Rechtsprechung
| BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit; Nichtvereinbarung eines Kündigungsrechts; Verweis auf BAT-O; Auslegung nach Treu und Glauben; Ermittlung des rechtlich relevanten Inhalts einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 620 § 133 § 157; BAT-O § 5; BeschFG § 1
Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kündigungsschutz; Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit
Verfahrensgang
- ArbG Magdeburg, 03.12.1998 - 9 Ca 3434/98
- LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.1999 - 11 (10a) Sa 14/99
- BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Papierfundstellen
- NZA 2002, 288 (Ls.)
- ZTR 2002, 172
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (17)
- BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78
Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung
Auszug aus BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Gehen die Parteien eines Arbeitsvertrages ein Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit ein, dann ist während des Laufs der Befristung die ordentliche Kündigung regelmäßig ausgeschlossen (§ 620 Abs. 1 BGB; BAG 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAGE 33, 220, 222;… KR-Lipke 5. Aufl. § 620 BGB Rn. 14;… Staudinger/Preis BGB 13. Aufl. § 620 Rn. 27).Ein vorzeitiges, ordentliches Kündigungsrecht müssen sie entweder ausdrücklich vereinbaren oder ihr dahingehender beiderseitiger Wille muß aus den Umständen eindeutig erkennbar sein (BAG 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - BAGE 2, 245, 247 f.; 19. Juni 1980 aaO; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6; 7. Dezember 1995 - 2 AZR 1049/94 - RzK I 9 f Nr. 48;… KR-Lipke aaO § 1 BeschFG Rn. 158;… RGRK-Dörner 12. Aufl. § 620 BGB Rn. 11 und 210;… Staudinger/Preis aaO § 620 Rn. 27).
- BGH, 22.03.1991 - V ZR 16/90
Beweiswürdigung im Berufungsverfahren nach teilweiser Wiederholung der …
Auszug aus BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Dem steht schon entgegen, daß die Vertragsurkunde vom 23. Juni 1998 die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich hat (vgl. nur BGH 22. März 1991 - V ZR 16/90 - NJW 1991, 2082, 2083;… Palandt/Heinrichs aaO § 125 Rn. 15). - BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart
Auszug aus BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Sie bezieht sich auf einen im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer allgemein üblichen Formulararbeitsvertrag und dessen standardisierte Vertragsklauseln ohne individuellen Charakter (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 9. Mai 1996 - 2 AZR 438/95 - BAGE 83, 127, 137; 6. Juli 2000 - 2 AZR 513/99 - AP BGB § 125 Nr. 16).
- BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Vielmehr ist einer Auslegung des § 3 des Formularvertrags der Vorzug zu geben, die dazu führt daß sich die vertragliche Regelung nicht mehr oder weniger als sinnlos erweist (vgl. schon BGH 23. Februar 1956 - II ZR 207/54 - BGHZ 20, 109, 110; 18. Mai 1998 - II ZR 19/97 - NJW 1998, 2966;… Palandt/Heinrichs BGB 62. Aufl. § 133 Rn. 20), sondern auch die berechtigten Interessen der beklagten Stadt, so wie sie in der Probezeitvereinbarung zum Ausdruck kommen und im allgemeinen Arbeitsleben aufgefaßt werden, berücksichtigt. - BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98
Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts
Auszug aus BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Durch die Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben und der Verkehrssitte soll ua. eine Auslegung erreicht werden, die den berechtigten Belangen beider Parteien entspricht und durch die eine vertragliche Abrede einen vertretbaren Sinngehalt erhält (BGH 28.10.1997 - XI ZR 260/96 - BGHZ 137, 69, 72; 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98 - NJW 1999, 3704; 3. April 2000 - II ZR 194/98 - NJW 2000, 2099). - BGH, 28.10.1997 - XI ZR 260/96
Haftung eines Vermögensverwalters für unberechtigt erhobene Klagen; …
Auszug aus BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Durch die Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben und der Verkehrssitte soll ua. eine Auslegung erreicht werden, die den berechtigten Belangen beider Parteien entspricht und durch die eine vertragliche Abrede einen vertretbaren Sinngehalt erhält (BGH 28.10.1997 - XI ZR 260/96 - BGHZ 137, 69, 72; 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98 - NJW 1999, 3704; 3. April 2000 - II ZR 194/98 - NJW 2000, 2099). - BGH, 03.04.2000 - II ZR 194/98
Auslegung eines Vertrages; Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines …
Auszug aus BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Durch die Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben und der Verkehrssitte soll ua. eine Auslegung erreicht werden, die den berechtigten Belangen beider Parteien entspricht und durch die eine vertragliche Abrede einen vertretbaren Sinngehalt erhält (BGH 28.10.1997 - XI ZR 260/96 - BGHZ 137, 69, 72; 1. Oktober 1999 - V ZR 168/98 - NJW 1999, 3704; 3. April 2000 - II ZR 194/98 - NJW 2000, 2099). - BGH, 18.05.1998 - II ZR 19/97
Auslegung einer vertraglichen Bestimmung
Auszug aus BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
Vielmehr ist einer Auslegung des § 3 des Formularvertrags der Vorzug zu geben, die dazu führt daß sich die vertragliche Regelung nicht mehr oder weniger als sinnlos erweist (vgl. schon BGH 23. Februar 1956 - II ZR 207/54 - BGHZ 20, 109, 110; 18. Mai 1998 - II ZR 19/97 - NJW 1998, 2966;… Palandt/Heinrichs BGB 62. Aufl. § 133 Rn. 20), sondern auch die berechtigten Interessen der beklagten Stadt, so wie sie in der Probezeitvereinbarung zum Ausdruck kommen und im allgemeinen Arbeitsleben aufgefaßt werden, berücksichtigt. - BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 624/96
Freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer im Außendienst Anforderung an …
- BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils - …
Auszug aus BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00
In der Vereinbarung einer Probezeit - ohne eine ausdrückliche Kündigungsregelung - wird nach ganz herrschender Meinung eine stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich (§ 622 Abs. 3 BGB) bzw. tariflich zulässigen Mindestkündigungsfrist gesehen (vgl. schon BAG 22. Juli 1971 - 2 AZR 344/70 - BAGE 23, 393, 396; 15. August 1984 - 7 AZR 228/82 - BAGE 46, 163; 28. April 1988 - 2 AZR 750/87 - AP BGB § 622 Nr. 25 = EzA BGB § 622 nF Nr. 25;… APS-Preis Grundlagen F Rn. 12;… MünchArbR-Richardi 2. Aufl. § 44 Rn. 58, 59). - BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 983/93
Befristeter Arbeitsvertrag vor Übernahme als Beamter
- BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 482/88
Kündigung: Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst - Kündigungsvollmacht eines …
- BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus …
- BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 513/99
Auslegung einer vertraglichen Schriftformklausel
- BAG, 22.07.1971 - 2 AZR 344/70
Kündigung in der Probezeit
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 750/87
Gebrauchmachen von einem Tarifvorbehalt - Wirksamkeit von Vereinbarungen einer …
- BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1049/94
Möglichkeit einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung befristeter …
- BAG, 20.09.2006 - 6 AZR 82/06
Zurückweisung einer Kündigung wegen Nichtvorlage einer Vollmacht
Auch im befristeten Arbeitsverhältnis können die Parteien jedoch eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vereinbaren; ein dahingehender Wille muss nur - wie im vorliegenden Fall - eindeutig erkennbar sein (vgl. BAG 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAGE 33, 220, 222; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - AP BGB § 174 Nr. 7 = EzA BGB § 174 Nr. 6; 4. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 4). - BAG, 24.01.2008 - 6 AZR 519/07
Wartezeitkündigung - Schriftform - Kündigungsfrist
Auch in befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Vereinbarung einer Probezeit rechtlich möglich und zulässig (BAG 4. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 4). - OLG Hamm, 19.06.2017 - 8 U 18/17
Alter von 60 Jahren kann als Kündigungsgrund vereinbart werden
Ein befristeter Dienstvertrag kann nicht ordentlich gekündigt werden, es sei denn, die Parteien des Dienstvertrages vereinbaren eine entsprechende Kündigungsmöglichkeit (BAG Urteil vom 04.07.2001, Az. 2 AZR 88/00;… Palandt-Weidenkaff, BGB, 76. Auflage 2017, § 620 Rn. 10).
- LAG Hamm, 31.10.2006 - 19 Sa 1119/06
Befristeter Arbeitsvertrag, Probezeit, Kündigung während der Verlängerung
Noch zum alten Rechtszustand hat das Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang angenommen, dass allein die Vereinbarung einer sechsmonatigen Probezeit regelmäßig auf den Willen der Vertragsparteien schließen lässt, das befristete Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich kündigen zu können (vgl. BAG, Urteil vom 04.07.2001 - 2 AZR 88/00 - NJOZ 2002, Seite 596 (597);… so auch Erf.Komm.-Müller-Glöge, § 15 TzBfG Rdnr. 15).Mit der Probezeit sollen nämlich beide Arbeitsvertragsparteien überprüfen können, ob die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. die Arbeitsbedingungen den jeweiligen Vorstellungen entsprechen, um sich beim Fehlschlagen der Erwartungen rasch voneinander trennen zu können (vgl. dazu BAG, Urteil vom 04.07.2001 - 2 AZR 88/00 - NJOZ, 2002, 596, 598).
- LAG Hamm, 02.07.2013 - 14 Sa 1706/12
Berufung auf Unwirksamkeit von Klauseln im Arbeitsvertrag durch Arbeitgeber - …
Rn. 43 a) Weil die Parteien in ihrem schriftlichen Arbeitsverträgen ein Arbeitszeitkonto vereinbart haben, ist es angesichts der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser schriftlichen Vertragsurkunden (vgl. BAG, 4. Juli 2001, 2 AZR 88/00, ZTR 2002, 172; BGH, 22. März 1991, V ZR 16/90, NJW 1991, 2082) Sache der Beklagten, darzulegen und zu beweisen, dass abweichend von § 7 Abs. 1 Satz 3 und 4 Arbeitsvertrag die Parteien eine Vertrauensarbeitszeit ohne Erfassung der Arbeitszeiten vereinbart haben. - LAG Baden-Württemberg, 05.07.2011 - 22 Sa 11/11
Kündigung in der Probezeit - Arbeitsunfähigkeit aufgrund Arbeitsunfall
Rn. 28 Auch in befristeten Arbeitsverhältnissen ist die Vereinbarung einer Probezeit rechtlich möglich und zulässig (BAG 4. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 4) . - LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2010 - 7 Sa 1275/10
Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Vertragsverlängerung
Der Vertrag enthält insbesondere keine Probezeitvereinbarung, in der nach ganz herrschender Meinung eine stillschweigende Vereinbarung der gesetzlichen bzw. tariflich zulässigen Mindestkündigungsfrist gesehen wird (vgl. BAG vom 4.7.2001 - 2 AZR 88/00 - ZTR 2002, 172 - 173 m. w. N).Ohne die Vereinbarung eines vorzeitigen, ordentlichen Kündigungsrechts ist ein befristeter Vertrag vor Ablauf seiner Laufzeit nicht kündbar (vgl. z. B. BAG vom 04.07.2001 - 2 AZR 88/00 - ZTR 2002, 172 ff.).
- ArbG Solingen, 10.05.2012 - 2 Ca 198/12
Probezeitkündigung trotz schweren Arbeitsunfalls
Rn. 4 Auch im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist die Vereinbarung einer Probezeit möglich (BAG, 04.07.2001, 2 AZR 88/00). - LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2013 - 6 Sa 426/12
Auslegung eines befristeten Formulararbeitsvertrags - Vereinbarung der …
Ein vorzeitiges, ordentliches Kündigungsrecht müssen die Parteien entweder ausdrücklich vereinbaren oder ihr dahingehender beiderseitiger Wille muss aus den Umständen eindeutig erkennbar sein (BAG 15. Dezember 1955 - 2 AZR 228/54 - 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - ; 29. Juni 1989 - 2 AZR 482/88 - 7. Dezember 1995 - 2 AZR 1049/94 - 04. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - jeweils zitiert nach juris).. - ArbG Halle, 21.04.2022 - 2 Ca 1067/21
Wirksamkeit Kündigung - Probezeit - schwerbehinderter Arbeitnehmer - Beteiligung …
Rn. 67 Unabhängig davon wird in einer Probezeitvereinbarung - wie vorliegend in § 3 des Arbeitsvertrags vom 02.02.2021 bzw. 15.02.2021 - die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich bzw. tariflich zulässigen Kündigungsfrist gesehen (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht Urteil vom 04.07.2001 - 2 AZR 88/00 - zitiert nach juris). - OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 6 U 11/07
Öffentlicher Dienst: Fristlose Kündigung eines befristeten Dienstverhältnisses …
- LAG Düsseldorf, 18.09.2003 - 15 Sa 103/03
Befristung, Schriftform, Erprobung
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 9 Sa 181/09
Gleichzeitige Vereinbarung einer gleichlangen Befristung und Probezeit mit …
- LAG Köln, 21.07.2004 - 3 Sa 411/04
Befristung, Diskriminierung, Probezeit
- BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
Kündigung eines zeit- und zweckbefristeten Lehrerarbeitsverhältnisses nach …
- LG Hagen, 13.12.2016 - 21 O 79/16
- LAG Hamm, 13.06.2013 - 15 Sa 321/13
Probezeitkündigung; Teilbarkeit einer Arbeitsvertragsklausel …
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Rechtsprechung
| BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Betriebsübergang; Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung
- Judicialis
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Betriebsübergang - Betriebsvereinbarung - Jahressonderzuwendung - Vergütung
- rechtsportal.de
BGB § 613a Abs. 1 Satz 1, 2, 3, 3, 4 ; TVG §§ 3 4
Tarifliche Sonderzuwendung - Nachwirkender Tarifvertrag bei Betriebsübergang - Im Erwerberbetrieb bestehende Betriebsvereinbarung als "andere Abmachung" bei Fortbestand der Betriebsidentität des übernommenen Betriebs? - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Betriebsübergang - Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung
- nomos.de
, S. 24 (Kurzinformation)
Nachwirkender Tarifvertrag bei Betriebsübergang
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebsübergang - Betriebsvereinbarung als ablösende Regelung
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 98, 314
- MDR 2002, 220
- NZA 2002, 41
- NZA 2002, 42
- NZI 2002, 53
- NJ 2002, 109
- BB 2001, 1746
- BB 2001, 2654
- BB 2002, 203
- DB 2002, 48
- ZTR 2002, 172
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (13)
- BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 18/00
Betriebsübergang, Tarifwechsel
Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
Besteht keine kongruente beiderseitige Tarifgebundenheit, obliegt dem neuen Betriebsinhaber die Veränderung des Vertragsinhalts mit individualrechtlichen Mitteln (vgl. zuletzt Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen ).Auch im Fall eines Betriebsübergangs soll der Schutz durch kollektivvertragliche Regelungen, nämlich durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen nicht verloren gehen (vgl. Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - zVv.).
- BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 365/99
Zuweisung einer Ersatztätigkeit bei Beschäftigungsverbot
Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
Auch bei Rechtshängigkeit gilt für das Klagebegehren § 187 Abs. 1 BGB entsprechend (BAG 15. November 2000 - 5 AZR 365/99 - DB 2001, 597, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) mit der Folge, daß nach Zustellung der Klage am 27. Februar 1997 die Verzinsungspflicht ab dem 28. Februar 1997 besteht. - BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84
Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier …
Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
Demgegenüber ist ein Betriebsteil zwar auf den Zweck des Hauptbetriebs ausgerichtet und in dessen Organisation eingegliedert, ihm gegenüber aber räumlich und/oder organisatorisch abgrenzbar und relativ verselbständigt (BAG 25. September 1986 - 6 ABR 68/84 - BAGE 53, 119).
- BAG, 16.05.1995 - 3 AZR 535/94
Verschlechternder Tarifvertrag nach Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
Die einjährige Veränderungssperre verbietet nur eine individualrechtliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, nicht eine Änderung durch eine kollektivrechtliche Regelung (BAG 16. Mai 1995 - 3 AZR 535/94 - BAGE 80, 139). - BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 59/94
Begriff des Betriebsteils
Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
des § 4 Satz 1 BetrVG das Bestehen einer eigenen Leitung, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (BAG 20. Juni 1995 - 7 ABR 59/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 4 Nr. 7). - BAG, 20.04.1994 - 4 AZR 342/93
Tarifliche Abfindung bei zweimaligem Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
§ 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB sichert dabei den Vorrang kollektivrechtlicher Regelungen beim Betriebserwerber vor denen beim Betriebsveräußerer, die sonst nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden (BAG 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - AP BGB § 613 a Nr. 108 = EzA BGB § 613 a Nr. 118). - BAG, 16.08.1983 - 1 AZR 544/81
Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für betriebsratslosen Betrieb
Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
Auf die Frage, ob die Zuständigkeit eines Gesamtbetriebsrates sich auch auf betriebsratslose Betriebe erstreckt - sofern es sich nicht sowieso um Beteiligungsrechte handelt, deren Wahrnehmung in die Zuständigkeit eines Einzelbetriebsrats fällt - (verneinend BAG 16. August 1983 - 1 AZR 544/81 - BAGE 44, 86;… aA Richardi BetrVG 7. Aufl. § 50 Rn. 34 f. mwN zum Streitstand), kommt es nicht mehr an. - BAG, 14.05.1997 - 7 ABR 52/96
Betriebsratswahl: Anfechtung - Betriebsbegriff - Betriebsteil
Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
Dazu müssen die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen oder immateriellen Betriebsmittel für den oder die verfolgten arbeitstechnischen Zwecke zusammengefaßt, geordnet und gezielt eingesetzt und die menschliche Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (BAG 14. Mai 1997 - 7 ABR 52/96 - nv.). - BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99
Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt
Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
An dieser Rechtsprechung hat der Senat nach ausführlicher Auseinandersetzung mit den abweichenden Auffassungen festgehalten (vgl. Senat 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - DB 2001, 654 mwN). - BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages
Auszug aus BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 82/00
Geht der Betrieb des Arbeitgebers im Wege der Betriebsnachfolge auf einen anderen Arbeitgeber über, so tritt dieser auch in diejenigen Arbeitsvertragsbedingungen ein, die auf nachwirkenden Tarifnormen beruhen (vgl. BAG 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 - BAGE 69, 119;… MünchKomm-Schaub BGB 3. Aufl. § 613 a Rn. 149;… Staudinger/Richardi/Annuß BGB 1999 § 613 a Rn. 178;… aA Kasseler Handbuch/Hattesen 2. Aufl. Bd. 2 6.7 Rn. 190; Heinze DB 1998, 1861, 1862). - BAG, 18.03.1992 - 4 AZR 339/91
Wegfall der Tarifbindung infolge Verbandsaustritts
- BAG, 13.09.1994 - 3 AZR 148/94
Rückwirkender Tarifvertrag nach Betriebsübergang
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1999 - 5 Sa 98/98
Wirksamkeit einer Sonderzahlung nach Tarfivertrag ; Wirksamkeit bestehender …
- BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18
Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang
Auf Betriebsratsebene hätte eine Änderung bzw. Ergänzung der RGO I und II daher nicht geregelt werden können (vgl. dazu BAG 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - zu I 5 c der Gründe, BAGE 98, 314). - BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 100/08
Betriebsübergang - Transformation tariflicher Normen
Der Arbeitnehmer wird hier nicht besser gestellt als seine früheren Kollegen (Senat 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 318;… MünchKomm/BGB/Müller-Glöge 5. Aufl. § 613a Rn. 137).Eine Sperrfrist gilt in diesem Fall für das Arbeitsverhältnis nach dem Betriebsübergang nicht (Senat 29. August 2001 - 4 AZR 332/00 - BAGE 99, 10, 19; 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 318;… Wiedemann/Oetker 7. Aufl. § 3 Rn. 258;… Soergel/Raab BGB 12. Aufl. § 613a Rn. 135).
- BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04
Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang
Bei der Veräußerung eines ganzen Betriebs mit eigener Identität bleibt der bisherige Betriebsrat im Amt, die Betriebsratsmitglieder behalten ihr Mandat (BAG 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314 = AP BGB § 613a Nr. 225 = EzA BGB § 613a Nr. 199, zu I 5 d aa der Gründe;… ebenso KR-Pfeiffer § 613a BGB Rn. 152).
- BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
Sperrwirkung eines Tarifvertrags
Es hat die Frage - auch hinsichtlich eines zweiten Betriebsübergangs - ausdrücklich offen gelassen (vgl. 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 318 f., zu I 5 a der Gründe; 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - AP BGB § 613a Nr. 108 = EzA BGB § 613a Nr. 118, zu IV 2 c der Gründe). - BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00
Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und …
- BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 332/00
Dynamische Verweisung in Firmentarifvertrag auf Flächentarifverträge nach …
Diese Regelung setzt eine sachlich kongruente Regelung durch die unmittelbare und zwingende Geltung des anderen Tarifvertrags bzw. der anderen Betriebsvereinbarung voraus (Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 18/00 - zVv.; vgl. Senat 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - zVv.). - BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 996/06
Tarifvertrag - Stellvertretung - Teilnichtigkeit
Die nachwirkenden Normen des HTV 1993 sind nunmehr gem. § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB Inhalt des Arbeitsverhältnisses der Parteien (vgl. Senat 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314). - BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03
Fortgeltung einer Dienstvereinbarung; Vereinigung von Krankenkassen.
Dieser ist wesentlich geprägt durch die Verfolgung bestimmter arbeitstechnischer Zwecke (vgl. BAG, Urteil vom 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 320). - LAG Düsseldorf, 26.11.2007 - 17 Sa 1298/07
OT-Mitgliedschaft/Tarifbindung
Die sich an die Nachbindung gemäß § 3 Abs. 3 TVG anschließende Nachwirkung (vgl. BAG v. 07.11.2001 - 4 AZR 703/00 - AP Nr. 11 zu § 3 TVG Verbandsaustritt; BAG v. 27.09.2001 - 2 AZR 236/00 - AP Nr. 40 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAG v. 01.08.2001 - 4 AZR 82/00 - NZA 2002, 41; BAG v. 04.04.2001 - 4 AZR 215/00 - AP Nr. 9 zu § 3 TVG Verbandsaustritt; BAG v. 17.05.2000 - 4 AZR 363/99 - BAGE 94, 360) hat nur eine Überbrückungsfunktion. - BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 13/04
Sperrwirkung eines Tarifvertrags
Es hat die Frage - auch hinsichtlich eines zweiten Betriebsübergangs - ausdrücklich offen gelassen (vgl. 1. August 2001 - 4 AZR 82/00 - BAGE 98, 314, 318 f., zu I 5 a der Gründe; 20. April 1994 - 4 AZR 342/93 - AP BGB § 613a Nr. 108 = EzA BGB § 613a Nr. 118, zu IV 2 c der Gründe). - LAG Brandenburg, 08.12.2005 - 9 Sa 324/05
Anspruch auf Verschaffung von Versorgungsleistungen nach Maßgabe des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 Sa 1601/06
Eingruppierung - Urlaubsgeld - betriebliche Übung
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