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Rechtsprechung
   BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98   

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BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98 (https://dejure.org/2000,1614)
BAG, Entscheidung vom 27.01.2000 - 8 AZR 876/98 (https://dejure.org/2000,1614)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 2000 - 8 AZR 876/98 (https://dejure.org/2000,1614)
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Beschädigter Violabogen

Innerbetrieblicher Schadensausgleich (früher: "gefahrgeneigte Arbeit"), § 670 BGB analog;

Anwendung des § 254 BGB auch auf vom Arbeitgeber zu vertretende Sach- oder Betriebsgefahr;

Regeln über die Haftung im Arbeitsverhältnis sind vertraglich unabdingbar ("einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht")

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Ersatzanspruch eines Musikers wegen Beschädigung seines Violabogens

  • Judicialis

    TVK § 11; ; TVK § 12; ; BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; ; BGB § 254; ; BGB § 276; ; BGB § 670

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 295
  • NJW 2000, 2224 (Ls.)
  • NZA 2000, 727
  • BB 2000, 1042
  • DB 2000, 1127
  • ZTR 2000, 320
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Auch nach den allgemeinen Grundsätzen käme ein Ersatzanspruch dann nicht in Betracht, da die Tätigkeit, die zu dem Schaden geführt hat, nicht durch den Betrieb veranlaßt und aufgrund des Arbeitsverhältnisses geleistet worden wäre (vgl. BAG GS 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56, 67, zu C IV 2 der Gründe).

    Diese Rechtsgrundsätze gelten auch im Arbeitsverhältnis und führen zu einer Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung (BAG GS 27. September 1994 aaO, zu C II der Gründe).

    Auch können unter Umständen die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, wie die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, sein Lebensalter, seine Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten zu berücksichtigen sein (vgl. BAG GS 27. September 1994 aaO, zu C IV 1 der Gründe mwN).

    Dabei kommen allerdings die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung (vgl. BAG GS 27. September 1994 aaO) zur Anwendung.

  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95

    Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    ee) Die Übernahme der Instandsetzungskosten durch den Arbeitgeber (§ 12 Abs. 2 Satz 3 TVK) führt zu keinem anderen Ergebnis; denn die Tarifvertragsparteien haben weder ausdrücklich noch konkludent vereinbart, das Schadensrisiko solle wie bei einer Nutzung des Instruments im Eigeninteresse beim Arbeitnehmer verbleiben (vgl. Senat 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 6, zu II 3 der Gründe).

    Die gleichen Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer sonstige Arbeitsmittel im Betätigungsbereich des Arbeitgebers einsetzt (vgl. etwa Senatsurteile 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - aaO, zu II 1, 2 der Gründe; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 13 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4, zu B I der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 515/94 - nv., zu A I der Gründe; vgl. auch schon BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).

    Auf eine Gefahrgeneigtheit der Arbeit kommt es nicht an (Senatsurteil 17. Juli 1997 aaO, zu II 4 der Gründe).

  • LAG Berlin, 16.06.1998 - 5 Sa 167/97

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers bei einem selbstverschuldeten …

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Landesarbeitsgericht Berlin - 5 Sa 167/97 -.

    8 AZR 876/98 5 Sa 167/97.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. Juni 1998 - 5 Sa 167/97 - aufgehoben.

  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 522/84

    Anspruch auf Ersatz eines Wertminderungsschadens - Kriterien zur Auslegung einer …

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Das Risiko der schuldlosen Beschädigung oder des schuldlosen Verlustes des Instrumentes, das der Musiker zur Entlastung des Arbeitgebers zu dienstlichen Zwecken in den Betrieb einbringt, wird auf den Arbeitgeber übertragen (BAG 17. September 1987 - 6 AZR 522/84 - BAGE 56, 129, 134 ff. = AP BGB § 611 Musiker Nr. 15, zu II 2 - 4 der Gründe, mit zust. Anm. Schimana).

    Die Darlegungs- und Beweislast für ein Verschulden liegt beim Arbeitgeber (BAG 17. September 1987 aaO, zu II 5 a der Gründe).

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

    Mankohaftung

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Der erkennende Senat hat allerdings ausgeführt, die aus der entsprechenden Anwendung von § 254 BGB folgenden Regeln über die Haftung im Arbeitsverhältnis seien einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht; von ihnen könne weder einzel- noch kollektivvertraglich zu Lasten der Arbeitnehmer abgewichen werden (Senatsurteil 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - zVv. in der Amtl. Sammlung, zu B IV 1 der Gründe).
  • BAG, 08.05.1980 - 3 AZR 82/79

    Beim Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers wird dessen Mitverschulden …

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Mai 1980 (- 3 AZR 82/79 - BAGE 33, 108) ist es ständige Rechtsprechung, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Fahrzeug des Arbeitnehmers entstandenen Unfallschäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen muß, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Die gleichen Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer sonstige Arbeitsmittel im Betätigungsbereich des Arbeitgebers einsetzt (…vgl. etwa Senatsurteile 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - aaO, zu II 1, 2 der Gründe; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 13 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4, zu B I der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 515/94 - nv., zu A I der Gründe; vgl. auch schon BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).
  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 875/94

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen Beschädigung seines Pkw

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Die gleichen Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer sonstige Arbeitsmittel im Betätigungsbereich des Arbeitgebers einsetzt (…vgl. etwa Senatsurteile 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - aaO, zu II 1, 2 der Gründe; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 13 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4, zu B I der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 515/94 - nv., zu A I der Gründe; vgl. auch schon BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 515/94

    Nutzungsausfallschaden des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 876/98
    Die gleichen Grundsätze gelten, wenn der Arbeitnehmer sonstige Arbeitsmittel im Betätigungsbereich des Arbeitgebers einsetzt (…vgl. etwa Senatsurteile 17. Juli 1997 - 8 AZR 480/95 - aaO, zu II 1, 2 der Gründe; 14. Dezember 1995 - 8 AZR 875/94 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 13 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 4, zu B I der Gründe; 7. September 1995 - 8 AZR 515/94 - nv., zu A I der Gründe; vgl. auch schon BAG GS 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 91/03

    Haftung des Arbeitnehmers bei Beschädigung eines Dienstwagens

    aa) Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass die aus der entsprechenden Anwendung von § 254 BGB folgenden Regeln über die Haftung im Arbeitsverhältnis einseitig zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht sind; von ihnen kann weder einzel- noch kollektivvertraglich zu Lasten des Arbeitnehmers abgewichen werden (vgl. Senat 17. September 1998 - 8 AZR 175/97 - BAGE 90, 9 = AP BGB § 611 Mankohaftung Nr. 2 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 64, zu B IV 1 der Gründe und 27. Januar 2000 - 8 AZR 876/98 - BAGE 93, 295 = AP BGB § 611 Musiker Nr. 31 = EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 7, zu B III 4 der Gründe).
  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 518/99

    Haftung des Arbeitgebers - Beschädigung eines Pkw auf dem Firmenparkplatz

    Wird ein Fahrzeug des Arbeitnehmers mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt, hätte also der Arbeitgeber ohne den Einsatz ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit das Schadensrisiko tragen müssen, so muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Fahrzeug entstehenden Schäden in entsprechender Anwendung des § 670 BGB ersetzen (vgl. zuletzt Senatsurteil 27. Januar 2000 - 8 AZR 876/98 - DB 2000, 1127, zu B III 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 439/05

    Wettbewerbsverbot im Ausbildungsverhältnis

    Ein solches Mitverschulden des Ausbildenden ist unabhängig von den Grundsätzen der Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung grundsätzlich zu berücksichtigen (vgl. BAG 18. Januar 1972 - 1 AZR 125/71 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 69 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 9; 19. Februar 1998 - 8 AZR 645/96 - BAGE 88, 101; 27. Januar 2000 - 8 AZR 876/98 - BAGE 93, 295;… ErfK/Preis § 619a BGB Rn. 8).
  • LAG Hamburg, 09.04.2009 - 7 Sa 70/08

    Erstattungsfähigkeit eines Schadens am privaten Pkw

    In entsprechender Anwendung des § 254 BGB ist daher bei der Verpflichtung des Arbeitgebers zum Aufwendungsersatz ein Verschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen (BAG Urteil vom 27. Januar 2000, AP BGB § 611 Musiker Nr. 31; Urteil vom 23. November 2006, NJW 2007, 1486).
  • LAG Niedersachsen, 07.07.2003 - 5 Sa 188/02

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung; Beschäftigung als …

    Er hat es in der Hand, Bedingungen zur Begrenzung von Schadensrisiken zu schaffen, beizubehalten oder zu verändern, oder das Risiko durch den Abschluss einer Versicherung einzugrenzen (vgl. BAG 27.01.2002 - 7 AZR 846/98 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 31 unter II. 4. d) aa der Gründe).
  • LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2010 - 6 Sa 350/10

    Sachschaden, Unfallschaden, Arbeitnehmer, Privat-PKW, Ersatz, Einstandspflicht, …

    Grundlage dieser verschuldensunabhängigen Einstandspflicht des Arbeitgebers für arbeitsbedingte Eigenschäden des Arbeitnehmers bildet eine Analogie zu § 670 BGB (vgl. BAG GS 10.11.1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15; 17.07.1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitsgebers Nr. 14; 27.01.2000 - 8 AZR 876/98 - NZA 2000, 727;… zum Meinungsstand in der Literatur zur dogmatischen Herleitung vgl. ErfK/Preis, § 619 BGB Rn. 77 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2004 - 1 Sa 415/04

    Kein Instrumentengeld in Kulturorchester bei gestelltem Kontrabass

    Er ist einerseits in einem solchen Fall verpflichtet, unter den näher geregelten Voraussetzungen Schadensersatz zu leisten (vgl. insoweit BAG Urteil vom 27.01.2000 ­ 8 AZR 876/98 ­ AP Nr. 31 zu § 611 BGB Musiker) und andererseits, ein Instrumentengeld für die Abnutzung eines Instrumentes, das der Musiker in den Betrieb einbringt, zu zahlen.
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   BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98   

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BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98 (https://dejure.org/1999,2865)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1999 - 7 AZR 898/98 (https://dejure.org/1999,2865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

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  • Judicialis

    BGB § 315; ; Tarifvertrag über die Mitteilungspflicht (TV... M) vom 23. November 1977 i.d.F. vom 18. Juni 1991 § 2 Abs. 3 und Abs. 6; ; Protokollnotiz Nr. 1 zu § 2 MTV; ; Normalvertrag Solo i.d.F. vom 12. Juli 1993 § 6

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bühnenengagementvertrag - Nichtverlängerungsmitteilung zur Vertragsänderung

  • rechtsportal.de

    Bühnenengagementvertrag - Nichtverlängerungsmitteilung zur Vertragsänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 491
  • BB 2000, 728
  • DB 2000, 884
  • ZTR 2000, 320
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 25.09.1998 - 4 Sa 662/98

    Aufhebung eines Schiedsspruches des Bühnenoberschiedsgerichts ; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 4 Sa 662/98 -.

    7 AZR 898/98 4 Sa 662/98.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. September 1998 - 4 Sa 662/98 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91

    Nichtverlängerungsmitteilung/Mutterschutz

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98
    Die damit verbundene Fiktion muß durch die Abgabe einer Willenserklärung entkräftet werden (BAG Urteil vom 23. Oktober 1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 263/97

    Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages einer Schauspielmusikerin

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98
    Die darin geregelte Befristung des Arbeitsverhältnisses im Bereich künstlerischer Bühnenmitglieder, die als Solisten individuelle künstlerische Leistungen erbringen, ist grundsätzlich wirksam (BAG Urteil vom 26. August 1998 - 7 AZR 263/97 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Bühnenengagemenstvertrag, m.w.N.).
  • BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 663/84

    Abgrenzung des Gastspielvertrages vom Normalvertrag - Einstellung eines …

    Auszug aus BAG, 03.11.1999 - 7 AZR 898/98
    Danach dient § 2 Abs. 3 TVM zwar dem Bestandsschutz, sichert jedoch nicht die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen (BAG Urteil vom 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - BAGE 53, 108 = AP Nr. 28 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 601/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung- Eigenart …

    Danach dient § 69 Abs. 3 NV Bühne zwar dem Bestandsschutz, sichert aber nicht die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM: BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe; 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 53, 108).

    Die Tarifnorm schützt das Bühnenmitglied nicht vor einer Beschränkung seiner künstlerischen Entfaltungsmöglichkeiten, die mit einer solchen Vertragsänderung verbunden sind (vgl. BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe).

    Dazu müssen die Gründe, die den Intendanten zur Abgabe der Nichtverlängerungsmitteilung veranlasst haben, im Einklang mit der Änderung des Vertragsinhalts stehen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 4 der Gründe).

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der im Zweifel auch die Tarifvertragsparteien ausgehen, hat der Arbeitgeber, der den Inhalt des Arbeitsverhältnisses einseitig bestimmen kann, die Grundsätze billigen Ermessens nach dem Maßstab des § 315 BGB zu beachten (vgl. BAG 8. September 1994 - 6 AZR 254/94 - AP BGB § 611 Fleischbeschauer Nr. 18; 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 54 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 7; 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - BAGE 96, 228).
  • BAG, 02.08.2017 - 7 AZR 602/15

    Aufhebungsklage - Änderungsnichtverlängerungsmitteilung - Befristung - Eigenart …

    Danach dient § 69 Abs. 3 NV Bühne zwar dem Bestandsschutz, sichert aber nicht die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM: BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe; 24. September 1986 - 7 AZR 663/84 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 53, 108).

    Die Tarifnorm schützt das Bühnenmitglied nicht vor einer Beschränkung seiner künstlerischen Entfaltungsmöglichkeiten, die mit einer solchen Vertragsänderung verbunden sind (vgl. BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 3 der Gründe).

    Dazu müssen die Gründe, die den Intendanten zur Abgabe der Nichtverlängerungsmitteilung veranlasst haben, im Einklang mit der Änderung des Vertragsinhalts stehen (vgl. zu § 2 Abs. 3 TVM BAG 3. November 1999 - 7 AZR 898/98 - zu 4 der Gründe).

  • LAG Köln, 12.10.2000 - 5 Sa 796/00

    Tarifvertrag; Bühnenengagement; Änderung; Nichtverlängerungsmitteilung; …

    Dieser vom Bundesarbeitsgericht zuletzt in der Entscheidung vom 03. November 1999 7 AZR 898/98 bestätigten Rechtsprechung folgt auch das Berufungsgericht.

    Die im Tarifvertrag vorgesehene Nichtverlängerungsmitteilung, die nach 15-jähriger Beschäftigungszugehörigkeit nur noch zum Zwecke einer Änderung der Arbeitsbedingungen ausgesprochen werden kann und damit dem Künstler einen gewissen Bestandsschutz sichert, ist keine Kündigung im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes und daher nicht an den entsprechenden Gesetzesbestimmungen (z. B. § 1 KSchG, 102 BetrVG) zu messen, vielmehr haben mit der Nichtverlängerungsmitteilung die Tarifparteien abweichend von sonstigen rechtsgeschäftlichen Grundsätzen bestimmt, unter welchen Voraussetzungen vom Vorliegen der zum Abschluss von befristeten Anschlussverträgen notwendigen Willenserklärungen auszugehen ist; die mit dem Schweigen einer Partei verbundenen Fiktion muss durch Abgabe einer Willenserklärung entkräftet werden (BAG, Urteil vom 03. November 1999 7 AZR 898/98; BAG AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    Als tariflich geregeltes einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Arbeitgebers muss die Nichtverlängerungsmitteilung nach § 2 Abs. 3 TVM billigem Ermessen entsprechen, § 315 BGB, (vergl. BAG, Urteil vom 03. November 1999 7 AZR 898/98 ...).

  • LAG Köln, 28.01.2014 - 12 Sa 679/13

    Änderungs-Nichtverlängerungsmitteilung im Bühnenschiedsgerichtsverfahren

    Dies zeigt die finale Formulierung der Vorschrift ("um das Arbeitsverhältnis … fortzusetzen") und entspricht auch ihrem Zweck, der in der Gewährung eines besonderen Bestandsschutzes besteht (BAG…, Urteil vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10, NZA-RR 2013, 154, Rz. 29; Urteil vom 03. November 1999 - 7 AZR 898/98, NZA 2000, 491, juris-Rz. 14; Genenger, NJW 2009, 714 [717]).

    Bei der Ausübung seines insoweit bestehenden Leistungsbestimmungsrechts ist er gemäß § 315 Abs. 1 BGB an billiges Ermessen gebunden (BAG, Urteil vom 03. November 1999 - 7 AZR 898/98, NZA 2000, 491, juris-Rz. 15; LAG Köln…, Urteil vom 12. Oktober 2000 - 5 Sa 796/00, juris-Rz. 4;… Groeger/Kalb, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Aufl., Teil 14 G Rz. 17;… Nix/Hegemann/Hemke-Schneider, 2. Aufl., § 61 NV Bühne Rz. 16).

  • ArbG Köln, 25.09.2014 - 4 Ha 1/14

    Aufhebungsverfahren über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung zur …

    Dazu müssen die Gründe, die den Intendanten zur Abgabe der Nichtverlängerungsmitteilung veranlasst haben, in Einklang mit der Änderung des Vertragsinhalts stehen (vgl. BAG vom 03.11.1999 - 7 AZR 898/98, zitiert nach juris).

    Das Recht auf künstlerische Selbstverwirklichung wird gerade nicht geschützt (vgl. BAG vom 03.11.1999 - 7 AZR 898/98, zitiert nach juris zu der vergleichbaren Regelung des § 2 Abs. 3 des Tarifvertrags über die Mitteilungspflicht).

  • BFH, 02.03.2007 - XI B 144/06

    NZB: steuerfreie Abfindung - befristetes Bühnenarbeitsverhältnis, grundsätzliche …

    Die Nichtverlängerungsmitteilung beseitigt die bis dahin gegebene Möglichkeit, dass gemäß den tarifvertraglichen Regelungen für Bühnenarbeitsverhältnisse allein durch das Schweigen der Vertragsparteien ein neues befristetes Arbeitsverhältnis begründet wird (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 29. Januar 2003 6 P 15.01, Zeitschrift für Tarifrecht --ZTR-- 2003, 201, m.w.N.; Urteil des Bundesarbeitsgerichts --BAG-- vom 3. November 1999 7 AZR 898/98, ZTR 2000, 320).
  • LAG Köln, 15.04.2015 - 3 Sa 1053/14

    Prüfung der Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung im …

    Die Vorschrift dient dem Bestandsschutz ohne die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen zu garantieren (vgl. BAG, Urteil vom 03.11.1999 - 7 AZR 898/98, NZA 2000, 491 zu § 2 Abs. 3 TVM).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 14 Sa 943/07

    Normaltarifvertrag Bühne - Einrede der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Die damit verbundene Fiktion muss durch die Abgabe einer Willenserklärung entkräftet werden (BAG 3, 11.1999 - 7 AZR 898/98 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag, 23.10.1991 - 7 AZR 56/91 - BAGE 69, 1 = AP Nr. 45 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • LAG Köln, 15.04.2015 - 3 Sa 204/15
    Die Vorschrift dient dem Bestandsschutz ohne die unveränderte Beibehaltung der bisherigen Arbeitsbedingungen zu garantieren (vgl. BAG, Urteil vom 03.11.1999 - 7 AZR 898/98, NZA 2000, 491 zu § 2 Abs. 3 TVM).
  • ArbG Köln, 04.09.2019 - 3 Ha 5/19
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Rechtsprechung
   BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98   

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BAG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 7 AZR 925/98 (https://dejure.org/2000,2952)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 (https://dejure.org/2000,2952)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage

  • Judicialis

    ArbGG § 110 Abs. 1; ; Normalvertrag Chor v. 11. Mai 1979 in der Fassung v. 15. ... März 1992 § 22 Abs. 9; ; Normalvertrag Chor v. 11. Mai 1979 in der Fassung v. 15. März 1992 § 22 Abs. 11; ; ZPO § 355 Abs. 1; ; ZPO § 559 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 b; ; ZPO § 561 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1345
  • BB 2000, 1042
  • ZTR 2000, 320
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (15)

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages …

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
    Dabei handelt es sich nach allgemeiner Ansicht in allen drei Instanzen der staatlichen Gerichtsbarkeit um ein revisionsähnliches Verfahren, in dem der Spruch des OSchG nur auf Rechtsfehler überprüft werden kann (BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 zu II 2 a der Gründe mwN).

    Verfahrensfehler können, sofern es sich nicht um solche handelt, die auch in einem Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten wären, entsprechend § 559 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur Berücksichtigung finden, wenn sie in der durch § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO gebotenen Form vorgetragen werden (BAG 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 - BAGE 64, 348 zu II 2 b der Gründe; BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 zu II 2 a der Gründe).

    Hiergegen hat der erkennende Senat im Urteil vom 18. April 1986 (- 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 zu II 2 b der Gründe) wegen der Kürze der Frist Bedenken angemeldet.

    Werden die tatsächlichen Feststellungen des OSchG nicht rechtzeitig mit durchgreifenden Verfahrensrügen iSd. § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO angegriffen, so sind die Gerichte für Arbeitssachen in entsprechender Anwendung des § 561 Abs. 2 ZPO hieran gebunden (BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 zu II 2 der Gründe).

  • LAG Köln, 12.11.1998 - 6 Sa 1225/97

    Aufhebungsklage gegen Schiedsspruch betreffend die Nichtverlängerung eines …

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 6 Sa 1225/97 -.

    7 AZR 925/98 6 Sa 1225/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. November 1998 - 6 Sa 1225/97 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 124/92

    Keine Zurückverweisung an Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
    Vielmehr ist mit der Entscheidung des OSchG das Bühnenschiedsgerichtsverfahren verbraucht (BAG 27. Januar 1993 - 7 AZR 124/92 - AP ArbGG 1979 § 110 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 110 Nr. 1 zu IV 1 und 2 der Gründe; BAG 7. November 1995 - 3 AZR 955/94 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 48 = EzA TVG § 4: Bühnen Nr. 4 zu A II und III der Gründe).

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG ist daher nicht die vom BSchG getroffene und vom OSchG abgeänderte Entscheidung, sondern das Sachbegehren, das der Kläger vor dem Schiedsgericht anhängig gemacht hat (BAG 27. Januar 1993 - 7 AZR 124/92 - AP ArbGG 1979 § 110 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 110 Nr. 1 zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 462/88

    Zulässigkeit einer Sonntagsprobe nach Tarif/Gewerberecht

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
    Verfahrensfehler können, sofern es sich nicht um solche handelt, die auch in einem Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten wären, entsprechend § 559 Abs. 2 Satz 2 ZPO nur Berücksichtigung finden, wenn sie in der durch § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO gebotenen Form vorgetragen werden (BAG 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 - BAGE 64, 348 zu II 2 b der Gründe; BAG 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - BAGE 51, 374 zu II 2 a der Gründe).

    Der Sechste Senat hat im Urteil vom 26. April 1990 (- 6 AZR 462/88 - BAGE 64, 348 zu II 2 b der Gründe) die Frage dahinstehen lassen.

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 955/94

    Abfindungsanspruch eines Bühnenangehörigen

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
    Vielmehr ist mit der Entscheidung des OSchG das Bühnenschiedsgerichtsverfahren verbraucht (BAG 27. Januar 1993 - 7 AZR 124/92 - AP ArbGG 1979 § 110 Nr. 3 = EzA ArbGG 1979 § 110 Nr. 1 zu IV 1 und 2 der Gründe; BAG 7. November 1995 - 3 AZR 955/94 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 48 = EzA TVG § 4: Bühnen Nr. 4 zu A II und III der Gründe).

    Daher ist im Aufhebungsverfahren der ursprüngliche Sachantrag zu stellen (BAG 7. November 1995 - 3 AZR 955/94 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 48 = EzA TVG § 4: Bühnen Nr. 4 zu A III der Gründe).

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
    Ein Verbot indirekter Beweismittel oder ein Gebot der Heranziehung des sachnächsten Beweismittels folgt dagegen aus § 355 Abs. 1 ZPO nicht (…Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 355 Rn. 1 mwN; vgl. auch BAG 25. März 1992 - 7 ABR 65/90 - BAGE 70, 85 zu B III 2 der Gründe).
  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 107/92

    Sorgfaltspflichten gegenüber suizidgefährdeten Patienten in psychiatrischem …

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
    Auch das Beweisangebot der beweisbelasteten Partei auf Einholung eines Sachverständigengutachtens darf das Gericht allenfalls dann übergehen, wenn es über hinreichende eigene Sachkunde verfügt (BGH 23. September 1993 - III ZR 107/92 - MDR 1994, 38).
  • BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94

    Würdigung einer in einem anderen Verfahren gemachten Zeugenaussage

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
    Welchen Beweiswert das Gericht einer in einer solchen Urkunde festgehaltenen Erklärung für deren inhaltliche Richtigkeit beimißt, unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts (BGH NJW 1986, 3086; BGH NJW 1995, 2856;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl. § 286 Rn. 63).
  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 215/84

    Echtheitsvermutung für den später ergänzten Inhalt eines .....

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
    Welchen Beweiswert das Gericht einer in einer solchen Urkunde festgehaltenen Erklärung für deren inhaltliche Richtigkeit beimißt, unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts (BGH NJW 1986, 3086; BGH NJW 1995, 2856;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl. § 286 Rn. 63).
  • BVerfG, 28.02.1992 - 2 BvR 1179/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundrechts auf effektiven …

    Auszug aus BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98
    Dabei ist bei der Zurückweisung eines Beweismittels als ungeeignet größte Zurückhaltung geboten (BVerfG 28. Februar 1992 - 2 BvR 1179/91 - NJW 1993, 254 zu 1 b der Gründe).
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB …

  • BAG, 11.03.1982 - 2 AZR 233/81

    Vertragsverlängerung

  • BAG, 16.10.1965 - 5 AZR 55/65

    Arbeitgeber - Allgemeines Weisungsrecht - Tarifvertrag - Einzelvertrag - …

  • BAG, 27.05.1970 - 5 AZR 425/69

    Aufhebungsverfahren - Vorschriftsmäßige Besetzung des Schiedsgerichts - …

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (…BAG 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26; 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - zu A der Gründe mwN).
  • BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 237/17

    Nichtverlängerungsmitteilung - Altersdiskriminierung

    Die Ähnlichkeit zum Revisionsverfahren hat zur Folge, dass im Aufhebungsverfahren neuer Sachvortrag grundsätzlich nicht zulässig ist (…vgl. BAG 28. September 2016 - 7 AZR 128/14 - Rn. 48, BAGE 157, 44; 2. Juli 2003 - 7 AZR 613/02 - zu II 2 c bb (3) der Gründe; 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - zu B I der Gründe; 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu II 2 der Gründe, BAGE 51, 374).

    Verfahrensfehler können, sofern es sich nicht um solche handelt, die auch in einem Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten wären, nur Berücksichtigung finden, wenn sie in der durch § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b ZPO gebotenen Form vorgetragen werden (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - aaO; 26. April 1990 - 6 AZR 462/88 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 64, 348;… 18. April 1986 - 7 AZR 114/85 - zu II 2 a der Gründe, aaO).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens ist damit das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (…BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 665/11 - Rn. 20, BAGE 145, 142;… 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10 - Rn. 26; 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - zu A der Gründe mwN).
  • BAG, 16.12.2010 - 6 AZR 487/09

    Bühnenschiedsgericht - Kontrollmaßstab - Kunstfreiheit

    Werden die tatsächlichen Feststellungen des Bühnenoberschiedsgerichts nicht rechtzeitig mit durchgreifenden Verfahrensrügen angegriffen, so sind die Gerichte für Arbeitssachen in entsprechender Anwendung des § 559 Abs. 2 ZPO hieran gebunden (vgl. BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 30 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 8).
  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

    Das bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG…, Urteil vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10, NZA-RR 2013, 154, Rz. 26; Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98, NZA 2000, 1345, juris-Rz. 24) wie auch des Landesarbeitsgerichts Köln (…vgl. nur Urteil vom 11. September 2013 - 5 Sa 93/13, NZA-RR 2014, 124, juris-Rz. 31;… Urteil vom 14. Juli 2011 - 13 Sa 356/11, juris-Rz. 22) indes, dass die schiedsgerichtliche Entscheidung in der Sache - und nicht die über die Eröffnung eines weiteren Instanzenzugs im schiedsgerichtlichen Verfahren oder über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines diesbezüglichen Rechtsmittels - einer Aufhebung zugänglich sein soll.

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG sind damit nicht die vom Bühnenschiedsgericht und Bühnenoberschiedsgericht getroffenen Entscheidungen, sondern das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG…, Urteil vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10, NZA-RR 2013, 154, Rz. 26; Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98, NZA 2000, 1345, juris-Rz. 24;… GK-ArbGG/Mikosch, § 110 ArbGG Rz. 1).

  • LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06

    Aufhebungsklage; Tondesigner/-techniker

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG ist das Sachbegehren (hier: Fortbestand des Arbeitsverhältnisses), das die klagende Partei vor dem Schiedsgericht anhängig gemacht hat (wie BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 925/98).

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ist daher nicht die vom Bühnenschiedsgericht getroffene und vom Bühnenoberschiedsgericht abgeänderte Entscheidung, sondern dass Sachbegehren, das der Kläger vor dem Schiedsgericht anhängig gemacht hat (BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 925/98 -).

  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 626/10

    Aufhebungsklage - Rüge der Verletzung tarifvertraglicher Vorschriften zum …

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG sind nicht die vom Bühnenschiedsgericht und Bühnenoberschiedsgericht getroffenen Entscheidungen, sondern das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (vgl. zu alldem [in der Konstellation, dass der Kläger im Schiedsverfahren auch Kläger der Aufhebungsklage ist] BAG 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - zu A der Gründe mwN, AP BGB § 611 Musiker Nr. 30 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 8).
  • LAG Köln, 28.01.2014 - 12 Sa 679/13

    Änderungs-Nichtverlängerungsmitteilung im Bühnenschiedsgerichtsverfahren

    Das bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG…, Urteil vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10, NZA-RR 2013, 154, Rz. 26, Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98, NZA 2000, 1345, juris-Rz. 24) wie auch des Landesarbeitsgerichts Köln (vgl. nur Urteil vom 31.07.2013 - 8 Sa 1143/12;… Urteil vom 14. Juli 2011 - 13 Sa 356/11, juris-Rz. 22) indes, dass die schiedsgerichtliche Entscheidung in der Sache - und nicht die über die Eröffnung eines weiteren Instanzenzugs im schiedsgerichtlichen Verfahren oder über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines diesbezüglichen Rechtsmittels - einer Aufhebung zugänglich sein soll.

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG sind damit nicht die vom Bühnenschiedsgericht und Bühnenoberschiedsgericht getroffenen Entscheidungen, sondern das vor dem Schiedsgericht anhängig gemachte Sachbegehren (BAG…, Urteil vom 15. Februar 2012 - 7 AZR 626/10, NZA-RR 2013, 154, Rz. 26, Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98, NZA 2000, 1345, juris-Rz. 24;… GK-ArbGG/Mikosch, § 110 ArbGG Rz. 1).

  • LAG Köln, 18.09.2009 - 4 Sa 1301/08

    Nichtverlängerungsmitteilung, Aufhebungsverfahren

    Das Aufhebungsverfahren ist als revisionsrechtliches Verfahren ausgestaltet (vgl. z. B. BAG 12.01.2000 - 7 AZR 925/98).

    Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.01.2000 (7 AZR 925/98) ist selbst dann, wenn angesichts der kurzen 2-Wochen-Frist § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO a. F. nicht uneingeschränkt angewendet werden könnte, ein unverzügliches Rügen des Verfahrensmangels nach Erhebung der Aufhebungsklage, jedenfalls innerhalb der Revisionsfrist gemäß § 74 ArbGG, geboten.

  • LAG Hessen, 30.06.2010 - 10 Sa 1113/08

    Mehrarbeitsklage

    Die beweisbelastete Partei kann den ihr obliegenden Beweis grundsätzlich mit allen in der ZPO vorgesehenen Beweismitteln führen, soweit sie geeignet sind, zur tatrichterlichen Überzeugungsbildung beizutragen ( BAG Urteil vom 12. Januar 2000 - 7 AZR 925/98 - NZA 2000, 1345; BAG Urteil vom 24. April 1980 - 2 AZR 548/78 - veröffentlicht in juris ).
  • LAG Köln, 17.08.2010 - 12 Sa 164/10

    Nichtverlängerungsmitteilung; Anhörung; Rechtsmissbrauch; Verfahrensfehler

  • LAG Köln, 22.05.2009 - 4 Sa 1012/08

    Aufhebungsverfahren

  • LAG Köln, 14.07.2011 - 13 Sa 356/11

    Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einem Theatermitarbeiter …

  • LAG Köln, 05.02.2010 - 11 Sa 496/09

    Abschließende tarifliche Regelung zum Kreis der teilnahmeberchtigten Personen bei …

  • ArbG Köln, 17.02.2009 - 13 Ha 7/08

    Anhörung vor Ausspruch der Nichtverlängerungsmitteilung gegenüber einem …

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Rechtsprechung
   BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98   

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https://dejure.org/1999,3793
BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98 (https://dejure.org/1999,3793)
BAG, Entscheidung vom 05.08.1999 - 6 AZR 56/98 (https://dejure.org/1999,3793)
BAG, Entscheidung vom 05. August 1999 - 6 AZR 56/98 (https://dejure.org/1999,3793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Überbrückungsbeihilfe bei Kürzung von Arbeitslosenhilfe

  • rechtsportal.de

    Überbrückungsbeihilfe bei Kürzung von Arbeitslosenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 884
  • DB 2000, 1416
  • ZTR 2000, 320
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 11/90

    Streit über die Höhe der Anrechnung einer vom Arbeitgeber bezogenen …

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Hinweise des Senats: Vgl. auch BAG 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 - nv.

    Daher enthalte der Tarifvertrag im Gegensatz zur Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 5. September 1990 (- 4 AZR 11/90 - nv.) für den Fall der gekürzten Arbeitslosenhilfe keine planwidrige Regelungslücke, die im Sinne der Auffassung der Beklagten auszufüllen sei.

    Insoweit unterscheidet sich die Begründung des erkennenden Senats von der des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 5. September 1990 (- 4 AZR 11/90 - nv., zu II 4 b der Gründe), mit dessen Ergebnis der erkennende Senat jedoch übereinstimmt.

    Mit Sinn und Zweck dieser Regelung wäre unter Wertungsgesichtspunkten unvereinbar, daß ein Arbeitsloser, dessen Ehegatte soviel verdient, daß dem Arbeitslosen nach Anrechnung nur noch ein sehr geringer Arbeitslosenhilfebetrag verbleibt, zu diesem geringen Betrag eine Aufstockung bis zur Grenze des § 4 Nr. 4 TV SozSich erhielte, während ein Arbeitsloser, dessen Bedürftigkeit infolge des Ehegatteneinkommens völlig entfallen ist, nur die weit geringere Zuzahlung zu dem - selbst den vollen Arbeitslosenhilfebetrag noch deutlich übersteigenden - früheren Arbeitslosengeldbetrag erhielte (so auch, wenngleich in anderem Begründungszusammenhang, BAG 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 - nv., zu II 4 c der Gründe).

    Die Überbrückungsbeihilfe dient nicht dazu, den früheren Besitzstand auf Dauer zu sichern (BAG 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 - aaO).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.1997 - 7 Sa 260/97

    Antrag auf Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses zwischen den …

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 7 Sa 260/97 -.

    6 AZR 56/98 7 Sa 260/97.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. August 1997 - 7 Sa 260/97 - aufgehoben.

  • BAG, 16.07.1998 - 6 AZR 672/96

    Überbrückungsbeihilfe - Anrechnung einer Militärrente

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Dieser muß bei der Tarifauslegung über den reinen Wortlaut hinaus schon deswegen mit berücksichtigt werden, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe).

    Dem aus § 3 Ziff. 1 TV SozSich deutlich werdenden Bestreben, die Leistungsdauer der Überbrückungsbeihilfe der aus ihrer Bezeichnung ersichtlichen Zwecksetzung gemäß möglichst zu verkürzen und den Arbeitnehmer in den Arbeitsprozeß wieder einzugliedern, entsprechen die Regelungen über die Begrenzung der Höhe dieser Leistung auf den zur Überbrückung des Leistungszeitraums erforderlichen Leistungsbedarf in § 4 TV SozSich (Senatsurteil 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Dieser muß bei der Tarifauslegung über den reinen Wortlaut hinaus schon deswegen mit berücksichtigt werden, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 349/96

    Nichtverlängerungsmitteilung aus Anlaß des Intendantenwechsels

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Dieser muß bei der Tarifauslegung über den reinen Wortlaut hinaus schon deswegen mit berücksichtigt werden, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Dieser muß bei der Tarifauslegung über den reinen Wortlaut hinaus schon deswegen mit berücksichtigt werden, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 906/94

    Auslegung einer Übergangsregelung nach Tarifvertragsänderung

    Auszug aus BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 56/98
    Dieser muß bei der Tarifauslegung über den reinen Wortlaut hinaus schon deswegen mit berücksichtigt werden, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und deshalb nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhangs der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308; 20. März 1996 - 4 AZR 906/94 - AP BAT § 23 a Nr. 36; 30. Januar 1997 - 6 AZR 784/95 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 22 = EzA TVG § 4 Personalabbau Nr. 8, zu II 2 der Gründe; 28. Mai 1998 - 6 AZR 349/96 - AP BGB § 611 Bühnenengagementsvertrag Nr. 52 = EzA TVG § 4 Bühnen Nr. 5, zu II 2 a der Gründe; 16. Juli 1998 - 6 AZR 672/96 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 27, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 10.12.2008 - 4 AZR 881/07

    Bezugnahme auf Tarifvertrag in Arbeitsvertrag und in Personalüberleitungsvertrag …

    Der Ausdruck eröffnet somit schon sprachlich einen größeren Spielraum als die Formulierungen "dasselbe gilt" oder "das Gleiche gilt" (BAG 5. August 1999 - 6 AZR 56/98 - AP TVAL II § 16 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 16.03.2006 - 13 Sa 774/05

    Überbrückungsbeihilfe, Stationierungsstreitkräfte, Anrechnung ALG II

    Demgegenüber kommt es entscheidend darauf an, dass im Falle der Klägerin der vom Gesetzgeber verfolgte Leistungszweck von Arbeitslosengeld II und früherer Arbeitslosenhilfe unverändert geblieben ist und der Sinn und Zweck des § 4 TaSS, arbeitslosen ehemaligen Arbeitnehmern der Stationierungsstreitkräfte eine zeitlich begrenzte finanzielle Hilfeleistung zur "Überbrückung" ihrer Arbeitslosigkeit und Erleichterung der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu gewähren (vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 05.08.1999, 6 AZR 56/98, AP Nr. 1 zu § 16 TVAL II), eine Zahlung von Überbrückungsbeihilfe neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II gebietet.

    Für die in § 4 Nr. 2 a) TaSS angeordnete "entsprechende" Anwendung der Regelung über die Anknüpfung an gekürzte Leistungen auf die Arbeitslosenhilfe war indes anerkannt, dass die für diese geltende weitergehende Abhängigkeit von der Bedürftigkeit des Leistungsempfängers berücksichtigt werden musste (BAG, Urteil vom 05.08.1999, a. a. O).

    Bezog dieser etwa wegen anzurechnenden Einkommens des Ehepartners eine nur geringe Arbeitslosenhilfe, so war bei der Berechnung der Überbrückungsbeihilfe auf deren ungekürzte Höhe anzustellen, um zu verhindern, dass der Arbeitnehmer trotz geringerer Bedürftigkeit eine höhere Überbrückungsbeihilfe erhielt (BAG, Urteil vom 05.08.1999, a. a. O.).

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 365/06

    Überbrückungsbeihilfe gemäß TV SozSich - Tarifauslegung

    Sinn und Zweck des § 4 TV SozSich, arbeitslosen ehemaligen Arbeitnehmern der Stationierungsstreitkräfte eine zeitlich begrenzte finanzielle Hilfestellung zur "Überbrückung" ihrer Arbeitslosigkeit und zur Erleichterung der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben zu gewähren, kann deshalb eine Zahlung von Überbrückungsbeihilfe neben dem Bezug von Arbeitslosengeld II gebieten (vgl. auch Senat 5. August 1999 - 6 AZR 56/98 - AP TVAL II § 16 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 4, zu II 2 b cc der Gründe).

    § 4 Nr. 2 Buchst. a TV SozSich bestimmt, dass die Überbrückungsbeihilfe in den Fällen des § 44 Abs. 4, der §§ 115, 121, 123, 126, § 233 Abs. 2 AFG nach dem ungekürzten Arbeitslosen- bzw. Unterhaltsgeld zu berechnen ist; entsprechendes gilt für die Arbeitslosenhilfe (vgl. Senat 5. August 1999 - 6 AZR 56/98 - AP TVAL II § 16 Nr. 1 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 4).

  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der …

    Das BAG hat diesen Vertrag ebenfalls als wirksamen Tarifvertrag in Anwendung der Regelung zur Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit nach dem NATOTrStatZAbk angesehen (BAG, Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 -, unveröffentlicht; Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495 ff; Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 -, AP Nr. 7 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 1342 ff; Urteil vom 5. April 1999 - 6 AZR 56/98 -, AP Nr. 1 zu § 16 TVAL II).
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 82/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der …

    Das BAG hat diesen Vertrag ebenfalls als wirksamen Tarifvertrag in Anwendung der Regelung zur Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit angesehen (BAG, Urteil vom 23. Februar 1995 - 6 AZR 615/94 -, AP Nr. 5 zu § 42 TVAL II = NZA 1996, 98 f; vgl auch zum TV SozSich Bundesrepublik: BAG, Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 11/90 -, unveröffentlicht; Urteil vom 1. Oktober 1998 - 6 AZR 228/97 -, AP Nr. 6 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 495 ff; Urteil vom 20. Mai 1999 - 6 AZR 451/97 -, AP Nr. 7 zu § 42 TVAL II = NZA 1999, 1342 ff; Urteil vom 5. April 1999 - 6 AZR 56/98 -, AP Nr. 1 zu § 16 TVAL II).
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