Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
BRAGO § 6; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; WEG § 27 Abs. 2 Nr. 5;... ; WEG § 43; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3; ; ZPO § 727 Abs. 1; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 432; ; RVG § 7; ; KostO § 30 Abs. 1; ; KostO § 131 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit des Mehrvertretungszuschlags gemäß § 6 BRAGO bei der Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- rechtsportal.de
RVG § 2 Abs. 2 S. 1 Anl 1 Nr. 1008 § 17 ; WEG § 43
Geltendmachung von Hausgeldrückständen im gerichtlichen Verfahren; Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme der Mehrkosten infolge einer anwaltlichen Mehrvertretung im Rahmen des Festsetzungsverfahrens; Wahlrecht einer Wohnungseigentümerin bei der Durchsetzung von rückständigen Beiträgen zwischen dem Vorschicken des Verwalters als Verfahrensstandschafter und dem ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwalter als Verfahrensstandschafter einzusetzen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mehrvertretungsgebühr bei Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen säumigen Hausgeldschuldner; Behandlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft trotz eigener Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit als mehrere Auftraggeber; Obliegenheit zum Einsatz des ...
Verfahrensgang
- AG Ludwigshafen, 17.02.2005 - 2e UR II 54/04
- LG Frankenthal, 02.05.2005 - 8 T 45/05
- OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1378
- ZMR 2005, 985
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04
Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05
Das Rechtsmittel ist - nachdem es das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO zugelassen hat - als sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht (§§ 29 Abs. 2 FGG i.V.m. 13 a Abs. 3 FGG, § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO) statthaft (vgl. insoweit BGH NJW 2004, 3412 = AGS 2005, 9; BayObLGZ 2002, 274 = RPfleger 2003, 43), wahrt die gesetzliche Form und Frist und ist auch im Übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden. - BGH, 02.07.1998 - IX ZR 51/97
Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05
Davon ist hier auszugehen, weil die aus den Antragstellern bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft nicht -auch nicht mit Blick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts - selbst rechts- und parteifähig ist (vgl. BGH RPfleger 1998, 478; BayObLG NJW 2002, 1506; 1507; OLG Schleswig OLGR 2004, 132; NJW-Spezial 2004, 6, jew. m.w.N.). - BayObLG, 28.08.2002 - 3Z BR 121/02
Sofortige weitere Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung zur Kostenfestsetzung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05
Das Rechtsmittel ist - nachdem es das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO zugelassen hat - als sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht (§§ 29 Abs. 2 FGG i.V.m. 13 a Abs. 3 FGG, § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO) statthaft (vgl. insoweit BGH NJW 2004, 3412 = AGS 2005, 9; BayObLGZ 2002, 274 = RPfleger 2003, 43), wahrt die gesetzliche Form und Frist und ist auch im Übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden.
- BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
Keine Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - Zurückverweisung bei …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05
Davon ist hier auszugehen, weil die aus den Antragstellern bestehende Wohnungseigentümergemeinschaft nicht -auch nicht mit Blick auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts - selbst rechts- und parteifähig ist (vgl. BGH RPfleger 1998, 478; BayObLG NJW 2002, 1506; 1507; OLG Schleswig OLGR 2004, 132; NJW-Spezial 2004, 6, jew. m.w.N.). - OLG Hamburg, 16.07.2001 - 2 Wx 47/01
Verschulden bei Rechtsirrtum
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05
Mit der ganz überwiegend vertretenen Meinung ist der Senat der Auffassung, dass eine derartige Obliegenheit der Wohnungseigentümer nicht besteht, selbst wenn der Verwalter der Wohnanlage nach dem maßgeblichen Verwaltervertrag zu einer Prozessführung im eigenen Namen (als Verfahrensstandschafter) hätte beauftragt werden können (vgl. OLG München ZMR 2003, 451; OLG Hamburg ZMR 2002, 298; KG AGS 2003, 491; LG Hamburg AGS 2004, 475 mit zustimmender Anmerkung von Schneider; OLG Zweibrücken JurBüro 1987, Spalte 380; Kümmel ZWE 2002, 355 f). - OLG München, 11.11.2002 - 11 W 2448/02
Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05
Mit der ganz überwiegend vertretenen Meinung ist der Senat der Auffassung, dass eine derartige Obliegenheit der Wohnungseigentümer nicht besteht, selbst wenn der Verwalter der Wohnanlage nach dem maßgeblichen Verwaltervertrag zu einer Prozessführung im eigenen Namen (als Verfahrensstandschafter) hätte beauftragt werden können (vgl. OLG München ZMR 2003, 451; OLG Hamburg ZMR 2002, 298; KG AGS 2003, 491; LG Hamburg AGS 2004, 475 mit zustimmender Anmerkung von Schneider; OLG Zweibrücken JurBüro 1987, Spalte 380; Kümmel ZWE 2002, 355 f). - KG, 06.08.2002 - 1 W 173/02
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Aktivprozess mehrerer …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05
Mit der ganz überwiegend vertretenen Meinung ist der Senat der Auffassung, dass eine derartige Obliegenheit der Wohnungseigentümer nicht besteht, selbst wenn der Verwalter der Wohnanlage nach dem maßgeblichen Verwaltervertrag zu einer Prozessführung im eigenen Namen (als Verfahrensstandschafter) hätte beauftragt werden können (vgl. OLG München ZMR 2003, 451; OLG Hamburg ZMR 2002, 298; KG AGS 2003, 491; LG Hamburg AGS 2004, 475 mit zustimmender Anmerkung von Schneider; OLG Zweibrücken JurBüro 1987, Spalte 380; Kümmel ZWE 2002, 355 f). - LG Frankenthal, 18.11.1983 - 1 T 342/83
Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05
Die dagegen eingelegte sofortige Beschwerde der Antragsteller hat das Landgericht unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung (RPfleger 1984, 201 und seither) mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Wohnungseigentümer zur Kostenminderung die Obliegenheit treffe, den Verwalter als Verfahrensstandschafter einzusetzen, wenn Hausgeldrückstände beigetrieben werden sollen.
- OLG Zweibrücken, 10.05.2006 - 3 W 63/06
Rechtsanwaltsgebühren im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit des …
Das Rechtsmittel ist - nachdem es das Landgericht entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO zugelassen hat - als sofortige weitere Beschwerde an das Oberlandesgericht (§§ 29 Abs. 2 FGG i.V.m. 13 a Abs. 3 FGG, § 104 Abs. 3 Satz 1 ZPO) statthaft (vgl. insoweit BGH NJW 2004, 3412 = AGS 2005, 9; BayObLGZ 2002, 274 = Rpfleger 2003, 43; Senat, OLGR Zweibrücken 2005, 697 = MDR 2005, 1378), wahrt die gesetzliche Form und Frist und ist auch im Übrigen verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden.Ihre Mandatierung ist damit gerade nicht seitens des - nach der damals ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. insoweit z. B. Senat, ZMR 2005, 985 m.w.N.) nicht als (teil-)rechtsfähig anerkannten - Verbandes der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt, sondern durch eine Mehrzahl von natürlichen Personen als Auftraggebern.
Denn eine rechtliche Verpflichtung dazu gegenüber der säumigen Hausgeldschuldnerin bestand für sie nicht (vgl. insoweit mit näherer Begründung Senat, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 3 W 112/05 - veröffentlicht u. a. in OLGR Zweibrücken 2005, 697 und ZMR 2005, 985).
- OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung …
Im Rahmen ihrer Pflicht, auch im Interesse der Gegenpartei ein möglichst kostensparendes Vorgehen zu wählen, waren sie nicht gehalten, mit der Durchführung der Verfahren einen Wohnungseigentümer oder den Verwalter in gewillkürter Prozessstandschaft zu beauftragen (OLG Zweibrücken ZMR 2005, 985 m. w. N.; BGH NJW 2002, 2958 für die GbR; BGH NJW 2007, 1464 für die WEG). - OLG Köln, 15.08.2005 - 17 W 161/05
Erstattungsfähigkeit erhöhter Verfahrensgebühr in Wohnungseigentumssachen
Es bedarf schon besonderer Gründe, wenn das im allgemeinen vorrangige Interesse eines Gläubigers, selbst als Partei an einem seine Rechte betreffenden Rechtsstreit beteiligt zu sein, dem Gebot eines auch im Interesse der Gegenpartei tunlichst kostensparenden Vorgehens untergeordnet sein soll (vgl. Senatsbeschluss vom 10.5.1993 - 17 W 120/93 - in: OLGR 1993, 187; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.06.2005 - 3 W 112/05 - abgedruckt bei JURIS). - OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung …
Im Rahmen ihrer Pflicht, auch im Interesse der Gegenpartei ein möglichst kostensparendes Vorgehen zu wählen, waren sie nicht gehalten, mit der Durchführung der Verfahren einen Wohnungseigentümer oder den Verwalter in gewillkürter Prozessstandschaft zu beauftragen (OLG Zweibrücken ZMR 2005, 985 m. w. N.; BGH NJW 2002, 2958 für die GbR; BGH NJW 2007, 1464 für die WEG).
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