2003, 952).
  • KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05

    Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden …

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine konkludente, formlose Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu einer unzulässigen baulichen Veränderung auch für einen Sonderrechtsnachfolger bindend sein kann (BayObLG NJW-RR 2003, 952, Rdnr. 16 nach juris;… einschränkend KG ZMR 2005, 75, Rdnr. 14 nach juris und OLG Düsseldorf ZMR 1997, 657, Rdnr. 16 nach juris: Baubeginn muss im Zeitpunkt der Rechtsnachfolge bereits erfolgt sein).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bauliche Veränderung durch Anbringung einer Markise

    in FG-Prax 2003, 60 und OLGR 2003, 168; BayObLG NJW-RR 1996, 266; BayObLG NJW-RR 2003, 952, 953, jeweils m. w. N.).

    Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr. in FG-Prax 2003, 60, 61 m. w. N.; BayObLGR 2003, 423 [LS]; BayObLG NJW-RR 2003, 952).

  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

    Eine relevante Beeinträchtigung ist allerdings nicht schon immer dann zu bejahen, wenn der optische Gesamteindruck der Wohnanlage verändert wird; erforderlich ist vielmehr weiter, dass sich die Veränderung objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Anlage auswirkt (BGH aaO und NJW 1992, 978, 979; Senat, etwa Beschlüsse vom 8. November 2005 - 3 W 101/05 - und vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 = FGPrax 1999, 220 und OLGR 2000, 131; BayObLG NJW-RR 1996, 266 und 2003, 952, 953, …
  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04

    Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen …

    Der überwiegenden Rechtsprechung folgend geht das Landgericht zutreffend davon aus, dass eine Veränderung des optischen Gesamteindrucks nur dann zustimmungsbedürftig ist, wenn die Veränderung auch nachteilig ist (BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1995, 449; NJW-RR 2003, 952; OLG Schleswig NJW-RR 1999, 666; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 220;… Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 22 Rn. 19).
  • OLG Köln, 01.12.2004 - 16 Wx 204/04

    Zum Einbau einer zusätzlichen Stahlgittertür zum Schutz gegen Einbruchsgefahr …

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer vergleichbaren Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Beschluss vom 19.12.1991 - V ZB 27/90 -, NJW 1992, 978, 979; BayObLG, Beschluss vom 30.01.2003 - 2Z BR 121/02 - NJW-RR 2003, 952).
  • LG München I, 16.02.2009 - 1 S 20283/08

    Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung einer Beschlussanfechtungsklage gegen …

    11 Die Kammer hält den vorliegenden Fall auch nicht mit der Entscheidung des BayObLG in NJW-RR 2003, 952 für vergleichbar.
  • LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13

    Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?

    Dieses Ergebnis wird auch durch einen Vergleich mit dem Fall, dass zwei Teileinheiten einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft nachträglich eine gemeinsame Heizung einbauen, bestätigt: Da durch einen solchen nachträglichen Einbau die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berührt würden (und sie gem. § 16 Abs. 6 WEG auch die Kosten der neuen Heizung nicht tragen müssten), wäre deren Zustimmung zum Einbau der Heizung nicht erforderlich (vgl. dazu etwa BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 in NZM 2002, 74 und Beschluss vom 30. Januar 2003 in NZM 2003, 720 sowie OLG München, Beschluss vom 13. März 2006 in NZM 2006, 783), sie könnten diesen daher grundsätzlich nicht verhindern, obwohl auch in diesem Fall neues Gemeinschaftseigentum geschaffen und ihnen "aufgedrängt" würde.
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 213/05
    Eine relevante Beeinträchtigung ist allerdings nicht schon immer dann zu bejahen, wenn der optische Gesamteindruck der Wohnanlage verändert wird; erforderlich ist vielmehr weiter, dass sich die Veränderung objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Anlage auswirkt (BGH aaO und NJW 1992, 978, 979 [BGH 19.12.1991 - V ZB 27/90] ; Senat, etwa Beschlüsse vom 08. November 2005 - 3 W 101/05 - und vom 21. September 1999 - 3 W 141/99 = FGPrax 1999, 220 und OLGR 2000, 131; BayObLG NJW-RR 1996, 266 und 2003, 952, 953, …
  • LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 57/09

    Keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur …

    Erforderlich ist vielmehr, dass sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer vergleichbaren Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH, Beschluss vom 19.12.1991, V ZB 27/90; BayObLG, NJW-RR 2003, 952).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4043
BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01 (https://dejure.org/2001,4043)
BayObLG, Entscheidung vom 10.08.2001 - 2Z BR 121/01 (https://dejure.org/2001,4043)
BayObLG, Entscheidung vom 10. August 2001 - 2Z BR 121/01 (https://dejure.org/2001,4043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGG § 16 Abs. 3; ; WEG § 45 Abs. 1; ; ZPO § 159; ; ZPO § 160a

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren

  • ibr-online

    Beginn der Beschwerdefrist bei vollständiger Verlesung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; WEG-Verfahren; Beschwerdefrist; Vorlesen der Entscheidung

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 1009/99
  • LG München I - 1 T 573/01
  • BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 589
  • NZM 2001, 993
  • ZMR 2003, 514
  • BayObLGZ 2001, 215
  • BayObLGZ 2001, 216
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01

    Beginn der First für die sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
    Ob es für die Wirksamkeit der Bekanntmachung nach § 16 Abs. 3 FGG im Wohnungseigentumsverfahren der Anwesenheit (oder Vertretung) sämtlicher Beteiligter bedarf, wie dies in dem Beschluss des Senats vom 28.5.2001 (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLG WE 1991, 290; 1990, 140/141;… Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 44 Rn. 125) anklingt, oder ob die gerichtliche Verfügung einem anwesenden Beteiligten nach § 16 Abs. 3 FGG, anderen nicht anwesenden oder vertretenen Beteiligten durch Zustellung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 FGG i.V.m. §§ 176 ff. ZPO bekannt gemacht werden kann (…Keidel/Schmidt aaO;… Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 41;… Staudinger/Wenzel WEG § 44 Rn. 57), mag auf sich beruhen.

    Damit genügt das vom Richter unterzeichnete Protokoll den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 FGG (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLGZ 1999, 82/83; 1998, 301/302).

    Die Zustellung der gerichtlichen Niederschrift insgesamt oder in Auszügen an die Verfahrensbeteiligten ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist rechtlich nicht erheblich (BayObLGZ 2001, 145).

    Die Frage, ob im Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich eine Rechtsmittelbelehrung geboten ist, kann hier aus den gleichen Gründen wie im Senatsbeschluss vom 28.5.2001 (BayObLGZ 2001, 145) auf sich beruhen.

  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
    Damit genügt das vom Richter unterzeichnete Protokoll den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 FGG (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLGZ 1999, 82/83; 1998, 301/302).
  • BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98

    Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll

    Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
    Damit genügt das vom Richter unterzeichnete Protokoll den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 FGG (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLGZ 1999, 82/83; 1998, 301/302).
  • BayObLG, 16.09.1981 - BReg. 2 Z 64/81
    Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
    Wesentlich und dem Interesse der anwesenden Beteiligten genügend ist vielmehr, dass die gerichtliche Verfügung mit ihren Gründen mündlich eröffnet, wörtlich zu Protokoll genommen und in diesem die mündliche Eröffnung bestätigt wird (BayObLG ZMR 1998, 362; WE 1991, 290; WE 1990, 140/141; NJW 1982, 290; ferner OLG Hamm WE 1997, 194;… auch Keidel/Kahl § 16 Rn. 26;… Jansen § 16 Rn. 42;… Bassenge/Herbst § 16 Rn. 14;… Staudinger/Wenzel aaO).
  • BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 52/03

    Beteiligung des ausgeschiedenen Verwalters am Verfahren über Ungültigerklärung …

    Die Bekanntmachung ist nämlich erst erfolgt, wenn die Verfügung vollständig zu Protokoll gebracht ist (…Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 16 Rn. 25; vgl. auch BayObLGZ 2001, 215).
  • OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02

    Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen …

    Vorliegend kann es offen bleiben, ob gegenüber dem im Verkündungstermin anwesenden Verwalter und Vertreter der Antragsteller eine wirksame Bekanntgabe nach § 16 Abs. 3 FGG erfolgt ist, was anders als nach § 311 Abs. 2 S. 1 ZPO eine Verlesung nicht nur des Tenors, sondern der vollständigen Entscheidung voraussetzt (vgl. Senat NZM 1999, 1155; BayObLG NZM 2001, 993 = ZWE 2001, 537), und ob die Bekanntgabe gegenüber einem von mehreren Beteiligten dazu führte, dass die Entscheidung für die Kammer nicht mehr abänderbar war, sie also nach Vorlage des Schriftsatzes vom 06.03.2002 nicht mehr gehalten war, zu versuchen die Sache in der Kanzlei anzuhalten; denn das rechtliche Gehör des Antragsgegners wurde objektiv bereits dadurch verletzt, dass der am Tag vorher eingegangene Schriftsatz den an der Entscheidung beteiligten Richtern nicht bis zum Verkündungstermin vorgelegt und daher von ihnen nicht zur Kenntnis genommen wurde.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 140/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8984
BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 140/02 (https://dejure.org/2003,8984)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.2003 - 2Z BR 140/02 (https://dejure.org/2003,8984)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 43 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    WEG § 43 Abs. 4
    Beteiligte im Wohungseigentumsverfahren - Anspruch auf Übersendung von Kopien aus Verwaltungsunterlagen

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übersendung von Verwalterunterlagen an einen Wohnungseigentümer; Auswirkung auf andere Wohnungseigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 246 (Ls.)
  • ZMR 2003, 514
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von …

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 140/02
    Sie können in ihren Rechten nicht betroffen werden (BGH NJW 1992, 182;… Palandt/Bassenge BGB 62. Aufl. § 43 WEG Rn. 24 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • OLG München, 31.05.2007 - 34 Wx 112/06

    Sonderrechtsnachfolger als Handlungsstörer - bauliche Veränderungen an …

    Als Nachteil im Sinne von § 14 Abs. 1 WEG ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen, wobei entscheidend darauf abzustellen ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in einer entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGHZ 116, 392/396; BayObLG ZMR 2003, 514).
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